Berlin: Polizei behindert Antikriegs-Theater

Mutter Courage 26.04.2005 11:15 Themen: Antifa Militarismus Repression
Am Montag, den 25.April war ab 15 Uhr am Hackeschen Markt eine Aktion zum 60. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus angekündigt. Doch statt des vorbereiteten Kunst-Polit-Spektakels bot die Berliner Polizei eine zeitgemäße Vorführung zu Fragen der Meinungsfreiheit und der Erinnerungspolitik. Die AktionskünstlerInnen wurden festgenommen, die Requisiten beschlagnahmt.
Wie bereits in der vergangenen Woche wollten die AktivistInnen vom „Aktionsbüro: Das Begräbnis der Himmlischen Vier“ eines ihrer öffentlichkeitswirksamen Stücke aufführen. In szenischer Umsetzung sollte dabei die „Legende des toten Soldaten“ (Bertold Brecht) in die heutige Zeit übertragen werden. Denn der deutsche Militarismus ist mit dem 8. Mai 1945 nicht untergegangen - die Wiederbewaffnung der Bundeswehr, die Ehrung der Waffen-SS in Bitburg und die Kriegsbeteiligungen der Bundeswehr sind Etappen seiner Auferstehung.

Trotz einer entsprechenden Anmeldung wurde den AktivistInnen von der bereits anwesenden Polizei mitgeteilt, dass die geplante Veranstaltung verboten sei. Ein entsprechendes Schreiben der Versammlungsbehörde läge vor. Darin wird die angemeldete antimilitaristische und antifaschistische Versammlung als 'nicht politische Veranstaltung' bezeichnet. Die KünstlerInnen selbst wurden bereits während der Vorbereitung von der Polizei behindert, mussten ihre Personalien abgeben und wurden festgehalten.

Etliche Passanten und Touristen blieben stehen und beobachtete die Situation. Die AktivistInnen informierten die Umstehenden mit kurzen Ansprachen über das Verbot der Antikriegsveranstaltung und die Genehmigung des NPD-Aufmarsches am 8.Mai. Insbesondere für ausländische Gäste war dies eine nur schwer zu verstehende Konstellation. Der Verbotseifer der Berliner Polizei weitete sich nun auch auf die Umstehenden aus und eine Frau mit Flugblättern zum Thema wurde ebenfalls kurzzeitig von der Polizei festgehalten.
Nach der Überprüfung der Personalien wurden die Requisiten und vorbereiteten Informationstafeln beschlagnahmt und von einem extra herbeigerufenen Polizeitransporter fortgefahren. So verhinderte die Polizei nicht nur die Veranstaltung am Hackeschen Markt sondern hat auf den weiteren geplanten Aufführungen die künstlerisch-technische Basis entzogen.

Eine am Einsatz beteiligte Polizistin erklärte auf Nachfrage, warum die Veranstaltung verboten sei: „Weil diese Veranstaltung an den 60. Jahrestag des Kriegsendes erinnern will“. Aha.


mehr zu dem Projekt:  http://www.himmlischevier.de
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Ergänzungen

Doitsche Polizisten

Maxe 26.04.2005 - 12:09
Die Polizisten, die auf den Fotos abgebildet sind, sind mir zum Teil bekannt. Es handelt sich um die Schläger, die mehrmals Montagsdemos und die große Anti-Hartz-Demo anfang Oktober angegriffen haben. Nicht wenige dieser Ehu-Einsatzkräfte trägt eine extrem rechte Gesinnung offen nach außen.
Auch aus anderen Städten häufen sich die Berichte, daß die Polizei Gedenkveranstaltungen zur Befreiung vom Faschismus behindert: Erst kürzlich wurden Gedenkveranstaltungen in Buchenwald verboten, während kurz zuvor die Stadt Weimar dem "aliierten Terror" gedachte. Das Verbot wurde polizeilich und mit Gewalt durchgesetzt:  http://de.indymedia.org/2005/04/111756.shtml ...
Die BILD-Zeitung titelt derweil, daß die Hitlerjugend eigentlich ganz ok war ("dort habe ich reiten gelernt" -  http://de.indymedia.org/2005/04/112591.shtml).
Deutschland erwacht gerade....

