6.Prozeßtag in Aachen

UnterstützerInnen 07.04.2005 23:19
sechster Tag im Prozess gegen Bart De Geeter, Jose Fernandez Delgado,
Gabriel und Begonia Pombo da Silva
6.Prozesstag in Aachen 07.04.05

Der Prozess heute begann gegen10.20 Uhr. Vorab hatte die Kammer den VerteidigerInnen die Ablehnung der Befangenheitsanträge per Fax mitgeteilt.
Dieser 6. Prozesstag, an dem Gabriel wiederum mit Unterhose vor Gericht erschien und die Angeklagten mit Applaus empfangen wurden, begann mit einem Antrag von Gabriels Anwalts Martin Poell in dem er den Einsatzleiter der Polizei Herrn Krämer als Zeugen vorladen will. Dabei soll klargestellt werden, dass in der Besprechung zwischen Nohl und Krämer am 15.03.05 Nohl angeordnet hat, die Ausweiskopien der ZuschauerInnen entsprechend überprüfen zu lassen. Da es eine sitzungspolitische Massnahme ist, hätte die Polizei nicht eigenmächtig handeln können.
(Alle Anträge sind auf www.escapeintorebellion.info nachzulesen.)
Rubarth, Gabriels zweiter Anwalt, widersprach dem Antrag des Staatsanwaltes Geimer (5.Prozesstag), Gabriel wegen Nichtwürdigung des Gerichts und absichtliches Herbeiführen einer Erkrankung von den Sitzungen auszuschliessen. Er sagte, dass die Unterstellung Geimers nicht nur falsch sondern schlicht zynisch sei. Als Gabriel am ersten Prozesstag Luftprobleme hatte, da ihm als Asthmatiker der Transport u.a. mit Stoffbeutel über den Kopf zu schaffen machte, fragte Geimer nicht nach Gabriel´s körperlicher Unversehrtheit. Rubart beantragte deshalb ein Sachverständigen Gutachten, aus dem hervorgehen wird, das die Temperaturen ausreichend seien, so daß es dadurch zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung kommen kann. Desweiteren beantragte er eine Überwachung durch einen Arzt.

Jose´s Verteidiger Ulf Israel sagte, der Verteidigung sei bekannt geworden, daß im Saal zwei Vertreter der Innenministeriums anwesend sind, die auch Mitschriften machen. Er wüßte gern von Nohl ob dieser darüber Kenntnis hätte. Da Nohl nichts davon wußte, will er sich kümmern.
Weiter legte er Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung der "Sicherheitsmaßnahmen" vor und beim Transport, sowie beim Ankommen in der Wartezelle des Gerichts ein. Er will die Akten dazu dem Oberlandesgericht (OLG) vorlegen. Jose´s Anwältin Pusch schloss sich dem an.

