Aachen Prozesstag der 10te
Hier der bericht des zehnten prozesstages gegen jose, bart gabriel und begonia, die im sommer 04 in aachen bei einem fluchtversuch verhaftet wurden.
infos immer unter www.escapeintorebellion.info
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Zehnter Prozesstag, 27. April 2005
·Gabriel und Begonia geben beide eine Erklärung ab (siehe Homepage)
·Richter verliest rechtlichen Hinweis darauf, welche Verurteilungen für die Kammer in Betracht kommen (siehe Homepage)
·Barts Antrag auf Haftverschonung wird abgelehnt
·Richter fragt Abschlussplädoyers an
Gabriel erschien wieder aus Protest gegen die immer noch bestehenden überzogenen und entwürdigenden Sicherheitsmassnahmen in Unterwäsche. Nach dem Soli-Applaus für die Angeklagten und dem gewohnheitsmässigen Verweigern des Erhebens bei Erscheinen des Richters begann die Zeugenvernahme.
1. Zeuge:
Als erster Zeuge wurde Garth Allen Pursey, Dozent, befragt. Er sagte aus, er habe aus dem Auto heraus, als er um die Kurve bog, auf Höhe der Halifaxstrasse zwei Fahrzeuge X und Y gesehen. Neben dem einen habe ein Mann gestanden, der mit der Faust das Fenster das Autos Y eingeschlagen habe. Als nächstes habe er beobachtet, wie eine männliche Person davongerannt sei. Der erste Mann habe währenddessen seine Hände wie mit einer Waffe nach vorne gestreckt gehalten. Der Zeuge sagte aus, 4-5 Schüsse gehört zu haben. Als letztes habe er direkt beim Auto X einen Mann und eine Frau gesehen. Er habe alles durch den Rückspiegel beobachtet und im Auto Y einen Mann und eine Frau und im Auto X zwei Personen gesehen, sowie einen Polizeiwagen in der Nähe. Den Mann mit der Waffe beschrieb er als gross und mit einem T-shirt bekleidet. Auf die Frage des Richters, ob die Schüsse eingeschlagen hätten, antwortete er, er habe es nicht gesehen, aber er nehme an, es wäre Richtung Polizei geschossen worden. Aufgrund seiner Farbenblindheit könne er auch nichts über die Farbe der Autos aussaggen. Im Folgenden wurde er vom Richter nach vorn gebeten, um eine vorliegende Skizze zu erläutern, die der Zuhörerschaft nicht einsichtig war.
2. Zeuge
Als zweiter Zeuge erschien ein Polizeibeamter, der dem Richter und den Anwälten Fotos der involvierten Autos und deren Beschädigungen erläuterte und erklärte, auch ein Streifenwagen habe Beschädigungen aufgewiesen.
3. Zeuge
Der dritte Zeuge, ein Kriminaloberkommissar, hatte den Tatort in den Werkstatt gemacht und gab Erklärungen zu den Lichtbildern ab.
Danach setzte Richter Nohl an, das DNA-Gutachten zu verlesen, welches die Speichelproben der Angeklagten mit den gefundenen Spuren vergleicht. Gabriels Anwalt legte jedoch mit der Begründung Widerspruch ein, dass anhand der beigefügten Unterlagen nicht nachvollziehbar sei, wie das Ergebnis der Überprüfung entstanden ist, und verlangte zusätzlich zu erläuternden Dokumenten des weiteren ein jeweils halbjährlich ausgestelltes Zertifikat, das die korrekte Arbeit des Instituts bescheinigt. Hieraufhin stellte der Staatsanwalt Herr Geimer den Antrag, Frau Dr.West vom Landeskriminalamt zwecks Erläuterung der Ergenisführung persönlich zu laden, dem sich Gabriels Anwalt anschloss.
