Rezidenzplicht -Aktion; Rottbrg.

WAS ist RASSISMUS ?! 05.04.2005 17:49 Themen: Antirassismus
Am 04.April 2005 mußte Momodou Barrow, Asylsuchender aus Gambia
eine dreimonatige Haftsstrafe in der JVA- Rottenburg antreten: wegen
mehrmaligen Verstoßes gegen das Rezidenzpflichtsgesetz ... Viele
Freunde begleiteten ihn - gegen die Absurdität und Unerträglichkeit
dieses zähen Deutschlandinstrumentariums rassistischer Repression !
Gestern, am 04.April 2005 fand in Rottenburg bei Tübingen eine besonders realistische Aktion gegen den rassistischen Terror per des sog. Rezidenzpflichtgesetzes statt. Dieses Gesetz, welches ausschließlich in der BRD existiert, gebietet Asylsuchenden sich ausschließlich in einem bestimmten, ihnen zugewiesenen Landkreis aufzuhalten.

Im Falle von Momodou Barrow führte die mutige, siebenmalige Übertretung dieser unsinnigen Regelung zur Verurteilung zu drei Monaten und einer Woche Haft in der JVA - Rottenburg. Diese interniert, parallel zum Regelvollzug, in systemintergierten Containern auch sog. Abschiebehäftlinge. Die Zustände in diesen 4 auf 5 m kleinen und übel klimatisierten Containern sind seit langem das kontinuierliche das Ziel der antirassistischen Proteste und Initiativen vor Ort.

Momodou Barrow der aus Gambia wegen seiner Teilnahme an StudentInnenprotesten fliehen mußte, ist gezwungen sich in einem ihm zugewiesenen Heim in Sigmaringen aufzuhalten., wo er sich durch die obligatorische Rezidenzpflicht zwangsisoliert sieht: Alle seine Freunde, sozialen Kontakte, sowie seine Freundin befinden sich im unweiten Tübingen. Die Rezidenzpflicht, die nur noch mit den Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Südafrika zu Zeiten der Apartheit vergleichbar ist, führte dazu, daß Momodou bei ständigen Kontrollen im Asylheim Tübingen, wo er seine Freunde besuchte, gleich sieben Mal belangt und letztlich wegen Verstoßes gegen die Rezidenzpflicht verurteilt wurde. Sein Asylantrag in der BRD ist noch nicht abgeschlossen Ein registrierter Eintrag von Straffälligkeit kann zur Abschiebung eines/ner Asylanten/tin führen. Momodou: " Ich habe keine Straftaten begangen und respektiere die Gesetze dieses Landes. Doch nun muß ich dafür ins Gefängnis, meine Freunde und meine Freundin besucht zu haben."

Um die Unzumutbarkeit und den schikanösen Terror dieser Gesetzeserhebung zu demonstrieren und
Momodou Barrow nicht einfach so in der " Maschinerie der Gerechtigkeitserfindungen " verschwinden zu lassen, begleiteten ihn auf seinem schweren Gang in die JVA-Rottenburg ca.25 AktivistInnen des Bündnisses gegen Abschiebung; Freunde und FreundInnen und kein mensch ist illegal
Momodou lief, von einem rot-weißen Band symbolisch eingesperrt und zwischen zwei schwarz-rot-gelben, hochgehaltenen "Orts" -Schildern des Niemandlandes dieser absurden Repression, auf denen stand: Recht auf Bewegungfreiheit !! - Weg mit der Rezidenzpflicht !!, den Weg vom Bahnhöfchen, durch die mittelalterliche Stadt bis zum Knast. Entsprechende Info-Flugblätter wurden an, manchmal wenig verständige, BürgerInnen verteilt und die Presse machte ein Interview mit dem Verurteilten und einem seiner Freunde der dazu anklagte: " Alle Welt in Europa und in Deutschland spricht von Demokratie. Die Menschen in unseren Heimatländern, ahnen nicht, wie widersprüchlich diese gehandhabt wird: Mein Freund geht in ihrem Namen "freiwillig" ins Gefängnis, nur weil er mich besuchte."

