GEZ als Datenkrake
Wie hat Ihnen „Wetten dass ...? gefallen? Schauen Sie Vorabendserien?” Was wie die freundliche Frage eines Meinungsforschungsinstitutes klingt, ist mitunter weit mehr. Vorausgesetzt, der Fragende an der Tür ist Rundfunkgebührenbeauftragter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Dann nämlich bist du bereits mitten in einem sogenannten “Feststellungsprozeß“, wie sich bei der GEZ das Aufspüren säumiger Rundfunkteilnehmer nennt.
Wie hat Ihnen „Wetten dass ...? gefallen? Schauen Sie Vorabendserien?” Was wie die freundliche Frage eines Meinungsforschungsinstitutes klingt, ist mitunter weit mehr. Vorausgesetzt, der Fragende an der Tür ist Rundfunkgebührenbeauftragter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Dann nämlich bist du bereits mitten in einem sogenannten “Feststellungsprozeß“, wie sich bei der GEZ das Aufspüren säumiger Rundfunkteilnehmer nennt. Rund 40,6 Millionen TeilnehmerInnenkonten führte die GEZ im Jahr 2003 in ihrer Zentrale in Köln-Böcklemünd. Wer nicht freiwillig zahlt, wird von GEZ-Beauftragten an der Tür zur Kasse gebeten. Deren rabiates wie Drücker Vorgehen ist bekannt. Auf Benutzer-Internetforen, die sich „Schon AbGEZockt“ oder „Ärger e.V“ nennen. klagen Betroffene ihr Leid. „Die waren in den letzten fünf Jahren viermal vor meiner Haustür‘‘. Von “verhörartiger Befragung“ erzählt „BunktXpunkt“. Und “Gast6“ weiß zu berichten, „dass GEZ-Beauftragte nach verräterischem blauen Flimmern aus den Fenstern Ausschau halten“.
Zwischen 900 und 1300 sogenannte „Gebührenbeauftragte“ arbeiten für die GEZ. Ihre Arbeit gleicht der privater Drückerkolonnen, und genauso bezahlt sie die im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten agierende GEZ-Behörde auch: Ihr einziges Einkommen ist eine Provision für bisher nicht gemeldete Rundfunkgeräte; zusätzlich locken Quartalsprämien. Zwischen hundert und mehreren tausend Euro verdient ein Gebührenbeauftragter monatlich, recherchierte „Spiegel-Online“.
Doch nicht nur vor der Tür lauert die GEZ. Eine andere Vorgehensweise, sich Zugang zu potentiellen Schwarzsehern zu verschaffen, ist der Weg über den Briefkasten. Seit Jahren schreibt die GEZ auf Verdacht Menschen an, deren Adressen sie unter anderem von Adresshändlern bezieht. Besonders Listen von Fernsehzeitschriftenabonnenten sind beliebt.
Mit dem 8. Rundfunkänderungsvertrag, für den der Sächsische Landtag im März 2005 gestimmt hat und über den Baden-Württemberg als letztes Land nächstens entscheidet, haben sich die Ministerpräsidenten der umstrittenen Praxis angenommen. Doch nicht im Sinne der Datenschützer: Neben einer Gebührenerhöhung von 88 Cent pro Monat darf die GEZ nun laut Paragraph 8 Staatsvertrag offiziell Adressen anmieten. Dabei ist die GEZ bereits jetzt eine dei größten personenbezogenen Datenbanken, die es in der Bundesrepublik gibt. ,,Der Vertrag sieht vor, dass die GEZ und die Rundfunkanstalten einerseits hoheitliche Kompetenzen bekommen und damit praktisch wie die Polizei agieren können. Andererseits genießt die GEZ Verarbeitungsrechte für Personaldaten. wie sie in der privaten Wirtschaft gelten‘‘ äußerte sich der Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, gegenüber der FAZ: „Zudem ist die Regelung sehr unbestimmt und begrenzt nicht die Verarbeitung der Adressdaten.“ (FAZ vom 11. März 2005)
Selbst aus den Reihen der Datenschützer, die unmittelbar mit den Sendern zusammenarbeiten, ist Kritik zu vernehmen. Der Vorsitzende der Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz der Öffentlich-Rechtlichen, Armin Herb, kritisiert die wirtschaftliche Komponente des Gesetzes: „Man hätte das Gesetzt sinnvoller formulieren können. Nicht sinnvoll ist, dass auf Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen wird, der die Zulässigkeit nicht nur des Adressenerwerbs, sondern auch des gesamten Adresshandels in der Privatwirtschaft regelt Dabei geht es in diesem Fall darum, dass eine öffentliche Institution Adressen kauft.“ Dass die GEZ den sich daraus ergebenden rechtlichen Handlungsspielraum nutzt, befürchtet der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch: „Wenn die GEZ erst einmal die Daten hat, dann kann sie diese theoretisch auch weitervermitteln. Auch wenn noch so viele Verwertungsverbote bestehen“.