4. Zeuge
Nach einer 15-minütigen Pause erschien die vierte Zeugin, Frau Schneider, Regierungsangestellte des Polizeipräsidiums Aachen, die bei der ID-Behandlung von Begonia dabei war. Sie erklärte, Begonia sei sehr aufgebracht gewesen und habe sich trotz mehrfacher Belehrung, dass die Daten im Unschuldsfall vernichtet werden würden, nicht erkennungsdienstlich behandeln lassen wollen. Auf deren Begehren, ihre Tochter anrufen zu wollen, habe sie erwidert, dafür seien sie nicht zuständig, und sie auf den Sachbearbeiter verwiesen. Mit dem Sachbearbeiter sei von ihrer Seite aus keine Absprache gehalten worden. Ob Begonia darüber aufgeklärt worden war, wie der Vorwurf gegen sie lautete, könne sie nicht entsinnen. Sie bejahte die Nachfrage der Anwälte, ob sie sich vor der Vernehmung mit den schon vernommenen Zeugen der Polizei über den Fall unterhalten habe. Aber das sei nur allgemein gewesen, ohne Einzelheiten zu behandeln. Zur Vorbereitung habe sie sich ausserdem den Vermerk und die Berichte auf dem Internet durchgelesen.
Nach einer um 45 min.überzogenen Mittagspause begann der zweite Teil des Prozesstages mit Gabriels lautem Ruf: „SOLIDARIDAD CON MARCO“, einem der Angeklagten der Magdeburger 129a-Prozesse, der gestern in Beugehaft genommen wurde.
5. Zeuge
Helmut Radermacher, Polizeikommisar in Aachen, war als fünfter Zeuge geladen. Er hatte zusammen mit seinem Kollegen Trapp den Streifenwagen gefahren, der dem
Fluchtauto direkt gefolgt war. Über Funk hätten sie die Information erhalten, dass von der Markant-Tankstelle ein roter BMW flüchtig war, woraufhin mehrere Polizeifahrzeuge die Verfolgung aufnahmen. Ihnen selbst sei das Fluchtfahrzeug auf Höhe der Schell-Tankstelle entgegengekommen, woraufhin sie gewendet und den Wagen direkt verfolgt hätten. Dieser sei mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, dennoch weitergefahren. Der Platz hinter dem Fluchtwagen sei dann einige Zeit von einem Wagen des BGS eingenommen worden, das bald wieder zurückfiel. Der Verkehr habe sich verdichtet und sei auf Höhe des Gerichts gestockt. Daraufhin habe sich eine Person hinten Homepages auf den Rahmen den heruntergekurbelten Fensters gesetzt, eine Waffe gezogen und auf sie geschossen. Dasselbe habe sich Höhe Kaiserplatz und Höhe Hansemannplatz wiederholt. Als der Fluchtwagen auf Höhe Bastei über den Grünstreifen fuhr, sei für sie aufgrund der Verkehrssituation die Verfolgung beendet gewesen, während das BGS-Fahrzeug diese fortgesetzen konnte. Einem Funkspruch folgend begaben sie sich daraufhin zur Halifaxstrasse, rückten jedoch eine Stunde später ab.
Auf die Fragen des Richters sagte er aus, er habe hinten im Fluchtfahrzeug mehrere Personen gesehen, wobei es ausgesehen habe, als ob die Homepagee Person von der rechten heruntergedrückt wurde. Es sei von Homepages bei sehr niedriger Geschwindigkeit geschossen und dabei bei einer Entfernung von 20-25m kontrolliert gezielt worden. Er erklärte, es habe sich jeweils um Doppelschüsse gehandelt, die er gehört habe, aber jedoch nicht wisse, wo diese eingeschlagen seien. Den Schützen beschrieb er als dunkelhaarig, mit Sonnenbrille und dunkel gekleidet. Lichtbilder seien ihm nicht vorgelegt worden.
