Was bedeutet die Europäische Union?
Am 12.05.2005 wird der Bundestag die EU-Verfassung ratifizieren, die dann Beginn 2007 zur EU-Gesetzgebung wird und unser Grundgesetz de fakto ablöst. Das Grundgesetz bleibt zwar nominal weiter bestehen, da aber EU-Recht grundsätzlich über dem Recht der EU-Mitgliedsländer steht, wird das Grundgesetz faktisch abgeschafft.
Laut Umfragen wissen ca. 90% der europäischen Bevölkerung nicht, was in der EU-Verfassung steht, bzw. worüber sie gegebenfalls abstimmen (falls sie dürfen).
Der deutschen Bevölkerung wird die Abstimmung der wichtigsten Entscheidung der letzten 60 Jahre unter Anführung von Unwahrheiten vorenthalten. Begleitet wird dies von einer Nicht- (bzw. Des-) Informationskampagne nie gekannten Ausmaßes unter Einbindung aller Mainstream-Medien.
Bei der Einführung der EU-Verfassung und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung des Grundgesetzes handelt es sich um einen Umsturz, der sich in seiner Größenordnung nur mit der Machtergreifung Hitlers vergleichen lässt. Zwangsarbeit und Enteignung sind mit Harz IV (Agenda 2010 = Vorauseilendes EU-Recht) schon eingeführt (Harz IV verstösst, je nach Interpretation, in ca 10 Punkten gegen das deutsche Grundgesetz). Der Raubtier-Kapitalismus (= Freihandel = Neoliberalismus) wird in der europäischen Union in die Gesetzgebung geschrieben.
Die verlinkten Artikel, aus einem weit gespreizten journalistischen Spektrum, bieten die Möglichkeit zur ausführlichen Information über die EU-Verfassung abseits der gleichgeschalteten Mainstream-Medien. Vorangestellt eine faktische Auflistung einiger grundsätzlichen Tatsachen der zukünftigen Gesetzgebung des vereinigten Europas.
Das Wahlrecht und damit die Demokratie an sich, wird in der EU in die absolute Bedeutungslosigkeit geführt. Wählbar ist in Zukunft nur noch das EU-Parlament, das aber nur Vorschlagsrecht besitzt und keine echte Mitbestimmung. EU-Präsident, EU-Ministeriat und EU-Kommission sind nicht von der Bevölkerung wählbar. Wirtschaftsinteressen stehen verfassungsrechtlich grundsätzlich über den Rechten von Menschen.
Das Herkunftslandprinzip und das Personenfreizügigkeitsgesetz wird
die Sozialabsicherung,
die Krankenabsicherung,
die Rentenabsicherung
und den Kündigungsschutz
aller europäischen Arbeitnehmer eliminieren.
Durch das Antidiskriminierungsgesetz werden ausländische Firmen systematisch bevorzugt. Die Versorgung mit Atom-Energie bekommt Verfassungsrang. Es wird in der EU verboten sein, öffentliche Einrichtungen mit öffentlichen Geldern zu fördern.
Darunter fallen z.B.
Schulen,
Universitäten,
Kindergärten,
Altenpflege,
Krankenhäuser,
öffentlich rechtliche Sender (auch ARD, ZDF und die Dritten werden privatisiert, bzw. ausschließlich werbefinanziert), etc.
Die aufgeführten Einrichtungen würden privatisiert d.h. in profitorientierte Unternehmen umgewandelt werden.
Hinzu kämen noch folgende Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen:
Energieversorgung wie Strom, Wasser
Autobahnen (Maut),
Landstraßen (Maut),
Innenstadtverkehr (Maut), etc.
Die EU-Verfassung ermächtigt die Union zu weltweiten Militärinterventionen.
Die EU-Länder verpflichten sich per Gesetz zur Aufrüstung. Kontrolliert wird dies durch eine von der EU geschaffene Aufrüstungs-Kontroll-Agentur.
Die EU ermächtigt sich zu Kriegen
um Rohstoffe,
um Handelswege,
zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen, etc.
Und schließlich ermächtigt sich die Europäische Union zu Präventivkriegen nach Amerikanischen Vorbild, bis hin zum Einsatz von Atomwaffen. In Krisen und Kriegszeiten ist es den einzelnen Ländern vorbehalten, die Todesstrafe zu verhängen.