Nach einer traurigen Verabschiedung "durfte" sich Momodou ins Innere der Haftanstalt begeben, an der Pforte sogleich - fälschlich - als Abschiebehäftling kathegorisiert ...

Die UnterstützreInnen und FreundInnen von Momodou Barrow fordern dessen Freilassung
und die ABSCHAFFUNG DES REZIDENZPLICHTGESETZES
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Ergänzungen

DER ABSCHIEBEKOSMOS DER BRD

ANHANG 05.04.2005 - 18:26
DER ABSCHIEBEKOSMOS DER BRD

 BRAMSCHE-HESEPE
In Bramsche-Hesepe in der Nähe von Osnabrück, nicht weit von der niederländischen Grenze, wurde mit der sog. Landesaufnahmestelle (LASt) eine neue perfide Form des Abschiebelagers geschaffen. In der ehemaligen Kaserne in Niedersachsen, später Grenzdurchgangslager für sog. SpätaussiedlerInnen und jüdische EmigrantInnen aus der SU, wird seit November 2001 eine Ausreiseeinrichtung betrieben. Die 200 Plätze in diesem Abschiebelager wurden im März 2004 auf 550 Plätze aufgestockt. Theoretisch wäre in dem Komplex sogar eine Erweiterung auf 1200 Plätze möglich. Die massiven Proteste im vergangenen Jahr gegen die Bedingungen im Abschiebelager führten dazu, dass alleinstehende minderjährige Flüchtlinge jetzt nicht mehr in dem Lager untergebracht werden. Jedoch: Für die Kinder im Lager wurde im März diesen Jahres eine Lagerschule eingerichtet, sog. "Förderklassen", damit haben jetzt auch die Kinder keine Chance mehr auf Kontakte außerhalb des Lagers. Die Abschottung wird damit perfekt. Auf dem Gelände befindet sich die IOM und die Ausländerbehörde, aber es gibt keine Rechtsberatung, keine medizinische oder psychologische Betreuung. Während das Personal im Lager um mehr als ein Drittel gekürzt wird, erhält die Bramscher Polizei mit der Aufstockung der Plätze im Abschiebelager zwei neue Planstellen.

 ABSCHIEBELAGER, “AUSREISEZENTREN”
Seit Anfang 1998 gibt es die ersten speziellen Abschiebelager (Projekt X, “Ausreisezentren”) in der BRD. Mit ihnen schufen die Innenministerien eine weitere Lager-Variante im bereits bestehenden bundesdeutschen Lagersystem. Obwohl Abschiebung oder die sog. “freiwillige” Ausreise das offizielle Ziel ist, handelt es sich tatsächlich um Illegalisierungslager - auf die dort eingewiesenen Flüchtlinge wird soviel Zwang und Druck ausgeübt, dass die Hälfte es vorzieht, in die totale Rechtlosigkeit abzutauchen. Dies ist aus Sicht der Behörde ein Erfolg, geschaffen werden weitere Papierlose und irreguläre ArbeiterInnen. Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, deren Abschiebung aber z.B. mangels Passpapieren nicht realisierbar ist, werden ins Abschiebelager geschickt. "Verfügung einer Wohnsitznahmeverpflichtung als Auflage zur Duldung" heißt im Behördenjagon, was einer Zwangseinweisung gleichkommt. Die betroffenen Flüchtlinge, die schon viele Jahre in Deutschland lebten, müssen ihre Wohnung verlassen, ihren Wohnort, ihr soziales Umfeld, ggf. ihre Arbeit aufgeben, Kinder ihre Schule, und sich viele Kilometer weit weg ins Abschiebelager begeben. Den Flüchtlingen in diesen Lagern wird das (Taschen-)Geld gestrichen, sie werden ständig kontrolliert, ihre Zimmer z.T. durchsucht, Gegenstände, die sie angeblich nicht besitzen dürfen, werden weggenommen. Sie müssen sich regelmäßig melden, werden unregelmäßig verhört, mürbe gemacht und unter Druck gesetzt, auf dass sie Deutschland endlich verlassen. Dies bedeutet einen permanenten Stresspegel für die Betroffenen; dem psychischen Druck und der massiven Einschränkung der Lebensgestaltung ist schwer standzuhalten. Die Einführung der sog. Ausreisezentren in verschiedenen Bundesländern war von Widerstand innerhalb und außerhalb der Lagerzäune begleitet. In Bayern konnte die Landesregierung nach permanenten Protesten bis hin zu den Aktionstagen in Fürth keine weiteren “Ausreisezentren” mehr durchsetzen. Mittlerweile sind v.a. in Bayern und Niedersachsen jedoch neue Varianten von Abschiebelagern eingerichtet worden, die nicht mehr offiziell als solche bezeichnet werden. In Bramsche (Niedersachsen) werden Menschen, die erst kürzlich nach Deutschland eingereist sind und sich noch im Asylverfahren befinden, aber angeblich keine Aussicht auf Asyl-Anerkennung haben, dort eingewiesen.