Sechsunddreißig große Adressenhändler bieten in Deutschland personenbezogene Angaben über Wohnort, Namen und Zusatzinformationen an; knapp 2500 Firmen bundesweit bieten Datenbanken mit Adressen zum Verkauf. Vergleichbar mit Mediendaten, die Auskunft über Alter, Geschlecht sowie das Konsum- und Freizeitverhalten von Zielgruppen sammeln, sind die der Datenbänke der Adresshändler nach Interessen und soziodemographischen Gesichtspunkten. Dafür erhalten sie nach Kriterien geordnet Kopfprämien. „Hinter jeder Adressenkollektion geht steht eine bestimmte Personengruppe“, sagt Klaus Arnold, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Adressenhandel beim Deutschen Direktmarketingverband (DDV). Interessiert sich die GEZ etwa für einkommensschwache Fernsehzeitschriftenabonnenten jüngeren Alters, dann ist diese Personengruppe problemlos aus der Kartei des Adresshändlers zu filtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten ist somit, wenn auch indirekt, automatisch Bestandteil der Geschäftsabwicklung.
Nach Auskunft einer Sprecherin hat die GEZ im Jahr 2003 mehr als 85 Millionen Adressen angemietet, um sie mit ihren eigenen Meldedatenbanken abzugleichen. Für eine Adresse, die einmalig in einer Mailing-Aktion verwendet wird, zahlt der Käufer im Schnitt fünfzehn Cent. Sieben Millionen der 2003 angemieteten Adressen tauchten bis dato nicht in der Datei der gemeldeten Rundfunkteilnehmer bei der GEZ auf. Grund genug, die betreffenden Personen unter den Generalverdacht des Schwarzsehens zu stellen. An sie schickte die GEZ sogenannte ,,Erstbriefe‘: Unmissverständlich fordert sie die vermeintlichen Schwarzseher, ihre Geräte anzumelden. Reagiert der Angeschriebene nicht, folgt ein zweiter und schließlich dritter Brief. Mit jedem der Schreiben wird die Tonart ruppiger. Bei den Betroffenen wird systematisch wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, sie hätten diese Schreiben in jedem Fall — portopflichtig — zu beantworten. „Auskunftspflichtig“ ist der oder die Angeschriebene dabei nur, wenn er auch wirklich über ein Rundfunkgerät verfügt.