Die EU-Außenpolitik und das EU-Militär unterstehen nicht dem europäischen Gerichtshof.
Der EU-Gedanke und die EU-Verfassung wurde federführend vom „european round table“ (ERT) initiiert und geschaffen, indem sich die Chefs der europäischen/multinationalen Konzerne einschließlich des internationalen Investmentbanking versammeln.
Vorbereitende und ausführende Organe sind
der Internationale Währungsfonds (IWF),
die Welthandelsorganisation (WTO)
und die Weltbank.
Was sich hier liest wie ein Horrorszenario, sind schlicht und einfach die Fakten des EU-Vertrages 2004.
Details und Zuordnung zu den einzelnen EU-Gesetzestexten sind in den nachfolgenden Links nachlesbar.
Die EU-Verfassung stellt Kritik an der EU und ihrer Verfassung unter Strafe.
Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 des noch aktiven Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist gegeben.
Discodoener
Links zum Thema EU:
Zeit-Fragen 1
Zeit-Fragen 2
attac: EU-Verfassung
Uni Kassel: Europa 1
Uni Kassel: Europa 2
Uni Kassel: Europa 3
Europa Digital
Friedensvolksbegehren
Datenschutz Berlin
Imi-Online
Junge Welt 1
Junge Welt 2
Telepolis 1
Telepolis 2
Uni Kassel: Verfassungsentwurf (PDF)
Links zur täglichen Selbstinformation:
www.net-news-global.de
www.nachdenkseiten.de
www.uni-kassel.de/fb5/frieden
www.zmag.de/index.php
www.heise.de/tp
www.jungewelt.de/index.php
www.freace.de
www.zeit-fragen.ch
www.freitag.de
www.chomsky.info
de.indymedia.org
www.globalresearch.ca
Für die Inhalte der Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Der deutschen Bevölkerung wird die Abstimmung der wichtigsten Entscheidung der letzten 60 Jahre unter Anführung von Unwahrheiten vorenthalten. Begleitet wird dies von einer Nicht- (bzw. Des-) Informationskampagne nie gekannten Ausmaßes unter Einbindung aller Mainstream-Medien.
Bei der Einführung der EU-Verfassung und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung des Grundgesetzes handelt es sich um einen Umsturz, der sich in seiner Größenordnung nur mit der Machtergreifung Hitlers vergleichen lässt. Zwangsarbeit und Enteignung sind mit Harz IV (Agenda 2010 = Vorauseilendes EU-Recht) schon eingeführt (Harz IV verstösst, je nach Interpretation, in ca 10 Punkten gegen das deutsche Grundgesetz). Der Raubtier-Kapitalismus (= Freihandel = Neoliberalismus) wird in der europäischen Union in die Gesetzgebung geschrieben.
Die verlinkten Artikel, aus einem weit gespreizten journalistischen Spektrum, bieten die Möglichkeit zur ausführlichen Information über die EU-Verfassung abseits der gleichgeschalteten Mainstream-Medien. Vorangestellt eine faktische Auflistung einiger grundsätzlichen Tatsachen der zukünftigen Gesetzgebung des vereinigten Europas.
Das Wahlrecht und damit die Demokratie an sich, wird in der EU in die absolute Bedeutungslosigkeit geführt. Wählbar ist in Zukunft nur noch das EU-Parlament, das aber nur Vorschlagsrecht besitzt und keine echte Mitbestimmung. EU-Präsident, EU-Ministeriat und EU-Kommission sind nicht von der Bevölkerung wählbar. Wirtschaftsinteressen stehen verfassungsrechtlich grundsätzlich über den Rechten von Menschen.
Das Herkunftslandprinzip und das Personenfreizügigkeitsgesetz wird
die Sozialabsicherung,
die Krankenabsicherung,
die Rentenabsicherung
und den Kündigungsschutz
aller europäischen Arbeitnehmer eliminieren.
Durch das Antidiskriminierungsgesetz werden ausländische Firmen systematisch bevorzugt. Die Versorgung mit Atom-Energie bekommt Verfassungsrang. Es wird in der EU verboten sein, öffentliche Einrichtungen mit öffentlichen Geldern zu fördern.
Darunter fallen z.B.