 NEUSS
In Neuss (NRW) befindet sich seit 1993 der bundesweit einzige Frauen-Abschiebeknast. Der Knast liegt mitten in der Neusser Innenstadt in einer ruhigen Wohnstraße und wird kaschiert durch eine unauffällige Fassade. In dem Knast sind momentan zwischen 60-80 Frauen eingesperrt, darunter immer wieder Schwangere und Minderjährige. Die Frauen werden willkürlich in Zweier- und Sechserzellen gesperrt. Gegessen wird in den 9 m² kleinen Zellen. Auch das Waschbecken und die Toilette befinden sich in der Zelle, nur durch einen Vorhang abgetrennt. Die medizinische Versorgung ist unzulänglich. Einen psychologischen Dienst gibt es für sie nicht, auch keine hauptamtliche Sozialarbeiterin und keine juristische Beratung. Der einzige Grund für die Inhaftierung der Frauen ist ihre Migration in die BRD.

 ABSCHIEBEKNAST
Abschiebeknäste sind die extremste Form von Flüchtlings(-Internierungs)lagern in der BRD. Abschiebeknast bedeutet: Bis zu 18 Monaten eingeknastet hinter hohen Mauern und Sicherheitsdraht, bewacht von bewaffneten SicherheitsbeamtInnen. Zellen, Schließzeiten, Hofgang, eingeschränkte Besuchszeiten, eingeschränkte Telefonmöglichkeiten, ausgeliefert der Willkür des Personals, der Willkür des Rechtsstaats. Das Warten auf die Abschiebung oder die Selbstaufgabe in Form der "freiwilligen" Ausreise lassen keinen Spielraum. Es bleibt nur die zarte Hoffnung für die, die anwaltlichen Beistand haben, auf positive Entwicklungen. Immer wieder gibt es in Abschiebeknästen kollektive oder individuelle Hungerstreiks, versuchte und auch realisierte Suizide. Deshalb: Solidarität stärken! Weg mit dem Knast! Bleiberecht für Alle!

