Polizei unterstützt Abzocke m. Körperverletzung

C. Wiedmeier 15.06.2005 19:01 Themen: Repression
Auch in Bayern arbeiten Polizei und private Sicherheitsdienste eng zusammen. Was passieren kann, wenn man/frau in München eine Anzeige gegen privates Sicherheitspersonal stellen möchte zeigt der folgende Erfahrungsbericht.
Oktoberfest 2004 im Hofbräuhaus München: Polizeilich unterstützte Abzocke mit Körperverletzung

Im letzten Jahr besuchte ich und mein Freund zum ersten Mal das Oktoberfest in München. Am Samstag des zweiten Oktoberfestwochenendes wollten wir am Vormittag auf die Wiesen, doch man wurde wegen Überfüllung nicht mehr in die Zelte hereingelassen. Daraufhin beschlossen wir ins Hofbräuhaus zu gehen. Dort kamen wir rein und fanden auch einen Platz und blieben den Nachmittag.

Nach dem mir mein Bargeld ausgegangen war, bezahlte ich mit meiner
Kreditkarte unser drittes Maß. Diese Bestellung wurde widerwillig
angenommen, weil es mit der Karte für das Personal kein Trinkgeld gab. Bei
der nächsten Bestellung wurde mir zu viel gebracht und das Bier war
abgestanden. Nachdem ich das Servicepersonal darauf hingewiesen hatte, wurde mir gesagt, dass ich das bestellt hätte. Kurz danach forderten mich zwei Personen des Sicherheitsperson als auf die Gaststätte zu verlassen. Dieser Aufforderung kam ich nach und stand von meinem Platz auf. Ich stellte jedoch fest, dass sich meine Jacke nicht an ihrem Platz befand, wo ich sie abgelegt hatte. Als ich nach meiner Jacke suchen wollte wurde eine Person des Sicherheitspersonals ohne Vorwarnung handgreiflich und ich wurde mit einem Würgegriff aus dem Hinterausgang der Gaststätte nach draußen gebracht. Ich bekam durch den Würgegriff keine Luft mehr, weil auf meinen Kehlkopf gedrückt wurde. Durch den Stoss, den mir die beiden Personen versetzten, erlitt ich außerhalb des Gebäudes eine Schürfwunde am rechten Knie. Außerdem kam ich mit dem rechten Ellenbogen auf den Pflasterboden auf. Aufgrund der Verletzungen musste ich mich in ärztliche Behandlung begeben.

Weil ich mich verständlicherweise unrechtmäßig behandelt fühlte, wollte ich bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten. Unweit des Hofbräuhauses in dem Fußgängerzonenbereich trafen wir auf eine
Polizeistreife mit einem jungen Polizisten und einer jungen Polizistin.
Diese bat ich meine Anzeige aufzunehmen, wozu sie sich aber nicht bereit
erklärten, obwohl wir sie darauf aufmerksam machten, dass sie dazu
verpflichtet wären. Ganz in der Nähe standen zwei Streifenwagen (VW-Busse) und ich schilderte wiederum den Beamten mein Anliegen und mein Freund machte sie im Sinne des Legalitätsprinzips auf die Pflicht aufmerksam, meine Anzeige aufzunehmen. Daraufhin verließen beide Fahrzeuge den Ort und fuhren weg. Wieder zurück bei den beiden Streifenpolizisten erkundigte ich mich nach der nächsten Polizeiinspektion, woraufhin mir Auskunft gegeben wurden.

Plötzlich kam ein Polizeiwagen (Modell Audi-Avant) und ein Beamter stieg
aus. Der Beamte verlangte von mir mich auszuweisen und eine Alkoholprobe
abzugeben. Ich gab daraufhin meine Daten an und eine Alkoholprobe ab und
forderte den Beamten auf meine Anzeige aufzunehmen. Der Beamte verweigerte
die Aufnahme und sagte, dass das Sicherheitspersonal des Hofbräuhauses im
Rahmen des Hausrechtes das Recht hätte mich anzugreifen und mir wegen des
Alkoholkonsums keine Möglichkeit auf Anzeigenerstattung zusteht. Ich
verlangte von dem Beamten die Dienstnummer, doch er war nicht bereit mir
diese auszuhändigen und fuhr mit dem Streifenwagen weg.