6. Zeuge
Als sechster Zeuge erschien Thomas Trapp, Streifenkollege des soeben vernommenen Zeugen, dessen Aussage sich kaum von diesem unterschied, abgesehen davon, dass er die Entfernung zum Fluchtauto auf 30-50m schätze, die sich aus Sicherheitsgründen nach dem ersten Doppelschuss vergrössert habe. Er habe den Eindruck gehabt, es sei nicht nur auf sie, sondern auch auf einen weiteren Wagen geschossen worden. Erinnern könne er sich an das hagere Gesicht des kurzhaarigen Schützen, sowie an dessen Dreitagebart und Schirmmütze.
Folgend verliest der Anwalt eine Erklärung von Gabriel bezüglich des Vorgefallenen am 28. Juni 2004. Vollständiger Text im Homepage.
Gabriel erklärte darin, am 28.12 2003 aus Spanien während eines Hafturlaubs geflüchtet und seitdem durch Europe gereist zu sein, um politische Veranstaltungen abzuhalten, wobei er grosse Solidarität und auch finanzielle Unterstützung erhalten habe. Ausserdem sagte er: „Bart und Begonia wussten bis zu den Vorfällen in Aachen nicht, dass José und ich bewaffnet sind. Über dieses Thema ist unter uns vier zu keinem Zeitpunkt geredet worden, da es diese beiden auch nichts angeht. José und ich waren bewaffnet, da wir uns auf der Flucht befanden. (...) Wir hatten vereinbart, die Waffen nur zur Drohung einzusetzen und nicht auf Menschen zu schiessen, diese zu verletzen oder gar zu töten.“ Die Geiselnahme sei nicht verabredet gewesen und aus einer Überreaktion entstanden. Weiter heisst es: „José und ich hatten in den spanischen Gefängnissen zu viel mitgemacht, um freiwillig dorthin zurück zu kehren.“, gefolgt von einer Beschreibung der unmenschlichen Haftzustände in der Isolation und der Folter. Im übrigen sei Bart nur auf seine Aufforderung hin mit ins Fluchtauto gestiegen und die Schüsse habe er gezielt nur in die Luft und auf die Reifen und Kühler des sie verfolgenden Wagens abgegeben und damit erreicht, dass die Polizisten flohen. Ein Bankraub sei nie geplant gewesen, da er dies weder finanziell nötig habe noch eine erneute Festnehme riskieren wollte.
Diese Erklärung wurde mit Applaus von der solidarischen Zuhörerschaft entgegengenommen, woraufhin der Richter erbost auf den Tisch schlug und zu Protokoll gab, bei erneutem Applaus werde der Saal geräumt.
Es folgte die Verlesung einer Erklärung Begonias (siehe Homepage), die besagte, dass Begonia nicht an dem Bankraub in Karlsruhe beteiligt war, mit José nie über die Herkunft seiner wirtschaftlichen Mittel gesprochen habe, in Verbrechensverabredungen nicht eingebunden war, sowie keine Kenntnis darüber verfügte, dass Gabriel und José Schusswaffen bei sich trugen.
Der Frage des Richters, ob Gabriel oder Begonia auf Fragen antworten würden, wurde von Gabriels Verteidigung entgegnet, dies hänge von den Fragen ab, während Begonias Anwalt erklärte, Antworten würden nur durch ihn selbst nach vorheriger Absprache mit seiner Mandantin gegeben.
Nach einer weiteren Pause verlas der Richter einen rechtlichen Hinweis, der sich darauf bezog, welche Verurteilungen die Kammer in Betracht zieht, ohne jedoch die Beweisführung zu erläutern:
· Die Anklage gegen Bart könnte sich auf Beihilfe zur Geiselnahme in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und zur Beihilfe zum räuberischen Überfall in Tateinheit mit Beihilfe zum schweren Raub reduzieren.
· Der Tatvorwurf Mord gegen alle Angeklagten könnte fallengelassen werden.
