Skindhead tötet aus Notwehr

beobachxel 04.04.2005 21:28 Themen: Antifa
das opfer von Andreas S. störte sich am text des horst wessel liedes.
und das zu recht - denn die öffentliche wiedergabe des horst wessel liedes ist strenggenommen nach § 86a StGB sogar eine straftat.

der mehrfach vorbestrafte neonazi skinhead andreas s. spielte dieses lied gerne und oft, und vor allem sehr laut. so laut, dass sein nachbar helmut s. ihm eines abends mit der polizei drohte, wenn er seine nazi musik nicht sofort leiser stellen würde.
nachdem helmut s. seine pflicht zur nachsicht erfüllt hatte und den störenfried gebeten hatte die musik leise zu stellen, holte er schliesslich die polizei, die widerwillig anrückte und den skinhead dahingehend ermahnte, dass zu laute musik beim nächsten polzeibesuch als ordnungswidrigkeit geahndet werden könne.

es kam wie es kommen musste, die beiden gerieten natürlich erneut im hausflur aneinander.
der 60 jährige helmut s. droht dem nazi mit einer anzeige, beschimpft ihn und geht auf ihn los - was ein fehler war, denn der mann mit der glatze sticht ihm gleich vier mal mit einem messer in den leib.
helmut s. stirbt noch am tatort.

dieser vorfall geschah im april 2000, und wurde zwischenzeitlich abgehandelt - durch einen freispruch für den täter. er habe nur in notwehr gehandelt.

heute (montag) schliesslich gab es das lang erwartete urteil im revisionsprozess vor dem LG halle.
andreas s hat inzwischen eine freundin - und haare auf dem kopf.
ein adretter junger mann, dem man gerne eine versicherung abkauft.
er bleibt überwiegend stumm, nur sein anwalt leistet sich spitzen gegenüber den angehörigen des opfers, behauptet gar, der alte mann sei selbst schuld an der reaktion seines mandanten, denn er habe sich halt nicht ordentlich benommen.
in der haut der angehörigen möchte man heute nicht stecken, selbst als unbeteligter beobachter bekommt man probleme mit dem blutdruck.

der freispruch wurde heute in zweiter instanz bestätigt.



das muss man sich mal auf der zunge vorstellen, ein 29 jähriger bundesweit bekanner und beobachteter neonazi beghet straftaten, die polizei greift nicht ein, und ein 60 jähriger mann dem die nerven durchgehen, wird von diesem latenten gewalttäter mit vier messerstichen getötet.
notwehr? wers glaubt wird selig.

wenn ihr mir den kommentar erlaubt, das riecht verdammt nach einem deal mit dem inlandsgeheimdienst.
wir lassen dir deinen totschlag durchgehen, und du erzählst uns ein bischen was über die szene.


mehr zum hintergrund und zur geschichte des falls gibts hier
 http://www.mobile-opferberatung.de/doc/braunemusik.pdf
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Ergänzungen

notwehr

chaja 05.04.2005 - 10:05
...Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden...

Liegt natuerlich im Sinne des Ermessens inwiefern vier Messerstiche als Verteidigung gegen einen Angriff eines 60Jährigen Mannes angesehen werden koennen.
Daher mal ganz ruhig, wenn es darum geht, dass auch ein Nazi das Recht auf Notwehr habe. Es werden in letzter Zeit vermehrt Verfahren gegen Nazis eingestellt oder mit laecherlichen Strafen belegt. Was schon die eine oder andere Frage aufkommen laesst.

relativ wage anmerkung.

anwalt 05.04.2005 - 10:09
ohne die genauen umstände zu kennen, ist dieses urteil doch sehr verwirrend. ein 60 jähriger mann würde sicher schon nach einem messerstisch, selbst in den oberschenkel, von seinem gegner ablassen. so oder so entsteht die berühmte denkpause, nach der der mörder weitergestochen hat, was dann keine notwehr mehr ist. nazi hin, nazi her.

das staatsdienste aber auch vor deals mit mördern nicht zurückschrecken, ist ja bekannt.

