1. Mai in Leipzig: Fotos vom Nazi-Aufmarsch

mochi 04.05.2005 18:54 Themen: Antifa
Hier sind einige Fotos vom Sammelplatz der Nazis vor dem Leipziger Hauptbahnhof.
Auffällig waren die links-konnotierten Transpis mit dem Themenschwerpunkt Kapitalismuskritik. Einige sind offenbar direkt Antifa-Plakaten nachempfunden.
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brause ahoi 04.05.2005 - 21:54
Rechtsextremismus

Keine Milde mehr

Sieben Jahre Haft für Martin Wiese: Immer mehr Richter fällen harte Urteile gegen Neonazis. Doch die organisieren sich ständig neu. Droht Terror-Gefahr von rechts?

Von Karsten Polke-Majewski für ZEIT.de




Im Griff der Justiz
Foto: Ralf Hirschberger dpa/lsn
Wann ist jemand ein Terrorist: Wenn er sechs Pistolen kauft? Muss er Sprengstoff besorgen und einen Bombenanschlag planen? Oder sagen, die "nationalpolitische Arbeit" sei "der einzige Weg, die Zukunft des deutschen Volkes zu sichern"? All das hat der Neonazi Martin Wiese getan. Sein Verteidiger hält ihn dennoch nicht für einen Terroristen. Er spricht von einer "Riesendummheit", die sein Mandant begangen habe. Dennoch hat das Bayerische Oberste Landgericht Wiese an diesem Mittwoch wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und mehrerer Waffendelikte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine 22 bis 28 Jahre alten Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und neun Monaten.



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Noch vor wenigen Jahren hätte der Spruch von der "Riesendummheit" verfangen können. Lange verurteilten deutsche Richter Neonazis wegen Körperverletzung, Haus- und Landfriedensbruch. Aber sie mochten die Gruppenbildung dieser Täter nicht als kriminell oder terroristisch einstufen. 1994 musste der Bundesgerichtshof (BGH) klarstellen, dass der Wurf einer Brandflasche durch das Fenster eines Wohnhauses nicht nur eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord sein kann, weil diese Tat eine "lebensbedrohliche Gewalthandlung" sei. Noch 2000 stellte die Publizistin Ingrid Müller-Münch fest, dass das Gros der deutschen Juristen erst langsam begreife, dass gegen Ausländer und Juden gerichtete Gewalttaten nicht nur "dumme Jungenstreiche" seien. Die milden Urteile, die gegen solche Täter lange Zeit gesprochen worden seien, "haben mit Sicherheit ihren Teil zu dem anschwellenden Ausländerhass und seinen brutalen Folgen beigetragen", schrieb Müller-Münch.


Das Urteil von München spricht eine neue Sprache; eine, die in den vergangenen Monaten von immer mehr Richtern benutzt wird. Dazu beigetragen hat, dass der BGH die Zuständigkeit bei schwerwiegenden Straftaten gegen Ausländer an die Bundesanwaltschaft übergab - ein deutliches Signal dafür, dass die obersten Richter die innere Sicherheit des Landes durch solche Straftaten gefährdet sehen.


Diese Meinung machen sich offensichtlich immer mehr Richter zu eigen. So verurteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht in Potsdam die Mitglieder der "Kameradschaft Freikorps", weil sie eine terroristische Vereinigung gebildet hatten. Obwohl die Verurteilten zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 18 Jahre alt waren, sahen die Richter in den Taten mehr als die Auswüchse einer gewaltbereiten Jugendbande. Die Strafen fielen hingegen vergleichsweise milde aus. Die Richter verurteilten die elf Mittäter nach dem Jugendstrafrecht zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren. Nur der Haupttäter muss für viereinhalb Jahre hinter Gitter.


Zur gleichen Zeit verschärfte der BGH seine Haltung gegenüber rechten Straftätern. Im März lehnte der Gerichtshof die Revision des Sängers der rechtsextremen Musikband "Landser", Michael Regener, ab. Die Band sei eine kriminelle Vereinigung, urteilten die Richter und bestätigten die Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten, die das Kammergericht Berlin verhängt hatte. Ebenfalls im März begann in Flensburg ein Prozess gegen fünf Rechtsextremisten. Auch ihnen wirft die Staatsanwaltschaft die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Ihr Vorbild finden diese Verfahren im Prozess gegen Mitglieder der Skinheads Sächsische Schweiz (SSS). 2003 verurteilte die Staatsschutzkammer des Dresdener Landgerichts elf Mitglieder der SSS als kriminelle Vereinigung, verhängte allerdings nur Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren.