· Somit verbliebe für Gabriel und José: Geiselnahme, versuchte schwere räuberische Erpressung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Körperverletzung in einer Tateinheit und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub.
· José werde möglicherweise wegen schwerer räuberischer Erpressung (Banküberfall in Karlsruhe) verurteilt.
· Es werde in Betracht gezogen, Begonia wegen Hehlerei zu verurteilen, aufgrund der Annahme, dass sie sich darüber bewusst war, gestohlenes Geld auszugeben.
Dann verlas er das Gutachten des Sachverständigen Baum bezüglich der Waffen und der Munition. Gefunden worden seien eine Pistole (es folgen technische Details), 2 Geschossteile, 5 Patronenhülsen und ein Revolver (wiederum mit technischen Erläuterungen). Er stellte fest, dass beide Waffen funktionstüchtig seien und dass auf beiden die Waffennummer überschliffen gewesen sei. Die Patronenhülsen seien Schüssen aus dem Revolver zuzuordnen.
Im folgenden wandte er sich den Vorstrafenregistern der Angeklagten zu.
Bei Bart, Gabriel und Jose gab es keine Einträge. Begonia habe sich für mehrere Fälle verantworten müssen, u.a. des Fahrens ohne Führerschein, des Fahrens ohne Versicherung, des zweifachen Betrugs (eine unbezahlte Heizölrechnung; Verlassen einer Tankstelle ohne die Rechnung zu begleichen), des Erschleichens von Leistungen (schwarz fahren in einem öffentlichen Verkehrsmittel) und des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr mit Beleidigung.
Dann ergriff die Staatsanwaltschaft das Wort, beantragte das zuvor von der Verteidigung abgelehnte Gutachten zu verlesen, einen weiteren Zeugen zum Geschehen in der Werkstatt nicht vorzuladen und die Schliessung der Beweisführung.
Die Verteidigung bestand auf den Zeugen und verlangte erneut, das DNA-Gutachten nachzuprüfen. Richter Nohl erklärte, Frau Dr. West werde am Freitag kommen, um die Ergebnisführung zu erläutern.
Danach fragte er sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft, ob am Freitag schon die Abschlussplädoyers gehalten werden könnten.
Die Verteidigung verneinte dies und die Staatsanwalt sagte, erst die Erklärung zur Beweisführung abwarten zu wollen.
Letztenendes kam er auf Barts Antrag zur Haftbefreiung zu sprechen und verkündete, diesen zurückzuweisen, da immer noch Tatverdacht und Fluchtgefahr bestehe.Auf die Frage von Barts Anwalt, ob er seinen Beschluss erläutern könne, entgegnete er: „Wir verkünden Beschlüsse, wir erläutern sie nicht.“
Barts Anwalt verlas daraufhin einen Antrag, die Regelung, dass Verteidigerpost ungeöffnet weitergegeben wird, auch einzuhalten; Kontrolle sei nur bei begründetem Zweifel am Absender berechtigt.
Trotz der Einwände der Verteidigung gab Richter Nohl dann den Inhalt des DNA-Gutachtens bekannt. Speichelproben seien von allen vier Angeklagten entnommen worden und mit DNA-Spuren auf mitgeführten Gegenständen, Getränkebehältern und Zigarettenkippen verglichen worden. Verschiedene Gegenstände und Bekleidungsstücke wurden ihren Trägern bzw. Besitzern zugeordnet.
DieVerlesung dieses Dokuments wurde von der Verteidigung als Verstoss gegen die Aufklärungspflicht erklärt. Josés Anwalt erklärte darüberhinaus, Josés Geburtstags auf dem Gutachten sei falsch und Begonias Anwalt verkündete, Begonia hätte mit der Umhängetasche, die ihr laut DNA-Analyse zugeordnet worden war, nichts zu tun.
Der Antrag bezüglich des Einhaltens der Verteidigerpost-Regelung wurde vom Richter akzeptiert, seine Umsetzung setze er voraus.
