Schwäbisch-Hall: Knast für Parole

Schorsch 21.05.2005 05:07 Themen: Repression
Am donnerstg den 19.5.2005 hat das Amtsgericht Schwäbisch-Hall einen Antifaschisten wegen Skandierens einer Parole mit einer Haftstrafe belegt.
Am Donnerstg den 19.5.2005 hat das Amtsgericht Schwäbisch-Hall einen Antifaschisten wegen Skandierens einer Parole mit einer Haftstrafe belegt.

Am 1.4.2004 fand in Schwäbisch-Hall eine Kundgebung der neofaschistischen "Bewegung deutsche Volksgemeinschaft" (BDVG) statt. Während eine Straßenblockade von der Polizei von der Strasse geprügelt wurde, soll der Aktivist in Richtung des Einsatzleiters "deutsche Polizistenschweine schützen die Faschistenschweine" gerufen haben. Dass diese "Parole" wenn überhaupt, nur sehr schwer zu skandieren ist, beeindruchte die Richterin und den Staatsanwalt nicht. Genauso wenig wie die Tatsache, dass die vorgeworfene Parole augenscheinlich aus der Aussage des Angekalgten er habe "deutsche Polizisten schützen die Faschisten" gerufen, und dem ursprünglichen Vorwurf "Ihr Polizistenschweine" der bei der Vernehmung gennant wurde, kombiniert worden war.
Und so verhängte die Richterin vier Tage Freizeitarrest.
Die neurliche Repression in Schwäbisch-Hall zielt eindeutigt darauf ab, die erstarkende antifaschistische Gegenwehr in dieser Gegend zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Und wenn sich dazu keine Gelegneheiten bieten werden eben welche geschaffen. Dies gilt es entschieden zu bekämpfen - wir dürfen uns vom Staat nicht die Art und Weise wie wir agieren diktieren lassen! Und schon gar nicht dürfen wir uns von solch wilkürlichen Urteilen Einschüchtern lassen!
Für einen revolutionären, entschlossenen Antifaschismus!
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Ergänzungen

Belehrung :)

Haller 21.05.2005 - 19:15
Naja in Hohenlohe und Schwäbisch Hall gibt es viele engagierte AntifaschistINNEN oder solche die sich gerne mit einbringen würden, es fehlt allerdings an der Organisation. Wenn sich die ganzen 2er und 3er Grüppchen mal zusammen tun / kennen lernen würden, wären wir sicherlich in der Lage sinnvoller und effektiver zu agieren...

Die Frage ist nur wie und wer macht den ersten Schritt dazu...

Zum Thema: Im Vorfeld wurde zum Beispiel nichts über die Gerichtsverhandlung berichtet, zumindest ist nichts bis zu mir durchgedrungen. Sowas sollte man Publik machen, und überlegen ob es sinnvolle Protestaktionen geben könnte. War das eigentlich eine öffentliche Verhandlung?

Öffentliche Verhandlung

Klugscheißer 22.05.2005 - 14:43
DA Jugendarrest verhängt wurde, handelte es sich um ein Jugendstrafverfahren. Die sind, wenn der Täter nicht zwischen 18 und 21 Jahre alt ist, nicht öffentlich. Abgesehen von dem drastischen Urteil in diesem speziellen Fall, sei allgemein darauf hingewiesen, dass die jugendstrafrechtliche Maßnahme Jugendarrest ihren Eingang in das JGG (Jugendgerichtsgesetz´) im Jahre 1943 fand und bis heute kaum verändert weiterhin Bestand hat. Jugendarrest war als sog. "Ehrenstrafe" für den "im Grunde gutartigen" arischen Jungrechtsbrecher konzipiert, für den Jugendstrafe im Einzelfall noch nicht notwendig erachtet wurde. Der hier verurteilte junge Antifaschist wurde also durch ein Nazigesetz als im Grunde gutartig "geadelt"; welche Ironie, man könnte kotzen....

Der Verurteilte kann einem Leid tun, mal ganz abgesehen von der in Haftnahme.

@klugscheisser

unbekannt verzogen 22.05.2005 - 18:51
Nur mal so als Hinweis! Es war ein Jugendverfahren aber wenn man das 18 Lebensjahr überschritten hatt dilt man als heranwachsender und damit ist die verhandlung öffentlich!

noch klüger

geschissen: 23.05.2005 - 01:30
bis 18 Jahre gilt mensch als Jugendlich, d.h. bis dahin sind die Verhandlungen definitiv nicht öffentlich.
Zwischen 18-21 Jahren KANN ein beschuldigter (oder vor gericht: Angeklagter) als jugendlicher Behandelt werden (also auch nahc dem Jugendgerichtgesetz bestraft werden), d.h. in dem Fall ist die Öffentlichkeit ebenso ausgeschlossen.
KANN und nicht MUSS!
soviel dazu

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