 HANNOVER
Hannover, Abschiebeflughafen - auch von hier aus werden Flüchtlinge zwangsabgeschoben. Jedes Jahr werden in der BRD 50.000 Menschen vom Bundesgrenzschutz abgeschoben. Dabei kommt es immer wieder zu Todesfällen, wie zuletzt am 28.Mai 1999, als der sudanesische Flüchtling Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung von Frankfurt am Main nach Khartoum von Beamten des
Bundesgrenzschutzes erstickt wurde.
In Hannover-Langenhagen, direkt neben dem Flughafen, betreibt das Land Niedersachsen seit 2000 ein zentrales Abschiebegefängnis. Dort sind bis zu 250 Flüchtlinge interniert. Gleich im ersten Jahr nach Eröffnung erhängte sich dort am 8 .Dezember 2000 der 17jährige tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam, der nach Sri Lanka abgeschoben werden sollte. Künftig sollen auch noch Flüchtlinge aus Bremen in den Abschiebeknast Hannover gebracht werden, denn ÄrztInnen in Bremen ließen sich nicht als willfährige Helfershelfer bei Abschiebungen einspannen. Die Landesregierung in Hannover war unter Schröder für das “Projekt X”, dem ersten deutschen Modellversuch für ein “Ausreisezentrum”, verantwortlich. Auch die aktuelle CDU-Regierung propagiert ein geschlossenes Lager-System für Flüchtlinge und würde jeden Kontakt zu potentiell solidarischen Menschen in Kommunen am liebsten verhindern. Smash racist structures!

 HALBERSTADT
In den drei 5-stöckigen Plattenbaublöcken mit insgesamt 1200 Plätzen wurden bis zum Mai diesen Jahres an die 1000 Flüchtlinge in der Zentralen Erstaufnahmestelle (ZASt) Sachsen-Anhalts untergebracht. Von dort aus wurden bzw. werden sie in die einzelnen Landkreise „umverteilt“.
Das Sammellager in den Gebäuden der ehemaligen Kaserne der Roten Armee liegt 7 km außerhalb der Stadt auf freiem Feld (ca. 1h Fußweg) und ist durch Videoüberwachung, Wachdienst und Umzäunung gesichert. Die Ghettoisierung ist beabsichtigt. Auf dem Gelände befinden sich Außenstellen von: Sozialamt, Gesundheitsamt, Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl), Ausländerbehörde und Kriminalpolizei.
Ca. 100 Menschen befinden sich im sog. Ausreisezentrum auf der vierten Etage des ersten Blocks. Es sind “die Flüchtlinge mit dem blauen Ausweis”. Nachdem sie meist über Jahre hinweg in den Unterkünften der einzelnen Landkreise gelebt haben, wurden sie zwangsweise wieder in das Lager eingewiesen, wo ihre Odyssee in Sachsen-Anhalt begann. Dieses Mal ist die Lagereinweisung jedoch für unbestimmte Zeit.
Das “Ausreisezentrum” wurde nach zweijähriger Modellphase Anfang diesen Jahres von der Landesregierung als Erfolg gewertet und als feste Institution eingerichtet.
Neben den schon bestehenden Repressionsmaßnahmen wie Entzug jeglichen Bargeldes, Essenspakete, Einschränkung der medizinischen Leistungen, Ausstellung von Duldungen für nur wenige Tage und ständige Befragungen setzt das Innenministerium derzeit neue Bestimmungen durch. Das Abschiebelager wird auf 250 Plätze aufgestockt. Neben alleinreisenden Männern und kinderlosen Ehepaaren sollen nun auch alleinreisende Frauen in einem separaten Frauenblock eingewiesen werden. Die Flüchtlinge in der Erstaufnahme sollen von denen mit blauen Ausweisen räumlich getrennt werden. Außerdem lockt das Ministerium mit Repressions-Erleichterungen (Aufhebung der Wohnsitzpflicht, Auszahlung eines Taschengeldes und Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit), um von den Flüchtlingen eine „Mitwirkung“ an der Passbeschaffung und damit an der eigenen Abschiebung abzupressen

