[muc]:Stadt setzt Obdachlose auf die Straße

black ant 15.04.2005 02:14 Themen: Freiräume Repression
Am Donnerstag den 14.04.05 hat die Stadt München die Zwangsräumung des Selbsthilfeprojektes Gnadenacker in München-Riem, welches von ehemaligen Obdachlosen in Eigenregie geführt wurde, vollstreckt.
Es gab im Vorfeld breit gefächerte Unterstützung von Menschen aus linken Zusammenhängen bis hin zu diversen Prominenten wie z.B. Ottfried Fischer und Konstantin Wecker, sogar der Petitionsausschuss des bayrischen Landtages (überwiegend CSU) hatte sich bemüht einen Tag vor dem Räumungstermin bei der Stadt München (SPD/Grüne) eine Aussetzung zu erwirken. Gebracht hat’s alles nichts und so stand gegen 8 Uhr morgens eine Transport Firma (Transporte Gruber, Bad Tölz) mit 2 LKW’s vor der Zufahrt zum Wagenplatz um mit der Räumung zu beginnen.

Aber ganz so einfach wollte man es den Vollstreckern dann doch nicht machen. Etwa 20-30 UnterstützerInnen des Projektes hatten auf dem Platz übernachtet um früh morgens vor Ort zu sein und gegen die Räumung zu protestieren.
Bereits in der Nacht war auf dem Zufahrtsweg eine Barrikade entstanden, welche die Angestellten der Transportfirma nun entfernten. Als sie abgetragen war, wurde sie jedoch gleich wieder aufgebaut, einige AktivistInnen setzten sich noch darauf und so konnten die Arbeiter ihrer Aufgabe erst einmal nicht nachkommen.

Zu diesem Zeitpunkt war auch noch fast keine Polizei vor Ort und so ließen sich die protestierenden auch vorerst nicht von ihren Antagonisten beeindrucken und verhinderten weiterhin den Vollzug der Zwangsmaßnahme. Natürlich konnte die Vollstreckung so allerdings auch nur um eineinhalb bis zwei Stunden herausgezögert werden. Dann nämlich traf eine Hundertschaft Bereitschaftspolizei ein, im Schlepptau eine USK Einheit, sowie 2 Hundeführern. Welche die Angelegenheit dann wohl auf ihre Art und Weise regeln wollten. Ein Beamter verlas dann die polizeilichen Auflagen und drohte anschließend mit der Ausübung „unmittelbaren Zwanges“. So zogen sich die meisten Leute erstmal auf den Gnadenacker zurück und gesellten sich zu den Wagenplatzbewohnern und die Angestellten der Firma Gruber begannen die Sperre erneut abzubauen, diesmal unter Polizeischutz.

Als die Zufahrt frei geräumt war nahmen die Polizeieinheiten Aufstellung und bereiteten sich auf eine gewaltsame Räumung des Platzes vor. Die Polizei forderte die UnterstützerInnen mehrmals auf das Gelände zu verlassen und sich auf die Straße zu begeben, da es sich ihrer Ansicht nach um eine rechtswidrige Versammlung handelte und drohte mit Gewahrsamnahmen. Dieser Forderung kamen dann auch viele Leute nach und zogen sich vom Gelände zurück. Es hätte meiner Meinung nach auch nicht viel Sinn gemacht sich festsetzen zu lassen. So versammelten sich die meisten Leute dann nach und nach am Zaun des Geländes um von dort aus ihren Unmut über die Zwangsräumung zu äußern.

Die Maßnahme kam eher schleppend voran, bis die Wägen ausgeräumt waren, die Öfen von der Feuerwehr gelöscht und ausgebaut verstrich noch einige Zeit und so wurde der 1. Bauwagen gegen 12 Uhr vom Platz unter lautem Protest vom Platz gezogen. Die resignierten Bewohner mussten ohnmächtig zusehen, wie sie von der Stadt München allem beraubt wurden, was sie sich in den letzten 7 Jahren mühsam aufgebaut hatten.