Gegen 10.30 Uhr wurde der erste Zeuge dieses Tages, der Aachener Kriminalbeamte Bergs, aufgerufen. Er machte die Vernehmung von Jose am 28.06.04, wo auch eine Dolmetscherin mit anwesend war. Zu diesem Zeitpunkt führte er einen Pass auf den Namen "Pombo Rodrigues" mit sich.
Jose wäre ruhig und gefaßt gewesen, nicht aggressiv. Es war insgesamt eine ruhige Atmosphäre gewesen. Jose selbst hatte kein Deutsch gesprochen und verstanden. Er hatte lediglich Angaben zu seiner Person gemacht. Zu der Dolmetscherin sprach er zwei/drei Sätze, etwas wie, daß nicht er sondern die Bullen Schuld wären, er hätte nicht gezielt geschossen, weil er niemanden verletzen wollte.
Bergs hatte auch die Vernehmung von Gabriel gemacht, der zum derzeitige Punkt einen Pass auf "Cataldi" bei sich hatte. Später erfuhren sie aus Spanien, wer die Beiden wirklich waren. Das die Pässe "total" gefälscht waren, hatte der Bundesgrenzschutz (BGS) in Koblenz festgestellt.
Gabriel wäre bei der Vernehmung, wo er keine Aussagen gemacht hatte, ungehaltener und wütender als Jose gewesen, aber auch nicht aggressiv.
Bergs sagte weiter aus, dass im Fahrzeug der Täter ein Dresdner Stadtplan mit Markierungen gefunden worden war. Die Dresdner Kollegen hatten festgestellt, dass es sich bei den Markierungen um sämtliche Polizeistationen sowie zwei Waffengeschäfte gehandelt hätte. Bis dato hätte aber für dieses Jahr (2004) in Dresden keine entsprechende Straftat stattgefunden. In Dresden selbst kam es deshalb zu Hausdurchsuchungen bei zwei Frauen, die ergebnislos geblieben seien. Die Frauen hätten inzwischen sämtliche beschlagnahmte Sachen zurückbekommen (was nicht stimmt, Anm.UnterstützerInnen).
Weiter hätten sie auch Karten aus Belgien und Süddeutschland gefunden, allerdings ohne Markierungen. Die ebenfalls gefundenen Geldscheine hätten sie überprüft, ob sie registriert wären, was nicht der Fall war.
Der nächste Zeuge, Polizeibeamter van Hasselt, erzählte davon, dass er und sein Kollege per Fund von der Geiselnahme an der Tankstelle hörten, als sie ankamen,waren die Täter schon geflüchtet. Daraufhin seien sie "Funkspruchfragmenten" gefolgt, hätten den zweiten Fluchtwagen, einen Mercedes, verlassen in der Nähe der Werkstatt aufgefunden, wo die Täter sich verschanzt hatten. Als eine Person die Werkstatt verließ, wussten sie nicht ob es ein Täter oder ein Werkstattarbeiter war und fragten nach dem Ausweis. Der Mann gab einen falschen Namen an und bei der Durchsuchung fanden sie in der Bauchtasche des Mannes einen Führerschein auf den Namen "De Geeter". Er hatte keine Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich, war ganz ruhig, nicht aggressiv. Zuerst tat er allerdings so, als würde er nicht verstehen.
Die Sachverständigen fragten van Hasselt, ob Bart taumelig oder schläfrig war oder die Sprache verwaschen? Van Hasselt sagte, Bart hätte lediglich gebrochenes Deutsch gesprochen, von Drogen oder Alkohol hatte er nichts feststellen können.

Zeuge Daniels, auch Aachener Polizeibeamter, hatte die "Festnahmeanzeige" für Begonia unterzeichnet. Er hatte sie von der Tankstelle abgeholt. Begonia hatte von einem Kind gesprochen. Ihr wurde zugesichert, dass das überprüft werden würde. Sie war zwar innerlich aufgebracht aber nicht aggressiv, den Eindruck von Drogen bei Begonia hatte er nicht. Im Präsidium übergab er sie an die zuständigen Bearbeiter.

Da erstmal keine weiteren Zeugen da waren, stellte Martin Poell von ihm schon angekündigte Beweisanträge. Er beantragte Theo von Hoven anzuhören, der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen (UN) ist und über Folter in Spanien aussagen solle. Von Hoven könne über "Incomunicado" nach Verhaftungen in Spanien aussagen, was fünf Tage ohne Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder Anwälten heißt. Dagegen wäre es in dieser Zeit üblich mit "Erstickungsfolter" (Tüte über den Kopf, Kopf unter Wasser tauchen), schlagen auf Fußsohlen und Elektroschocks zu foltern. Das immer wieder Entkleiden müssen, wäre dort Teil der Demütigungen. Die Methoden hier ähneln schon durch die ständigen Wiederholungen der Folter in Spanien. Diese Aussagen, die von Hoven machen könne, sollte der Psychiater Hinüber in sein Gutachten, dass er beim letzten mal zu Jose abgab, mit einfliessen lassen. Diesem Antrag schlossen sich Rubarth, Israel und RAin Pusch an.
Weiter beantragte er Herrn Hernadez von der spanischen Gefangenenhilfsorganisation SALHAKETA vorzuladen, der über Methoden in spanischen Gefängnissen aussagen könne. Er könne auch sagen, daß allein 2004, 203 Gefangene auf grund von Folter ums Leben gekommen waren. Hernandez könne aussagen, dass für Personen wie Gabriel die Bedingungen besonders hart seinen, da er zu den Gefangenen gehörte, die nicht auf ihre Würde verzichten wollten. Gabriel durfte seit 1986 keinen Besuch von seiner Mutter mehr bekommen, wurde in FIES regelmäßig verprügelt, ständig und in kurzen Abständen verlegt, um keine Kontakte knüpfen zu können. Was im allgemeinen gängige Methoden gegen Gefangene seien, die "aufmüpfig" wären. Die Transportbedingungen seien jämmerlich. Und da Gabriel all dies gut kennt, habe er nicht in den Knast zurückgewollt.
Diesem Beweisantrag schlossen sich Rubarth, Israel und RAin Pusch ebenfalls an.

