Hausdurchsuchung bei Heidelberger Atomwaffeng

x 22.04.2005 18:43
Trotz Freispruch - Hausdurchsuchung
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Köln, 22. April 2005

Presseinformation

Hausdurchsuchung bei Atomwaffengegner trotz Freispruch

Ende März 2005 wurde Hermann Theisen (Heidelberg) - nach einer
Verurteilung durch das Amtsgericht Cochem - vom Landgericht Koblenz
freigesprochen. Mit dem Aufruf an Soldaten, sich der nuklearen Teilhabe
zu verweigern, hätten er und die anderen Angeklagten eindeutig nicht zu
rechtswidrigen Straftaten aufgefordert.

Heute mittag, Freitag, den 22. April 2005, legte ihm die Heidelberger
Polizei einen Amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Die
Staatsanwaltschaft Koblenz, die das ganze Verfahren ins Rollen gebracht
hatte, hatte die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen", der
Fahrzeuge" und der Person" beantragt. Beschlagnahmt werden sollten
Beweismittel, die für die Ermittlung von Bedeutung sein könnten.

Vor Gericht ist jedoch von den Angeklagten nicht infrage gestellt
worden, dass dieser Aufruf existiert und dass sie gewillt sind, diesen
möglichst weit und vor allem auch bei den Soldaten des
Jagdbombengeschwaders, die mit Lagerung von und Drohung mit Atomwaffen
befasst sind, zu verbreiten. Aufzuklären" gibt es an dieser Tat"
nichts.

Bezüglich der Einschätzung der Strafbarkeit des Aufrufs hat Richterin
Wild-Völpel am Landgericht ein eindeutiges Urteil gefällt: Es sei eine
respektable und diskutable" Rechtsauffassung, dass die Lagerung von und
Drohung mit Atomwaffen, die nukleare Teilhabe, verfassungs- und
völkerrechtswidrig sei.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist jedoch unbelehrbar. Sie hat
Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Vor allem aber hat sie, bevor
das Urteil rechtskräftig werden konnte, mit diesem
Durchsuchungsbeschluss zu rechtswidrigen Maßnahmen gegriffen, die als
Schikane und Einschüchterung begriffen werden müssen. Der Amtsrichter in
Heidelberg, der dieser Durchsuchung zugestimmt hat, ist seiner Aufgabe
der richterlichen Überprüfung (z.B. der Verhältnismäßigkeit) nicht
nachgekommen.

Gez. Elke Steven

PS: In dem inkriminierten Aufruf wird gegen die völker- und
grundgesetzwidrige nukleare Teilhabe der Bundeswehr" argumentiert. Gemäß
dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996 und nach
Artikel 2 Nichtverbreitungsvertrag sei die Stationierung von Atomwaffen
und die Bereitstellung von Trägermitteln in der Bundesrepublik
Deutschland völkerrechtswidrig. Die nukleare Teilhabe" verstieße zudem
gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs.
2, Satz 1 GG), sei folglich verfassungswidrig. Die in Büchel
stationierten Bundeswehrsoldaten werden aufgefordert, sich nicht an der
Wartung, Instandhaltung, an Einsatzübung und Bereithaltung der
Tornado-Kampfflugzeuge zu beteiligen, insoweit sie als Trägermittel dem
Einsatz von Atombomben dienten. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie
als Soldaten an Völkerrecht und Grundgesetz gebunden sind und dem
entgegenstehende Befehle nicht befolgen dürfen.

Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
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Ergänzungen

Razzia war rechtswidrig

Antifa Freiburg 01.06.2005 - 14:22