Bericht zum 5. Prozesstag in Giessen

gerichte abschaffen e.V. 08.04.2005 17:54 Themen: Repression
Staatsschützer Steyskal: „Die Namen N. und B. sind auf der Dienstsstelle im Zusammenhang mit Straftaten bekannt.“

Es war ein sehr zäher Verhandlungstag. Ein zu Beginn gestellter Befangenheitsantrag gegen die SPD-Schöffin wurde gar nicht behandelt und sofort zu langen Zeugenvernehmungen übergegangen, die den fünften Verhandlungstag prägten. Vier Polizeizeugen zu den Vorwürfen rund um den 09.01.2003 (Graffiti vor Koch-Besuch und angebliche Widerstandshandlungen bei einer Festnahme) und einer zum Komplex „veränderte Wahlplakate“ wurden intensiv vernommen. Deutlich erkennbar war, dass sich einige Polizisten im Vorfeld abgesprochen hatten, sehr vage Aussagen machten und sich erkennbar weigerten, Fragen der Angeklagten überhaupt zu beantworten. Dabei wurden sie immer wieder von der Vorsitzenden und dem Staatsanwalt in Schutz genommen. Zudem gab es zahlreiche Beweisanträge der Angeklagten, da bei beiden Tatkomplexen das „Pflichtprogramm“ erfüllt ist und unklar ist, ob es dazu eine weitere Beweisaufnahme gibt. Am Ende stand eine Einlassung des Angeklagten B. zu den Ereignissen vor dem CDU-Stand im Seltersweg (Vorwurf der schweren Körperverletzung), der am 6. Prozesstag im Vordergrund stehen wird.
// Befangenheitsantrag und Nachfragen

Nachdem am vierten Prozesstag ( http://de.indymedia.org/2005/04/111118.shtml) Staatsschützer Puff und der Polizeibeamte Momberger zu der Festnahme am 09.01.2003 gehört wurden, stand dieses Thema auch bei dieser Verhandlung wieder auf der Tagesordnung: Herr Steyskal vom Staatsschutz Giessen hatte gleich zu Beginn der Verhandlung im Zeugenstand Platz genommen. Nach den üblichen Einleitungsfloskeln leitete die Vorsitzende bereits die Vernehmung ein – wurde allerdings von einem der Angeklagten unterbrochen, der einen Befangenheitsantrag gegen eine der Schöffenrichter stellen wollte. So musste Steyskal kurzzeitig den Saal verlassen. Der Befangenheitsantrag gegen die Schöffin und SPD-Kreistagsabgeordnete U. Schmidt wurde mit den intensiven Bezügen zu Anti-Wahl- und Anti-Parteien-Aktionen (u.a. veränderte Wahlplakate in Giessen und anderswo) begründet, die in dem vorangegangen Prozesstag aufgetreten seien. Der Antrag (im Wortlaut unter:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag5antrag_befangenheit.html) wurde vom Gericht zurück gestellt.
Danach folgten Nachfragen der Angeklagten, u.a. ging es um einen Vorfall beim letzten Verhandlungstag: Eine Zuschauerin wurde der Eintritt in’s Landgericht verweigert, da sie noch als Zeugin auftrete. Die Vorsitzende gab an, davon keine Kenntnis zu besitzen, erklärte aber, Zeugen in den Abstand verweisen zu wollen. D.h. dass diese auch an Tagen, wo es um andere Anklagepunkte geht, nicht anwesend sein können (das führte in der Pause dazu, dass eine weitere Person in den Abstand verwiesen wurde).
Eine andere Anfrage bezog sich auf die Überwachung der Toiletten – standardmäßig werden „gefährliche“ Personen beim Gang zum Örtchen von OrdnungshüterInnen begleitet. Dabei kommt es vor, dass diese sogar die Toilette betreten oder deren Türe geöffnet halten, um ins Innere zu sehen. Der Angeklagte N. bezeichnete das als einschüchternde Maßnahme, die dazu geeignet sei, Menschen abzuschrecken, dem Prozess beizuwohnen, wodurch die Öffentlichkeit nicht gewährleistet sei. (Später erklärte die Vorsitzende, dass sie keine Einschränkung erkennen könne ... na ja, sie wird ja beim Gang zum Klo nicht begleitet!)

