4. Prozesstag Gießen: Staatsschutzchef+LKA da

AbwehrspielerIn der Ordnung 05.04.2005 16:24 Themen: Repression
„Puff kommt – Der Ex-Staatsschutzchef vor Gericht“ verkündeten Sprachblasen auf vielen Plakaten im ganzen Stadtgebiet Gießens ( http://de.indymedia.org/2005/04/110773.shtml). Und Puff kam tatsächlich: Über eine Stunde stand er Richterin und den Angeklagten Rede und Antwort – nicht ohne seine Spezialität: Das Erfindungen immer neuer Straftaten, garniert mit allerhand Lügen. Rundherum gab es Anträge und Erklärungen der Angeklagten, eine weitere Polizistenvernehmung und einen feschen Vortrag eines LKA-Beamten über die Technik der Analyse von Fußspuren. Krönender Abschluss: Staatsanwalt Vaupel zeigte überraschende Aktivität und präsentierte stolz drei beschlagnahmte Tonbänder – die von der umstrittenen Stadtverordnetensitzung mit den Lügen des CDU-Stadtverordnetenvorstehers Gail ( http://www.luegen-gail.de.vu).
Der vierte Prozesstag versprach den ersten richtigen Vernehmungshöhepunkt. Der ehemalige Chef des Gießener Staatsschutzes (politische Polizei), Gerhard Puff, war vorgeladen als Zeuge gegen seine wichtigsten Kontrahenten der letzten Jahre – eben die angeklagten Projektwerkstättler. Bevor aber Puff in den Raum kam, gab es einen Eklat an der Eingangstür. Eine Frau wurde nicht ins Gerichtsgebäude gelassen, mit fadenscheinigen Gründen. Der Vorgang wird zu klären sein. Im Prozess wurde zunächst über Anträge diskutiert und in einem Fall entschieden, zudem verband der Angeklagte B. eine konkrete Einlassung zum Geschehen am 9.1.2003 vor einer Protestaktion gegen Ministerpräsident Roland Koch mit einer umfangreichen politischen Erklärung, um die Rahmenbedingungen zu diesem Wochenende zu erläutern.

„Ich hätte da noch einen Antrag“ ... Anträge

Die Angeklagten fragten zunächst nach, was mit den vielen gestellten Anträgen sei. Das Gericht behandelte diese weiterhin nicht und gab auch keinen Hinweis, wann es dieses zu tun gedenke. Ein Angeklagter beschwerte sich, weil einige der Anträge schon so formuliert waren, dass ständiges Abwarten sie irgendwann überflüssig machen würde, weil ohnehin kein Erfolg in der Sache mehr zu erwarten sei (z.B. die Sicherstellung von Akten der Polizei zur Verhinderung weiterer Erfindungen und Aktenfälschung).
Beim Antrag von B., das Verfahren gegen den anderen Angeklagten abzutrennen, entwickelte das Gericht eine kreative Lösung. Es trennte das Verfahren ab, schickte den zweiten Angeklagten raus, dann schilderte der erste Angeklagte seine Version des Ablaufs vom 9.1.2003 und der Auseinandersetzung mit dem damaligen Staatsschutzchef Puff (einschließlich einer szenischen Darstellung des Ablaufs mit einer Horde Teddybären). Danach kam dann der andere, jetzt ehemals Angeklagte als Zeuge in den Saal, berichtete als Zeuge seine Version, wurde von Richterin und dem verbliebenen Angeklagten verhört – und schwupps wurde danach das Verfahren wieder angekoppelt und der eben noch als Zeuge auftretende N. wurde wieder zum zweiten Angeklagten. Raffiniert.