Im Laufe das Nachmittages verließen viele der Demonstranten nach und nach das Areal, nachdem die Zahl der UnterstützerInnen gegen Mittag auf etwa 70 Leute angestiegen war. Auch einige Anwohner und zufällig vorbeikommende Spaziergänger und Radfahrer solidarisierten sich spontan mit den Obdachlosen und wollten die Polizei zur Rede stellen, natürlich ohne Resonanz, außer maximal einem dummen Spruch seitens der Polizei.
Die Polizei hielt sich, bis auf die üblichen Provokationen, dummen Sprüchen und Schikanen (eine Person wurde z.B. unter dem angeblichen Verdacht er hätte mit einer Waffe herumhantiert und diese dann über einen Bauzaun geworfen, auf dem Weg zur U-Bahn vom USK aufgehalten und penibel kontrolliert..) weitestgehend zurück.

Entgegen der Aussage von Polizeisprecher Wenger (auf TV München gesehen, W. meinte etwas in der Art, dass hier sowieso nur Leute vor Ort sind, die man bereits von Demos her kennt – also wohl nicht der Sache wegen da sind– so sollte es wohl rüberkommen) haben sich die Bewohner NICHT von den UnterstützerInnen distanziert - wir lassen uns nicht von solchen Schwätzern auseinander dividieren!

Die Räumung konnte bis zum Abend nicht über die Bühne gebracht werden, die Bewohner hatten geäußert, sie wollen die Nacht auf jeden Fall auf dem Acker verbringen. Am nächsten Tag soll die Räumung dann vollendet werden.

So hat es die Stadt tatsächlich geschafft ein Selbsthilfeprojekt von ehemaligen Obdachlosen, welche jetzt wieder kein Dach über dem Kopf haben ( die angebotene Alternative: ein Obdachlosenwohnheim mit Mehrbettzimmern und etwa 6qm pro Person wurde von den Betroffenen selbstverständlich abgelehnt…) innerhalb von 2 Tagen zu zerstören. Und das nur weil der Gnadenacker dem millionenschweren Prestigeobjekt Bundesgartenschau im Weg steht (optisch..), was aber natürlich nicht offen gesagt wird.

Das war auf jeden Fall nicht das Ende – jetzt gilt es die Verantwortlichen für diese Schweinerei zu nerven und die Opfer nicht hängen zu lassen!

Es gibt viele Möglichkeiten unseren Protest zum Ausdruck zu bringen, so wird es wohl auf jeden Fall in nächster Zeit Aktionen zum Thema geben – außerdem - die BuGa dauert 4 Monate, viel Zeit in der mensch die Besucher mit der Situation konfrontieren kann – be creative!

Bleibt nur zu Hoffen, dass morgen (FR, 15.4.) auch noch ein paar Menschen den Weg zum Acker finden und die Betroffenen nicht alleine dastehen…

Fotos und weitere Berichte folgen noch…

Hintergrundinfos:  http://dieameise-ev.de/index.php?id=100

Über Ameise e.V.:  http://dieameise-ev.de/index.php?id=3

Aktuelle Infos auf:  http://www.indynews.net

Weitere Infos auf indy:  http://de.indymedia.org/2005/04/111784.shtml

BuGa und Partner:  http://www.buga2005.de/de/partner/beteiligte/index.shtml



Infos von der Stadt zur Räumung gibt:
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Lokalbaukommission München-Ost
Blumenstr. 28 b
80331 München
Telefon: Frau Verwaltungsdirektorin Blanka Schörry: 089 233 220 54
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Ergänzungen

strange

sehr strange 15.04.2005 - 10:05
verkehrte welt, da setzt sich ein petitionsausschuss der in der mehrheit aus csu angehörigen besteht, für den erhalt eines bauwagenplatzes ein und der stadtrat geführt aus spd und grüne vollstreckt die räumung. oh man, wems jetzt nicht klar wird, weder spd noch die grünen sind noch auf unserer seite.