Nach einer kurze Pause wurde Polizeibeamter Faltin als Zeuge aufgerufen. Er berichtete über die Erkennungsdienstliche (ED-)Behandlung von Begonia. Begonia hatte sich nicht fotografieren lassen wollen, guckte anstatt in die Kamera nach unten. Sie wollte auch keine Fingerabdrücke geben, hockte sich auf den Boden, verschränkte die Arme. Es wurde ihr mehrmals gesagt, dass die Maßnahme auch unter Zwang gemacht werden würde und dass das weh tun würde. Durch "Armbeugehebel" hatte er Begonia zum Stehen gebracht. Sie schloss jedoch ihre linke Hand zu einer Faust, woraufhin sie in Bauchlage gebracht und fixiert wurde. Sie wehrte sich weiterhin durch Hin und Her-Bewegungen des Oberkörpers. Er mußte daraufhin wieder den "Handbeugehebel" einsetzen. Die Kollegin Schneider sprach beruhigend auf Begonia ein und dann wäre es gegangen. Nach der Zeit befragt, die dabei verstrich, sagte er, dass er "bei solchen Aktionen" kein so "dolles" Zeitgefühl hätte. Gabriel rief daraufhin, daß das "Folter" heißt und nicht "Aktion". Was Nohl veranlasste auf den Tisch zu schlagen und zu verkünden, daß das so nicht weitergehe, er würde keine weiteren Störungen aus dem Publikum mehr hinnehmen.
Auf weitere Nachfragen der Verteidigung sagte Faltin, man habe Begonia "nicht direkt Schmerz angedroht".
Begonia wäre aggressiv und mit den Maßnahmen nicht einverstanden gewesen. Bei der vorherigen "Abnahme" von etwaigen Schmauchspuren im Gewahrsam habe sie sich nicht gewehrt und wäre "zugänglich" gewesen.
Alkohol und/oder Drogen hatte er nicht feststellen können.
Er erklärte wie ein "Armbeugehebel" funktioniert und sagte, daß der schmerzhaft wäre.
Als Pusch, Begonias Anwalt, anfing Faltin zu befragen, wurde er von Nohl zurechtgewiesen, da dieser Pusch´s Art herablassend fand. Es entstand ein Disput zwischen Vorsitzendem und Verteidigung. Pusch fragte dann, ob Begonia darüber sprach, Kontakt zu ihrer Tochter haben zu wollen, woran sich Faltin nicht erinnern konnte. Auf die Frage auf grund welcher Beschuldigung Begonia ED behandelt wurde, antwortete Faltin "Geiselnahme und versuchter Mord oder Totschlag".

Gleich danach erschien Kriminalbeamtin Herzog, die die ED-Behandlung Begonias mitgemacht hatte, sie bestätigte die Aussagen Faltins in Hinblick auf die Zwangsmaßnahmen zur Abnahme der Fingerabdrücke und sprach davon, daß Begonia "nicht bereit war zusammenzuarbeiten". Sie antwortete auf die Frage, ob Begonia "Schmerzen angedroht wurden" mit " Ja, mehrfach!" Sie sagte auch, daß Begonia immer wieder gesagt habe, mit ihrer Tochter telefonieren zu wollen, aber sie wären dafür nicht zuständig gewesen, hätten darauf hingewiesen, daß das bei den Sachbearbeitern für das Verhör möglich wäre.
Sie erklärte unter welchem Zwang sie den Daumenabdruck von Begonia genommen hatte, in dem sie die Daumenkuppe nach hinten drückte, wobei nicht ausgeschlossen ist, daß auch der Fingernagel mit nach hinten gedrückt wurde. Aber Begonia "hätte auf stur gemacht".