Moment mal

Kalle 05.04.2005 - 12:25
Im Falle einer Notwehrhandlung ist zu beachten, das die Verhältnissmäßigkeit der Mittel gewahrt wird. Eine Notwehrhandlung darf nur zur unmittelbaren Abwehr eines Angriffes auf sich oder dritte gesetzt werden.
Eine Verhältnissmaßigkeit ist in diesem Fall nicht gegeben, da das Opfer scheinbar unbewaffnet war. Und eine unbewaffnete Person, die allem anschein nach körperlich Schwächer war, als der Täter mit vier Messerstichen zu töten, erfüllt schon lange nicht mehr den Tatbestand der Notwehr.

Urteil: Richter billigt ausnahme zu

ich, du, müllers kuh 05.04.2005 - 15:40
Richter billigt Ausnahme zu
Der Rentner hatte sich vor fünf Jahren über laute Nazi-Musik aus der Wohnung des Angeklagten beschwert. Zunächst hatte er die Polizei gerufen, die den 33-Jährigen ermahnte. Laut Gericht gerieten beide später im Treppenhaus aneinander. Dabei zückte der Jüngere ein Messer und stach den Älteren ohne Vorwarnung nieder.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass diese Art Notwehr NICHT RECHTENS sei. Er BILLIGTE dem "psychisch labilen jungen Mann" aber eine AUSNAHME zu. Er begründete sie mit einem zurückliegenden Selbstmordversuch und "angstbesessenen Erinnerungen an eigene Verletzungen".

(quelle:  http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1894753.html )


...seit wann gibts ausnahmen und dann direkten freispruch dazu?

täter verwirrt

lalala 05.04.2005 - 16:40
genaueres findet ihr auf der homepage  http://www.mobile-opferveratung.de

das landgericht hat dem nazi & seiner freundin anscheinend so ziemlich nichts geglaubt ausser dem, was den freispruch begründet:

"Als Gründe, dem Angeklagten einen Notwehrexzess zuzubilligen, gab das Gericht an, es glaube den Ausführungen des Angeklagten, dass er „Todesangst“ davor empfunden habe, von Helmut Sackers eine 1,43m tiefe Kellertreppe hinunter geschubst zu werden. Zudem hatte der Angeklagte behauptet, eine Messerverletzung aus dem Jahr 1991 habe bei ihm zu bleibenden Traumatisierungen geführt. Nach Feststellung des Gerichts hatte der Angeklagte zuvor extra ein 17cm langes Messer aus seiner Wohnung geholt. Mit diesem Messer stach er dann ohne Vorwarnung vier mal auf Helmut Sackers ein und verletzte ihn tödlich."

§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr (=Notwehrexzess)
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht betraft.

tja, da sind unsere gerichte mal wieder bemüht, einem bravem deutschen nicht das leben zu versauen. passend auch das heutige urteil gegen die bombenbastler von der kameradschaft süd. bewährungsstrafen für das gründen einer terroristischen vereinigung gibt's auch nicht so häufig. wobei noch ein verfahren gegen die "rädelsführer" läuft.

 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,349787,00.html

aktenzeichen der gerichtsurteile???

nix zu verlieren 05.04.2005 - 17:52
gibt es dazu auch die aktenzeichen der gerichtsurteile?
sowas kann man immer gebrauchen, denn man hat ja mehrmals täglich gelegenheit zur zügellosen notwehr...
dann muß man sich ja auf diese gerichtsurteile berufen können um mit einem fetten grinsen aus dem gericht zu kommen...

dann könnte es nette schlagzeilen geben wie...

autofahrer durchbrach strassensperre von nazis aus notwehr,
um von ihnen nicht totgeschlagen zu werden beschleunigte er auf 150 um die strassensperre durchdringen zu können...
die nazis die überlebten wurden wegen gefährdung des strassenverkehrs angeklagt und mussten den autofahrer den schaden am pkw ersetzen...

