Gießen: Bericht zum ersten Prozesstag

AbwehrspielerInnen der Ordnung 11.03.2005 15:39 Themen: Repression
Am 10. März 2005 fand der erste Prozesstag im Berufungsverfahren gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Projektwerkstatt statt. In dem stickigen Sitzungssaal des Landgerichts Giessen wurde allerdings nicht verhandelt – Urteilsverlesung, Anträge der Verteidigung und lange Pausen prägten das Geschehen. Die Ergebnisse: Alle Anträge der Verteidigung wurden abgelehnt, doch der Staatsanwalt ließ sich zu der Bemerkung hinreißen, man könne die Lügenvorwürfe gegen den Stadtverordnetenvorsteher und Polizeibeamte, die als Zeugen auftreten, sowie gegen die Polizeiführung in Gießen ja im Verlauf des Prozesses prüfen. Na denn, dass dürfte im Sinne der Angeklagten sein. Am 14.3. erscheint die neue Dokumentation über die Lügen und Fälschungen der Gießener Polizei ...
Zunächst ein kurzer Ablaufbericht vom Prozess am 10.3.2005 (erster Verhandlungstag):

Vor dem Prozess
Ab 8.30 gab es vor dem Gericht eine kleine Auftakt-„Party“. Wie auch schon in den Tagen (in den Nächten vor dem Prozess war u.a. eine Polizeiwanne ständig vor dem Landgericht platziert) waren eine muntere Schar von Zivil- und BereitschaftspolizistInnen sowie JustizwaaldmeisterInnen in und um die Gebäude präsent, um für „Sicherheit und Ordnung“ zu sorgen. Durch ein Soundsystem wurden die das Gebäude sichernden Polizeieinheiten, ProzessbesucherInnen und gelegentliche PassantInnen mit Zitat-Collagen zu Knast und Justiz und Mucke beschallt. Während dessen wurde der Vorplatz des Gerichts mit unterschiedlichsten Kreidesprüchen überzogen – eine Mischung aus Parolen gegen Strafe und Knast und satirisch angelegte Bemerkungen über den Gail-Komplex ( http://www.luegen-gail.de.vu).