Daraufhin suchte ich und mein Freund die Polizeiinspektion 11 in der
Hudtröckerstraße auf und wollten dort Anzeige erstatten. Dort wurde ich
bereits erwartet und mit den Worten abgewiesen, dass ich morgen wiederkommen und die Anzeige machen solle. Daraufhin erfragte ich die Rechtsgrundlage, mit der man als Angetrunkener keine Anzeige erstatten dürfte. Der Schichtleiter der Dienststelle sagte wörtlich: „es wird schon irgendwo in der Strafprozessordnung stehen“. Die Herausgabe der Tagebuchnummer wurde mir verweigert und wir wurden von den Beamten aus der Polizeiinspektion gedrängt.

Wieder zu Hause stellte ich bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige mit einer Täterbeschreibung. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt, dass die Täter nicht ermittelbar sein, obwohl ein
Sicherheitsmann, den ich beschrieben hatte als einziger von dem
Sicherheitspersonal dunkelhäutig gewesen war. Also war die ermittelnde
Behörde entweder unfähig oder hatte kein Interesse zu ermitteln. Zumindest
letzteres bestätigte sich für mich, nachdem ich ein bisschen im Internet
recherchiert hatte. Insbesondere der bayerische Innenminister Günther
Beckstein gibt unverhohlen zu, dass er an einer Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten interessiert ist, wenn er sagt: "Wir brauchen besonders einen flexiblen und vorrausschauenden Sicherheitsverbund zwischen Staat und Wirtschaft. Der Verband für Sicherheit in der Wirtschaft leistet hier schon seit Jahren einen wichtigen Beitrag. Besonders hervorzuheben ist die ausgezeichnete Zusammenarbeit des Verbandes mit den staatlichen Sicherheitsbehörden."

Es stellt sich nur die Frage mit welchen Leuten gerne zusammenarbeitet wird. Ist man in einem Festzelt auf den Wies`n, wie mir auch wiederfahren, und fragt das Sicherheitspersonal nach der Toilette, so können diese gar nicht antworten, weil sie mangelnder Sprachkenntnisse die Frage nicht verstehen. Wer glaubt dann wirklich, dass diese Leute überhaupt dafür geeignet sind eine solche Tätigkeit auszuführen geschweige denn die erforderliche Sachkundeprüfung der IHK nach § 34a (1) GewO vorweisen können. Wahrscheinlich hat auch in meinem Fall der Dienststellenleiter schon länger mit diesen Leuten gut zusammengearbeitet, weil er gar nicht weiß, was in der Strafprozessordnung steht. Es bleibt nur zu hoffen, dass bei weiterer guter Zusammenarbeit nicht auch noch seine Deutschkenntnisse verloren gehen.

Die Polizei versucht weitere Vorteile aus der Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsdiensten zu ziehen. So bleiben eigenes Personal verschont, wenn
es zu Auseinandersetzungen wie z. B. mit Fussballrowdies kommt. Im Gegenzug erwarten die Sicherheitsdienste natürlich von der Polizei, dass sie ihnen bei allen Maßnahmen den Rücken freihält. Ob Bürger dabei zu Schaden kommen können, interessiert bei dieser Zusammenarbeit nicht, denn eine Hand wäscht die andere. So ist auch in meinem Fall das Auftreten und der Eifer, des Polizisten zu erklären, der von mir eine Alkoholprobe verlangt hatte und mir ganz klar zu erkennen gab, dass die Sicherheitsdienste im Recht wären. Eine Überprüfung des Sachverhaltes von seiner Seite fand nicht statt, für ihn war von Anfang an klar, dass er mir suggerieren muss, dass ich ihm Unrecht bin.

