Urteil in Gießen: Polizeigewalt war gewünscht

AbwehrspielerIn der Ordnung 23.04.2005 19:31 Themen: Repression
Eine weitere Gerichts-Provinzposse in Gießen: Am 19. April 2005 fand vor dem Verwaltungsgericht ein Verfahren um den Widerspruch gegen Festnahmen und Platzverweise statt. Oder besser: Es sollte stattfinden. Gericht und Polizei aber hatten sich in den Tagen zuvor einige ihrer typischen Tricks ausgedacht, um das Verfahren einfach zu stoppen. Möglicherweise hatten da mal wieder einige Angst, dass über Polizeistrategien wieder peinliche Informationen nach draußen kamen. So konstruierten sie schon im Vorfeld eine Eigenschuld des Beschwerdeführers, der damals verhaftet wurde. Er hätte die Verhaftung gewollt!
Die Konstruktion des Gericht war nötig, damit sie dann mit Verweis auf einen entsprechenden Paragraphen das Verfahren einfach als unzulässig abweisen konnten. Dass sie dabei alte Kamellen aufwärmten, ist nur der geringste der Punkte, die anzumerken wären. Lustiger ist die Story, warum der Kläger selbst schuld sein soll. Das ist gar nicht so einfach zu erklären, denn die Rechtsassessorin Brecht vom Polizeipräsidium präsentierte eine mit dem Gericht ausgekungelte Story, die es in sich hat. Sie geht so:

Vor dem 10.7.2004, als es zur Festnahme und den Platzverweisen kam, wurde in Lich ein Flugblatt der Polizei verteilt mit "Attraktionen". Das ist in der Gerichtsakte zu sehen. Von Beginn an behauptete die Polizei (laut Akte) allerdings, dass das Flugblatt aus der Projektwerkstatt und nicht von ihnen kam. Einen Beleg dafür lieferten sie nicht und so war das Flugblatt in der Vorphase des Prozesses auch wenig beachtet. Selbst das Gericht, dass ja schon im Vorfeld angestrengt nach Wegen suchte, den Prozess zu verhindern (siehe oben), kam nicht auf die Idee mit dem Flugblatt.

Am 19.4.2005 beim Verfahren wurde nun aber sogar behauptet, der Beschwerdeführer und damalige Verhaftete B. sei Verursacher des Flugblattes. Der Beweis dafür ging dann über mehrere Ecke. Die erste ist das Flugblatt selbst. Das hätte der dann Festgenommene selbst gemacht. Denn auf dem Flugblatt würde im laufenden Text auf eine Internetseite hingewiesen, die von ihm stamme. Warum eine Internetseite in einem laufenden Text ein Beleg sei, dass der Text von der gleichen Person stamme wie die Internetseite, konnte die Polizeifunktionärin nicht erklären. Es sei einfach so. Soweit die erste Ecke.

Dann begründete sie, warum die Internetseite von dem Festgenommenen stammt. Das hatte sie auch bereits in einem Fax vermerkt, dass kurz vor dem Verfahren ans Gericht geschickt wurde (siehe Abbildung).
Nochmal erklärt: Auf der Internetseite  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu ist ein Link, der führt zu einer Terminseite. Die ist zwar nicht mehr auf  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu, aber das ist ja für die Gießener Polizei nie ein Problem, über sowas mal kurz hinwegzusehen. Also ist die Internetseite www.polizeidoku-giessen.de.vu vom gleichen Menschen erstellt wie die Terminseite.

Die Terminseite nun, so "argumentierte" Brecht, sei von dem Festgenommenen erstellt worden, weil der Termin seines Gerichtsverfahren da drauf stände. Das hätte sonst ja keiner gewußt (na gut, es gab jede Menge Flugblatter usw. mit dem Termin und sogar das Verwaltungsgericht Gießen hatte in einer Presseinformation den Termin verbreitet, aber das irritiert doch eine Gießener Polizei nicht ...). Also stammt die Terminseite vom Festgenommenen.

Zusammenfassend ergibt die BRECHTsbeugung also: Der Festgenommene hat das Flugblatt gemacht, weil dort eine Internetseite drauf ist, bei der ein Link zu finden ist, der zu einer Terminseite führt, auf der der Termin eines öffentlichen Gerichtsverfahren steht, bei dem der Festgenommene beteiligt ist. Ist doch klar, oder?

