Was bedeutet die Europäische Union?

Peter Palec, Grafikbüro Discodoener 06.04.2005 04:31 Themen: EU Gipfel Thessaloniki Globalisierung Militarismus Soziale Kämpfe
Am 12.05.2005 wird der Bundestag die EU-Verfassung ratifizieren, die dann Beginn 2007 zur EU-Gesetzgebung wird und unser Grundgesetz de fakto ablöst. Das Grundgesetz bleibt zwar nominal weiter bestehen, da aber EU-Recht grundsätzlich über dem Recht der EU-Mitgliedsländer steht, wird das Grundgesetz faktisch abgeschafft.
Laut Umfragen wissen ca. 90% der europäischen Bevölkerung nicht, was in der EU-Verfassung steht, bzw. worüber sie gegebenfalls abstimmen (falls sie dürfen).
Der deutschen Bevölkerung wird die Abstimmung der wichtigsten Entscheidung der letzten 60 Jahre unter Anführung von Unwahrheiten vorenthalten. Begleitet wird dies von einer Nicht- (bzw. Des-) Informationskampagne nie gekannten Ausmaßes unter Einbindung aller Mainstream-Medien.
Bei der Einführung der EU-Verfassung und der damit einhergehenden faktischen Abschaffung des Grundgesetzes handelt es sich um einen Umsturz, der sich in seiner Größenordnung nur mit der Machtergreifung Hitlers vergleichen lässt. Zwangsarbeit und Enteignung sind mit Harz IV (Agenda 2010 = Vorauseilendes EU-Recht) schon eingeführt (Harz IV verstösst, je nach Interpretation, in ca 10 Punkten gegen das deutsche Grundgesetz). Der Raubtier-Kapitalismus (= Freihandel = Neoliberalismus) wird in der europäischen Union in die Gesetzgebung geschrieben.
Die verlinkten Artikel, aus einem weit gespreizten journalistischen Spektrum, bieten die Möglichkeit zur ausführlichen Information über die EU-Verfassung abseits der gleichgeschalteten Mainstream-Medien. Vorangestellt eine faktische Auflistung einiger grundsätzlichen Tatsachen der zukünftigen Gesetzgebung des vereinigten Europas.

Das Wahlrecht und damit die Demokratie an sich, wird in der EU in die absolute Bedeutungslosigkeit geführt. Wählbar ist in Zukunft nur noch das EU-Parlament, das aber nur Vorschlagsrecht besitzt und keine echte Mitbestimmung. EU-Präsident, EU-Ministeriat und EU-Kommission sind nicht von der Bevölkerung wählbar. Wirtschaftsinteressen stehen verfassungsrechtlich grundsätzlich über den Rechten von Menschen.


Das Herkunftslandprinzip und das Personenfreizügigkeitsgesetz wird
die Sozialabsicherung,
die Krankenabsicherung,
die Rentenabsicherung
und den Kündigungsschutz
aller europäischen Arbeitnehmer eliminieren.


Durch das Antidiskriminierungsgesetz werden ausländische Firmen systematisch bevorzugt. Die Versorgung mit Atom-Energie bekommt Verfassungsrang. Es wird in der EU verboten sein, öffentliche Einrichtungen mit öffentlichen Geldern zu fördern.
Darunter fallen z.B.
Schulen,
Universitäten,
Kindergärten,
Altenpflege,
Krankenhäuser,
öffentlich rechtliche Sender (auch ARD, ZDF und die Dritten werden privatisiert, bzw. ausschließlich werbefinanziert), etc.
Die aufgeführten Einrichtungen würden privatisiert d.h. in profitorientierte Unternehmen umgewandelt werden.
Hinzu kämen noch folgende Dienstleistungen und öffentliche Einrichtungen:
Energieversorgung wie Strom, Wasser
Autobahnen (Maut),
Landstraßen (Maut),
Innenstadtverkehr (Maut), etc.


Die EU-Verfassung ermächtigt die Union zu weltweiten Militärinterventionen.


Die EU-Länder verpflichten sich per Gesetz zur Aufrüstung. Kontrolliert wird dies durch eine von der EU geschaffene Aufrüstungs-Kontroll-Agentur.
Die EU ermächtigt sich zu Kriegen
um Rohstoffe,
um Handelswege,
zur Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen, etc.
Und schließlich ermächtigt sich die Europäische Union zu Präventivkriegen nach Amerikanischen Vorbild, bis hin zum Einsatz von Atomwaffen. In Krisen und Kriegszeiten ist es den einzelnen Ländern vorbehalten, die Todesstrafe zu verhängen.
Die EU-Außenpolitik und das EU-Militär unterstehen nicht dem europäischen Gerichtshof.