Prominente Unterstützung wächst

Hurz 15.04.2005 - 13:54

München, 12.04.2005


Pressemitteilung



Wachsende Solidarität mit dem Gnadenacker

Carl Amery, (Schriftsteller)
Rolf Boysen, (Schauspieler)
Richard Dill, (Redakteur)
Ottfried Físcher, (Schauspieler)
Jürgen Fliege, (Pfarrer)
Heinrich Klug, (Konzertmeister)
Konstantin Wecker, (Liedermacher)
Barbara Rutting, (MdL Autorin),

unterstützen DAGG Appell zur Rettung des Gnadenackers, dem einzigen funktionierenden Obdachlosenprojekt (Text ist beigefügt)
Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für morgen erwartet

Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages, der bereits im letzten Jahr Landeshauptstadt München zur Realisierung einer angemessenen Alternativlösung für dieses unterstützenswerte Obdachlosenprojekt aufgefordert hat, befaßt sich morgen erneut mit dem Gnadenacker

"Die möglicherweise sogar gewaltsame Räumung des Gnadenackers wäre in Zeiten von Hartz IV ein völlig falsches sozialpolitisches Signal und würde einen bleibenden Schatten auf die Bundesgartenschau werfen.
In der Bevölkerung entsteht immer mehr der Eindruck, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer größer wird und alle Lasten von den sowieso schon Schwächeren und Benachteiligten getragen werden müssen.
Den Gnadenacker für die Bundesgartenschau zu räumen, obwohl dies von der Geschäftsleitung der BUGA gar nicht erwünscht ist, wäre ein schlechtes Signal für die weltgerühmte Münchner Toleranz.
Ich hoffe deshalb sehr, dass der neuerliche Appell an OB Christian Ude in letzter Minute jenseits der gerichtlichen Erntscheidung Früchte zeigen wird".

Unser Davids Moto heißt ja bekanntlich "Wunder heute möglich machen", so DAGG-Vorsitzender Bernhard Fricke Klägervertreter des Gnadenackers.


Fricke hatte nach einer im Hauruckverfahren ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgericht München Beschwerde beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof eingelegt und unter anderem die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt.
Der Stadt warf er vor, sich nicht ernsthaft genug um einen Ersatzstandort bemüht zu haben.
Die für den kommenden Donnerstag um 8 Uhr vorgesehene Zwangsräumung, sei nach fünf Jahren Duldung völlig unverhältnismäßig.
Sie würde der Landeshauptstadt München außer immensen Kosten und einem schweren Imageschaden rein gar nichts bringen, dafür aber mit Sicherheit die Lebensfähigkeit von gesellschaftlichen Außenseitern zerstören, die gerade wieder Boden unter die Füsse bekommen haben

Zum Schluß wies er darauf hin, dass immer mehr Menschen, im Gegensatz zu den Politikern den Gnadenacker besuchen, um sich selber ein Bild zu machen und den Bewohnern Ihre Sympathie auszudrücken.
Auch die laufenden Unterschriftensammlungen stießen auf eine äußert positive Resonanz.



Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Ludwigstraße 23

80539 München



vorab per Telefax: 2130320

München, 12.04.2005




Az.: 2 CS 05.920

In dem Beschwerdeverfahren
Die Ameise e. V.
gegen
Landshauptstadt München
wegen Nutzungsuntersagung
(Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO)



beantragen wir, die Anschlußbeschwerde der Antragsgegnerin vom 11.04.2005 kostenpfichtig zurückzuweisen und erwidern gleichzeitig insgemsamt auf das Vorbringen der Antragsgegnerin vom 11.04.2005 wie folgt:

Auf die Frage der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10.03.2005 hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs ist nicht, da bei Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Nutzungsuntersagung als solche die Frage der Anwendung unmittelbaren Zwangs per se obsolet wird.

Die Beschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin vom 11.04.2005 ist ohne nennenswerten sachlichen Gehalt:

1.

Gegenstand der Beschwerderüge ist nicht der Zeitpunkt der Akteneinsicht des Antragstellers, was die Antragsgegnerin möglicherweise glauben machen will. Gegenstand des Beschwerdeangriffs ist die fundamentale Verletzung des rechtlichen Gehörs der Antragstellers durch das Erstgericht, das nach Vereinbarung eines Akteneinsichtstermins unmittelbar nach der Akteneinsicht eine Entscheidung absetzt, ohne die ersichtlich gewünschte Gelegenheit zum schriftsätzlichen Vorbringen der Erkenntnisse der Akteinsicht einzuräumen.

Soweit die Antragsgegnerin glaubt, den Zeitpunkt der Akteneinsicht kritisieren zu müssen, ist dies ein sinnleeres Manöver, um vom eigentlichen Rechtsproblem, der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Erstgericht, abzulenken.