Frage zur Verbotsbegründung

Frager 26.04.2005 - 12:13
Seit wann sind Veranstaltungen verboten, wenn sie "nichtpolitisch" sind? Ist der Weihnachtsmarkt dann künftig auch verboten? Was war die genaue Begründung? Oder ließ auch die Versammlungsbehörde durchblicken, daß Anti-Nazi-Aktionen in Berlin unerwünscht sind (nachdem der VS die NPD so mühsam aufgepäppelt hat) und die Begründung wirklich nur Vorwand ist? Die eine Polizisten war ja wenigstens ehrlich (Verbot, "Weil diese Veranstaltung an den 60. Jahrestag des Kriegsendes erinnern will").

Vergleich mit München

Münchner 26.04.2005 - 12:55
In München schafft man es nicht, ein Rockkonzert der NPD auf der Theresienwiese zu untersagen und in Berlin verbietet man ein politisches Strassentheater weil es angeblich nicht politisch ist, komisches Land.

Die Polizei und das Versammlungsrecht

Beobachterin 26.04.2005 - 13:31
Zu den 'ausführenden Organen' ist mir aufgefallen - und das passt gut zu Maxes Beschreibung -, dass sie offenbar in der Polizeischule geschlafen haben, als die Themen Funktion der Öffentlichkeit in der Demokratie oder Rechte und Pflichten der Polizei dran waren. Schon auf banale Fragen einer anwesenden Journalistin wie die, wer denn von ihnen bereit wäre, Journalisten Auskunft über ihr Handeln zu geben oder schlicht, wer sie seien, wurde mit einer Mischung aus Desinteresse und unterschwelliger Aggression einfach nicht geantwortet.

Der anwesende Einsatzleiter vom Abschnitt 31 war wesentlich auskunftsfreudiger und erklärte, dass die Veranstaltung zwar als politische Versammlung angemeldet gewesen sei, aber von der Versammlungsbehörde einen 'Negativbescheid' erhalten habe. Sie hätte demnach beim Strassenamt als 'anderweiteige Versammlung' angemeldet werden müssen, das sei aber nicht geschehen und dies sei der Grund für die Aktion der Polizei.

Wie die Versammlungsbehörde zu der Auffassung kam, dass es sich nicht um eine politische Versammlung handele, wurde nicht erklärt. Genauso wenig übrigens, warum es in den letzten Wochen kein Problem war, dass dieselbe Gruppe am Potsdamer Platz, an der Neuen Wache und an der Gedächtniskirche spielte, wie auch vorher schon in München, Frankfurt/Main und Bremen.

Die VeranstalterInnen sagten, dass sie sich entschieden hatten, in Berlin trotz des Verbots der Versammlungsbehörde zu spielen, nachdem sie mit ihrer Anwältin gesprochen hatten, die die Entscheidung der Behörde für eine anfechtbare Rechtsauffassung hielt.

bitte klagen!

würg 26.04.2005 - 13:50
das sind ja zustände wie in den '50er jahren, lasst das dreckspack vom polizeilichen staatsschutz damit nicht durchkommen! demnächst kommen sie noch auf die idee, das politik das ist, was in den parlamenten stattfindet, und dann dürfen nur noch unsere sechs blockparteien demonstrieren. mit dem verständnis vom versammlungsrecht würden die keine juraklausur bestehen, nicht beim reaktionärsten deppenprof. (hoffe ich doch)

Hinweis

Besserwisser 26.04.2005 - 17:13
Leider gibt der Sachverhalt nicht hinreichend Aufschluss:
Ein Straßentheater (welche Zielrichtung auch immer) wird nicht unter das Versammlungsgesetz fallen - also ist die Maßnahme der Polizei bei der Durchsetzung der Versagung nicht zu beanstanden. Das einzelne Polizisten nur bedingt Ahnung vom VersG haben, lasse ich offen...
Alternative: Beim Bezirk eine befristete Straßenlandsondernutzung beantragen und BEZAHLEN. GGf. gibt es Auflagen: LÄRM, RETTUNGSWEGE, LEICHTIGKEIT DES (Fußgänger)VERKEHS, REINIGUNG pp. - aber dann ist ALLES SCHÖN - und NIEMAND - außer Polizei/Bezirksamt, die ggf . die Genehmigung sehen wollen - wird daran Anstoß nehemn.
Haßtiraden und Dummheit lassen sich in diesem Fall leicht durch Klevernis überwinden...