Kriminalhauptkomissar Simons berichtete ebenfalls über Begonias ED-Behandlung, die Zwangsmaßnahmen auf ihre Verweigerung und ihr "Desintresse". Sie wäre "abweisend" und "nicht freundlich", aber "auch nicht unfreundlich" gewesen.
Da sie immer wieder darauf bestand mit ihre Kind telefonieren zu können, sagte man ihr, daß sie das anschließend machen könne ohne jedoch eine Zusage dafür geben zu können, da sie vom Einsatzleiter keine Zusage erhalten hätten.
Er selbst hätte sich nur an den Zwangsmaßnahmen "aktiv" beteiligt, als Begonia auf dem Boden liegend fixiert wurde, in dem er ihren Arm festhielt. Von "Schmerzen zufügen" hätte er selbst nicht geredet, nur von "Zwang".
Israel fragte Simons ob sie mal abgewägt hätten Begonia erst telefonieren zu lassen und dann die ED Behandlung durchzuführen, was mit "Nein." beantwortet wurde.

Nach einer weiteren Pause fragte Poell Nohl wieder, was mit den Ausweiskopien der ZuschauerInnen passiert. Ihm wurde zugetragen, daß eine Polizeibeamte zu der Justizangestellten gesagt hätte, daß sie die "Kopien gleich wieder bekäme". Als daraufhin immer ein Zuschauer bei den Kopien blie , brachte das Unruhe bei den Bediensteten und Blicke wurden ausgetauscht.
Nohl sagte er wüsste von nichts. Geimer wollte die "Informanten" wissen. Nohl will sich kümmern

Der anschließende Zeuge war Polizeibeamter Schönen, der zusammen mit seinem Kollegen über Funk hörte, daß sich auf der Tankstelle "Stangenhäuschen" die Insassen eines PKW´s hinter diesem verschanzt hätten und geschossen wurde. Sie fuhren zu der Tankstelle, wo ein BGS Beamter sie ansprach und erzählte, daß die Täter in einem alten 5er BMW mit Kasseler Kennzeichen geflüchtet seien. Die Fahndung wäre raus und der Wagen würde verfolgt. Sie selbst verfolgten den Wagen nicht, kamen erst an der Werkstatt zum Einsatz. Dort kamen drei Personen raus und ergaben sich. Einer von ihnen sagte, er wäre die Geisel, was sie später feststellen wollten, zunächst mussten sie sich hinhocken und dann auf den Boden legen. Er hätte Gabriel festgenommen, in dessen Pass "Pombo Rodrigues" stand. Sie hätten ihn grob abgetastet, nichts gefunden, BGS Beamte hätten dann aber aus der linken Hosentasche etwas rausgenommen.
Der Festgenommene sprach und verstand kein Deutsch, er hatte keine Glatze, nur kurze Haare. Von Alkohol und/oder Drogen habe er nichts mitbekommen.
Olaf Franke, Barts Verteidiger fragte nach, ob Schönen sich erinneren könnte wie der Wortlaut im Funk war, als aus dem Fluchtauto geschossen wurde. Woran sich Schönen nicht erinnere, aber daran, daß der Kollege das "extrem ruhig" durchsagte, so daß es kaum zu glauben war. Er sagte weiter, daß gesagt wurde "gezielt auf uns geschossen" und der Schütze sitze "hinten links auf dem Fenster".
Als Schönen entlassen war, trat Polizeibeamter Ullrich als Zeuge auf. Er wäre "auf Wache" gewesen, als von der Leitstelle die Aufforderung kam, daß alle raus müssten, da sich ein PKW auf der Flucht durch das Stadtgebiet befand. Sie orientierten sich anhand des Funks und Sichtkontakt. Ihr nächster Standort wäre da gewesen wo das Fluchtauto leer zurückgelassen worden wäre. Vor Ort befanden sich Bemate vom BGS und zwei Zivilisten, die Geiseln. Als sie festgestellt hatten, das beide unverletzt waren, organisierten sie die Betreuung vor Ort und fuhren dem 2. Fluchtfahrzeug hinterher. An der Autowerkstatt hatte sich das Geschehen verdichtet und die Täter hätten mit erhobenen Händen die Werkstatt verlassen. Er hätte keinen Kontakt zu den Festgenommenen gehabt. Er hätte auch gesehen wie aus dem Hinterausgang der Werkstatt eine Person rausgekommen und festgenommen worden sei.