Der nächste Prozesstag ist Freitag, der 29.4.2005.
·Gabriel und Begonia geben beide eine Erklärung ab (siehe Homepage)
·Richter verliest rechtlichen Hinweis darauf, welche Verurteilungen für die Kammer in Betracht kommen (siehe Homepage)
·Barts Antrag auf Haftverschonung wird abgelehnt
·Richter fragt Abschlussplädoyers an
Gabriel erschien wieder aus Protest gegen die immer noch bestehenden überzogenen und entwürdigenden Sicherheitsmassnahmen in Unterwäsche. Nach dem Soli-Applaus für die Angeklagten und dem gewohnheitsmässigen Verweigern des Erhebens bei Erscheinen des Richters begann die Zeugenvernahme.
1. Zeuge:
Als erster Zeuge wurde Garth Allen Pursey, Dozent, befragt. Er sagte aus, er habe aus dem Auto heraus, als er um die Kurve bog, auf Höhe der Halifaxstrasse zwei Fahrzeuge X und Y gesehen. Neben dem einen habe ein Mann gestanden, der mit der Faust das Fenster das Autos Y eingeschlagen habe. Als nächstes habe er beobachtet, wie eine männliche Person davongerannt sei. Der erste Mann habe währenddessen seine Hände wie mit einer Waffe nach vorne gestreckt gehalten. Der Zeuge sagte aus, 4-5 Schüsse gehört zu haben. Als letztes habe er direkt beim Auto X einen Mann und eine Frau gesehen. Er habe alles durch den Rückspiegel beobachtet und im Auto Y einen Mann und eine Frau und im Auto X zwei Personen gesehen, sowie einen Polizeiwagen in der Nähe. Den Mann mit der Waffe beschrieb er als gross und mit einem T-shirt bekleidet. Auf die Frage des Richters, ob die Schüsse eingeschlagen hätten, antwortete er, er habe es nicht gesehen, aber er nehme an, es wäre Richtung Polizei geschossen worden. Aufgrund seiner Farbenblindheit könne er auch nichts über die Farbe der Autos aussaggen. Im Folgenden wurde er vom Richter nach vorn gebeten, um eine vorliegende Skizze zu erläutern, die der Zuhörerschaft nicht einsichtig war.
2. Zeuge
Als zweiter Zeuge erschien ein Polizeibeamter, der dem Richter und den Anwälten Fotos der involvierten Autos und deren Beschädigungen erläuterte und erklärte, auch ein Streifenwagen habe Beschädigungen aufgewiesen.
3. Zeuge
Der dritte Zeuge, ein Kriminaloberkommissar, hatte den Tatort in den Werkstatt gemacht und gab Erklärungen zu den Lichtbildern ab.
Danach setzte Richter Nohl an, das DNA-Gutachten zu verlesen, welches die Speichelproben der Angeklagten mit den gefundenen Spuren vergleicht. Gabriels Anwalt legte jedoch mit der Begründung Widerspruch ein, dass anhand der beigefügten Unterlagen nicht nachvollziehbar sei, wie das Ergebnis der Überprüfung entstanden ist, und verlangte zusätzlich zu erläuternden Dokumenten des weiteren ein jeweils halbjährlich ausgestelltes Zertifikat, das die korrekte Arbeit des Instituts bescheinigt. Hieraufhin stellte der Staatsanwalt Herr Geimer den Antrag, Frau Dr.West vom Landeskriminalamt zwecks Erläuterung der Ergenisführung persönlich zu laden, dem sich Gabriels Anwalt anschloss.