Der EU-Gedanke und die EU-Verfassung wurde federführend vom „european round table“ (ERT) initiiert und geschaffen, indem sich die Chefs der europäischen/multinationalen Konzerne einschließlich des internationalen Investmentbanking versammeln.
Vorbereitende und ausführende Organe sind
der Internationale Währungsfonds (IWF),
die Welthandelsorganisation (WTO)
und die Weltbank.


Was sich hier liest wie ein Horrorszenario, sind schlicht und einfach die Fakten des EU-Vertrages 2004.
Details und Zuordnung zu den einzelnen EU-Gesetzestexten sind in den nachfolgenden Links nachlesbar.


Die EU-Verfassung stellt Kritik an der EU und ihrer Verfassung unter Strafe.


Das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 des noch aktiven Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist gegeben.


 


Discodoener






Links zum Thema EU:

Zeit-Fragen 1
Zeit-Fragen 2
attac: EU-Verfassung
Uni Kassel: Europa 1
Uni Kassel: Europa 2
Uni Kassel: Europa 3
Europa Digital
Friedensvolksbegehren
Datenschutz Berlin
Imi-Online
Junge Welt 1
Junge Welt 2
Telepolis 1
Telepolis 2
Uni Kassel: Verfassungsentwurf (PDF)


Links zur täglichen Selbstinformation:


www.net-news-global.de
www.nachdenkseiten.de
www.uni-kassel.de/fb5/frieden
www.zmag.de/index.php
www.heise.de/tp
www.jungewelt.de/index.php
www.freace.de
www.zeit-fragen.ch
www.freitag.de
www.chomsky.info
de.indymedia.org
www.globalresearch.ca




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Ergänzungen

Europa in schlechter Verfassung

übersetzer 06.04.2005 - 05:47
Der Entwurf einer "Verfassung für Europa" führt zu einer neuen Qualität in der Militär- und Rüstungspolitik der EU: So verpflichten sich "die Mitgliedsstaaten, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern" (Artikel I-40); eine Aufrüstungsverpflichtung, die es in keiner anderen Verfassung gibt. Sie wird unterstützt durch ein neues "Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten" (Art. I-40 Abs. 3). Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch zu "Kampfeinsätzen als Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet" (Art. III-210), also etwa im Hindukusch - ein extrem weit gefasstes Mandat mit völlig offener Grenzziehung. Weiter: "Über militärische Einsätze der EU entscheidet der Ministerrat" (Art. I-40; III-205). Das EU-Parlament ist von Mitsprache und Mitentscheidung ausgeschlossen. Eine gerichtliche Kontrolle der Beschlüsse durch den Europäischen Gerichtshof ist durch die Verfassung untersagt (Art. III-282).

Ein EU-Infotruck soll Vertrauen schaffen

Jay Z 06.04.2005 - 12:54
Ein Eu-Verfassungs-Infotruck soll nun durch die Länder rollen und die EU-Verfassung promoten. Konzeptionell ist das Infomobil weniger darauf ausgerichtet, die Auswirkungen einer EU-Verfassung zu vermitteln.
Die Ermächtigung zu weltweiten Kriegseinsätzen (Art. I-41, 1 und 5), die militärische Beistandsverpflichtung (Art. I-40,7) und der militärische Führungszirkel in der EU (Art. I-41,6; III-312), all das steht im Gegensatz zu der "EU als Garant des Friedens".

Von den Auswirkungen der Privatisierung des öffentlichen Dienstes oder des EURATOM-Vertrags erfahren die Besucherinnen und Besucher des Infotrucks nichts.