Das mein Fall kein Einzelfall in München ist, zeigen in der Vergangenheit
die Probleme mit den „Schwarzen Sherriffs“ in den U-Bahnen oder ganz aktuell der Vorfall am Stachus, bei der vier Mitarbeiter des “Zivilen
Sicherheitsdienst“ (ZSD) aus München in Ausübung eines öffentlichen, städtischen Objektschutzauftrages am “Stachus“ zwei ältere
Männer und eine 41-jährige Frau „Aus Langeweile Obdachlose brutal gequält“
hatten. „Vermutlich ‘aus Frust, weil nichts los war‘ (Süddeutsche Zeitung
(SZ) vom 06.08.04). Dass aber bei genaueren Hinsehen, dass Vorgehen von der Polizei massiv unterstützt wird, scheint nicht jedem Bürger klar zu sein.

Aus diesem Grund kann ich jeden Bürger nur warnen oder davon abraten,
München, das Oktoberfest insbesondere das Hofbräuhaus und die Festzelte zu
besuchen. Das Risiko von nichtqualifizierten und unterbezahlten
Sicherheitspersonal geschädigt (die so ihren Frust über ihre eigene
Situation los werden können) und von Servicepersonal (die gestresst und zu
wenig Trinkgeld erhalten) abgezockt zu werden, ist hoch. Darüber hinaus wird das alles von der bayerischen Polizei unterstützt, so dass man sich in München auf äußerst gefährlichem Pflaster bewegt und es lieber ganz meiden sollte.


Mehr zum Thema hier auf Indymedia unter:

 http://de.indymedia.org//2005/06/118879.shtml
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Ergänzungen

Bayerische Kriminalitätsstatistik

Backstein 15.06.2005 - 19:34
Jetzt ist mir auch klar warum Bayern eine so tolle Kriminalitätsstatistik hat. Anzeigeerstattern wird von Behördenseiten oftmals die Aufnahme der Anzeige verweigert. In diesem Fall hat es auch den Vorteil, dass man nicht gegen die Kollegen vom privaten Sicherheitsdienst ermitteln muß.

Hallo?

Benjamin 15.06.2005 - 21:54
Auf dem Oktoberfest trifft man wahrscheinlich sowieso nur Prolls, Besoffskis, Bullen, Wachpersonal und Prolls (habe ich Prolls schon erwähnt?). Ein bischen fällt mir hier das Verständnis warum jemand überhaupt auf "die Wies'n" gehen will, der sich nicht zu den gerade erwähnten sozialen Fehlschüssen zählt. Na?

Verfassungsbeschwerde

Bucharin 15.06.2005 - 22:41
Erstmal solltet ihr euch nen Anwalt nehmen! Der wird euch dann sicherlich weiterhelfen. Wenn die Polizei wirklich nicht den ernsthaften Versuch unternommen hat zu ermitteln (vielleicht schon durch die Verweigerung der Aufnahme der Anzeige) und man das beweisen kann (z.B. durch Wiedererkennen der Straftäters, wenn er noch da arbeitet), so wäre dass ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz* und vielleicht eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe wert. Das verschafft vielleicht Öffentlichkeit und die Staatsanwaltschaft München kriegt vielleicht von oben Ärger.

Wenn man nen paar Kumpels da gehabt hättet, hätten die übrigens auch dannach da rein gehen können und den Türsteher gem § 128 Strafprozeßordnung zur Identitätsfeststellung vorläufig festnehmen können.


* Art. 103 Abs. 1:
"Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör"
Das beinhaltet wohl auch Ermittlungen, wird aber oftmals auf das mal anGEHÖRthaben reduziert.

Sicherheit kann vieles bedeuten, auch die Sicherheit (mancher) vor dem Gesetz.

...

Einer 15.06.2005 - 22:46
1. Ich schließe mich der Einschätzung von naja an, dass diese Darstellung wohl nicht ganz objektiv ist.

2. Wirst du von einem bayerischen Polizeibeamten nie seine Dienstnummer bekommen, den sowas gibt es hier schlicht und ergreifend nicht.

3. Wird von Personen die stark alkoholisiert sind (und du hast selbst geschrieben, dass ihr jeder drei Maß getrunken hattet) keine Anzeige entgegengenommen, da dies als verbotene Vernehmungsmethode nach § 136a StPO gewertet werden könnte (§ 136 StPO spricht zwar vom Beschuldigten ist aber nach der Rechtsprechung auch auf Zeugen anzuwenden).