Prozessverlauf
Nach der Aufnahme der Personalien wurde eine Antrag zur Einsicht der Schöffenliste gestellt – Hintergrund waren peinliche Fehler beim ersten Versuch der Berufung, wo befangene CDU-Schöffen und Fehler beim „Ersetzen“ der Schöffen den Prozess zum Platzen brachten. Dieser Antrag wurde vom Gericht zurück gestellt. Danach folgte sogleich ein Antrag zur Aussetzung des Verfahrens (gesamter Antrag incl. des Vermerks, der Gails Lügen belegt, im Internet unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/gailantrag.html).
Die Begründung enthält u.a. folgende Feststellungen:
„Der Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail wurde am 14.01.2003 als Zeuge richterlich vernommen. In seiner richterlichen Vernehmung, so OStA Hübner, hatte Gail erklärt nichts von der Anwesenheit von Polizisten in Zivil, in der betreffenden Sitzung gewusst zu haben (vgl. GAZ vom 03.03.2005). Nunmehr wird bekannt, dass der Zeuge Dieter Gail die Unwahrheit gesagt hat. In einem Vermerk vom 19.01.2005 (Anlage 2) heißt es:
’Am 27.03.03 hatte die OPE Gießen den Auftrag, mögliche Störer der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zu erkennen und verdeckt zu beobachten, ob während der Sitzung durch vorgenannte Klientel Störungen vorgenommen werden. Durch Herrn PP Meise, der sich im Flur vor dem Sitzungssaal aufhielt. Ließ ich mich dem Stadtverordnetenvorsteher Herrn Gail, als Leiter der verdeckten Kräfte persönlich vorstellen. Ich erklärte Herrn Gail, dass insgesamt 4 Zivilbeamte während der Sitzung im Saal sein werden und dass für den Fall möglicher Störungen bereits im Vorfeld eine Eingreifgruppe der Polizei bei der Station Gießen in Bereitschaft stehe. Wie erwartet, kamen Herr Bergstedt und sein Gefolge zur Veranstaltung. Fast alle Personen dieser Gruppe nahmen auf der Empore Platz. Zumindest eine Person hiervon saß bei mir im unteren Zuhörerbereich gegenüber der Empore.’
D.h. anders, als vom Zeugen Gail, dem Bürgermeister Haumann und der Polizeiführung behauptet, waren 4 Zivilbeamte während der gesamten Sitzung anwesend, und das war auch bekannt, so auch die Behauptung anderer Teilnehmer der Stadtverordnetenversammlung. Zwischenzeitlich liegen die Vermerke der verdeckt ermittelnden Beamten auch vor. Damit stellt sich aber die Frage, warum erst jetzt 2 Jahre alte Erkenntnisse in das Verfahren eingeführt werden.
Ausweislich des Giessener Anzeigers vom 02.und 3.03.2005 wird nunmehr sogar seitens der Staatsanwaltschaft geprüft, ob eine uneidliche Falschaussage von Dieter Gail vorliegt. Da das Ergebnis dieser Ermittlungen auch ein Rolle in dem gegenständlichen Verfahren spielt, ist antragsgemäß zu entscheiden, weil die Frage von wissentlichen uneidlichen Falschaussagen das Thema sog. „überraschende Beweislagen“ betrifft.“
In weiteren Teilen des Antrags wird darauf hingewiesen, dass auch die Polizeiführung in das Lügengebäude vom 27.3.2003 integriert war und mit eigenen Falschbehauptungen auf sich aufmerksam machte. Daher ist zu klären, welche weiteren als Belastungszeugen im laufenden Prozess auftretenden, führenden Polizeibeamten davon wussten und selbst die Lügen mit vorbereiteten oder schwiegen. Mit einer neuen Lüge trat schließlich das Rechtsamt der Stadt Gießen auf. Dieses teilte der ermittelnden Polizei nach deren Vermerk vom 4.1.2005 mit, dass kein Tonbandprotokoll existiere. Damit erfolgt erneut und von offizieller Seite eine Lüge, denn die Existenz des Tonbandes wurde sogar vom Zeugen Gail in der ersten Verhandlung eingeräumt, zudem gibt es Personen, die es sogar schon angehört haben.

Für Staatsanwalt Vaupel war der Gail-Komplex erwartungsgemäß kein Hindernis für die Hauptverhandlung. Er beschwerte sich, dass eine „Verschwörung“ unterstellt wurde und schlug vor, die Wahrheitsfindung auch zu den Gail-Lügen im laufenden Prozess zu versuchen: „Wir können ja alle Zeugen hören, die dazu etwas zu sagen haben.“ Man könne theoretisch alle Stadtverordneten laden und auch sechs Monate lang verhandeln. Außer der Frage der Glaubwürdigkeit des Zeugen Gail sehe er keine Neuerungen für das Verfahren. Die Vorsitzende Richterin Brühl betonte ebenfalls, dass das alles irgendwie in der Hauptverhandlung ermittelt werden könne.

Eine Zuschauerin mischte sich in diesem Moment ein und wies (richtigerweise) darauf hin, dass von dem Vorgang wegen der Beteiligung der Polizeiführung am Lügen schon alle Anklagepunkte betroffen seien, da überall Angehörige dieses Polizeipräsidiums als ZeugInnen auftreten. Staatsanwalt und dann auch die Richterin fanden aber, dass ZuschauerInnen nicht mitreden dürften. Darüber entstand ein Streit mit eben dieser Zuschauerin, die daraufhin von den Ordnungshütern aus dem Gebäude geschleift wurde.