Sie bleibt bei diesem Ablenkungsmanöver noch nicht einmal bei der Wahrheit, soweit sie vorträgt, der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zum Verwaltungsgericht sei diesseits für den 24.03.2005 angekündigt worden. Richtig ist vielmehr, daß mit dem Widerspruch angekündigt wurde, vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht ohne weitere Aufforderung zu suchen, sofern die Antragsgegnerin die ihr außergerichtlich eingeräumte Möglichkeit nicht nutzen werde, die aufschiebende Wirkung des des Widerspruchs vom 15.03.2005 bis zun 24.03.2005 anzuordnen. Auf den eindeutigen Wortlaut des Widerspruchsschreibens vom 15.03.2005 wird Bezug genommen.

2.

Ausschlaggebend für die rechtliche Beurteilung ist jedoch, daß die Antragsgernerin den spezifizerten Tatsachenvortrag des Beschwerdevorbringens des Antragstellers vom 11.04.2005 weder einfach, geschweige den substantiiert bestreitet und damit gemäß § 138 Abs. 3 ZPO zugesteht. Die Antragsgegnerin wendet sich lediglich ohne Argumente gegen die Bewertung des vorgetragenen Verhaltens der Antragsgegnerin als Täuschung.

Zur Glaubhaftmachung des Beschwerdevorbringens des Antragstellers vom 11.04.2005 wird rein vorsorglich auf die leider an den entscheidenden Stellen nicht paginiertern Behördenakten der Antragsgergnerin Bezug genommen.

Damit, durch Glaubhaftmachung und prozessuales Zugestehen der Antragsgegnerin, steht fest:

a.

Die Lokalbaukommission hat den von dem Oberbürgermeister am 08.05.2003 angeordneten Suchauftrag nach adäquaten Ersatzobjekten ab 10.03.2004 ruhen lassen wegen angeblich vier in die engere Auswahl genommener Grundstücke. Die Umsetzung eines Ersatzobjektes aus einem dieser vier Grundstücken wurde jedoch in der Folgezeit nicht betrieben, obgleich eines der Grundstücke bis 2006 in dem künftigen Bebauungspaln als Sonderfläche hätte ausgewiesen werden können.

b.

Der Lokalbaukommission war von Anfang an bewußt, daß die von ihr "angedachte" Teilfläche des Anwesens Neubruch 33 in Riem wegen zu geringer Größe als Ersatzobjekt ungeeignet ist (Bei Überlassung einer größeren Teilfläche wäre das Objekt geeignet gewesen und hätte auch das Einverständnis des Antragstellers gefunden).

c.

Selbst in einer Referentenbesprechung vom 14.01.2005 hat man den Herrn Oberbürgermeister über den unter b. genannten Umstand im Unklaren gelassen.

d.

In der Folgezeit hat man den Ausweichstandort Neubruch 33 als wegen innerbehördlicher Zuordnungs- und Finanzierungsprobleme als nicht durchfürbar dargestellt.

e.

Die Lokalbaukommission hat sich nicht mit dem Vorschlag des Kommunalereferats vom 28.04.2004 befaßt, den Wagenplatz in die Bundesgartenschau zu integrieren. Ebensowenig hat sie sich mit dem vom Sozialreferat am 09.06.2004 vorgeschlagenen Anwesen Thomas-Hauser-Straße in Berg-am-Laim befaßt.

f.

Bereits am 03.02.2003 hat die Lokalbaukommission einen Zusammenhang zwischen Zwangsräumung und Bundesgartenschau hergestellt.


Bei alledem kann das Verhalten der Lokalbaukommission, welches sich die Antrasgsgegnerin voll zurechnen lassen muß, nur als Täuschung des Antragstellers qualifiziert werden.

Der Antragsteller hat und durfte sich auf die Ankündigung des gestzlichen Vertreters der Landeshauptstadt München, des Herrn Oberbürgermeisters Christian Ude vom 08.05.2003 verlassen. Danach setzten Räumungsmaßnahmen den Nachweis plausibler Alternativangebote voraus.