Wie immer: Kreide sorgt für Aufregung

Auch bei diesem Prozesstag beschäftigte sich die Staatsmacht intensiv mit dem üblichen Kreidemalen vor dem Landgericht. Neben dem Filmen und Notieren einzelner Sprüche durch die Bereitschaftspolizei entstand später erhebliche Aufregung. Nach Prozessbeginn war ein Knacki aus dem offene Vollzug wie üblich damit beauftragt, die Sprüche per Wasserschlauch zu entfernen. Einer der Sprüche erwies sich offenbar als wasserresistent und wurde von den BeamtInnen als Ölkreide identifiziert. Der zu diesem Zeitpunkt als Zeuge vor dem Gerichtssaal sitzende N. wurde von zwei Polizeibeamten ruppig angegangen, er würde jetzt mitgenommen und man wolle seine Tasche überprüfen. Dass alles verlief aber ergebnislos – und führte zu ausuferndem Gelächter, als ein Beamter einen Mülleimer durchsuchte, in den N. ein Taschentuch und eine Lakritz-Verpackung geworfen hatte. Zudem diskutierten einige PolizistInnen schon darüber, wie man das Malen mit Kreide ganz verbieten könne. Daneben wurde eine weitere Person aus dem Umfeld der Projektwerkstatt mit auf die Wache genommen und personalienkontrolliert ... wohl auch mit Bezug zu den abscheulichen Kreide-Schmierereien.

Einlassung des Angeklagten B.

Danach setzte B. seine Einlassung und politische Bewertung der Rahmenbedingungen fort. Sein Vortrag war ca. eine Stunde lang, im Verlauf mehrfach mit der Richterin gerungen wurde, was zum Thema gehört und was nicht. Hauptthema war die Entwicklung kreativen Straßenprotestes im Laufe des Sommers 2002 (vor allem rund um die Bundestagswahl, siehe  http://www.wahlquark.de.vu) und im Spätherbst rund um die Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung in Gießen ( http://www.abwehr-der-ordnung.de.vu). Die kreativen Aktionen seien von der Polizei zuerst locker genommen, dann aber immer verbissener attackiert worden. Daraufhin wurde die Idee der „kreativen Antirepression“ entwickelt, d.h. der subversive Umgang mit Repression, die diese demaskiert und in den kreativen Protest (z.B. Theaterstücke) einbindet (siehe auch  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression). Die auftretende Staatsgewalt wird dann selbst zum Teil des Protestes gegen sich. Der Angeklagte schilderte detailliert mehrere Beispiele wie den Kameragottesdienst in Gießen oder Aktionen für mehr Polizei durch die Initiative Sicheres Gießen. Die Polizei reagierte hierauf hilflos und aggressiv, was gut zusammenpasst. Am Wochenende 9.-13.1.2003 kam es zu mehreren durchgeknallten Polizeiaktionen, um den Protest zu zerschlagen. Dazu gehörten die als länger geplanten Festnahmen am 9.1. ebenso wie die rechtswidrige technische Zerschlagung der Projektwerkstatt am 10.1. und der rechtswidrige Angriff auf eine Demonstration gegen den Polizeiwahn am 11.1. Als alles nicht recht fruchtete, dachten sich die Polizeibeamten die Vorwürfe aus, die nun im Prozess zu verhandeln sind, um wenigstens einige kriminalisierende Wirkung erreichen zu können. Eine Kurzfassung der Einlassung von B. ist im Internet unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag4einlassung.html zu finden.

Der Angeklagte N. ergänzte die Ausführungen noch um einige Gedanken. Dann erfolgte der Höhepunkt ... Staatsschutzchef Puff ging in den Zeugenstand.

Puff kommt!