Schulen,
Universitäten,
Kindergärten,
Altenpflege,
Krankenhäuser,
öffentlich rechtliche Sender (auch ARD, ZDF und die Dritten werden privatisiert, bzw. ausschließlich werbefinanziert), etc.
Die aufgeführten Einrichtungen würden privatisiert d.h. in profitorientierte Unternehmen umgewandelt werden.
Hinzu kämen noch folgende Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen:
Energieversorgung wie Strom, Wasser
Autobahnen (Maut),
Landstraßen (Maut),
Innenstadtverkehr (Maut), etc.
Die EU-Verfassung ermächtigt die Union zu weltweiten Militärinterventionen.
Die EU-Länder verpflichten sich per Gesetz zur Aufrüstung. Kontrolliert wird dies durch eine von der EU geschaffene Aufrüstungs-Kontroll-Agentur.
Die EU ermächtigt sich zu Kriegen
um Rohstoffe,
um Handelswege,
zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen, etc.
Und schließlich ermächtigt sich die Europäische Union zu Präventivkriegen nach Amerikanischen Vorbild, bis hin zum Einsatz von Atomwaffen. In Krisen und Kriegszeiten ist es den einzelnen Ländern vorbehalten, die Todesstrafe zu verhängen.
Die EU-Außenpolitik und das EU-Militär unterstehen nicht dem europäischen Gerichtshof.
Der EU-Gedanke und die EU-Verfassung wurde federführend vom „european round table“ (ERT) initiiert und geschaffen, indem sich die Chefs der europäischen/multinationalen Konzerne einschließlich des internationalen Investmentbanking versammeln.
Vorbereitende und ausführende Organe sind
der Internationale Währungsfonds (IWF),
die Welthandelsorganisation (WTO)
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Was sich hier liest wie ein Horrorszenario, sind schlicht und einfach die Fakten des EU-Vertrages 2004.
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Die EU-Verfassung stellt Kritik an der EU und ihrer Verfassung unter Strafe.
Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 des noch aktiven Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist gegeben.
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Ergänzungen
Europa in schlechter Verfassung
Ein EU-Infotruck soll Vertrauen schaffen
Die Ermächtigung zu weltweiten Kriegseinsätzen (Art. I-41, 1 und 5), die militärische Beistandsverpflichtung (Art. I-40,7) und der militärische Führungszirkel in der EU (Art. I-41,6; III-312), all das steht im Gegensatz zu der "EU als Garant des Friedens".
Von den Auswirkungen der Privatisierung des öffentlichen Dienstes oder des EURATOM-Vertrags erfahren die Besucherinnen und Besucher des Infotrucks nichts.
Mal halblang
Bei sovielen haltlosen Anschuldigungen kommt berechtigte Kritik eigentlich zu kurz. Nämlich, dass die Verfassung
a)keinerlei soziale Grundrechte enthält
b)die EU äußerst undemokratisch ist (bei der Bildung der "Regierung" der Union - der Kommission - haben die WählerInnen keine Möglichkeiten der Mitbestimmung. Damit ist die EU noch undemokratischer als die BRD, wo mensch wenigstens sinnloserweise alle vier Jahre sein Kreuzl machen kann, auch wenn´s auf die Politik der Herrschenden keinen wirklichen Einfluss ausübt)
c) die Europäer jetzt auch ohne die NATO (und gegen die Amis?) Krieg führen dürfen
d) die Sicherheits- und Repressionsapparate ausgebaut werden
e) sich die Situation von Flüchtlingen nicht im mindesten verbessert hat
f) das Instrument des Kapitals EU durch die Verfassung gestärkt wird, ohne dass Bürgerinnen und Bürger auch nur den geringsten Einfluss auf Gesetze und Entscheidungen hätten. Die europäische Integration vollzieht sich bekanntermaßen durch wirtschaftliche Integration und folgt hierbei dem "Vorbild Deutschland". Und immer, wenn sich seit 1871 auf Deutschland berufen wurde, ist nur Scheiße bei rausgekommen. In den meisten Fällen hätte man ohne Nationalismus die Interessen des deutschen Kapitals nicht durchsetzen können. Für Deutschland wurde 1914 der Erste Weltkrieg begonnen, für den Standort Deutschland macht man heute soziale Errungenschaften rückgängig. Ein Schelm also, wer bei der neuen EU - Verfassung Böses denkt.