// Staatsschützer Steyskal – glühend vor Wut und aussageunwillig

Nun folgte die Steyskal-Vernehmung zu den Umständen der Festnahme am 09.01.2005, bei dem der Angeklagte B. durch Widerstandshandlungen den Staatsschutz-Chef Puff zu einer Daumenverletzung gebracht haben soll. Die Angeklagten behaupten dagegen, dieser habe sich – wenn überhaupt - bei einem gezielten Schlag ins Gesicht von B. verletzt. Zur Vernehmung: Steyskal gab sich sehr wortkarg, Informationen mussten ihm durch intensive Nachfragen entlockt werden. Es wirkte stark danach, dass er sich abgesprochen und willentlich nicht mehr genau erinnern wollte. Auf die Nachfragen des Angeklagten B. wurde der insgesamt sehr unsouverän wirkende Beamte zunehmend wütend und aggressiv, was sich in der Weigerung ausdrückte, die B. unterstellten Drehbewegungen vorzuführen oder auf Fragen zu antworten. Dabei wurde er mehrfach von Gericht und Staatsanwalt mit Sätzen wie „Das hat er doch schon gesagt“ in Schutz genommen. Als Steyskal auf eine Frage einfach schweigt, beantragt B. Beugehaft für den aussageunwilligen Zeugen – natürlich ohne Erfolg. Dennoch bestätigten Steyskal’s Ausführungen im wesentlichen die Story der Angeklagten ... so gab er zu, B. mehrfach – angeblich unbeabsichtigt – in die Hacken gelaufen zu sein und bestätigte auch, dass dieser sich umgedreht und sich beschwert habe. Obwohl der Staatsschützer direkt hinter B. lief und aussagte, die Brille des Angeklagten sei beim Umdrehen herunter gefallen, hatte er seltsamerweise keine Erinnerung daran, wie das passiert sein könnte oder ob der cholerische Staatsschutz-Chef Puff dabei „nachgeholfen“ hatte. Steyskal erinnerte sich noch daran, dass nach der Veranstaltung zwei „Männer aus Berlin“ dort Flugblätter verteilt hätten. Ihm sei mitgeteilt worden: „Da draußen sind noch Chaoten.“ Irgendwann wurde der sich streubende Zeuge entlassen.

// Veränderte Wahlplakate: Zeuge ohne Erinnerungen

Nach Steyskal folgte Haberkorn, Beamter der Polizeistation Grünberg und der zweite Beamte, der zum Vorwurf veränderter Wahlplakate vernommen wurde; sein Kollege hatte am 3. Prozesstag ausgesagt ( http://de.indymedia.org/2005/03/110163.shtml). Dessen Vernehmung verlief unspektakulär, weil auch er sich nicht mehr genau erinnern konnte, was er eigentlich gesehen hat – ob es ein Kleisterglas gab, einen Pinsel oder nur einen länglichen Gegenstand .. es blieb sehr vage. Erstmals zeigte dabei Staatsanwalt Vaupel spürbare Aktivität, beantragte dieser doch, vor den Angeklagten fragen zu dürfen. Das fanden die beiden okay mit dem spöttelnden Hinweis: „Na klar, wenn der Staatsanwalt mal aufwacht ist das doch in Ordnung.“ Vaupel hielt Haberkorn seine Aussagen aus der ersten Instanz vor, die sich teilweise deutlich unterschieden. Sehr unsicher meinte der Beamte dazu: „Wenn ich das da so gesagt habe, stimmt wohl die Aussage aus der ersten Instanz.“ Besonders glaubwürdig machte das seine Aussage nicht.

// Weitere Zeugenvernehmungen und Anträge

POK Kromm: „Herr Puff befasst sich, sage ich mal, originär mit Farbschmierereinen.“

Der nächste Zeuge: POK Kromm. POK Kromm von PP Mittelhessen (Polizeipräsidium Giessen) war der Beamte, welcher die Anzeige wegen den Graffitis an der Gallushalle aufgenommen sowie die Spurensicherung am Tatort mitdurchgeführt hatte. Richtig prickelnd war sein Erinnerungsvermögen auch nicht mehr. In seiner Anzeige hatte er geschrieben, die „Diktion“ der Sprüche auf der Halle weise auf die Angeklagten N. und B. als Täter hin. Das sei auch der Festnahmegrund gewesen – bei Puff hörte sich das noch anders an, aber gut. Auf mehrmaliges Nachfragen, was konkret auf sie beide als Täter hinweise, sagte Kromm kleinlaut: „Ich kann es mir gerade auch nicht erklären.“