 PARCHIM, TRAMM/ZAPEL
In der “Gemeinschaftsunterkunft” Tramm/Zapel bei Parchim in Mecklenburg-Vorpommern sind 200 AsylbewerberInnen untergebracht, auch Familien. Kinder, die hier geboren sind, kennen dieses Land nur aus dem Sammellager. In drei runtergekommenen Wohnblöcken einer ehemaligen Kaserne, mitten im Wald mit Stacheldraht-Umzäunung, Videoüberwachung, Eingangskontrolle mit Schäferhund und Wachdienst, wird jeder Schritt der BewohnerInnen registriert: es ist ein gestaffeltes Kontrollsystem. Pro Block gibt es lediglich 2 Küchen, der nächste Ort mit Einkaufsmöglichkeit ist 9 km Fußweg entfernt, für den Bus reicht das Geld meist nicht. In dem Sammellager kommt es immer wieder zu Protesten – gegen die Isolation, die Kontrolle, die verweigerte medizinische Versorgung, die Ausgabe der reduzierten Leistungen in Form von stigmatisierenden Gutscheinen. So wurden nachts Wandbilder an die Wand gegenüber der Ausländerbehörde gemalt: eine geöffnete Tür zeigt dahinter wiederum Gitterstäbe. Überschrieben mit der Forderung "Flüchtlingsrecht" zeigen die Bilder die Hoffnungslosigkeit und Knastgefühle in dieser Unterkunft. Die Polizei ermittelt gegen unbekannt. Die BewohnerInnen protestieren weiter gegen ihre abgeschiedene Unterbringung im Wald und sprechen ironisch von "Dschungelheim". Ihre Forderung: ein Umzug in die Kleinstadt Parchim, als ersten Schritt. Eine solche Umverteilung haben sich die BewohnerInnen aus der ehemaligen Unterkunft in Peeschen erkämpft. Obwohl ein Erlass des Innenministeriums von 2001 vorschreibt, dass alle AsylbewerberInnen in der Nähe von kulturellen Zentren unterzubringen sind, wäre auch diese Unterkunft ohne Druck von Innen wohl nie geschlossen worden. Die damaligen BewohnerInnen verliehen ihren Forderungen z.B. Nachdruck, indem sie die BeamtInnen der Ausländerbehörde durch eine Straßenblockade festsetzten. Wir wollen die Proteste der Flüchtlinge in dem abgelegenen Sammellager unterstützen und die Landesregierung in Schwerin unseren Zorn spüren lassen !

BERLIN
 ABSCHIEBEKNAST BERLIN-GRÜNAU
Grünau ist ein Stadtteil von Köpenick. Circa 210 Menschen werden hier eingeknastet, um abgeschoben zu werden. Seit über einem Jahr wehren sich die Insassen verstärkt gegen die menschenunwürdigen Zustände im Knast, Anfang letzten Jahres gab es hier einen der größten kollektiven Hungerstreiks in der Geschichte deutscher Abschiebeknäste.
HAUPTSTADT: Wir werden etwas Feines mitbringen nach Berlin, um in der Bundeshauptstadt unseren Unmut kund zu tun.