4. Kriminalstatistik: Für die Statistik wäre es sogar gut die Anzeige aufzunehmen, der Täter ist bekannt, somit ein geklärter Fall für die Statistik.

§§

jalsti 15.06.2005 - 23:26
hier die über mir genannten Paragraphen, die beiden unteren $$ sind die beiden einzigen aus der StPO in welchen § 136a noch einmal genannt wird.

StPO § 136a
(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten
darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch
körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch
Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das
Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften
unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen
Vorteils sind verboten.
(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des
Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des
Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind,
dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung
zustimmt.

-----------
StPO § 69
(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung
bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. Vor seiner Vernehmung ist dem Zeugen der
Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten, sofern ein solcher
vorhanden ist, zu bezeichnen.
(2) Zur Aufklärung und zur Vervollständigung der Aussage sowie zur Erforschung des
Grundes, auf dem das Wissen des Zeugen beruht, sind nötigenfalls weitere Fragen zu
stellen.
(3) Die Vorschrift des § 136a gilt für die Vernehmung des Zeugen entsprechend.

----------

StPO § 163a
(...)
(4) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist
dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird. Im übrigen sind
bei der Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes § 136 Abs. 1
Satz 2 bis 4, Abs. 2, 3 und § 136a anzuwenden.
(5) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen durch Beamte des
Polizeidienstes sind § 52 Abs. 3, § 55 Abs. 2 und § 81c Abs. 3 Satz 2 in Verbindung
mit § 52 Abs. 3 und § 136a entsprechend anzuwenden.

----------

Polizei unterstützt Abzocke m. KV

Ihr habt gar keine Ahnung 16.06.2005 - 00:06
Wer will wen gem. §128 StPO "festnehmen"???

Das ganze wäre nur gem §127 Abs. 1 StPO möglich. Das Festnehmen hierbei würde sich auch nur auf eine Identitätsfeststellung beschränken. Wenn Ihr schon mal versucht, in irgendeiner Form den Sachverhalt rechtlich zu würdigen, dann solltet Ihr Euch vorher mit den Rechtsnormen vertraut machen.
Ferner hat (ohne dass ich Richter spielen möchte) das Securitypersonal tatsächlich in Vertretung für das Personal des Hofbräuhauses das Hausrecht.
Demnach können sie bestimmen wer sich dort aufhält und wer nicht. Des weiteren können sie, wenn es den Umständen nach erforderlich ist, Gewalt anwenden um einen "ungebetenen Gast" nach draußen zu befördern.

Sicherheitsunternehmen bereiten Bay. Probleme

Maxwell 16.06.2005 - 12:07
Gut, dass dieses Thema, die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten hier auf Indymedia so ausführlich diskutiert wird. In München scheint es tatsächlich gravierende Probleme mit den Privaten zu geben: In der Landeshauptstadt schlagen - bis in die heutige Zeit - die schwarzen Sheriffs vom ZSD zu ohne das dies für das Unternehmen, für ZSD-Firmenchef Wiedmeier, ernsthafte Konsequenzen hat.
 http://www.region-muenchen.de/index.php?site=news&news_ID=76
 http://germany.indymedia.org/2005/06/118879.shtml

Parallel dazu sollen ehemalige Geheimdienstler, von denen mind. einer früher in der Bayerischen Staatskanzlei ein- und ausgegangen ist und heuer mit anderen ehemaligen Geheimdienstlern ein Sicherheitsunternehmen im Raum München betreibt, Ludwig-Holger Pfahls, auf seiner Flucht geholfen und vor Zugriffen durch BKA-Zielfahndern gewarnt haben.
 http://www.tagesthemen.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3476524_NAVSPM2,00.html
 http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~E32B2C1954FFD4E61BFAA4E8D350FA5E8~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Der Bayerische Innenminister Beckstein und Bundesinnenminister Schily sind sich einig: Die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und privaten Sicherheitsdiensten soll weiter ausgebaut werden - koste es was es wolle. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger scheinen dabei keine große Rolle zu spielen.

freundlich zum Personal sein

bla 16.06.2005 - 16:44
"Nach dem mir mein Bargeld ausgegangen war, bezahlte ich mit meiner
Kreditkarte unser drittes Maß. Diese Bestellung wurde widerwillig
angenommen, weil es mit der Karte für das Personal kein Trinkgeld gab."