Mal halblang

Antikap 06.04.2005 - 15:21
Dass die EU ein Instrument des Kapitals ist, wird niemand bestreiten. Allerdings scheint mir die Kritik, die der/die VerfasserIn vorbringt, doch etwas an den Haaren herbeigezogen. Erstens ist mir überhaupt nicht einsichtig, warum das Anti - Diskriminierungsgesetz ausländische Firmen bevorteilen soll - und was daran eigentlich schlimm wäre (Wir wollen unsere eigenen Ausbeuter?). Zweitens führt der/die AutorIn die mittlerweile gekippte Bolkesteindoktrin als einen angeblichen Teil der EU - Verfassung an. Zwar mag diese Richtlinie nicht für alle Ewigkeiten vom Tisch sein, in dieser Schärfe (Teil der Verfassung!) wird sie allerdings auch in Zukunft nicht existieren. Regelungen im Bereich des Gesundheitswesens darf die EU, soviel ich weiß, nur treffen, wenn eine gemeinsame Regelung dringend erforderlich ist. Ansonsten sind die Nationalstaaten zuständig. Last but not least ist dafür sicher auch die innenpolitische Lage der EU - Staaten, die alle zumindest auch ein staatliches Gesundheitssystem besitzen, das in den meisten Fällen anders, aber keineswegs schlechter oder besser ist als das deutsche, ausschlaggebend. Wo nimmst du die Privatisierungswelle der Medien her? Das habe ich in der Verfassung gar nicht gelesen. Wahrscheinlich stellst du wieder auf das Antidiskriminierungsgesetz ab, das diskriminierende Darstellungen in den Medien verbietet. Nochmal: was soll daran schlimm sein?
Bei sovielen haltlosen Anschuldigungen kommt berechtigte Kritik eigentlich zu kurz. Nämlich, dass die Verfassung
a)keinerlei soziale Grundrechte enthält
b)die EU äußerst undemokratisch ist (bei der Bildung der "Regierung" der Union - der Kommission - haben die WählerInnen keine Möglichkeiten der Mitbestimmung. Damit ist die EU noch undemokratischer als die BRD, wo mensch wenigstens sinnloserweise alle vier Jahre sein Kreuzl machen kann, auch wenn´s auf die Politik der Herrschenden keinen wirklichen Einfluss ausübt)
c) die Europäer jetzt auch ohne die NATO (und gegen die Amis?) Krieg führen dürfen
d) die Sicherheits- und Repressionsapparate ausgebaut werden
e) sich die Situation von Flüchtlingen nicht im mindesten verbessert hat
f) das Instrument des Kapitals EU durch die Verfassung gestärkt wird, ohne dass Bürgerinnen und Bürger auch nur den geringsten Einfluss auf Gesetze und Entscheidungen hätten. Die europäische Integration vollzieht sich bekanntermaßen durch wirtschaftliche Integration und folgt hierbei dem "Vorbild Deutschland". Und immer, wenn sich seit 1871 auf Deutschland berufen wurde, ist nur Scheiße bei rausgekommen. In den meisten Fällen hätte man ohne Nationalismus die Interessen des deutschen Kapitals nicht durchsetzen können. Für Deutschland wurde 1914 der Erste Weltkrieg begonnen, für den Standort Deutschland macht man heute soziale Errungenschaften rückgängig. Ein Schelm also, wer bei der neuen EU - Verfassung Böses denkt.
Trotzdem, die ARD will dir niemand mobsen - da hätten auch ARD und deutscher Staat was dagegen.

Im Juni tagt die EU in Luxemburg. Beteiligt euch alle an den Protesten!

links klappen nicht!

link(er) 06.04.2005 - 19:58
Bei mir funktionieren die oberen,den Artikel ergänzenden, Links nicht, also nicht die, "zur täglichen Selbstinformation", sondern diese darüber.
Wäre schön, wenn dies behoben werden könnte. :)

EU-Verfassung vs. GG

carlos el coyote 06.04.2005 - 21:13
die sache ist eigentlich recht einfach und hat weniger mit gesetzen als mit dem bundesverfassungsgericht zu tun:

in seiner entscheidung "Solange II" (BVerfGE 73, 339) hat das BVerfG in etwa ausgeführt, dass die grundrechte so lange nicht anzuwenden sind, wie europa einen gleichwertigen schutz bietet. dann könnt ihr das Grundgesetz und das BVerfGericht vergessen. Nur die europäische Verfassung gilt und der europäische Gerichtshof ist zuständig.
wenn europa hinter den grundrechtsschutz zurückfällt, dann kommt das deutsche grundrecht wieder zur anwendung. das BVerfGericht nennt dies ein "kooperationsverhältnis".

da ich gerade den link gefunden habe, hier der leitsatz:

2. Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 GG sind somit unzulässig.

