"Abschiebung und Lufthansa" - Prozess in FFM [audio]
Gestern begann vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozeß gegen die InitiatorInnen der bundesweit ersten »Online-Demo«. Im Juni 2001 hatten über 13 000 TeilnehmerInnen mit einer virtuellen Blockade die Internetseite der Fluggesellschaft Lufthansa zeitweise lahmgelegt. Der Protest damals richtete sich gegen das »Abschiebegeschäft« des Konzerns.
Denn: Mit den Maschinen der Lufthansa werden jährlich mehrere tausend Menschen abgeschoben, häufig kommt es zu Mißhandlungen von Flüchtlingen, die sich gegen ihre Abschiebung wehren. Im Mai 1999 erstickte der Sudanese Amir Ageeb an Bord einer Lufthansa-Maschine, nachdem er von Beamten des Bundesgrenzschutzes gefesselt und geknebelt worden war.
Aber nicht nur im virtuellen Raum wird gegen die Praxis der Lufthansa protestiert, nun scheint auch der Frankfurter Flughafen selbst zum „privaten Raum“ zu werden. So zumindest ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu verstehen. Der Anlass: Im März 2003 versuchten Abschiebegegner, ganz persönlich am Schalter mit der Crew einer Lufthansamaschine Kontakt aufzunehmen, um die Abschiebung eines Flüchtlings zu stoppen. Die Fraport AG, Betreiberfirma des Frankfurter Flughafens, verhängte daraufhin Hausverbote. Wir fragten Julia Kümmel, Sprecherin des „Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main“ und selbst Betroffene des Hausverbots, nach dem Urteil und seinen Hintergründen.
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Aber nicht nur im virtuellen Raum wird gegen die Praxis der Lufthansa protestiert, nun scheint auch der Frankfurter Flughafen selbst zum „privaten Raum“ zu werden. So zumindest ist ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu verstehen. Der Anlass: Im März 2003 versuchten Abschiebegegner, ganz persönlich am Schalter mit der Crew einer Lufthansamaschine Kontakt aufzunehmen, um die Abschiebung eines Flüchtlings zu stoppen. Die Fraport AG, Betreiberfirma des Frankfurter Flughafens, verhängte daraufhin Hausverbote. Wir fragten Julia Kümmel, Sprecherin des „Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main“ und selbst Betroffene des Hausverbots, nach dem Urteil und seinen Hintergründen.
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