Bereits im Oktober 2004 hatten sich die Datenschutzbeauftragten einiger Länder gegen den Änderungsvertrag ausgesprochen. Neben den Ländern Bremen. Brandenburg, Berlin und Hessen, denen die Kontrolle der administrativen Handhabung der Landesrundfunkanstalten unterliegt. beteiligten sich auch die Datenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein, deren Landesgesetze rein formal keine Zuständigkeit vorsehen. Den Rückschluss, dass die Datenschützer der übrigen Länder anderer Meinung sind, hält der Landesdatenschutzbeauftragte Bayerns, Reinhard Vetter, für verfehlt: „Das kann man so nicht sagen. Wir haben uns schlicht rausgehalten, weil es nicht zu unserem Zuständigkeitsbereich gehört.“
Nicht nur die Praxis der Adressanmietung ist Datenschützern ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach ist die OEZ eine „Datenkrake“, die seit ihrer Gründung im Jahr 1976 das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen und deren Anspruch auf ein transparentes Verfahren ignoriert. Im Jahr 2003 erhielt die Behörde deshalb den „Big Brother Award“. Der Preis wendet sich an Firmen, Organisationen und Personen, die nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Seit dem Jahr 2000 verleiht ihn der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs.
Thilo Weichert hielt die Laudatio. Nicht nur für den Datenschützer aus Schleswig-Holstein haben seine damaligen Worte noch heute Gültigkeit: „Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime Award verdient. Herzlichen Glückwunsch, GEZ.“
Zwischen 900 und 1300 sogenannte „Gebührenbeauftragte“ arbeiten für die GEZ. Ihre Arbeit gleicht der privater Drückerkolonnen, und genauso bezahlt sie die im Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten agierende GEZ-Behörde auch: Ihr einziges Einkommen ist eine Provision für bisher nicht gemeldete Rundfunkgeräte; zusätzlich locken Quartalsprämien. Zwischen hundert und mehreren tausend Euro verdient ein Gebührenbeauftragter monatlich, recherchierte „Spiegel-Online“.
Doch nicht nur vor der Tür lauert die GEZ. Eine andere Vorgehensweise, sich Zugang zu potentiellen Schwarzsehern zu verschaffen, ist der Weg über den Briefkasten. Seit Jahren schreibt die GEZ auf Verdacht Menschen an, deren Adressen sie unter anderem von Adresshändlern bezieht. Besonders Listen von Fernsehzeitschriftenabonnenten sind beliebt.
Mit dem 8. Rundfunkänderungsvertrag, für den der Sächsische Landtag im März 2005 gestimmt hat und über den Baden-Württemberg als letztes Land nächstens entscheidet, haben sich die Ministerpräsidenten der umstrittenen Praxis angenommen. Doch nicht im Sinne der Datenschützer: Neben einer Gebührenerhöhung von 88 Cent pro Monat darf die GEZ nun laut Paragraph 8 Staatsvertrag offiziell Adressen anmieten. Dabei ist die GEZ bereits jetzt eine dei größten personenbezogenen Datenbanken, die es in der Bundesrepublik gibt. ,,Der Vertrag sieht vor, dass die GEZ und die Rundfunkanstalten einerseits hoheitliche Kompetenzen bekommen und damit praktisch wie die Polizei agieren können. Andererseits genießt die GEZ Verarbeitungsrechte für Personaldaten. wie sie in der privaten Wirtschaft gelten‘‘ äußerte sich der Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, gegenüber der FAZ: „Zudem ist die Regelung sehr unbestimmt und begrenzt nicht die Verarbeitung der Adressdaten.“ (FAZ vom 11. März 2005)
Selbst aus den Reihen der Datenschützer, die unmittelbar mit den Sendern zusammenarbeiten, ist Kritik zu vernehmen. Der Vorsitzende der Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz der Öffentlich-Rechtlichen, Armin Herb, kritisiert die wirtschaftliche Komponente des Gesetzes: „Man hätte das Gesetzt sinnvoller formulieren können. Nicht sinnvoll ist, dass auf Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen wird, der die Zulässigkeit nicht nur des Adressenerwerbs, sondern auch des gesamten Adresshandels in der Privatwirtschaft regelt Dabei geht es in diesem Fall darum, dass eine öffentliche Institution Adressen kauft.“ Dass die GEZ den sich daraus ergebenden rechtlichen Handlungsspielraum nutzt, befürchtet der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch: „Wenn die GEZ erst einmal die Daten hat, dann kann sie diese theoretisch auch weitervermitteln. Auch wenn noch so viele Verwertungsverbote bestehen“.