@link(er)

Peter Palec, Grafikbüro Discodoener 07.04.2005 - 05:23
Ich habe die erste Linkgruppe der Übersicht halber textlich verkürzt und umbenannt. Per copy & paste wurde hier auf der indimediaseite leider nur der Text und nicht die Verlinkung kopiert. Die funktionierenden Links und einen flash-animierten Manga-Che, der das GG Art.20 Abs.4 spricht, findest du hier auf der letzten Seite.
Grüsse,

Peter

@ link(er), link vergessen

Peter Palec, Grafikbüro Discodoener 07.04.2005 - 05:33
link vergessen, sorry:  http://www.discodoener.de/eu.htm

EU-Verf. vs. GG

Verfasser 07.04.2005 - 11:25
In der Tat bestehen offenbar Missverständnisse. Ein Versuch der (teilweisen) Aufklärung folgt: Zunächst sieht Artikel 6 der EU-Verfassung (Vorsicht: Zählweise der EU-Verfassung hat sich gegenüber dem Entwurf erheblich verändert) tatsächlich vor, dass das EU-Recht über dem nationalen Recht steht. Das ist der unumstrittene Machtanspruch der Politik. Ob sich das wirklich derart rigoros durchsetzt, ist noch unklar. Noch in diesem April wird das BVerfG in KA über die geplante und EU-vertraglich bestimmte Abschiebung eines Syrien-Deutschen nach Spanien entscheiden. Bekanntlich schließt Art. 116 GG Abschiebungen Deutscher aus. Der erwähnte Fall dreht sich um einen Syrer, der mittlerweile rechtskräftig "eingedeutscht" ist. Auch hat KA (vor wenigen Monaten) entschieden, dass UN-Menschenrechtsregelungen unter bestimmten engen Voraussetzungen eben nicht über dem GG stehen. Dieser Streit ist also noch nicht wirklich entschieden. Zu beachten ist ferner ein bestimmter Aspekt: Art. 376 (früher III-282) erklärt, dass der EUGH in Sachen ESVP ("EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik") nicht zuständig ist. Wer stattdessen zuständig sein soll, ist nicht geregelt. Es gibt also keinerlei juristische EU-Instanz, die über EU-Kampfeinsätze entscheiden darf. Allerdings bleibt das BVerfG in KA zuständig bei Entscheidungen darüber, ob die Bundeswehr sich an einem solchen EU-Kampfeinsatz beteiligen durfte. Die Art. 297 und 304 regeln, dass der Rat (früher hieß das Ministerrat) allein über EU-Kampfeinsätze entscheidet. Er konsultiert das EU-Parlament. Art. 304 regelt, dass das EU-Parlament dem Rat Fragen stellen darf. Es bleibt trotzdem selbstvertsändlich dabei, dass der Bundestag über eine eventuelle Bundeswehr-Beteiligung an einem EU-Kampfeinsatz erfolgen soll. Das kann auch der Art. 6 (EU-Recht steht über GG) nicht ändern.

EU-Verf. vs. GG II

Verfasser 07.04.2005 - 11:39
Korrektur meines vorletzten Satzes im Posting davor; ich schrieb: "Es bleibt trotzdem selbstvertsändlich dabei, dass der Bundestag über eine eventuelle Bundeswehr-Beteiligung an einem EU-Kampfeinsatz erfolgen soll." Setze statt "erfolgen" bitte "entscheiden".

Weitere Ergänzung: Aufgrund der neuen Zählweise und anderer Änderungen
(alle 448 Artikel sind durchgehend nummeriert. Es kommt nicht mehr zur Verwechslung wie vorher, als es gleich vier Artikel 1 gab, die dann mit römischen Ziffern zu unterscheiden waren.) hat sich auch der der oben zitierte Art. I-40 in Art. 41 verändert. Der Konventsentwurf hatte 465 Artikel in vier Abschnitten zusätzlich 8 Anhänge, wie z.B. den EURAtom-Vertrag mit einigen Änderungen.
Jetzt hat die Verfassung zwar weniger Artikel, aber ist durch Erklärungen und Protokolle der EU-Regierungschefs ergänzt worden. Alles zusammen hat jetzt 852 Seiten, wenn man sich die EU-Verfassungvollständig von der hp der EU-Kommission ausdruckt ( www.europa.eu.int ). Ich empfehle ferner imi-online.de , um sich umfassend zu informieren.

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Danke, carlos el coyote, — besserwisser

mal halblang II — carlos el coyote