Der Zeuge Otten, der im Sondereinsatz in Zivil für den BGS im Einsatz am 28.06.04 gewesen war, hatte mit seinem Kollegen über Funk von der Schießerei und der Verfolgung gehört. Sie seien daraufhin zur holländischen Grenze gefahren, wo die Kollegen bereits die Grenze "zu gemacht" hatten. Über Funk bekamen sie dann von der Werkstatt mit und fuhren dort hin, wo sie den Mercedes (Fluchtwagen) in der Nähe der Werkstatt vorgefunden hätten und absperrten. Zwei Kollegen hätten einen Mann bereits festgenommen, von dem sie nicht wußten ob er Täter oder aus der Werkstatt war. Drei weitere Männer wären dann mit erhobenen Händen aus der Werkstatt gekommen. 8 bis 10 Beamte wären zu den drei Männern hin, von denen einer sagte, er wäre die Geisel. Die anderen Beiden hätte er nicht so gut verstanden. Sie wären ruhig gewesen und hätten keinen Widerstand geleistet. Der Mann, den er und sein Kollege abgetastet und zum Gewahrsam übergeben hätten, hätte kein deutsch verstanden oder gesprochen. Sie hätten keine Waffen gefunden, später hörte er, daß der Mann eine Waffe in der Unterhose gehabt hätte.
5 bis 6 m von ihm wäre die zweite Person festgenommen worden, die wie er glaubte "ein bißchen deutsch" verstand.
Auf Nachfrage, was genau über Funk gesagt wurde, meinte er, daß es sehr konfus und aufgeregt gewesen wäre. Er wüßte nur noch was von "einem Schuß an der Tankstelle".
Polizeiobermeister Patriarca, der der nächste Zeuge war, hatte mit seinem Kollegen ebenfalls über Funk von der Flucht und dem Schußwechsel gehört und wiederholte im Großen und Ganzen die vorangegangenen Aussagen.

Nachdem die Zeugen vernommen waren erklärte Nohl zum einen, daß
-die Kammer der gleichen Auffassung über den Inhalt der Videoaufnahmen an der Tankstelle gekommen ist, wie die Verteidigung von Bart. (siehe vorangegangenen Prozeßbericht)
- der Antrag Joses den deutschen Botschafter in Spanien vorzuladen zurückgewiesen wird
- der Gegenvorstellung von Gabriel und Jose bezüglich der Anordnungen zu den Sicherheitsmaßnahmen kein Beschluß erfolgt, der das korrigiert. Trotz Abwägen sah man, auf grund "erhöhter Fluchtgefahr" und das eventuelle Mitführen von "gefährlichen Gegenständen" keine Veranlassung eine andere technische Möglichkeit zu akzeptieren. Jose´s Antrag, ihn auf Grund von Beibehaltung der momentanen Sicherheitsbestimmungen von der Verhandlung zu "beurlauben" wird abgelehnt.
- der Antrag der Staaatsanwaltschaft auf Ausschluß von Gabriel wird zurückgewiesen. Auch in Anbetracht der Bekleidung lediglich mit Unterhose und der Bezeichnung des Vorsitzenden als "Faschist", sehe man den Ausschluß gegenwärtig noch nicht als nötig an.
(Details nachzulesen auf www.escapeintorebellion.info)