Sechsunddreißig große Adressenhändler bieten in Deutschland personenbezogene Angaben über Wohnort, Namen und Zusatzinformationen an; knapp 2500 Firmen bundesweit bieten Datenbanken mit Adressen zum Verkauf. Vergleichbar mit Mediendaten, die Auskunft über Alter, Geschlecht sowie das Konsum- und Freizeitverhalten von Zielgruppen sammeln, sind die der Datenbänke der Adresshändler nach Interessen und soziodemographischen Gesichtspunkten. Dafür erhalten sie nach Kriterien geordnet Kopfprämien. „Hinter jeder Adressenkollektion geht steht eine bestimmte Personengruppe“, sagt Klaus Arnold, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Adressenhandel beim Deutschen Direktmarketingverband (DDV). Interessiert sich die GEZ etwa für einkommensschwache Fernsehzeitschriftenabonnenten jüngeren Alters, dann ist diese Personengruppe problemlos aus der Kartei des Adresshändlers zu filtern. Die Weitergabe personenbezogener Daten ist somit, wenn auch indirekt, automatisch Bestandteil der Geschäftsabwicklung.
Nach Auskunft einer Sprecherin hat die GEZ im Jahr 2003 mehr als 85 Millionen Adressen angemietet, um sie mit ihren eigenen Meldedatenbanken abzugleichen. Für eine Adresse, die einmalig in einer Mailing-Aktion verwendet wird, zahlt der Käufer im Schnitt fünfzehn Cent. Sieben Millionen der 2003 angemieteten Adressen tauchten bis dato nicht in der Datei der gemeldeten Rundfunkteilnehmer bei der GEZ auf. Grund genug, die betreffenden Personen unter den Generalverdacht des Schwarzsehens zu stellen. An sie schickte die GEZ sogenannte ,,Erstbriefe‘: Unmissverständlich fordert sie die vermeintlichen Schwarzseher, ihre Geräte anzumelden. Reagiert der Angeschriebene nicht, folgt ein zweiter und schließlich dritter Brief. Mit jedem der Schreiben wird die Tonart ruppiger. Bei den Betroffenen wird systematisch wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, sie hätten diese Schreiben in jedem Fall — portopflichtig — zu beantworten. „Auskunftspflichtig“ ist der oder die Angeschriebene dabei nur, wenn er auch wirklich über ein Rundfunkgerät verfügt.
Bereits im Oktober 2004 hatten sich die Datenschutzbeauftragten einiger Länder gegen den Änderungsvertrag ausgesprochen. Neben den Ländern Bremen. Brandenburg, Berlin und Hessen, denen die Kontrolle der administrativen Handhabung der Landesrundfunkanstalten unterliegt. beteiligten sich auch die Datenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein, deren Landesgesetze rein formal keine Zuständigkeit vorsehen. Den Rückschluss, dass die Datenschützer der übrigen Länder anderer Meinung sind, hält der Landesdatenschutzbeauftragte Bayerns, Reinhard Vetter, für verfehlt: „Das kann man so nicht sagen. Wir haben uns schlicht rausgehalten, weil es nicht zu unserem Zuständigkeitsbereich gehört.“
Nicht nur die Praxis der Adressanmietung ist Datenschützern ein Dorn im Auge. Ihrer Meinung nach ist die OEZ eine „Datenkrake“, die seit ihrer Gründung im Jahr 1976 das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen und deren Anspruch auf ein transparentes Verfahren ignoriert. Im Jahr 2003 erhielt die Behörde deshalb den „Big Brother Award“. Der Preis wendet sich an Firmen, Organisationen und Personen, die nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen. Seit dem Jahr 2000 verleiht ihn der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs.