Puff: „Sie haben zu den Dingen nicht gestanden, die sie durchgeführt haben.“

Der Auftritt von Puff ( http://www.ver-puff-dich.de.vu) war wie ein besonders gelungenes Konzert einer Lieblingsband. Zwar war der Ex-Staatsschutzchef wesentlich ruhiger als sonst – einige vermuteten, dass er unter Drogen stand, andere überlegten, ob sich so auswirkt, dass er inzwischen in Rente ist und nicht mehr täglich als Bulle autoritär sein muss. Aber in der Sache brillierte er in besonderer Weise. Fast im 5-Minuten-Takt erfand er zunächst in seiner Schilderung, dann bei Fragen der Richterin und schließlich auf die Fragen der Angeklagten immer neue Straftaten und warf sie den Angeklagten vor. Wie „nebenbei“ erzählte er, dass die Angeklagten (vor allem der Angeklagte B. stand im Zentrum des Hassfilms von Puff) doch auch das und das noch gemacht hatten usw. Die Ausführungen zur Sache waren eher dünn oder zweifelhaft. Das merkte offenbar sogar die Richterin, als sie sich nicht erklären konnte, wieso der Staatsschutzbeamte Steyskal dem damals verhafteten Angeklagten B. mehrfach in die Hacken getreten ist – aus Versehen. Der Ablauf, den Puff als Erklärung dafür erfand, passte nicht dazu. Die Angeklagten hatten vorher übereinstimmend berichtet, das Steyskal absichtlich getreten hätte. Ebenso merkwürdig die Erklärung zu entscheidenden Detail: Der Angeklagte B. hatte geschildet, wie ihm Puff ins Gesicht geschlagen hatte. Zeuge N. (vorher und nachher selbst Angeklagter im laufenden Prozess) hatte das bestätigt. Puff erwähnte nun selbst auch, dem Angeklagten B. ins Gesicht gekommen und die Brille heruntergeschlagen zu haben. Das sei aber unabsichtlich gewesen. Wirr auch Puffs Angaben, dass der Angeklagte B. gleichzeitig immer Parolen gerufen hätte zu den BesucherInnen der Koch-Veranstaltung und sich losreißen wollte und sich wehrte und mit dem anderen Festgenommenen, der hinterhergeführt wurde, Kontakt aufnehmen wollte.
Zum Höhepunkt der Auseinandersetzung entwickelte sich der Streit um den Festnahmegrund. Puff hatte behauptet, dass die Angeklagten im Verdacht gestanden hätten, Graffities an einer Halle in Grünberg gemalt zu haben, wo die Hessen-Law-and-Order-Größen Koch und Bouffier auftreten wollten im Landtagswahlkampf 2003. Ausserdem sollten sie „Desinformationsschreiben“ in Grünberg verteilt haben, auf denen die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt wurde. Auf die Frage des Angeklagten B., warum er verdächtigt worden sei, antwortete Puff zum einen, dass er die Internetseite betreibe und dort auch immer die Texte raufstelle, wo über so was berichtet wird. Die Richterin fragte irritiert nach, ob denn da auch gestanden hätte, wer die Täter seien, was Puff verneinte, aber dabei blieb, dass ein Bericht irgendwo den Tatverdacht auf den Schreiber lenke (arme ZeitungsreporterInnen ...). Als B. aber intensiv nachfragte, wer denn welche Internetseiten halte und mit Texten fülle, konnte Puff gar nichts antworten oder nur Falsches – sprich: er hatte nicht einmal recherchiert, wer  http://www.projektwerkstatt.de oder  http://www.wahlquark.de.vu überhaupt hält. Zum anderen sagte Puff, dass die Angeklagten immer wieder solche Schreiben „mit behördlichem Touch“ verteilt hätten, z.B. „als Wolfgang Thierse“ der Bundestagswahl. Der Angeklagte B. fragte Puff, welche Belege er dafür hätte, schließlich sei er ja Polizist und da müsse man annehmen, dass er vor einem Gericht nicht einfach so was daherreden würde. Puff hatte aber keinerlei Belege und stammelte u.a. „Sie haben als einziges Interesse an so etwas“. Schließlich schaltete sich der ansonsten üblich schläfrige Staatsanwalt ein und forderte ein Ende solcher Fragerei. Das Gerichte prüfte das dann, während der Angeklagte B. darauf bestand, über ständige Neuerfindungen von Straftaten vor Gericht reden zu dürfen, weil es ja gerade sein Verdacht bei Puff sei, dass dieser sich auch die anderen Sachen, die jetzt Anklagepunkt seien, ausgedacht habe. Außerdem fände er es befremdend, dass der Staatsanwalt einen Zeugen deckt, der offensichtlich gerade Straftaten, nämlich „falsche Verdächtigung“ begehe. Die von Puff bei den ganzen falschen Verdächtigungen benutzten Formulierungen wie „von der Diktion her“ oder „aus der Aktenlage heraus“ konnte selbiger auch nicht erklären, was er damit eigentlich meinte. Eine Aktenlage zu den Festnahmegründen gibt es jedenfalls in den Gerichtsakten nicht.
Auch im weiteren Verlauf glänzte Puff durch falsche Beschuldigungen und offensichtliche Erfindungen. Am Ende beantragte der Angeklagte B. die Vereidigung von Puff. Das Gericht beriet und LEHNTE DEN ANTRAG AB! Puff wurde nicht vereidigt – ein unglaublicher Vorgang nach einer offensichtlichen Serie von Lügen, die den Zeugen schützt und die Rechte der Angeklagten beschneidet.