 EISENHÜTTENSTADT
In Eisenhüttenstadt, 120 km östlich von Berlin, befinden sich die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) und der Abschiebeknast des Landes Brandenburg gemeinsam auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne. Beides liegt in der 30km-Zone an der polnischen Grenze, die noch bis Mai diesen Jahres eine Außengrenze der Festung Euopa war. Der Ort ist berüchtigt. Im Abschiebeknast gibt es nach wie vor einen Raum, die sogenannte "Beruhigungszelle", in dem Menschen z.T. mehrere Stunden eingesperrt und ausgestreckt gefesselt werden. Diese Anwendung von menschenverachtender Behandlung konnte zwar aufgedeckt werden, jedoch hat sich trotz des Berichtes vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) aus dem Jahr 2000 bis heute nicht viel geändert. Lediglich die zuvor für die Fesselungen verwendeten, im Boden eingelassenen Eisenringe wurden entfernt und durch ein "Gurtsystem" an einem Bettgestell ersetzt. Letztes Jahr wurde z.B. ein Mann 42 Stunden innerhalb von 3 Tagen gefesselt und rund um die Uhr videoüberwacht. Für die Menschen im Abschiebeknast ist eine ausreichende medizinische Versorgung nicht gewährleistet: Das einzige medizinische Personal ist eine Krankenschwester, ein Arzt kommt zweimal in der Woche und verschreibt i.d.R. nur Schmerz- und Beruhigungsmittel. Flüchtlingen wurde mitgeteilt, dass sie auch bei schweren Erkrankungen nicht ins Krankenhaus könnten, weil sie den Aufenthalt dort bezahlen müssten. Die Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltsvereins bat im Jahr 2002 das brandenburgische Innenministerium um die Genehmigung, eine regelmäßige Rechtsberatung anbieten zu dürfen. Das Innenministerium lehnte dieses ab, angeblich
bestünde kein Bedarf.
Die maximal mögliche Haftdauer beträgt für Abschiebehäftlinge derzeit 1,5 Jahre. Auch wenn es nur einige Aktionstage sind - die Menschen drinnen sollen wissen, dass wir da sind, um von der deutschen West- bis zur Ostgrenze an dem System der Abschiebeknäste und Lager zu rütteln !

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die bislang eine sogenannte Duldung besaßen, werden, wenn die Befürchtung besteht, dass sie sich der Abschiebung widersetzen könnten, in eine bis zu 18 Monate dauernde Abschiebehaft genommen. Andere Abschiebehäftlinge sind ohne gültige Aufenthaltspapiere als “Illegale” verhaftet worden. Diese Fahndungserfolge sind nicht nur der Arbeit der Polizei zu verdanken, sie kann nur dank der tatkräftigen Mithilfe der deutschen Bevölkerung funktionieren. Deswegen geht es gerade um die normalen Deutschen und welches Bild sie sich von “Illegalen” und “Asylbewerbern” machen.
Abschiebeknäste sind brutale Abschottungseinrichtungen für Menschen, die in der Logik von Ausländerbehörden, HaftrichterInnen und Polizei als abgelehnte AsylbewerberInnen, aussortierte ArbeitsmigrantInnen oder ehemals geduldete Kriegsflüchtlinge nur eins sind: Unerwünschte, weil nicht gebrauchte und potentielle Illegale. Revolten und Hungerstreiks sind die drastischen, aber regelmäßigen Versuche, aus der Gefangenschaft zu entkommen und gegen die zermürbende Ungewissheit zu protestieren.

WIR SIND HIER WEIL IHR UNSERE LÄNDER ZERSTÖRT

Millionen von Menschen sind in der so genannten dritten Welt durch die direkten Angriffe kolonialer Unterwerfung und deren Folgen gestorben. Heute werden sie weiter ausgebeutet und sind den Auswirkungen neokolonialer und kapitalistischer Machenschaften ausgesetzt. Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung und weil ihnen ihre Lebensgrundlagen entzogen wurden. Andere sind auf der Suche nach einem besseren Leben. Die reichen kapitalistischen Länder aber schotten sich immer weiter ab und rüsten ihre Grenzen immer weiter auf. Es gibt fast keine Möglichkeiten mehr, gefahrlos in die westlichen Länder zu migrieren. Viele Menschen sterben auf der Flucht. Dennoch gelingt es zahlreichen, diese Länder zu erreichen. Hier angelangt werden sie rassistisch angefeindet, kontrolliert und oft in Lager gezwungen, festgenommen und abgeschoben.