Als die Kammer durch Nohl die Verfügungen vorgetragen hatten, verlangte die Verteidigung eine Pause, in dessen Anschluß Israel nachfragte, warum die Kammer "andere technische Möglichkeiten als nicht praktikabel" sah. Nohl sagte, es wäre so beschlossen und gut.
Israel wollte wissen, mit wem er gesprochen hätte bezüglich anderer Möglichkeiten, was Nohl nicht beantworten konnte, aber sagte er hätte sich damit auseinandergesetzt und es ginge im Moment nicht anders.
Poell wollte wissen worauf Nohl´s Erkenntnisse über "gefährliche Gegenstände" bei Gabriel und "erhöhte Fluchtgefahr" basierten. Nohl meinte er hätte "schon viel erlebt". Er sei auch kein Zeuge und setze sich diesen Fragen nicht mehr aus. Die sollen schriftlich gestellt werden.

Nohl sagte am Ende noch, daß er bei der Verwaltung nachgefragt hätte und da sei ihm gesagt worden, daß am 21.03.05 angefragt worden wäre, ob zwei Personen des Innenministeriums an der Verhandlung teilnehmen können, worauf der Pressedezernent gesagt hätte, daß die Sitzungen öffentlich seien und sie teilnehmen könnten.

Zur allgemeinen Situation im Saal wäre noch anzumerken, daß inzwischen mehr Zivilbullen als UnterstützerInnen da sind. Was einerseits damit zu tun hat, daß mehr Bullen kommen und zum anderen, daß noch Platz für ZuschauerInnen ist.
Die nächste Verhandlung ist am 13.04.05 im Landgericht Aachen Saal 339.
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Ergänzungen

Ergänzung

@narchie 08.04.2005 - 01:01
" WAS BEDEUTET GEFÄNGNIS "
von Xosé Tarrío
( einem der Gefangenen unter dem Folterregime FIES in der Einführungsphase )

Wenn ich gefragt würde, was ist Gefängnis, so würde ich antworten:
Ohne Zweifel ist es die Müllhalde eines vorkonzipierten sozio-ökonomischen Projekts das alle diejenigen wegwirft, welche stören; deshalb sind die Gefängnisse voll von Armen.
Von seinen Anfängen an bedeutet Gefängnis die realisierte Idee, Jene wegzusperren und zu isolieren, welche die Autorität/en stören und die sich ihren Doktrin und Normen widersetzen. Während ihrer langen Geschichte wurden Kerker und Gefängnisse auf verschiedenste Weise angewandt; aber immer schon, immer, sind sie das Werkzeug der steuernden Macht : des Adels; der Militärs und der Politik ....

Exakt: Gefängnisse entstammen der Notwendigkeit des Staates das Rechtsprivileg der Bestrafung für sich zu beanspruchen; d.h. das Rechtsprivileg der Ausübung von Gewalt über freie Personen. Die funkrionelle Ausübung dieses Privileges benötigt der Staat um seine eigennützigen Gesetze, durch Terror und Folter durchzusetzen und um letztlich die Feinde seines gültigen Systems zu zerstören; und/ sowie jene Personen die sich als ungehorsam gegenüber seinen Gerichten und Gesetzen erweisen.

Zweifellos, aber, haben Gefängnisse auch einen sozialen Ursprung: Die Kontrolle seitens der Macht über die Enterbten und die Armut; über die immense Masse der Armen und Marginalisierten, die sich innerhalb der modernen Gesellschaften bewegt - um letztlich die sozial Unzufriedenen zu bremsen und die schärfsten Spitzen der sozialen Antworten zu kappen und konstant zu unterdrücken.

Aus alle dem können wir folgern, daß Gefängnis, in seinen modernen Formen, ein Werkzeug des Regierungsapparates darstellt, mit welchem dieser seine Macht sichert und sie sich selbst verbürgt. Das Gefängnisse der Notwendigkeit der Machthabenden entstammen, die Kontrolle über die Bevölkerungen auszuüben und diese zu regulieren, zu befehligen; zu selektionieren und zu beherrschen um schließlich, definitiv, die Freiheit ihren Strafregelungen und ihren ( ungerechten und ohne Befragung dieser Bevölkerungen erhobenen ) Gesetzen zu unterwerfen und sie an deren Bedingungen festzumachen ... durch die unablässige Drohung mit Gefängniss die über den Köpfen der Massen schwebt.