Coole Lehrstunde: LKA-Experte zu Fußspurenanalyse

Das einzige belastende Material für den Vorwurf gegen N., dieser habe die Gallushalle in Grünberg mit Parolen gegen „law and order“ verunstaltet, sind Fußabdrücke im Schnee sowie ein paar Schuhe, dass am 09.01.2005 bei der Festnahme der beiden Aktiven aus dem Umfeld der Projektwerkstatt sichergestellt wurde. Das überraschend spät, erst kurz vor der Berufungsverhandlung (sic!) eintrudelnde LKA-Gutachten sagt aus, dass die Schuhe für die Spuren in Betracht kommen. Dazu wurde am 4. Verhandlungstag der Sachverständige und LKA-Mitarbeiter Förstel gehört, der einen sachlich interssanten und anschaulichen Vortrag lieferte. Bei der Einordnung der gefundenen Übereinstimmung wird ein fünffstufiges Bewertzungsssystem benutzt – mit den Extremen (Kategorie 1 = 100% Übereinstimmung, Kategorie 5 = der Schuh scheidet aus). Auf dieser Skala sortierte sein Gutachten das vorliegende Schuh- und Spurenmaterial unter 3 ein, d.h. das Schuhpaar kommt als Verursacher der Abdrücke „in Betracht“. Seine Untersuchung habe Profil- und Größengleichheit festgestellt. Auch könne mensch typische Abnutzungen auf den Spuren erkennen. Allerdings fehlten auf den Spuren individualisierbare Erkennungsmerkmale, die sich aus der Abnutzung der Schuhe ergeben. Diese Merkmale würden nach Förstel besonders m Bereich der Hacken und im vorderen Segment von Schuhen auftreten. In diesem Zusammenhang wurden die Schuhe in Augenschein genommen. An einem der beiden Schuhe gab es im Bereich der Hacken sehr individuelle Abnutzungserscheinungen durch eine lückenhafte, ausgefranste Schuhsohle. Diese Merkmale seien aber nicht auf den Bildern der Spuren nachvollziehbar. Genauer Aussagen könne er nicht treffen, da als Vergleichsmaterial zu den Schuhen nur Fotos vorlägen, die nur zwei Dimensionen zeigten. Eine bessere Analyse wäre nach Ansicht des LKA-Experten möglich gewesen, wenn Gipssabdrücke von den Spuren angefertigt worden wären.

Auf Frage des Angeklagten N., wann er die Schuhe zugeschickt bekommen habe, antwortete Förstel, dass das im Februar 2005 gewesen sei und dieser Auftrag sofort bearbeitet wurde. Die Anforderung zu dem Gutachten sei vom Landgericht gekommen. Diese Aussage wirft ein peinliches und zugleich bezeichnendes Licht auf die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei), deren eigentliche Aufgabe ja das Beschaffen von Beweismitteln ist.

