Versammlungsfreiheit in Pforzheim!

Initiative für Versammlungsfreiheit 30.05.2005 13:27 Themen: Repression
Im Zuge zweier Versammlungen am 23.2.2005 wurde gegen die Bearbeitungsgebühren von 150 und 100 Euro Widerspruch eingelegt. Dieser wurde unter anderem mit der Begründung "...die Wichtigkeit der Versammlung muss auch in die Höhe der Gebühren einfließen" abgelehnt. Dagegen wurde jetzt bei dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht!
Versammlungsfreiheit darf nichts kosten!

Am 23. Februar 2005 fand eine Demonstration gegen den rechtsextremen Freundeskreis „Ein Herz für Deutschland“e.V. (FHD) und dessen Fackelmahnwache statt. Diese sollte symbolisch durch die Nordstadt bis auf 100 Meter an die Nazis herangeführt werden. Die Demo wurde in ihrer ursprünglich angemeldeten Route von den Behörden nicht genehmigt und zwangsverlegt. Dadurch wurde ein explizites Demonstrationsverbot für die Nordstadt geschaffen, was durch die „außerordentliche Gefahrenlage“ begründet wurde.
Des weiteren wurde eine Kundgebung an der ehemaligen Adolf-Hitler-Schule (Heute Nordstadtschule) bezüglich des geschichtlichen Hintergrunds angemeldet. Auch diese wurde aus Sicherheitsgründen („Gefahrenlage“) nicht genehmigt und in einen anderen Stadtteil verlegt.
Mit den Verfügungen (Auflagen) wurden Mutmaßungen über die jeweiligen Anmelder(in) aufgestellt und ein Gebührenbescheid (Gebühr für die Verfügung) von 150€ für die Demonstration und 100€ für die Kundgebung festgelegt. Gegen diese Gebühren wurde von beiden Anmelder(in) Widerspruch bei den Behörden eingelegt. Dieser wurde durch das Grundgesetz (siehe Artikel 8 -> Alle Deutsche haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln) und der Tatsache, dass eine Versammlung nur anmeldepflichtig und nicht genehmigungspflichtig ist begründet.
In dem darauf folgenden Widerspruchsbescheid der Stadt Pforzheim (Amt für Öffentliche Ordnung) ist zu lesen:
„Sie haben (...) anklingen lassen, dass die Versammlung eine große Bedeutung für sie hat. Auch diese Bedeutung muss in die Gebührenhöhe einfließen.“ Zu dem wurden die Gebühren mit dem Arbeitsaufwand aller öffentlichen Leistungen begründet und der Widerspruch wurde somit abgelehnt.
Hier stellt sich die Frage, was die Wichtigkeit bzw. die Bedeutung einer Versammlung für das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. das Versammlungsrecht mit der Höhe der Gebühren zu tun hat!
Ein weitere Punkt ist die Tatsache, dass die Anmelderin der Demonstration eine Schülerin mit einem monatlichen Taschengeld von 25€ ist. Die logische Schlussfolgerung daraus wäre, dass sie 6 Monate auf alles verzichten müsste, um ihre Grundrechte wahrnehmen zu können.
Zudem handelt es sich in diesen Fällen nicht um geforderte Dienstleistungen, sondern um eine Maßnahme der der Stadt Pforzheim. Nach unseren bisherigen Kenntnissen ist diese Sachlage in Baden-Württemberg einmalig. Das Versammlunsrecht darf durch die Festsetzung von Gebühren nicht eingeschränkt werden. Aus diesem Grund wurde entschlossen, gegen die geforderten Gebühren gerichtlich vorzugehen.

Mehr Informationen finden sie unter:

www.versammlungsfreiheit.de.vu

Kontakt:  versammlungsfreiheit@gmx.de

Bitte um Weiterleitung des Textes an sämtliche Gruppen und Organisationen. Danke


Initiative für Versammlungsfreiheit - Gegen Gebühren bei Versammlungen
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Ergänzungen

Leider völlig normal

Ich 30.05.2005 - 16:00
die Verwaltungen Baden Württembergs haben offensichtlich
Order jegliche Demonstration durch Verfahrenstricks
nach Kräften zu verhindern, z.B. mit Verfahrenstricks,
unsinnigen Auflagen etc.
Ob sie dabei im Recht sind,
ist drittrangig, da die meisten sich einschüchtern lassen und
den Klageweg nicht beschreiten, obwohl dieser meist erfolgreich wäre.
Hängt übrigens nicht so sehr vom Thema der Demo ab, kann auch bei
"weniger heißen Eisen" ( z.B. bei Softwarepatenten ) passieren.
Fazit: Das Grundgesetz stellt zwar in der Theorie den Bürgern zahlreiche
demokratische Rechte zur Verfügung, diese müssen aber trotzdem
jedesmal neu erkämpft werden.

in Bayern

roter hase 31.05.2005 - 00:35
werden auch Gebühren für Auflagenbescheide erhoben...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Buchstabensuppe — SuppenKaZpar

@ SuppenKaZpar — Icke