Während Gefängnisse geschaffen wurden und werden, um diese Armen und Aufrührerischen, mittels einer etablierten Ordnung einzusperren - wurde innerhalb der spanischen Gefängnisse das Haftsystem FIES installiert, um darin innerhalb der Gefängnisse diejenigen wegzusperren und lebendig zu begraben, welche die Macht am direktesten herausforderten und bekämpften. FIES bedeutet eine der schlimmsten Verletzungen der Menschenrechtes innerhalb des spanischen Staates während der letzen Jahre - als Spezialregime, das weder kontrolliert wird, noch sich an seine eigene Gesetzgebung hält; ein Blancoschein für das Anstaltspersonal,die gegen das Strafvollzugssystem organisierten Gefangenen konstant und in zügelloser Willkür zu unterdrücken. Seine Einführung erfolgte 1991 nach der Reorganisation der "APRE ", einer Organisation von Gefangenen die sich in Verantwortung verstand gegenüber den Gefängnisproblematiken und nach einer Welle von Auständen und Geiselnahmen an Wärtern, Verantwortlichen und Justizpersonen, um so die Thematik an die Öffentlichkeit tragen zu können und Forderungen nach einer Verbesserung der Haftbedingungen in den spanischen Gefängnissen zu erheben.

FIES, eingeführt von dem damaligen Innenminister ( und heutigem Vorsitzenden der SozialistInnen in Alicante ),Antonio Asunción, wurde ausgeweitet und vollstreckt, um die Assoziation APRE zu zerschlagen und die als am konfliktreichsten Angesehenen von den übrigen Inhaftierten zu separieren, so wie Jene die beständig Fluchtversuche unternahmen - als Gefängnis innerhalb des Gefängnisses.
Nach der Selektion der Gefangenen wurden diese in kleine Gruppen unterteilt und jene dann in die Horrormodule bzw. Spezialabteilungen, von FIES verlegt, von wo aus jeglicher Kontakt mit dem Rest der Gefängnisinsassen unmöglich war. Dies diente der Erleichterung der Anwendung der Repressionen: Diesen Gefangenen wurden die eigene Kleidung verwehrt und ihnen nur ein Overall und Plastiksandalen gelassen; man nahm ihen tagsüber sämtliches Bettzeug und die Decken weg; sie wurden zweimal täglich einer Leibesvisitation unterzogen; monatelang wurde ihnen jeglicher Außenkontakt, auch mit ihren Anwälten unterbunden; sie mußten jeder für sich alleine zum Hofgang, auch wenn keine Gründe für eine Sanktionierung vorlagen. Man verlegte sie häufig innerhalb der Abteilung: nackt, gefesselt und stets von bewaffneten Eskorten geführt; sie wurden an die äußeren Gittertüren der Zellen gekettet und Wärter mißhandelten sie bei Protest gegen die Unerträglichkeit der Isolation mit Schlägen, Knüppeln und Fußtritten oder man ließ sie, manchmal tagelang, in immer derselben Position angekettet oder ans Bett gebunden ... und ein langes etc. welches FIES innerhalb der spanischen Gefängnisse bedeutet, von 1991 an bis heute ...

 " Flieh, Mann, flieh " - Tagebuch eines FIES-Gefangenen
Die Beschreibung derEinführungsphase von Xosé Tarrío ( dessen Mutter, wenige Wochen nach seinem Tod in Haft in Spanien telefonisch bedroht und von einem Spezialpolizisten verfolgt wird, weil sie die aktuellen Anklageerhebungen ihres Sohnes fortsetzt )
 und die Geschichte des Kampfes in den spanischen Gefängnissen unter:
www.escapeintorebellion.info / HINTERGRÜNDE

SOLIDARITÄT GEGEN FOLTER - REPRESSION UND EINSCHÜCHTERUNG
Y
UN FUERZO ABRAZO