Thilo Weichert hielt die Laudatio. Nicht nur für den Datenschützer aus Schleswig-Holstein haben seine damaligen Worte noch heute Gültigkeit: „Aktiv bleibt die GEZ mit ihrer Lebensaufgabe, unter Missachtung des Verbots der Vorratsdatenverarbeitung und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die Menschen in Deutschland zu drangsalieren. Auch wenn sich die ganzen Ermittlungen und Datenabgleiche finanziell für die GEZ nicht lohnen sollten, so hat sie jedenfalls dafür von uns den Lifetime Award verdient. Herzlichen Glückwunsch, GEZ.“
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
GEZ
ich spreche hier für das Bundesland Bremen:
Mir ist es bisher noch immer (3 - 4 mal) gelungen, mit Hilfe des Hausrechts und entschlossenem Auftreten, diverse GEZ- Eintreiber recht zügig dazu zu bewegen, ihnen nicht hoheitlich zustehendes Terrain zu verlassen.
Ich unterbinde ihnen das Wort und weise sie auf ihre Rechtlosigkeit hin. Anschließend kläre ich sie über meine Rechte auf mit dem Hinweis, dass ich unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel dazu berechtigt bin, sie aus meinem Rechtsgebiet (Wohnung/ Ladenlokal) zu entfernen, sollten sie nicht augenblicklich Folge leisten.
Zu weiteren Maßnahmen musste ich dann nicht mehr greifen - dann kamen noch ein paar sprüche ("Ich komme mit der Polizei wieder" u.a.), die unter meinen Befehlen "Und nun verlassen sie Augenblicklich die Wohnung" untergingen. Ihnen war immer deutlich geworden, dass sie ein hohes Risiko eingehen würden, wenn sie nicht Folge leisten. Auch im Hausflur hast du die Hoheit !
Dann kommen die Briefe, die einen höchst öffiziösen (Nicht offiziellen) Charakter haben - wie beschrieben so bis zu 3 oder 4 in den nächsten Monaten. Dir passiert absolut nichts, wenn du diese nicht beantwortest ! Nicht beantworten ! In meiner Gegend haben sie es entweder gleich aufgegeben, noch weitere Schreiben aufzusetzen oder auch durch GEZ- Eintreiber vorbeizukommen oder es kamen noch höchstens zwei weitere Briefe.
Das Konzept der GEZ ist zwar recht erfolgreich, basiert aber nur auf Einschüchterung !
Wichtig:
Immer zur Tür gehen, wenn es klingelt !
Bei fremden Personen immer sofort fragen,wer sie sind und was sie wollen !
Nie in die Wohnung lassen !
Nicht in Gespräche verwickeln lassen, sondern die Tür nicht aufmachen.
Wenn er/ sie nicht locker lässt - wie oben beschrieben rausbefördern - auch aus dem Flur !
Ggf. für eine halbe Stunde die Klingel abstellen !
Resolut auftreten und nicht einschüchtern lassen ! Es geht auch um Deine
Würde !!!
Bei mir hat das bisher immer (!) funktioniert.
Grüß euch
Max
@ Max
hallo Max
ich finde es super, dass diese Personen abwimmeln konntest. Nur leider hast du in deiner Aussage einen kleinen Fehler:
Das du Hausrecht in deiner Wohnung hat, ist unbestritten. Dieses gilt jedoch nicht im Hausflu, der von allen Bewohnern genutzt werden kann. Dieser gilt im Sinne des §123StGB nicht als befriedetes Besitztum
Hält sich der GEZ- Mann (gibt es dort eigentlich auch Frauen?) im Hausflur auf, endet dein Hausrecht
ganz rechtlos sind diese Mitarbeiter leider auch nicht. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit stehen diesen person die sog. "Selbsthilferechte" aus dem §229 BGB zu. Diese stehen nach einer BGH- Entscheidung (Az hab`ich nicht parat) höherwertiger als eventuell erweiterte Hausrechte im Hausflur zu. Jedoch erlauben diese nicht, eine Wohnung zu betreten.