Danach gings erst mal weiter, wenn auch immer mit Zwischenrufen, Applaus und mehr. RAin Verleih argumentierte im Gegensatz zu Staatsanwaltschaft und Gericht ebenfalls, dass die Polizeibeamten des PP Mittelhessen in verschiedenen Verfahren beteiligt sind und es daher nicht nur um die Stadtverordnetensitzung gehe. Es gehe um ein Lügen-Gebäude, in dem Führungspersonen des Polizeipräsidiums Giessen verstrickt seien – und dass PP Mittelhessen sei kein so großer Apparat, dass nicht auch andere von den Lügen gewusst hätten. Einer der Angeklagten ergänzte, dass dies nicht der einzige Vorgang sei, in dem gelogen wurde und dass es ohne die Aussage des Zivilbeamten, an die die Angeklagten eher zufällig gelangen, auch keine Aufklärung der Lügen des Stadtverordnetenvorstehers Gail gegeben hätte – folglich dieser Zeuge immer noch von allen außer den Angeklagten als glaubwürdig betrachtet würde. Bei allen Anklagepunkten seien solche Lügenkonstrukte integriert, die erst mühsam bewiesen werden müssten. Das könne nicht Inhalt der Hauptverhandlung sein. Aber das nützte alles nichts – der Antrag wurde abgewiesen.

Danach erfolgte die Verlesung des Urteils aus der ersten Instanz. Immer wieder lachten ZuschauerInnen, was bei dem totalen Unsinn, den Amtsrichter Wendel damals (15.12.2003) zusammenurteilte, schwer zu unterdrücken war. Formulierungen wie „Nicht zuletzt deutet der Inhalt der angebrachten Schriftzüge auf den Angeklagten als Täter. Hätte es sich um Schriftzüge mit nationalistischem oder ausländerfeindlichem Inhalt gehandelt, wäre der Täter sicher in anderen Kreisen zu suchen gewesen. Aus seiner Einstellung zur Person des hessischen Ministerpräsidenten, der abends zur Gallushalle kommen sollte, machte der Angeklagte in der Hauptverhandlung keinen Hehl, indem er ihn mit einem der Fäkalsprache zuzuordnenden Ausdruck in Verbindung brachte“ oder „Die Zeugin räumte selbst ein, den Angeklagten geohrfeigt zu haben. Für eine solch extreme Reaktion muß es Gründe gegeben haben; für Oberbürgermeisterkandidaten macht es sich schließlich schlecht, wenn sie bei Wahlkampfveranstaltungen grundlos Passanten prügeln. Schließlich wollen sie gewählt werden“ sind schwer ohne Lachen aufzunehmen (Gesamter Text des Urteils in erster Instanz unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/urteil1.html). Richterin Brühl aber versuchte (einmal vergeblich) selbst ernst zu bleiben und drohte mit: „Lacher werden aus dem Saal entfernt.“

Dann folgte die Mittagspause. Um 13.15 Uhr ging es weiter ... zuerst mit einer sogenannten Gegenvorstellung zur Ablehnung des vorherigen Antrags der Verteidigung. Das Gericht lehnte auch diesen und alle Folgeanträge ab. Dazu gehörte der erneute Antrag, den Angeklagten eine Pflichtverteidigung zu erlauben, da die jetzt selbst von Staatsanwalt und Gericht vorgeschlagenen weiteren Untersuchungen die Verfahrenslage weiter verkomplizieren. Erwartungsgemäß argumentierten Staatsanwaltschaft und Gericht erneut. Die „Sachverhalt erscheinen einfach gelagert“ wiederholte Richterin Brühl ihre stereotyp immer wieder vorgetragene Sichtweise, während auch an diesem ersten Verhandlungstag selbst die Prozessbeteiligten immer damit ringen mussten, den Überblick über die Komplexität angesichts der sich langsam enthüllenden Lügenkonstrukte von Anklage- und Ermittlungsbehörden zu behalten. Daraufhin legten die von den Angeklagten selbst finanzierten VerteidigerInnen ihr Mandat nieder. Der Prozess wurde unterbrochen bis zum nächsten Verhandlungstermin am 21.3., damit die Angeklagten ihre prozessorale Situation neu klären können.
Auf Nachfrage der Verteidigung legten die SchöffInnen, die als voll stimmberechtigte RichterInnen neben der Vorsitzenden Richterin Brühl die Strafkammer bilden, ihre politischen Ämter offen. Schöffin Schmidt ist Kreistagsabgeordnete der SPD im Landkreis Gießen, ein weiterer Schöffe ist Stadtverordneter der Freien Wählergemeinschaft in Niddatal. „Wir können beiden keine Befangenheit unterstellen, aber dass es Gewaltenteilung in Deutschland gar nicht gibt, ist offensichtlich“, kommentierte ein Angeklagter die Antworten.