Weitere Anträge

Nach Ende der Befragung von Förstel gab es eine halbstündige Pause. Vor der Vernehmung des Grünberger Polizeibeamten Momberger stellte der Angeklagte N. drei beweisanträge zum Tatkomplex „Sachbeschädigung an der Gallushalle“. Dabei ging es unter anderem um die Frage, inwieweit überhaupt der Versuch gelaufen ist, mögliche TäterInnen zu ermitteln – oder ob einfach die „üblichen Verdächtigen“, deren Verschwindenlassen gewünscht ist, angegangen wurden. Alle Anträge im Wortlaut:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag4antrag_grafitti.html

Weitere Polizistenvernehmung: „Zupacker“ Momberger

Anders als Puff war der zweite am 9.1.2003 als Polizist aktive Beamte der Grünberger Polizeistation, Momberger, sehr gradlinig in seinen Aussagen. Er schmückte nichts aus, sondern erzählte vor allem, dass er den Angeklagten B. mit beiden Armen festgehalten habe und der deshalb auch nicht mehr viel machen konnte. Ein merkwürdiger Gegensatz allerdings ergab sich dadurch in vielen Details zur Schilderung von Puff. Hatte der noch erzählt, am Anfang die Festnahmegründe umfangreich dargestellt zu haben, verneinte Momberger das nun. Von dem In-die-Hacken-laufen oder –treten des Steyskal und dem Streit bzw. Puffs Handbewegung in B’s Gesicht, bei dem die Brille runterflog, hatte er auch nichts mitbekommen, wie er jedenfalls aussagte. Nur dass die Brille unten lag, bestätigte er dann doch ohne eine Erklärung dafür nennen zu können. So war die Vernehmung schneller vorbei.

Überraschung am Ende: Tonbänder gibt es doch!

Eigentlich war der Prozess schon am Ende, es war 16 Uhr – bei 35min Mittagspause ein enges Programm. Es wurde noch kurz über den nächsten Termin gesprochen (siehe unten), als Staatsanwalt Vaupel in einer ungewöhnlichen Anwallung von Energie sagte „Ich hab noch was“. Und dann reichte er dem Gericht lächelnd drei Tonbänder rüber und ein Beschlagnahmeprotokoll. Siehe da: Sie existieren, die Tonbänder von der Stadtverordnetensitzung am 27.3.2003. Damit ist erwartungsgemäß auch das Rechtsamt der Stadt der Lüge überführt, denn es hatte laut Aktenvermerk der Polizei Gießen dieser am 4.1.2005 gegenüber erklärt, dass es keine Tonbänder gäbe (siehe auch den damaligen Antrag zu diesem Komplex am ersten Verhandlungstag unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/gailantrag.html.

Die Giessener Allgemeine ...

Der Polizeireporter Bernd Altmeppen war auch wieder im Gericht. Wie üblich, asselte er meist auf dem Flur rum und schwätzte mit Bullen, die er alle mit Vornamen kennt und zwischen denen er auch nicht auffällt. Nur selten betrat er den Gerichtssaal. Umso beeindruckender sein Bericht über den vierten Prozesstag ... auch in seltsamen Detail (z.B. welcher der Angeklagten war, der sich barfuss bewegte) lag er immer daneben. Die Angeklagten haben eine Gegendarstellung an die Zeitung geschickt. Mehr unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berufung2005_tag4altmeppen.html.

Im Gießener Anzeiger war wie üblich ein Bericht, in dem das Geschehen ohne politische Bewertung und tendenziöse Auslassungen beschrieben war. Einsehbar unter  http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=1689437&template_id=2634&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=


Der nächste Prozesstag und weitere Termine

Am Ende verkündete die Richterin noch den Verlauf des nächsten Prozesstages. Das wird Donnerstag, der 7. April sein.