Klar kannst du Trinkgeld geben, indem du einfach sagst, sie sollen das Trinkgeld mit abbuchen. Hab ich schon sehr, sehr oft gemacht. Einfach ein bisschen freundlicher zum Personal sein, Trinkgeld geben (kann das unterbezahlte Personal gut brauchen) und sich nicht beschweren.

Übrigens, was hat sowas eigentlich bei Indymedia verloren? Kommt jetzt bald jede Kneipenschlägerrei auf indy?

Ich kanns nur bestätigen

Wies'nmeider 16.06.2005 - 19:09
Vor einigen Jahren habe ich auf den Wies'n ebenfalls Stress mit der Security gehabt. Die haben mich im Zelt angeschrien und rumgeschuppst weil ich eine halbvolle Maß umgestossen habe. Fand ich zwar ein bischen scheisse, hab es aber trotzdem auf sich beruhen lassen. Ein paar Jahre zuvor hatten zahlreiche Wies'n Gäste von den Securities richtig auf die Fratz bekommen und die Münchner Polizei hat weggesehen bzw. mitgeprügelt, war damals in den Zeitungen gestanden.
Hab mal ein bischen "rumgegoogelt" zu Wies'n + Polizei + Security. Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL Nr. 44 vom 26.10.98 schrieb damals:
"Diverse Polizeiübergriffe werden Beamten der "Wies'n-Wache" vorgeworfen. Die nur für die Zeit des Oktoberfestes eingerichtete Wache mit rund 80 BeamtInnen, sämtlich Freiwillige, gilt in Polizeikreisen als eine Art Bewährungsprobe für ganze Kerle. 'Da muß man schon mal dabeigewesen sein', sagt ein Dienstgruppenleiter, 'das ist eine Frage der Ehre.' Nach Informationen des SPIEGEL seien gegen die Polizisten zehn Anzeigen wegen Beleidigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung erstattet worden."

ergänzung

tütü 16.06.2005 - 19:10
3. Wird von Personen die stark alkoholisiert sind (und du hast selbst geschrieben, dass ihr jeder drei Maß getrunken hattet) keine Anzeige entgegengenommen, da dies als verbotene Vernehmungsmethode nach § 136a StPO gewertet werden könnte (§ 136 StPO spricht zwar vom Beschuldigten ist aber nach der Rechtsprechung auch auf Zeugen anzuwenden).


das ist so nicht richtig.
ich war mit 2 freunden mal in hh unterwegs und einem der beiden wurde von 2 osteuropäern ein zahn ausgeschlagen. ohne ersichtlichen grund. wohl einfach weil sie bock auf ihn hatten. wir kannten die typen nicht und hatten nix mit ihnen zu tun. sie sind uns irgendwann wohl einfach hinterher gelaufen und haben uns im passenden moment überrascht... (aber das ist ein anderes thema).
wir haben in der nacht (es war ca 3 uhr morgens) noch eine anziege erstattet und jeder von uns wurde zum tathergang befragt.
mich hats auch gewundert weil wir alle betrunkener waren als man von 3 maß sein kann (ne menge bier und viel zu viel schnaps) ...
einige tage später bekam jeder von uns einen brief die lichtbildkartei durchzugucken um den täter wieder zu identifizieren.

also entweder habt ihr ne andere rechtsprechung in bayern oder es war reine willkür. wovon ich eigentlich eher ausgehe.

