Nazischläger Daniel Betke aus der U-Haft entlassen
Daniel Betke, vor dem Pirnaer Amtsgericht angeklagt wegen mehrerer schwerer Körperverletzungen, wurde heute aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Ansicht des Richters Kehr wäre ein dringender Tatverdacht nicht mehr gegeben.
Seit dem 04.11.2004 saß Nazischläger Daniel Betke in Untersuchungshaft. Angeklagt ist Betke, weil er am 11.09.2004 zur "Nacht der Farben", am 19.09.2004 am Rande eines Nazikonzertes in der "Scheune" in Borthen und am 02.10.2004 an der SB-Tankstelle in Pirna mehrere schwere Körperverletzungen begangen hat.
Vertreten wird Betke in dem seit 24.02.2005 dauernden Prozess durch Rechtsanwalt Olaf Klemke. Klemke verteidigte schon im Gubener Hetzjagdprozess und im SSS-Prozess. Dort wurde er als "einer der aktivsten Anwälte" beschrieben. Wie schon im SSS-Prozess überzog Klemke das Gericht mit endlosen Erklärungen und Anträgen, darunter einem Befangenheitsantrag. Dieser wurde am 03.03.2005 erwartungsgemäß abgelehnt. Während Vernehmungen von Zeugen versuchte Klemke diese einzuschüchtern. Gezielt fragte Klemke während des Prozesses nach Namen vermeintlich linker oder zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise von AMAL Sachsen oder der Aktion Zivilcourage. Wie wir erfahren konnten, versuchte Klemke Journalisten oder anderen Personen, die den Prozess beobachteten, die Mitschriften zu verbieten. Das gipfelte am 09.03.2005 in einem Antrag, einem Besucher des öffentlichen Prozesses, die Mitschriften beschlagnahmen zu lassen bzw. das Mitschreiben zu verbieten. Einem der Opfer seines Mandanten, sagte Klemke heute, er bestreite, dass er schwer geschädigt wurde.
Am heutigen Prozesstag sorgten Zeugenaussagen für Verwirrung. Laut Verteidigung sollen sich Zeugen untereinander abgesprochen haben oder bewußt auf den angeklagten Nazischläger Betke hingewiesen wurden sein. So soll der ermittelnde Beamte im Verfahren gegen Daniel Betke einer Zeugin verschiedene Bilder gezeigt und sie gefragt haben: "Wie sieht es mit denen aus?". Auf diese Argumentation, dass Zeugen bewußt auf den Nazischläger hingeführt worden wären, stützte sich der Antrag des Verteidigers Klemke, Betke aus der U-Haft zu entlassen.
Richter Kehr folgte dieser haltlosen Argumentation des Verteidigers und wies in der Begründung für die Aufhebung der Untersuchungshaft ausdrücklich darauf hin, dass sich Zeugen untereinander beeinflusst hätten und sich der Eindruck erschließt, dass der ermittelnde Beamte zielgerichtet auf den Nazischläger Betke hin ermittelt hätte.
Das Verfahren gegen den Nazischläger Betke war von einem anderem Mittäter, Matthias Jacobi, abgekoppelt wurden um es wegen der Untersuchungshaft Betkes beschleunigt zu führen. Beide Verfahren werden mit der Aufhebung der Untersuchungshaft wieder zusammengeführt und im Herbst 2005 weiter verhandelt.
Prozessbeobachtungsgruppe Antifa Pirna
weitere Informationen, Presseberichte und Fotos auf http://afa13.antifa.net
Vertreten wird Betke in dem seit 24.02.2005 dauernden Prozess durch Rechtsanwalt Olaf Klemke. Klemke verteidigte schon im Gubener Hetzjagdprozess und im SSS-Prozess. Dort wurde er als "einer der aktivsten Anwälte" beschrieben. Wie schon im SSS-Prozess überzog Klemke das Gericht mit endlosen Erklärungen und Anträgen, darunter einem Befangenheitsantrag. Dieser wurde am 03.03.2005 erwartungsgemäß abgelehnt. Während Vernehmungen von Zeugen versuchte Klemke diese einzuschüchtern. Gezielt fragte Klemke während des Prozesses nach Namen vermeintlich linker oder zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise von AMAL Sachsen oder der Aktion Zivilcourage. Wie wir erfahren konnten, versuchte Klemke Journalisten oder anderen Personen, die den Prozess beobachteten, die Mitschriften zu verbieten. Das gipfelte am 09.03.2005 in einem Antrag, einem Besucher des öffentlichen Prozesses, die Mitschriften beschlagnahmen zu lassen bzw. das Mitschreiben zu verbieten. Einem der Opfer seines Mandanten, sagte Klemke heute, er bestreite, dass er schwer geschädigt wurde.
Am heutigen Prozesstag sorgten Zeugenaussagen für Verwirrung. Laut Verteidigung sollen sich Zeugen untereinander abgesprochen haben oder bewußt auf den angeklagten Nazischläger Betke hingewiesen wurden sein. So soll der ermittelnde Beamte im Verfahren gegen Daniel Betke einer Zeugin verschiedene Bilder gezeigt und sie gefragt haben: "Wie sieht es mit denen aus?". Auf diese Argumentation, dass Zeugen bewußt auf den Nazischläger hingeführt worden wären, stützte sich der Antrag des Verteidigers Klemke, Betke aus der U-Haft zu entlassen.
Richter Kehr folgte dieser haltlosen Argumentation des Verteidigers und wies in der Begründung für die Aufhebung der Untersuchungshaft ausdrücklich darauf hin, dass sich Zeugen untereinander beeinflusst hätten und sich der Eindruck erschließt, dass der ermittelnde Beamte zielgerichtet auf den Nazischläger Betke hin ermittelt hätte.
Das Verfahren gegen den Nazischläger Betke war von einem anderem Mittäter, Matthias Jacobi, abgekoppelt wurden um es wegen der Untersuchungshaft Betkes beschleunigt zu führen. Beide Verfahren werden mit der Aufhebung der Untersuchungshaft wieder zusammengeführt und im Herbst 2005 weiter verhandelt.
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Ergänzungen
Titel ergänzt