Donnerstag, 7. April, 8.30 Uhr: Party, Malen und mehr vor dem Landgerichtseingang
9 Uhr: 5. Prozess-Tag: Weiter zum Faustschlag von Puff (siehe 4.4.) sowie event. Angriff auf Demo und erfundener Fusstritt gegen Polizist
Ort: Landgericht Gießen, Ostanlage, Raum E 15 (Erdgeschoss)
Geladene ZeugInnen und geplante Themen:
9 Uhr: Polizist Koch zur vermeintlichen Körperverletzung beim Angriff auf die Demo am 11.1.2003 oder zum Faustschlag von Puff (unklar!)
10 Uhr (eingeschoben): Polizist Haberkorn, nachgeholt zum ersten Anklagepunkt, siehe zweiter Prozess-Tag
10.30 Uhr: Polizist Kromm zum gleichen Fall (auch unklar!)
Einen Tag später (11.1.2003) kam es zu einer Spontandemonstration in Gießen. Dort hetzte Innenminister Bouffier, der als Privatperson und CDUler dort Wahlkampf machte, die Polizei auf die Demo - assistiert von Polizeipräsident Meise. Dabei gingen die PolizistInnen äußerst ungeschickt, aber gleichzeitig brutal vor, zudem prügelte ein CDUler wild mit. In der offensichtlichen Wut, die durch den Misserfolg des Wochenende noch gesteigert wurde, erfanden zwei Polizeibeamte anschließend Verletzungen, die sie bei ihren Aktionen davongetragen haben wollen und die durch DemonstrantInnen verursacht worden seien. Zwar gab es schon in der ersten Instanz außer den betroffenen Polizeibeamten nur ZeugInnen, die das anders wahrgenommen hatten, aber der obrigkeitshörige Richter Wendel verurteilte die Angeklagten dennoch in allen Fällen.
anschließend: Staatsschützer Steyskal (verlegt vom 4. Prozesstag hierher)
anschließend wahrscheinlich: Einlassungen der Angeklagten zum nächsten Angeklagepunkt (vermeintlicher Fußtritt, Angriff auf Demo)
Eventuell noch 14 Uhr: Polizist Walter. Er will der Getretene gewesen sein. Auf jeden Fall war er am 11.1.2003 Einsatzleiter und zeigte in der ersten Instanz deutliches Unwissen über das Demonstrationsrecht - sehr überraschend für einen Einsatzleiter bei einer Demonstration. Polizist Walter schilderte bei der Vernehmung in der ersten Instanz, dass nur zwei Polizisten den Angeklagten festgenommen und weggeschleppt hätten. Daher überrascht bereits, dass nun fünf (diese Zahl nannten alle anderen ZeugInnen, die aber von Amtsrichter Wendel als unglaubwürdig bezeichnet wurden!) geladen wurden. Siehe:  http://www.de.indymedia.org/2003/01/38556.shtml
Anschließend: Kochen, Klönen, Diskutieren, Essen, Berichte vom Prozess für alle, die nicht da waren, und Planen für weitere Tage im Cafe Ö.

18 Uhr: Vortrag „Justizwillkür überwinden - Beispiele aus der Praxis“, Ref. Dr. Peter Niehenke, Leiter der Richterdatenbank
Ort: Alte UB, Raum 2
Justizwillkür überwinden − Beispiele aus der Praxis: Präsentiert wird das brisanteste Projekt des Beschwerdezentrums: Ziel ist, alle Richter in Deutschland zu erfassen mit Alter und Zahl der Dienstjahre, und vor allem mit der Liste ihrer Verfehlungen - das Pendant zum ,Vorstrafen-Register'. JEDER Mensch hat, wenn er sich ein wenig Mühe macht, über die Richterdatenbank die Möglichkeit, ein Stück ,Gegenmacht' zu der ,absoluten Macht der Richter' aufzubauen. Die BesucherInnen der Veranstaltung können auch weitere Ideen einbringen und diskutieren. Achtung: Früher Beginn um 18 Uhr!
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