Wiesn 03

Flo 17.06.2005 - 07:53
also ich hab auch meine erfahrungen mit security und bullizei auf der wiesn gemacht....hab im zelt von nem besoffenen vollprolo eine gefangen, kein ersichtlicher grund, gar nix, der wollte ärger und hat sich halt mich rausgesucht....ich hatte nich mal zeit, mich für seine "nettigkeit" zu revanchieren, da hingen schon 2 securitys auf mir und wollten mich dingfest machen...ich hab noch versucht zu erklären, dass ich das opfer der ganzen geschichte bin doch die hatten richtig bock, mich zu verhauen...da ich mir dies nicht gefallen liess, wehrte ich mich was 3 uniformierte auf den plan rief, die auch noch auf mich draufgingen.freunde von mir, die die ganze sache mitbekommen haben wurden per schlagstockeinsatz ferngehalten, ich wehrte mich immer mehr....im zuge dieser festnahme, verpasste ich böser böser mensch einem der förster eine "1cm lange, blutende risswunde am handgelenk, dem andern einen blauen fleck auf dem schienbein, für die ich auch verurteilt wurde... ich war ca 10 std in gewahrsam und wurde um 4.30 morgens mit den worten " jetz kannst schaun wie du heimkommst" verabschiedet.meine situation, meine verletzungen taten bei der gerichtsverhandlung nix zur sache, polizei und security deckten sich gegenseitig, so dass es so aussah, als hätte ich 6 cops und 3 securitys aufs übelste zerlegt....letztendlich verurteilt zu 30 tagessätzen à 30,-

Sachlich bleiben!

Monika 17.06.2005 - 11:58
Neben unterstellten Rassismus geht es hier doch primer um zwei getrennte Sachverhalte. Erstens: Ist die Hofbäuhaus-Security gegen den Gast unverhältnismäßig hart und grundlos vorgegangen oder nicht?
Zweitens: Dies zu überprüfen obliegt alleinig den Ermittlungsbehörden, also der Polizei, die nach dem Legalitätsprinzip jede(!) Anzeige aufnehmen muß, sofern eine Straftat (hier Körperverletzung) damit verbunden ist. So wie sich diese Angelegenheit darstellt hat zumindest die Münchner Polizei falsch gehandelt (Strafvereitelung im Amt?).
Ich teile nicht die Ansicht, daß es dabei um die Kriminalitätsstatistik geht. Vielmehr geht es doch darum, daß die Beamten aus ihrer Erfahrung wissen das ihre Arbeit zum vorliegenden Fall im Papierkorb landet, weil das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden muß. Die Polizei hat bis in die heutige Zeit keine Einstellungsbefugnis, obwohl dies schon oft gefordert wurde. Beklagt wird in diesem Zusammenhang die Arbeitsüberlastung der Behörden durch Personalknappheit.
Dieser Beschwerdetext ist sicherlich nicht ohne Grund verfaßt worden. Das zeigen auch anderen Berichte von Oktoberfestbesuchern. Und das die Polizei auch im Bayernland mit gewerblichen Privaten eng zusammenarbeitet (siehe Zitat Beckstein) hinterläßt in diesem Fall einen besonders faden Beigeschmack.

.

Einer 17.06.2005 - 20:14
Zitat:
wir haben in der nacht (es war ca 3 uhr morgens) noch eine anziege erstattet und jeder von uns wurde zum tathergang befragt.
mich hats auch gewundert weil wir alle betrunkener waren als man von 3 maß sein kann (ne menge bier und viel zu viel schnaps) ...
einige tage später bekam jeder von uns einen brief die lichtbildkartei durchzugucken um den täter wieder zu identifizieren.

also entweder habt ihr ne andere rechtsprechung in bayern oder es war reine willkür. wovon ich eigentlich eher ausgehe.
Zitat ende:

Die letztendliche Entscheidung ob eine betrunkene Person vernommen wird oder nicht liegt beim einzelnen Beamten, denn der muß das im Endeffekt vor Gericht verantworten. In Bayern wird diesbezüglich ein strenger Maßstab angelegt, wie das woanders gehandhabt wird kann ich nicht sagen.

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angetrunken — naja

hey d aus berlin — popo

naja bucharin — peter

Strafanzeige — Gabriel

fragwürdige argumentation — rotzloeffel

rassistisch — .