 Der Wohlstand schottet sich ab - das Lagersystem der EU

Ein EU-weites Lagersystem für Flüchtlinge befindet sich zur Zeit im Aufbau. Bereits jetzt bestehen an den neuen EU-Außengrenzen eine Reihe von Flüchtlingsauffanglagern. Hier werden Flüchtlinge, die auf dem Weg in die kapitalistischen Zentren aufgegriffen werden, bis zu ihrer Abschiebung interniert. Die EU-Administration plant außerdem sog. „Transit Processing Center (tpc)“ an den EU-Außengrenzen sowie in „sicheren“ Trikontländern. In die tpc’s könnten Menschen, die in der EU einen Asylantrag gestellt haben, bis zur Entscheidung ausgeflogen werden. Den äußersten Kreis des Lagersystems bilden jetzt schon die so genannten „Regional Protection Areas (rpa)“: Flüchtlinge sollen direkt in den Kriegs- und Krisenregionen militärisch eingekreist und in Lagern „vor Ort“ interniert werden. Die Internierung erfolgt in Zusammenarbeit von Militär und NGO’s, wie dem UNHCR und der IOM (International Organisation of Migration). Das Konzept der Internierung vor Ort wurde bereits während des Irak- und des Kosovokrieges sowie in Teilen des afrikanischen Kontinents angewendet. Dieses Lagersystem ist Bestandteil des Versuchs, Migration weltweit zu kontrollieren und nach ökonomischen und politischen Kriterien zu steuern.

 http://www.nolager.de/globales_lagersystem/camps_in_e/c_in_europe.htm
 http://lola.d-a-s-h.org/~rp/az/index.php?~{40e1c12d41def}

ABSCHIEBUNG IST FOLTER - ABSCHIEBUNG IST MORD

Keine Urlaubsscheine fuer politische Arbeit

no name 07.04.2005 - 13:32
Erfurt: Behoerdenpraxis kritisiert. Prozess gegen Fluechtling wegen Verstosses gegen Residenzpflicht eingestellt

Am Erfurter Landgericht wurde am Montag das Verfahren gegen den palaestinensischen Fluechtling Ahmed Sameer wegen Reisens ohne Urlaubsschein ohne Auflagen und negative Konsequenzen eingestellt. "Das ist das erste Verfahren, in dem ein Asylbewerber offensiv Verstoesse gegen die Residenzpflicht zugegeben hat und nicht verurteilt wurde", resuemierte Ulrich Klinggraeff, Sameers Anwalt.

Der Prozess war am 8. Dezember vertagt worden, weil nicht geklaert werden konnte, nach welchen Kriterien die Urlaubsscheine, ohne die ein Fluechtling, der seinen Landkreis verlaesst, die Residenzpflicht verletzt und so stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschraenkt ist, vergeben werden. Daher wurden zum zweiten Prozesstag Sachbearbeiterinnen der Auslaenderbehoerde, die fuer die Vergabe der Urlaubsscheine zustaendig sind, als Zeugen zu geladen. Diese hatten die Willkuer bei der Vergabe der Papiere schliesslich bestaetigt. Die Richtlinien, wann ein Urlaubsschein zu erteilen und wann er zu verweigern sei, seien in einer sogenannten Handakte enthalten. Diese Akte des Thueringer Innenministeriums, die dem Gericht schriftlich vorlag, besagt, dass die Sachbearbeiterinnen zwischen der Moeglichkeit der freien Meinungsaeusserung und der Schaffung von "Nachfluchtgruenden" abzuwaegen haetten. In der Realitaet, so bestaetigte die Sachbearbeiterin Steuer, fuehre dies zu einer generellen Ablehnung von Reisen aus politischen Gruenden.

Ahmed Sameer, Aktivist der Fluechtlingsorganisation The Voice Refugee, hatte bewusst gegen die Residenzpflicht verstossen, um gegen die staatlich verordnete Kasernierung von Fluechtlingen zu protestieren und die Schikanen oeffentlich zu machen. Er bewertete Verlauf und Ausgang des Prozesses positiv: Mit diesem Ergebnis "koennen wir andere Asylbewerber motivieren, sich mutig ueber das Residenzpflichtgesetz hinwegzusetzen."

Den Artikel finden Sie unter:
 http://www.jungewelt.de/2004/12-15/016.php

(c) Junge Welt 2004
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