Schwäbisch-Hall: Knast für Parole
Am donnerstg den 19.5.2005 hat das Amtsgericht Schwäbisch-Hall einen Antifaschisten wegen Skandierens einer Parole mit einer Haftstrafe belegt.
Am Donnerstg den 19.5.2005 hat das Amtsgericht Schwäbisch-Hall einen Antifaschisten wegen Skandierens einer Parole mit einer Haftstrafe belegt.
Am 1.4.2004 fand in Schwäbisch-Hall eine Kundgebung der neofaschistischen "Bewegung deutsche Volksgemeinschaft" (BDVG) statt. Während eine Straßenblockade von der Polizei von der Strasse geprügelt wurde, soll der Aktivist in Richtung des Einsatzleiters "deutsche Polizistenschweine schützen die Faschistenschweine" gerufen haben. Dass diese "Parole" wenn überhaupt, nur sehr schwer zu skandieren ist, beeindruchte die Richterin und den Staatsanwalt nicht. Genauso wenig wie die Tatsache, dass die vorgeworfene Parole augenscheinlich aus der Aussage des Angekalgten er habe "deutsche Polizisten schützen die Faschisten" gerufen, und dem ursprünglichen Vorwurf "Ihr Polizistenschweine" der bei der Vernehmung gennant wurde, kombiniert worden war.
Und so verhängte die Richterin vier Tage Freizeitarrest.
Die neurliche Repression in Schwäbisch-Hall zielt eindeutigt darauf ab, die erstarkende antifaschistische Gegenwehr in dieser Gegend zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Und wenn sich dazu keine Gelegneheiten bieten werden eben welche geschaffen. Dies gilt es entschieden zu bekämpfen - wir dürfen uns vom Staat nicht die Art und Weise wie wir agieren diktieren lassen! Und schon gar nicht dürfen wir uns von solch wilkürlichen Urteilen Einschüchtern lassen!
Für einen revolutionären, entschlossenen Antifaschismus!
Am 1.4.2004 fand in Schwäbisch-Hall eine Kundgebung der neofaschistischen "Bewegung deutsche Volksgemeinschaft" (BDVG) statt. Während eine Straßenblockade von der Polizei von der Strasse geprügelt wurde, soll der Aktivist in Richtung des Einsatzleiters "deutsche Polizistenschweine schützen die Faschistenschweine" gerufen haben. Dass diese "Parole" wenn überhaupt, nur sehr schwer zu skandieren ist, beeindruchte die Richterin und den Staatsanwalt nicht. Genauso wenig wie die Tatsache, dass die vorgeworfene Parole augenscheinlich aus der Aussage des Angekalgten er habe "deutsche Polizisten schützen die Faschisten" gerufen, und dem ursprünglichen Vorwurf "Ihr Polizistenschweine" der bei der Vernehmung gennant wurde, kombiniert worden war.
Und so verhängte die Richterin vier Tage Freizeitarrest.
Die neurliche Repression in Schwäbisch-Hall zielt eindeutigt darauf ab, die erstarkende antifaschistische Gegenwehr in dieser Gegend zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Und wenn sich dazu keine Gelegneheiten bieten werden eben welche geschaffen. Dies gilt es entschieden zu bekämpfen - wir dürfen uns vom Staat nicht die Art und Weise wie wir agieren diktieren lassen! Und schon gar nicht dürfen wir uns von solch wilkürlichen Urteilen Einschüchtern lassen!
Für einen revolutionären, entschlossenen Antifaschismus!
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Ergänzungen
Belehrung :)
Die Frage ist nur wie und wer macht den ersten Schritt dazu...
Zum Thema: Im Vorfeld wurde zum Beispiel nichts über die Gerichtsverhandlung berichtet, zumindest ist nichts bis zu mir durchgedrungen. Sowas sollte man Publik machen, und überlegen ob es sinnvolle Protestaktionen geben könnte. War das eigentlich eine öffentliche Verhandlung?
Öffentliche Verhandlung
Der Verurteilte kann einem Leid tun, mal ganz abgesehen von der in Haftnahme.
@klugscheisser
noch klüger
Zwischen 18-21 Jahren KANN ein beschuldigter (oder vor gericht: Angeklagter) als jugendlicher Behandelt werden (also auch nahc dem Jugendgerichtgesetz bestraft werden), d.h. in dem Fall ist die Öffentlichkeit ebenso ausgeschlossen.
KANN und nicht MUSS!
soviel dazu
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
boah? — ripple
wäre... — th