4. Zeuge
Nach einer 15-minütigen Pause erschien die vierte Zeugin, Frau Schneider, Regierungsangestellte des Polizeipräsidiums Aachen, die bei der ID-Behandlung von Begonia dabei war. Sie erklärte, Begonia sei sehr aufgebracht gewesen und habe sich trotz mehrfacher Belehrung, dass die Daten im Unschuldsfall vernichtet werden würden, nicht erkennungsdienstlich behandeln lassen wollen. Auf deren Begehren, ihre Tochter anrufen zu wollen, habe sie erwidert, dafür seien sie nicht zuständig, und sie auf den Sachbearbeiter verwiesen. Mit dem Sachbearbeiter sei von ihrer Seite aus keine Absprache gehalten worden. Ob Begonia darüber aufgeklärt worden war, wie der Vorwurf gegen sie lautete, könne sie nicht entsinnen. Sie bejahte die Nachfrage der Anwälte, ob sie sich vor der Vernehmung mit den schon vernommenen Zeugen der Polizei über den Fall unterhalten habe. Aber das sei nur allgemein gewesen, ohne Einzelheiten zu behandeln. Zur Vorbereitung habe sie sich ausserdem den Vermerk und die Berichte auf dem Internet durchgelesen.
Nach einer um 45 min.überzogenen Mittagspause begann der zweite Teil des Prozesstages mit Gabriels lautem Ruf: „SOLIDARIDAD CON MARCO“, einem der Angeklagten der Magdeburger 129a-Prozesse, der gestern in Beugehaft genommen wurde.
5. Zeuge
Helmut Radermacher, Polizeikommisar in Aachen, war als fünfter Zeuge geladen. Er hatte zusammen mit seinem Kollegen Trapp den Streifenwagen gefahren, der dem
Fluchtauto direkt gefolgt war. Über Funk hätten sie die Information erhalten, dass von der Markant-Tankstelle ein roter BMW flüchtig war, woraufhin mehrere Polizeifahrzeuge die Verfolgung aufnahmen. Ihnen selbst sei das Fluchtfahrzeug auf Höhe der Schell-Tankstelle entgegengekommen, woraufhin sie gewendet und den Wagen direkt verfolgt hätten. Dieser sei mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, dennoch weitergefahren. Der Platz hinter dem Fluchtwagen sei dann einige Zeit von einem Wagen des BGS eingenommen worden, das bald wieder zurückfiel. Der Verkehr habe sich verdichtet und sei auf Höhe des Gerichts gestockt. Daraufhin habe sich eine Person hinten Homepages auf den Rahmen den heruntergekurbelten Fensters gesetzt, eine Waffe gezogen und auf sie geschossen. Dasselbe habe sich Höhe Kaiserplatz und Höhe Hansemannplatz wiederholt. Als der Fluchtwagen auf Höhe Bastei über den Grünstreifen fuhr, sei für sie aufgrund der Verkehrssituation die Verfolgung beendet gewesen, während das BGS-Fahrzeug diese fortgesetzen konnte. Einem Funkspruch folgend begaben sie sich daraufhin zur Halifaxstrasse, rückten jedoch eine Stunde später ab.
Auf die Fragen des Richters sagte er aus, er habe hinten im Fluchtfahrzeug mehrere Personen gesehen, wobei es ausgesehen habe, als ob die Homepagee Person von der rechten heruntergedrückt wurde. Es sei von Homepages bei sehr niedriger Geschwindigkeit geschossen und dabei bei einer Entfernung von 20-25m kontrolliert gezielt worden. Er erklärte, es habe sich jeweils um Doppelschüsse gehandelt, die er gehört habe, aber jedoch nicht wisse, wo diese eingeschlagen seien. Den Schützen beschrieb er als dunkelhaarig, mit Sonnenbrille und dunkel gekleidet. Lichtbilder seien ihm nicht vorgelegt worden.