Diskutiert wurde auch noch, warum das Flugblatt für den Prozess überhaupt von Bedeutung sei. Auf diesem "Polizei"-Flugblatt war nämlich u.a. ein Programmpunkt bei den Polizeifestspielen in Lich am 10.7.2004 angekündigt, der um 16 Uhr am Eingang der Bereitschaftspolizei hätte stattfinden sollen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der später Festgenommene längst Hausverbot und Platzverweis für diesen Bereich kassiert und befand sich ungewöhnlich gehorsam 2 km entfernt auf einem Parkplatz, um dort wenigstens noch Flugblätter zu verteilen. Das wollten Polizisten ständig verhindern und nahmen ihn schließlich fest. Der Zusammenhang mit dem Flugblatt, was sich auf einen ganz anderen Ort bezieht, wurde vor Gericht nicht benannt. Belege benennen Gießener Polizeibehörden für ihre Anschuldigungen ja selten. Müssen sie auch nicht, denn die willigen Vollstrecker in den Gerichten übernehmen ihre Meinungen auch so. Der Prozess am 19.4.2005 ist ein markantes Beispiel dafür.

Einen Ausdruck der vermeintlichen Seiten  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu legte die Rechtsassessorin Brecht dem Gericht vor (zu sehen auf der Doku-Seite zum gesamten Vorfall unter  http://www.projektwerkstatt.de/10_7_04). Es war aber tatsächlich die Terminseite Gießener politischer Gruppen ( http://www.projektwerkstatt.de/termine) - dahin gelangte Brecht nämlich über den benannten Link. Dort steht in der Tat der Termin des Prozesses. Allerdings ist kein einziger Teil der Seite  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu mehr zu sehen. Von dort hatte die Assessorin einfach einen Link angeklickt und meinte nun, immer noch auf derselben Seite herumzusurfen. Es müssen sich ja nicht alle Menschen mit Internet und Computern auskennen, aber die Gießener Polizeileute, die ständig damit argumentieren, beweisen eine herzerfrischende Ahnungslosigkeit, die leider aber für Gerichtsurteile genutzt wird - weil die Gerichte die absurden Geschichten mögen, können sie damit doch unbequeme Menschen abwehren.

Nett ist noch ein weiterer Hinweis: Auf der Internetseite sei unten ein Button mit einer Schreibfeder zu sehen. Wer draufklickt, kann eine Mail an Menschen in der Projektwerkstatt Saasen schreiben. Weil auch der Festgenommene B. auf seinem Briefpapier eine Feder abgebildet hätte (wenn auch eine ganz andere), ergäbe sich, dass er die Internetseite gemacht hat. Völlig klar Frau Brecht, alles, was eine Feder trägt, kommt von B. Wir haben verstanden ... Und wenn es nicht so traurig wäre, wie einfach Kriminalisierung unerwünschter Personen in diesem recht-extremistischen Regime ist, könnte mensch über soviel Unsinn sicherlich laut loslachen. Es ist gut, dass immer wieder auch wirklich zu können ... (die beiden Federn sind zum Vergleich auch noch auf der Seite  http://www.projektwerkstatt.de/10_7_04 zu sehen).

Bleibt noch zu erwähnten, dass die Polizei-Rechtsassessorin Brecht auch ansonsten in bekannter Gießener Polizeimanier brillierte. Sie erwähnte nämlich, dass sie die Konstruktion der Internetseiten aus der Projektwerkstatt für illegal hält, denn de.vu-Adressen hätten keine ermittelbaren Eigner. Daher sei neben  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu auch www.projektwerkstatt.de.vu illegal. Sagte sie. Nur dass die Internetseite, auf der auch die Seiten der Projektwerkstatt Saasen liegen,  http://www.projektwerkstatt.de heißetund nicht ...de.vu. Die de-Adresse ist ganz normal überprüfbar, außerdem ist auf der Seite ein Impressum zu finden. Aber die Gießener Polizei ist ja auch keine Ermittlungs-, sondern eine politische Verfolgungs- und im Eigeninteresse handelnde Vertuschungsbehörde. Dazu gehört das ständige Erfinden von Rechtsbrüchen derer, die von ihnen kriminalisiert werden sollen.

Im nun zugestellten Gerichtsurteil hat das Gericht noch zusätzlich behauptet, dass die Endung .de.vu sehr unbekannt sei (völliger Schmarr'n) und dass die Projektwerkstatt auch sehr unbekannt sei und deshalb die Aktionsformen nicht bekannt. Also müsse es der Kläger alles selbst gewesen sein.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.



Links und Informationen

- Unter  http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/2005/doku2005_s25_28_lich.pdf kann das Kapitel zu dem Vorfall aus der Polizeidokumentation Gießen heruntergeladen werden.
- Zur Zeit läuft in Gießen ein umfangreicherer Prozess gegen zwei Projektwerkstättler, wo die Polizeistrategien gut sichtbar werden. Mehr unter  http://www.projektwerkstatt.de/prozess.
- Gießener Anzeiger vom 20.4.2005:  http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=1701071&template_id=2634&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=
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