Im übrigen hat auch der Petitionsausschuß des Bayerischen Landtags bei gleichzeitiger positiver Wrdigung des Pojekts die Antragsgegnerin gebeten,angemessenen Ersatz zu suchen und bis dahin mit Zwangsmaßnahmen zuzuwarten.

Daß der Suchauftrag des Herrn Oberbürgermeisters vom 08.05.2003 von der Lokalbaukommission nicht zielführend betrieben wurede, fiel dem Antragsteller nicht auf. Selbst gegenüber der Herr Oberbürgermeister wurde noch in einer Referentenbesprechung vom 14.01.2005 im Unklaren darüber gelassen, daß dem Antragsteller einzig und allein eine ungeeignete Fläche (zu kleine Teilfläche des Anwesens Neubruch 33) angeboten wird.

Durch die zu keinem Zeitpunkt widerrufene Aussage des gesetzlichen Vertreters der Antragsgegnerin vom 08.05.2003 (Räumungsmaßnahmen setzen den Nachweis plausibler Vergleichsangebote voraus), hat sich die Antragsgegnerin dergestalt rechtlich im Sinne eines Vertrauenstatbestandes gebunden, daß es entgegen der Ansicht des Erstgerichts und der Lokalbaukommission der Antragsgegnerin bei der erforderlichen Interessensabwägung sehr wohl auf den soziaslen Wert des Projejkts und dessen Fortführungsmöglichkeit ankommt und nicht allein auf korrigierbare öffentliche Belange.

Die Plätze in der jetzt allein angebotenenNotunterkunft genügen diesen Anforderungen nicht. In der Notunterkunft läßt sich dieses spezifische Konzept des Resozialisierungsprojekts - selbstbestimmtes Leben in einer Wagenplatzgemeinde, und zwar nicht auf Kosten der Allgemeinheit, - naturgemäß nicht realisieren.

In anderen Städten sind positive Erfahrungen mit dieser Lebensform gemacht worden, so zum Beispiel in Hamburg und Lübeck. Teilweise haben sich diese Erfahrungen auch schon in den Gesetzen niedegeschlagen.

Die negative Voreingenommenheit der Antragsgegnerin ist augenscheinlich:

Aus einem Aktenvermerk vom 16.06.2004 spricht man in der Lokalbaukommission gar von einer "ungenehmigten Lebensform", die allseits abgelehnt würde. Zur Glaubhaftmachung wird auf die Behördenakten verwiesen. Die Einstellung einer solchen Bewertung in die erforderliche Abwägung durch die Verwaltuung ist geradezu unerträglich und grob rechtsfehlerhaft.





Bernhard Fricke
-Rechtsanwalt-

Artikel zur Buga

15.04.2005 - 13:56

Mehr zur Buga

XYZ 15.04.2005 - 13:59
Wohnen an einer grünen Baustelle

Wenn das Buga-Spektakel vorüber ist und die Aufräumungsarbeit beendet, dürfen sich die Bewohner der Messestadt Riem des ungehinderten Zugangs zum Park erfreuen, inclusive Badesee, Rodelhügel, Wiesen und Wäldchen...

 http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/247/51196/

weitere Berichte und viele Bilder

INN 15.04.2005 - 16:37
viele Bilder und Berichte zur Räumung des Gnadenackers auf  http://www.indynews.net

 http://www.indynews.net/inn/news/aktuell/article/1473/1013/b8b6139782/

Update 15.4.05, 19:45 Uhr:

Antz 16.04.2005 - 01:49
Der Acker ist geräumt, der letzte Bewohner hat das Gelände verlassen. Die Bewohner befinden sich jetzt mit einigen Handwagen zu Fuß auf dem Weg Richtung Obdachlosenunterkunft Leibenger Straße.
Das Projekt Gnadenacker wurde in einer Mitgliederversammlung durch Abstimmung der Vereinsmitglieder offiziell beendet. Die Vereinsarbeit geht aber nach wie vor weiter.
Bei Einzelgesprächen mit den Einsatzkräften offenbarten diese Fassungslosigkeit und Unverständnis über die Räumung. "Seit 2 Tagen frag ich mich echt, ob in diesem Land noch alles so läuft wie es sollte" meinte ein junger Beamter.