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Auffällig ist bei allen diesen Verfahren aber nicht das Strafmaß, sondern der Grund, weshalb die Rechtsextremisten verurteilt werden. Immer öfter wenden Polizei und Staatsanwaltschaft die Paragraphen 129 und 129a des Strafgesetzbuchs an. Sie definieren, was eine kriminelle oder terroristische Vereinigung ist. Wichtiger, als hohe Haftstrafen zu erreichen, ist den Staatsanwälten, die losen rechtsextremistischen Gruppen als illegale Vereinigungen zu klassifizieren.


So reagiert die Justiz darauf, dass sich die Struktur der rechten Szene in den vergangenen Jahren grundlegend verändert hat. Noch in den frühen neunziger Jahren hatten sich Rechtsextremisten in Vereinen und Parteien organisiert. Seit Ende 1992 verboten die Behörden jedoch insgesamt 21 rechtsextremistische Vereinigungen. Diese Verbote hätten die Neonaziszene entscheidend geschwächt, weil diese sich nun nur noch schlecht koordinieren könne, sagt Gabriele Hermani, Sprecherin des Bundesinnenministeriums. Immer mehr Rechtsextremisten verlegen sich deshalb darauf, informelle Gruppen zu bilden. 3000 von ihnen haben seither etwa 160 so genannten Kameradschaften gebildet. Das habe die Neonaziszene zersplittert und ihre politische Aktionsfähigkeit auf einen lokalen, allenfalls regionalen Bereich begrenzt, sagt Hermani. Untersuchungen belegen auch, dass seit den Verboten dreißig Prozent der Führungskader und sogar sechzig Prozent der einfachen Mitglieder verbotener Organisationen nicht mehr aktiv waren.


Allerdings radikalisieren sich andere Teile dieser Kameradschaften - und mit ihnen ihre Ziele. Während rechte Schläger in Ostdeutschland für "national befreite Zonen" kämpfen, plante die Gruppe um Wiese einen Bombenanschlag während der Grundsteinlegung für das neue Jüdische Zentrum in München; und hätte damit auch den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau getroffen. Gleichzeitig sind die Kameradschaften wegen ihres schwachen Organisationsgrads für Polizei und Verfassungsschutz schwer zu greifen. "Die Strukturen dieser Gruppen sind heute kaum noch zu fassen", sagt Rolf Hannich, Mitglied im Präsidium des Deutschen Richterbundes und Abteilungsleiter Rechtsextremismus bei der Bundesanwaltschaft.


Mit der Entscheidung des BGH im Fall Landser sei den Strafverfolgungsbehörden nun ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, mit dem Straftaten rechter Gruppen besser verfolgt werden könnten, sagt Hannich. Der BGH hatte entschieden, dass der Organisationsgrad einer Band, die konspirativ auftritt, groß genug ist, um sie als kriminelle Vereinigung einzustufen. In der Vergangenheit waren dazu weit mehr Nachweise (beispielsweise Dokumente, offensichtliche Führungsstrukturen, Finanzierungsbelege und ähnliches) nötig gewesen. An den Urteilen werde auch deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen ausreichten. "Nun muss in der Rechtsprechung an der Feinjustierung dieser Regeln gearbeitet werden", sagt Hannich.


Findet das Klischee der auf dem rechten Auge blinden Justiz also ein Ende? Joachim Perels, Politologe an der Universität Hannover, führt den Geisteswandel in der Rechtsprechung auf eine "niedrigere Aufmerksamkeitsschwelle" in der Gesellschaft zurück. "Aber das ist ein juristischer Aufschrei, noch keine Tendenz." Auch Dagmar Pelzer, Sprecherin des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, spricht den jüngsten Urteilen Signalwirkung zu. Doch gleichzeitig beobachtet sie, dass Neonazis immer mehr Geschick darin entwickeln, sich so zu organisieren, dass ihnen keine Verbote drohen können. Die Zersplitterung der Szene macht es der Polizei zudem zunehmend schwer, Straftaten rechtzeitig zu verhindern. Alleine in Nordrhein-Westfalen zählten die Behörden im vergangenen Jahr 114 von Neonazis begangene Körperverletzungen, sieben mehr als im Vorjahr. Eine schlagkräftige rechte Terrorszene, vergleichbar dem Linksterrorismus der siebziger Jahre oder islamistischen Bestrebungen, gibt es also nicht. Die Gefahr ist aber auf keinen Fall gebannt.



(c) ZEIT.de, 4.5.2005

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Wo ist die Kotztüte — Kotztütensucher

dumm — partisan

Dumme Faschos — IQ-Bestie

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Dumm — Dümmer

(muss ausgefüllt werden) — (muss ausgefüllt werden)

@abc — hä?