Hamburg hat ein neues Polizeigesetz

www.abgeordnetenwatch.de 10.06.2005 13:08
Am 08.06.2005 hat die Bürgerschaft mit den Stimmen der CDU Fraktion den vom Senat am 14.12.2004 vorgelegten "Gesetzentwurf zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg" beschlossen. Damit wurde das Hamburger Polizeigesetz (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sowie das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) ) umfassend novelliert.
Kernpunkte des neuen Polizeigesetzes sind:

# Aufenthaltsverbot: Die Polizei kann Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten bis zu 12 Monate untersagen.

# Unterbindungsgewahrsam: Bis zu 14 Tage sollen Menschen in Gewahrsam genommen werden können, von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten begehen wollen. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung.

# "Finaler Rettungsschuss": Eine gesetzliche Regelung erlaubt Polizisten im Falle von Geiselnahmen eine gezielte Tötung des Täters zur Rettung der Geiseln.

# Videoberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Auerdem soll es Videoaufzeichnungen bei Verkehrskontrollen geben.

# Einführung von Kennzeichenlesegeräten: Damit können alle Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge kurzfristig gespeichert und überprft werden.

# Präventive Telekommunikationsberwachung: Auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr sollen potentielle Straftäter von der Polizei abgehört oder angepeilt werden können.

# Rasterfahndung auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr.

# Die Polizei darf ohne konkrete Verdachtsmomente Personen kontrollieren und überprüfen, ob sie etwa Waffen mit sich führen.

# Die Polizei bekommt Distanz-Elektroschock-Geräte.

# Blutproben bei Verdacht auf Infektionen zur Gefahrenabwehr
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