So wie es derzeit aussieht, werden einige Zugeständnisse von Seiten der Stadt nicht eingehalten:

* Die Verwahrung der Wohnwagen muss nicht bezahlt werden. Gleichzeitig droht die Stadt mit Versteigerung der Wagen, falls in den nächsten Wochen keine Einigung erzielt wird
* Es erhalten nicht alle Bewohner die nicht in einem Mehrbettzimmer wohnen können (z.B. wegen ihrer Tiere) ein Einzelzimmer, obwohl das vorher versprochen wurde.
* Es ist nicht sichergestellt, dass alle Bewohner in einem Haus untergebracht werden. Besonders jetzt nach der Räumung ist der Zusammenhalt dieser kleinen Ackerfamilie aber besonders wichtig.
* Der Verein erhält kein Zimmer für seine Unterlagen und die Computeranlage. Die Arbeit des Vereins ist damit stark gefährdet.

Wir hoffen, dass die Stadt München in den nächsten Tagen diese Mängelpunkte abstellt und werden darüber weiter berichten.

Kostenpunkt

Duran 16.04.2005 - 02:16
Die Räumung hat übrigens bis jetzt 10 000 Euro gekostet. Damit hätte man echt optimale Bedingungen auf dem Platz schaffen können, sogar Solarzellen wären drin gewesen.

Aus dem Polizeibericht...

YXZ 16.04.2005 - 11:54
...hört sich doch gar nicht so schlimm an:

Räumung des sog. „Gnadenackers" in München-Messestadt

Nachdem Vertreter der Stadt München zunächst mit den Bewohnern der dortigen Bauwägen erfolglos verhandelt hatten, baten sie die Polizei gegen 09.30 Uhr um Vollzugshilfe, um die Räumung des Grundstücks durchführen zu können.

Die Zufahrt zu dem eingezäunten Gelände wurde von ca. 20 Personen, vorwiegend aus dem linken Spektrum, blockiert. Die Bewohner des Gnadenackers distanzierten sich vom politischen Bezug der Gruppe. Die Polizei bewertete diese Vorgehensweise als Versammlung und erteilte daher Auflagen. Da diesen nicht Folge geleistet wurde, erklärte die Polizei die Versammlung für aufgelöst. Aufgrund der nunmehr deutlichen Präsenz der uniformierten Beamten entfernten sich die Personen dann aus dem Zufahrtsbereich. Ein weiteres Einschreiten der Polizei war dadurch nicht mehr erforderlich. Die Räumung konnte bislang ohne Störungen durchgeführt werden.

Die aufgestellten Bauwägen der Obdachlosen wurden abgeschleppt; das dazugehörige Inventar durch eine beauftragte Umzugsfirma abtransportiert.

Die Polizei leistete mit ca. 60 Beamten Vollzugshilfe. Zwei Personen aus der Unterstützergruppe wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.

Update 16.4.05, 16.00 Uhr:

Antz 17.04.2005 - 02:27
Die Ameisen sind immer noch zu Fuß zur Leibenger Straße unterwegs. Einigen geht es gesundheitlich nicht besonders gut und es fehlt an Essen, Trinken, Decken. Der Verein möchte durch den Fußmarsch erreichen, dass die Stadt München Ihre gegeben Zusagen (siehe weiter unten) einhält.
Wer den Ameisen helfen will, kann sich unter 0173-4655050 mit Peter Kranawetvogl 0173-4655050 oder unter 0174-7337719 mit Werner Wieberger in Verbindung setzen. Bitte lasst unsere Ameisen nicht hängen, helft Ihnen wenn ihr könnt. Danke...

Neues von den nun wieder Obdachlosen...

Ant 17.04.2005 - 11:10
Da die Seite gerade nicht richtig funktioniert, hier ein Link für den neuen Artikel:

Ameisen geben nicht auf !
 http://de.indymedia.org/2005/04/112047.shtml

Es geht weiter...

XH 1 17.04.2005 - 17:44
Da Indy grad Probleme mit der Seite hat hier der Links zu 2 neuen Artikeln-

Ameisen geben nicht auf:
 http://de.indymedia.org/2005/04/112047.shtml

Bilder und Gedanken zur Räumung:
 http://de.indymedia.org/2005/04/111883.shtml

Homepage::  http://www.indynews.net

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