@ besserwisser

kotz 26.04.2005 - 21:44
du erzählst blödsinn. natürlich fällt strassentheater unter das versammlungrecht, wenn es sich um agitprop und nicht um kommerz/unterhaltung handelt, egal ob du von einem weitem oder engen versammlungsbegriff ausgehst.

"Eine Versammlung sind mind. zwei (auch: drei, sieben) Personen (quantitatives Element), die sich zusammengefunden haben, um öffentliche Angelegenheiten zu erörtern (enger Versammlungsbegriff), zur gemeinsamen Meinungsbildung und Äußerung (erweiterter Versammlungsbegriff) oder um jedem beliebigen gemeinsamen Zweck zu dienen (weiter Versammlungsbegriff) (qualitatives Element)." (zitat irgendwo geklaut)

wobei die rechtsprechung den erweiteren versammlungsbegriff benutzt, das heist praktisch etwa, ein fußballspiel ist keine öffentliche versammlung, weil keine inhaltliche kommunikation, aber soweit kommunikation stattfindet, hat eine inhaltliche bewertung zu unterbleiben.

das bundesverassungsgericht hat sich schon mit diesem gedicht von brecht auseinandersetzen dürfen, allerdings hat damals anscheinend niemals bezweifelt, das es sich um eine versammlung handelt:

BVerfGE 71, 158 - 'Legende vom toten Soldaten'
 http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv071158.html

interessant auch folgendes urteil zu noch einem werk von brecht, wo es auch nicht um den versammlungcharakter, sondern die reichweite der kunstfreiheit ging, strauss fühlte sich beleidigt:

BVerfGE 67, 213 - Anachronistischer Zug
 http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv067213.html

und zur abgrenzung von kommerz und politik die entscheidung zur loveparade & fuckparade:

BVerfG 1 BvQ 28/01 - Musikparaden
 http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bvq01028.html

wobei das gericht nicht die (bezüglich der fuckparade dämliche) wertung des ovg berlin überprüfen wollte.

Liberation Day 1945 - 2005

MAD Cologne 27.04.2005 - 14:39
Aufruf der Gruppe MAD Köln sowie Übersicht über linke Aktionen in Deutschland rund um den 8. Mai auf  http://www.liberation-day.tk
Den Tag der Befreiung von der deutschen Barbarei!
Für den kosmopolitischen Kommunismus!

sauberes Gedenken

VVN-Fahnenträger 27.04.2005 - 15:25
Ja, ja das Gedenken.
In der Schröderschen Republik ist links sein verboten. Bis zum 20. Mai (Wahl in NRW) darf der Münte ein kleines bisschen "antikapitalistisch" sein (für "soziale Marktwirtschaft").
Aber wenn der Kanzler und seine KriegstreiberkollegInnen an Gedenktagen in ehemaligen KZs Kränze niederwerfen, dann muss das Umfeld sauber sein.
Niemand darf VVN-Fahnen in die plötzlich zahlreichen Kameras halten. In Buchenwald wurde mit Bullengewalt das Fahnentragen verboten. Als Kanzler Schröder sich seiner lästigen Pflicht (vor den Kameras betroffen dreinschauen und scheinbar traurig einen Kranz abwerfen) endlich entledigt hatte, trotteten die schwachsinnigen Medienaffen der Promi-Meute hinterher und plötzlich waren sogar DKP-Fahnen wieder erlaubt.
Dieses Fahnenverbot wurde auch in Bergen-Belsen und Flossenbürg durchgesetzt. Viel BGS und Bereitschaftsbullen. Wohl damit sich die Überlebenden wieder richtig wie in Deutschland fühlen konnten.
Was machen eigentlich die GedenkstättenleiterInnen? Sind das alles nur Erfüllungsgehilfen der Regierung?
Wieso lässt man sich so etwas gefallen? Ich will zukünftig wieder viele rote und VVN-Fahnen sehen!

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@ besucher — Maxe