Wie weiter?
Nächster Prozesstermin ist der 21. März, wieder 9 Uhr am Landgericht. Nach Plan steht dort die brisante Vernehmung von Stadtverordnetenvorsteher Gail an. Gericht und Angeklagte einigten sich daraus, dass die Angeklagten zu Beginn des nächsten Verhandlungstages allgemeine Erklärungen abgeben und dann jeweils vor den Tagen noch präzise etwas zu dem dort verhandelten Anklagepunkt. Das wären am 21.3. die Veränderung von Wahlplakaten und das Transparenz in der Stadtverordnetensitzung (genaueres zum Prozess, allen Terminen und Inhalten unter  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozessehaupt_2instanz2.html).


14./16.3.2005: Neue Dokumentation zu Lügen, Erfindungen und Fälschungen in und um Gießen
Die Lügen des Stadtverordnetenvorstehers und der Polizeiführung am 27.3.2003 sind nur ein Beispiel von vielen, die in einer neuen Dokumentation über Repressionsstrategien in und um Gießen vorgestellt werden. Auf 60 Seiten wird Beispiel um Beispiel aneinandergereiht – mit präzisen Belegen. Die Ergebnisse sollen beweisen, dass der Schutz der Obrigkeit und die Kriminalisierung unerwünschter Personen in Gießen systematisch betrieben wird. Wie Gedichtelesungen zu Brandanschlägen umgedeutet werden und die Polizei sogar den passenden Brandsatz dazu selbst bereitstellt, wie Anzeigen gegen führende Politiker vom zuständigen Staatsanwalt mit allen Tricks nicht verfolgt werden oder wie das Demonstrationsrecht durch hohe Gebühren eingeschränkt werden sollte – und zwar sehr gezielt gegenüber den Gruppen, die aus Sicht der Regierenden in Gießen unerwünscht sind.
Am 14.3. ist die Pressevorstellung, am 16.3. um 19 Uhr in Gießen, Alte UB (Kepler-/Bismarckstr.) die öffentliche Vorstellung der Dokumentation (siehe auch  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu – Download ab 14.3. möglich).

Genaueres zu den Terminen und zu vielen anderen unter  http://www.projektwerkstatt.de/prozess



Bericht am 11.3.2005 im Gießener Anzeiger:

Größte Aufmerksamkeit für kleinere Straftaten
Auftakt im Berufungsprozess gegen bekennenden "Berufsrevolutionär" Jörg Bergstedt - Neue Vorwürfe gegen Gail
GIESSEN (hh). Das Zusammentreffen hatten beide Seiten augenscheinlich liebevoll vorbereitet. Die einen hatten nicht nur zahlreiche Freunde, sondern auch eine leistungsstarke Musikanlage mitgebracht. Und an deren flotten Klängen ließen sie schon am frühen Morgen auch die Passanten teilhaben. Die anderen waren mit etlichen Kollegen erschienen, die sich allesamt in fesches Einheitsgrün gekleidet hatten. Zudem waren einige via "kleinen Knöpfen" im Ohr miteinander verbunden. Offenkundig, um stets im Kontakt zu blieben. Damit waren optisch die Fronten am Landgericht von vornherein geklärt.
Obendrein schien auch die Stimmungslage beide Seiten eindeutig zu trennen. Die Herren und Damen in Grün schauten nämlich ohne Unterlass recht verdrießlich, während sie eifrig kontrollierten. Und je konzentrierter sie ihrer Arbeit nachgingen, desto strahlender wurden die Gesichter der Freunde. Schließlich standen sie uneingeschränkt im Mittelpunkt. Mehr noch: Die Aufmerksamkeit, die den beiden Angeklagten und ihren Anhängern von Seiten der Ordnungshüter zu teil wurde, hätte einem groß angelegten Terroristenprozess alle Ehre gemacht. Doch in dem Berufungsprozess sollten lediglich kleinere Straftaten verhandelt werden. Da es sich aber bei einem der Angeklagten um den bekennenden "Berufsrevolutionär" Jörg Bergstedt handelte, schien an der Ostanlage oberste Vorsicht geboten. Schließlich musste er sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sowie gemeinsam mit einem Mitglied der Saasener Projektwerkstatt wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verantworten. Dafür war der 40-Jährige im Dezember 2003 vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Gegen seinen Mitangeklagten war eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 10 Euro verhängt worden. Dagegen hatten beide Berufung eingelegt.
Und darüber sollte gestern - nachdem ein erster Versuch im Sommer gescheitert war - verhandelt werden. Außerdem hatte die Dritte Strafkammer vorsorglich gleich noch neun weitere Termine festgelegt. Ursache dafür kann allerdings kaum die politische Brisanz rund um die Aussage von Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail im Prozess am Amtsgericht gewesen sein. Die wurde nämlich erst vor kurzem bekannt. Und hat mit der Anklage wegen Hausfriedensbruch eigentlich auch nichts zu tun. Bergstedt und seinem Mitangeklagten wird unter anderem vorgeworfen, am 27. März 2003 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung über die so genannte Gefahrenabwehrverordnung ein Transparent ausgerollt zu haben. Dieter Gail soll - fälschlicherweise - behauptet haben, ihm sei die Anwesenheit von Polizisten in Zivil im Sitzungssaal nicht bekannt gewesen. Denn ein Beamter hat erst kürzlich genau das Gegenteil versichert. Deshalb ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen Gail wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage. All das wurde im gut gefüllten Sitzungssaal 15 gestern ausführlich diskutiert. Und von den Freunden der Angeklagten mit Applaus, Johlen und Zwischenrufen kommentiert. Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Verteidigerin von Jörg Bergstedt, hatte nämlich beantragt, das Verfahren auszusetzen. Im Klartext: Komplett zu verschieben. Durch die jetzt aufgetauchten Vermerke der Polizei habe sich eine "Veränderung der Verfahrenslage" ergeben. Ein Sachverhalt aber müsste erst einmal aufgeklärt werden, bevor darüber verhandelt wird. Dabei ergaben sich neue Vorwürfe gegen den Stadtverordnetenvorsteher. Laut Protokoll des Amtsgerichts hatte er ausgesagt, es gebe keine Tonbandaufzeichnung besagter Versammlung. Wenngleich die üblicherweise mitgeschnitten werden. Und Bergstedt versicherte, ein Parlamentarier habe das Band gehört. Geklärt wurde das aber gestern nicht. Zumal die beiden Verteidiger nach der Mittagspause ihr Mandat niederlegten. Das Gericht wies nämlich erneut ihren Antrag zurück, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Und nun wollen sich die Angeklagten neue Wahlverteidiger suchen. Der Prozess wird am 21. März fortgesetzt.

Quelle:

 http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=1671587&template_id=2634&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=
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Ergänzungen

Hab ne Frage?

Puddel 11.03.2005 - 16:19
Hab das mit den Anwälten nicht verstanden? Warum haben die ihr Mandat niedergelegt? Nehmt ihr euch einen neuen?

Neue Polizeidokumentation erschienen!

AbwehrspielerIn der Ordnung 14.03.2005 - 17:12
Heute ist die neue Dokumentation über Polizei- und Justizstrategien erschienen ... wichtig als Hintergrund zu der ganzen Repression.

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