6. Zeuge
Als sechster Zeuge erschien Thomas Trapp, Streifenkollege des soeben vernommenen Zeugen, dessen Aussage sich kaum von diesem unterschied, abgesehen davon, dass er die Entfernung zum Fluchtauto auf 30-50m schätze, die sich aus Sicherheitsgründen nach dem ersten Doppelschuss vergrössert habe. Er habe den Eindruck gehabt, es sei nicht nur auf sie, sondern auch auf einen weiteren Wagen geschossen worden. Erinnern könne er sich an das hagere Gesicht des kurzhaarigen Schützen, sowie an dessen Dreitagebart und Schirmmütze.
Folgend verliest der Anwalt eine Erklärung von Gabriel bezüglich des Vorgefallenen am 28. Juni 2004. Vollständiger Text im Homepage.
Gabriel erklärte darin, am 28.12 2003 aus Spanien während eines Hafturlaubs geflüchtet und seitdem durch Europe gereist zu sein, um politische Veranstaltungen abzuhalten, wobei er grosse Solidarität und auch finanzielle Unterstützung erhalten habe. Ausserdem sagte er: „Bart und Begonia wussten bis zu den Vorfällen in Aachen nicht, dass José und ich bewaffnet sind. Über dieses Thema ist unter uns vier zu keinem Zeitpunkt geredet worden, da es diese beiden auch nichts angeht. José und ich waren bewaffnet, da wir uns auf der Flucht befanden. (...) Wir hatten vereinbart, die Waffen nur zur Drohung einzusetzen und nicht auf Menschen zu schiessen, diese zu verletzen oder gar zu töten.“ Die Geiselnahme sei nicht verabredet gewesen und aus einer Überreaktion entstanden. Weiter heisst es: „José und ich hatten in den spanischen Gefängnissen zu viel mitgemacht, um freiwillig dorthin zurück zu kehren.“, gefolgt von einer Beschreibung der unmenschlichen Haftzustände in der Isolation und der Folter. Im übrigen sei Bart nur auf seine Aufforderung hin mit ins Fluchtauto gestiegen und die Schüsse habe er gezielt nur in die Luft und auf die Reifen und Kühler des sie verfolgenden Wagens abgegeben und damit erreicht, dass die Polizisten flohen. Ein Bankraub sei nie geplant gewesen, da er dies weder finanziell nötig habe noch eine erneute Festnehme riskieren wollte.
Diese Erklärung wurde mit Applaus von der solidarischen Zuhörerschaft entgegengenommen, woraufhin der Richter erbost auf den Tisch schlug und zu Protokoll gab, bei erneutem Applaus werde der Saal geräumt.
Es folgte die Verlesung einer Erklärung Begonias (siehe Homepage), die besagte, dass Begonia nicht an dem Bankraub in Karlsruhe beteiligt war, mit José nie über die Herkunft seiner wirtschaftlichen Mittel gesprochen habe, in Verbrechensverabredungen nicht eingebunden war, sowie keine Kenntnis darüber verfügte, dass Gabriel und José Schusswaffen bei sich trugen.
Der Frage des Richters, ob Gabriel oder Begonia auf Fragen antworten würden, wurde von Gabriels Verteidigung entgegnet, dies hänge von den Fragen ab, während Begonias Anwalt erklärte, Antworten würden nur durch ihn selbst nach vorheriger Absprache mit seiner Mandantin gegeben.
Nach einer weiteren Pause verlas der Richter einen rechtlichen Hinweis, der sich darauf bezog, welche Verurteilungen die Kammer in Betracht zieht, ohne jedoch die Beweisführung zu erläutern:
· Die Anklage gegen Bart könnte sich auf Beihilfe zur Geiselnahme in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und zur Beihilfe zum räuberischen Überfall in Tateinheit mit Beihilfe zum schweren Raub reduzieren.
· Der Tatvorwurf Mord gegen alle Angeklagten könnte fallengelassen werden.
· Somit verbliebe für Gabriel und José: Geiselnahme, versuchte schwere räuberische Erpressung, Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Körperverletzung in einer Tateinheit und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer in Tateinheit mit schwerem Raub.