Die Drohnung mit der Polizei sollte man auch ernst nehmen. Sollte ein GEZ- Mann nämlich mit einem Verdacht Gebühren einfordern, so ist dieses eine zivilrechtliche sache. Die Polizei ist unter anderen befugt und z. T. sogar verpflichtet,zvilrechtliche Ansprüche oder deren Durchsetzung zu sichern. Hierzu düfren sie Personalien feststellen. Eine Nicht- oder Falschennenung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG dar.
Leider sind die GEZ- Menschen nicht so rechtlos wie manche denken.
Aber cih finde es super, wenn du sie dir vom Hals gehalten hast. Ich warte ja auch noch, dass sie vor meiner Tür stehen........
Gruß
MW
alles sehr interessant!
fande es sehr toll, wie max dies vorgetragen hat, aber nachdem . diesem juristisch wiedersprochen hat, würde ich einfach mal gerne eine neue version von dem beispiel alá max hören.
thx
manmuß niemanden unangemeldet
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zu angemieteten Daten
Wenn ihr unerwünscht Werbung bekommt oder sonsteine unerwünschte Post und euch fragt, wo die eigentlich die Adressen herhaben:
Hier gibt's einen Musterbrief für die lieben Leut.
funktioniert wirklich gut, da kommt dann irgendwann auch der Adress-Vermiet-Service direkt dran, weil sie damit rausrücken müssen.
Also gleich Adresse überall löschen lassen. Dann hat auch die GEZ die Möglichkeit wenigstens schon mal nicht mehr. (Aber auch darüberhinaus überaus empfehlenswert)
Brief
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
(bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw.)
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
meine Tipps
GEZ ist eine Mafia
Eines sehe ich ein, und das zahle ich auch: Die Fernseh- und Rundfunk-Gebühr für mich als Person.
Was ich nicht einsehe, ist, auch noch mein Autoradio anzumelden und ZUSÄTZLICH Gebühr dafür zu zahlen, nur, weil ich - als Angestellter! - ab und an zu Kunden fahre. Und auch noch das Radio in meinem Büro anzumelden und dafür dann nochmal ZUSÄTZLICH Gebühr zu zahlen - schließlich habe ich meine Ohren nicht gleichzeitig im Büro und zu Hause. Aber es geht weiter: Hätte ich mein Büro in meinem Wohnhaus, müsste ich zusätzlich zu den Gebühren, die ich als Person ja schon zahle, auch noch das Radio, das im Büro-Raum IM SELBEN HAUS steht, extra zahlen...
Fazit: Radio- und Fernsehgebühren, die ich als Person zahle - ja. Jede weitere doppelte und dreifache Abzocke - NEIN!!!
Tretet entschlossen und mit deutlichen Worten gegen die GEZ-Drücker auf. Unterbrecht sie schon im ersten Satz. Sagt ihnen, dass Ihr Eure persönliche Gebühr zahlt - und dass alles weitere sie einen Scheißdreck angeht. Und dan schmeisst sie raus!
Landesrundfunkanstalten
Wer die GEZ in Augenschein nimmt, sollte vorab sich einige Gedanken darüber machen von wem diese Gebühren wie verbraten werden. Die jeweiligen Landesrundfunkanstalten sowie ARD und ZDF verschlingen horrende Summen, die die GEZ wieder beschaffen muss. Alle Maßnahmen (u.a. auch die nervigen Mailing-Aktionen) sind von den Landesrundfunanstalten abgesegnet, wenn nicht sogar gefordert (z.B. diverse Stillschweigeanordnungen bei Heirat bezüglich rückwirkend zu erstattenden Rundfunkgebühren). Die soganannten Eintreiber arbeiten für die jeweiligen Landesrundfunkanstalten auf freiberuflicher Honorarbasis, d.h. keine Neuanmeldunge bzw. Zumeldungen kein Geld!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
frage
ist eine ernstgemeinte frage
snail
snail mail sagen "coole" menschen zur juten, alten post;)