Nach Ende der Kromm-Befragung stellte N. zwei Beweisanträge zum Komplex „veränderte Wahlplakate“, die wie erwartet in die ziemlich gefüllte „unbearbeitete Anträge“-Ablage des Gerichts wanderten (Die Anträge im Wortlaut:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag5antrag_wahllplakat.html). Auch B. brachte drei Beweisanträge zu den Vorgängen rund um die Festnahme ein, bei dem es u.a um Puff’s Neigung zu Gewaltätigkeiten, die Glaubwürdigkeit von Koch und die Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung a 10.01.2003 ging (die Anträge sind nachzulesen unter:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag5antrag_koch.html,  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag5antrag_hausdurchsuchung.html und  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag5antrag_puff.html). Wie üblich: keine Bearbeitung der Anträge. Immerhin bezog Staatsanwalt Vaupel Stellung zu den von N. am vierten Prozesstag gestellten Anträge zum Vorwurf der Graffitis an der Gallushalle (im Wortlaut:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag4antrag_grafitti.html). Alle Anträge seien abzulehnen weil sie die zu beweisenden Tatsachen als wahr unterstellt werden können.

Der letzte Zeuge des Tages war Herr Koch, stellvertretender Leiter der Polizeistation Grünberg – auch er war bei der Verhaftung von N. und B. am 09.01.2003 dabei. Wie Steyskal gab er an, von der Festnahme vor deren Erklärung seitens Puff nichts gewusst zu haben. Den konkreten Tatverdacht kann ich nicht begründen“, sagte Koch während der Befragung. Interessant war, dass er sich nicht daran erinnern konnte, dass es schon einen Festnahmeversuch durch eine Grünberger Streife am Vormittag gegeben haben soll – mit dieser Geschichte steht Staatsschützer Puff nun ziemlich, ziemlich allein da. Sonderlich bemüht wirkte aber auch Koch nicht; zu den Vorgängen rund um die Festnahme konnte er wenig Neues beitragen – obwohl auch er direkt hinter Puff, Momberger und dem Angeklagten B. ging, konnte er nichts erkennen. „Ich war mehr mit N. beschäftigt“, gab er an ... allerdings beschrieb er N. zugleich als ruhiger und „pflegeleichter“ als B. erinnern will. Wie auch schon bei der Befragung des Zeugen Steyskal unterbrachen Staatsanwalt und Gericht den Angeklagten B. immer wieder, wenn der Zeuge sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken drohte oder sich unwillig zeigte, sinnvoll zu antworten. Nach Ende der Zeugenbefragung beantragte B. die Vereidigung on Koch ... das wurde abgelehnt, daraufhin Gerichtsbeschluss beantragt. Dazu kam es erst mal nicht, weil ein Schöffe einem Termin nachkommen musste. Also erst mal Mittagspause. Nach dieser folgte eine ausführliche Einlassung des Angeklagten B. zu den Ereignissen um den CDU-Stand im Seltersweg.

// Pressetexte und Radioberichterstattung

- Artikel zum fünften Prozesstag im Giessener Anzeiger:
 http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag5cdu.html#anzeiger
- Radiobeitrag zu den Ereignissen rund um den Koch-Besuch in Grünberg:  http://freie-radios.info/portal/content.php?id=9127

// In anderer Sache: Urteil zum „fuck the police“ Berufungsprozess in Giessen

Zu dem von einer Gewalteskalation seitens der Ordnungsmacht überschatteten Berufungsprozess wegen Kreidesprüchen am 02.03.2005 liegt inzwischen ein schriftliches Urteil vor, das jeder Beschreibung spottet. Das Gericht behauptet dabei, "Fuck the police" würde gar nicht die "Polizei als solcher" meinen. Wenn aber "the police" nicht "die Polizei" meint, was dann? Hier scheint ein Richter es auf den Preis des argumentationsfreiesten Urteils des Jahres abgesehen zu haben. Das Urteil findet sich unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/beleidigung.html.

// Termine

- Montag, 11. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang. 9 Uhr: 6. Prozess-Tag: Angriff auf Demo und erfundener Fusstritt gegen Polizist. Ort: Landgericht Gießen, Ostanlage, Raum E 15 (Erdgeschoss)
- 18 Uhr: Montagsdemo meets Prozessbeteiligte. Ort: Drei Schwätzer, Gießen/Seltersweg
- 20 Uhr: Informationsveranstaltung "Bundesdeutsche Justizbehörden: Eine kriminelle Vereinigung?"
Ort: Alte UB, Raum 2. Referent: Dr. Edmund Haferbeck, Stuttgart. Der Referent ist Autor des gleichnamigen Buches.
- Dienstag, 12. April, 22-24 Uhr: Sondersendung zum Prozess und den Polizeistrategien in Gießen auf Radio Unerhört Marburg. In Marburg und teilweise auch in Gießen bzw. nördlich von Gießen unter UKW 90,1 zu hören!
- Donnerstag, 14. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang. 9 Uhr: 7. Prozess-Tag
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Ergänzungen