· José werde möglicherweise wegen schwerer räuberischer Erpressung (Banküberfall in Karlsruhe) verurteilt.
· Es werde in Betracht gezogen, Begonia wegen Hehlerei zu verurteilen, aufgrund der Annahme, dass sie sich darüber bewusst war, gestohlenes Geld auszugeben.
Dann verlas er das Gutachten des Sachverständigen Baum bezüglich der Waffen und der Munition. Gefunden worden seien eine Pistole (es folgen technische Details), 2 Geschossteile, 5 Patronenhülsen und ein Revolver (wiederum mit technischen Erläuterungen). Er stellte fest, dass beide Waffen funktionstüchtig seien und dass auf beiden die Waffennummer überschliffen gewesen sei. Die Patronenhülsen seien Schüssen aus dem Revolver zuzuordnen.
Im folgenden wandte er sich den Vorstrafenregistern der Angeklagten zu.
Bei Bart, Gabriel und Jose gab es keine Einträge. Begonia habe sich für mehrere Fälle verantworten müssen, u.a. des Fahrens ohne Führerschein, des Fahrens ohne Versicherung, des zweifachen Betrugs (eine unbezahlte Heizölrechnung; Verlassen einer Tankstelle ohne die Rechnung zu begleichen), des Erschleichens von Leistungen (schwarz fahren in einem öffentlichen Verkehrsmittel) und des gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr mit Beleidigung.
Dann ergriff die Staatsanwaltschaft das Wort, beantragte das zuvor von der Verteidigung abgelehnte Gutachten zu verlesen, einen weiteren Zeugen zum Geschehen in der Werkstatt nicht vorzuladen und die Schliessung der Beweisführung.
Die Verteidigung bestand auf den Zeugen und verlangte erneut, das DNA-Gutachten nachzuprüfen. Richter Nohl erklärte, Frau Dr. West werde am Freitag kommen, um die Ergebnisführung zu erläutern.
Danach fragte er sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft, ob am Freitag schon die Abschlussplädoyers gehalten werden könnten.
Die Verteidigung verneinte dies und die Staatsanwalt sagte, erst die Erklärung zur Beweisführung abwarten zu wollen.
Letztenendes kam er auf Barts Antrag zur Haftbefreiung zu sprechen und verkündete, diesen zurückzuweisen, da immer noch Tatverdacht und Fluchtgefahr bestehe.Auf die Frage von Barts Anwalt, ob er seinen Beschluss erläutern könne, entgegnete er: „Wir verkünden Beschlüsse, wir erläutern sie nicht.“
Barts Anwalt verlas daraufhin einen Antrag, die Regelung, dass Verteidigerpost ungeöffnet weitergegeben wird, auch einzuhalten; Kontrolle sei nur bei begründetem Zweifel am Absender berechtigt.
Trotz der Einwände der Verteidigung gab Richter Nohl dann den Inhalt des DNA-Gutachtens bekannt. Speichelproben seien von allen vier Angeklagten entnommen worden und mit DNA-Spuren auf mitgeführten Gegenständen, Getränkebehältern und Zigarettenkippen verglichen worden. Verschiedene Gegenstände und Bekleidungsstücke wurden ihren Trägern bzw. Besitzern zugeordnet.
DieVerlesung dieses Dokuments wurde von der Verteidigung als Verstoss gegen die Aufklärungspflicht erklärt. Josés Anwalt erklärte darüberhinaus, Josés Geburtstags auf dem Gutachten sei falsch und Begonias Anwalt verkündete, Begonia hätte mit der Umhängetasche, die ihr laut DNA-Analyse zugeordnet worden war, nichts zu tun.
Der Antrag bezüglich des Einhaltens der Verteidigerpost-Regelung wurde vom Richter akzeptiert, seine Umsetzung setze er voraus.
Der nächste Prozesstag ist Freitag, der 29.4.2005.
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Ergänzungen