Trotzdem, die ARD will dir niemand mobsen - da hätten auch ARD und deutscher Staat was dagegen.
Im Juni tagt die EU in Luxemburg. Beteiligt euch alle an den Protesten!
links klappen nicht!
Wäre schön, wenn dies behoben werden könnte. :)
EU-Verfassung vs. GG
in seiner entscheidung "Solange II" (BVerfGE 73, 339) hat das BVerfG in etwa ausgeführt, dass die grundrechte so lange nicht anzuwenden sind, wie europa einen gleichwertigen schutz bietet. dann könnt ihr das Grundgesetz und das BVerfGericht vergessen. Nur die europäische Verfassung gilt und der europäische Gerichtshof ist zuständig.
wenn europa hinter den grundrechtsschutz zurückfällt, dann kommt das deutsche grundrecht wieder zur anwendung. das BVerfGericht nennt dies ein "kooperationsverhältnis".
da ich gerade den link gefunden habe, hier der leitsatz:
2. Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig.
@link(er)
Grüsse,
Peter
@ link(er), link vergessen
EU-Verf. vs. GG
EU-Verf. vs. GG II
Weitere Ergänzung: Aufgrund der neuen Zählweise und anderer Änderungen
(alle 448 Artikel sind durchgehend nummeriert. Es kommt nicht mehr zur Verwechslung wie vorher, als es gleich vier Artikel 1 gab, die dann mit römischen Ziffern zu unterscheiden waren.) hat sich auch der der oben zitierte Art. I-40 in Art. 41 verändert. Der Konventsentwurf hatte 465 Artikel in vier Abschnitten zusätzlich 8 Anhänge, wie z.B. den EURAtom-Vertrag mit einigen Änderungen.
Jetzt hat die Verfassung zwar weniger Artikel, aber ist durch Erklärungen und Protokolle der EU-Regierungschefs ergänzt worden. Alles zusammen hat jetzt 852 Seiten, wenn man sich die EU-Verfassungvollständig von der hp der EU-Kommission ausdruckt ( www.europa.eu.int ). Ich empfehle ferner imi-online.de , um sich umfassend zu informieren.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Ahnungslosigkeit hoch 10
Zu dir, J., Wissender hoch 10
1. Gibt es diese Position (EUVerf. bricht GG) oft, und deswegen ist deine Polemik nicht gerechtfertigt.
2. würde deine Aussage: "der Autor dieses Textes hat anscheinend nicht das geringste juristische Verständnis bzw. Grundkenntnisse. Unglaublich." darauf schließen lassen, dass du nen ganz verbohrter Jurist bist und dir gar nicht vorstellen kannst, wie mensch ohne ein Jahrelanges Studium dieser Sprache existieren kann, wenn nicht:
3. Du keinerlei Beleg für deine überlegenes Wissen liefern würdest und du nicht
4. Unrecht hättest.
Um das besser zu machen, ein Zitat von Prof. Dr. Jürgen Meyer (SPD), über den Bundestag Mitglied im EU-Konvent: "Sollte es allerdings ausnahmsweise zu inhaltlichen Widersprüchen kommen, gilt der Vorrang des EU-Rechts."
„Nach meiner Auffassung ergibt sich aus Art. 23 Grundgesetz, dass Bundestag und Bundesrat der EU-Verfassung mit 2/3 Mehrheit zustimmen müssen."
oder ein konservativer in "Die Welt":
Nun behauptet niemand, dass die EU-Verfassung das Grundgesetz ablöst. Aber nicht nur für den Münchner Staatsrechtler Peter M. Huber geht es einen großen Schritt in diese Richtung: Die Europäische Verfassung konsolidiere das unübersichtliche Europarecht und gebe der erweiterten Union belastbare Strukturen, sagte er. "Sie rührt aber möglicherweise auch an den Grundlagen Deutschlands als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts", so Huber zur WELT. Einige Artikel ließen die Deutung zu, "dass die Europäische Verfassung über dem Grundgesetz steht und das Grundgesetz damit auf den Rang einer Landesverfassung verwiesen wird"
Also bitte, J., dann scanne mal dein II. Staatsexamen Jura ein und poste es hier, sonst glauben wir dir kein Wort mehr, Klugscheisser.
Danke, carlos el coyote,
mal halblang II