alles könnte so schön sein

Kein Einzelfall

Ergänzer 05.04.2005 - 18:48
Der oben geschilderte Fall ist kein Einzelfall. Am 7. Dezember 1993 wird ein 19-jähriger Asylbewerber im Zug von Hamburg nach Buchholz/Nordheide erstochen. Der 54-jährige Täter rammt ihm ein Messer in den Bauch, weil er sich durch den Schwarzafrikaner gestört fühlt. Das Landgericht Stade spricht ihn wegen Notwehr frei. Der Täter war bekannt dafür, ständig ein Messer bei sich zu tragen und fiel seinen Arbeitskollegen in der Hamburger Umweltbehörde durch rassistische Sprüche auf. In einem Berufungsprozess 1997 wird er wegen Totschlag in einem minderschweren Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Wieder wird ihm eine Art von Notwehr zugute gehalten, weil sich sein Opfer nämlich unberechtigerweise im Erster-Klasse-Abteil aufgehalten hatte.
Es gibt übrigens auch eine Rechts-Vorschrift, die den "Notwehr-Exzess" betrifft. Nur weil einer einen anschreit oder sonstwie dumm kommt, darf man ihn noch nicht umbringen. Dafür ist der Fall des von dem Skin erstochenen Rentners geradezu ein Paradebeispiel.

Thierse kritisiert Urteil

egal 06.04.2005 - 15:34
Berlin/Halle/dpa. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat scharfe Kritik am Freispruch eines ehemaligen Skinheads geübt, der seinen 60 Jahre alten Nachbarn im Treppenhaus erstochen hat. «Ich halte das Urteil für skandalös», sagte Thierse dem Berliner «Tagesspiegel» (Dienstag). Der 33-Jährige hatte den Rentner im April 2000 in einem Plattenbau in Halberstadt getötet, nachdem sich dieser bei der Polizei über laute Nazi-Musik beschwert hatte.

Das Landgericht Halle sprach am Montag im Urteil zwar von einer rechtswidrigen Handlung und hielt dem Angeklagten vor, im Prozess gelogen zu haben. Dennoch billigten die Richter dem Täter zu, in Panik gehandelt zu haben und sprachen ihn frei. Thierse sagte dazu: «Das ist eine Entmutigung all derer, die mit Courage gegen Rechtsextremisten angehen wollen.» Das Gericht habe offenbar «eine eigentümliche Einstellung zur Zivilcourage»

 http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1112611638493&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

laut SZ

(muss ausgefüllt werden) 06.04.2005 - 17:09
dieses urteil ist schon höchst merkwürdig: das gericht stellt fest, dass der nazi gelogen hat. es stellt fest, dass seine freundin (die hauptentlastungszeugin) gelogen hat. es stellt fest, dass der hund des rentners, der angeblich auf den nazi gehetzt wurde, nicht in der lage ist, auf kommando leute anzufallen. es stellt fest, dass der rentner NICHT zwei schläge ins gesicht des faschos ausgeführt hat, sondern dass der rentner höchstwahrscheinlich selbst geschlagen wurde. und wie lautet das urteil: freispruch. derweil werden in berlin im schnellverfahren punks, die am 1. mai steine werfen, zu bis zu 2 jahren ohne bewährung verurteilt.

ich glaube eher an die unschuld einer hure...

Familie des Opfers schwer bestraft

Antinazi 06.04.2005 - 23:02
Nach dem Freispruch für den Nazi muss die Familie sämtliche Gerichtskosten zahlen. Der Täter selbst wird in der faschistischen Szene sicherlich als Held gefeiert, auch weil nun auch noch die Angehörigen des Mannes mit der seltenen Zivilcourage tausende von Euros an den deutschen Staat und den Anwalt des Täters abführen muss.

Und der kann ja jetzt weitermachen mit dem Hören von Horst-Wessel-Liedern. Und wehe da stört sich noch jemand dran, dran liegt das lange Messer bereit. Da ist vielleicht noch das getrocknete Blut des 60-jährigen Opfers dran.

Ich spucke auf die Nazi-Fressen. Ich spucke auf diesen Scheiß Staat, der immer wieder Faschisten freispricht und Antifas bestraft.

Pfui!

Panorama-Beitrag

die rote socke 07.04.2005 - 17:04
Zu dem Gerichtsprozess gab es auch einmal eine Panorama-Sendung.

Zu finden unter:
 http://www.ndrtv.de/panorama/archiv/2004/0923/messerstecher.html

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nur so nebenbei — ich

genauer... — ripple

Gerechtigkeit wo bist du ? — Rechtsverdreher

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Hmhm — Warhead

1 — 2

transformation — beobachxel

Haltet ein !!! — Göte

xxxxxxxxxxxxx — xxxx

korrekt = korrekt ? — beobachxel

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Vorsicht — Caelius

Re : Vorsicht — mit pudding