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Stuttgart:zurVerurteilungeines Antifaschisten

Fight for your Class not for your Country 05.03.2005 22:03
Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom Samstag 05.03.05 zur Verurteilung eines Antifaschisten
Randale nach Richterspruch

Antifaschist wegen Flugblattaktion verurteilt – Ausschreitungen bei anschließendem Protest

Hakenkreuze auf einem Flugblatt gegen einen rechtsradikalen Aufmarsch haben den Staatschutz alarmiert. Für die Aufforderung, die rechtsextreme Demonstration auch mit Gewalt zu stören, ist ein Stuttgarter nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

von Dorothee Haßkamp

„Das ist ja wie in der DDR“ witzelte einer der Besucher angesichts der langen Schlange vor dem größten Saal des Amtsgerichts. Weil in Flugblättern der linken Szene zum Besuch der Verhandlung aufgerufen worden war, hatte die Richterin Personendurchsuchungen angeordnet, und deshalb dauerte es, bis alle 60 Plätze im Saal belegt waren. Wer danach kam musste draußen bleiben. Eine Lehrerin für Gemeinschaftskunde, die mit ihren Schülern eine Verhandlung besuchen wollte und zufällig bei diesem Termin gelandet war, zeigte sich nicht nur vor dem Andrang überrascht, sondern auch vom Angeklagten.

- Mit Hammer und Sichel vor Gericht -

Der Tatvorwurf – die „Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – hatte auf einen rechtsradikalen Hintergrund gedeutet. Doch der schlaksige 24-Jährige, der auf der Anklagebank Platz nahm, trug einen schwarzen Pullover mit rotem Hammer und Sichel auf der Brust: Die Hakenkreuze, um die es ging, waren auf einem Flugblatt abgedruckt, das zu einer Demo gegen einen rechtsradikalen Aufmarsch in Schwäbisch Hall aufgerufen hatte. Der Stuttgarter war im September 2004 von Staatsschützern bei einer Aktion am Marienplatz per Fernglas beobachtet worden, wie er die Flugblätter verteilte. Später wurde seine Wohnung von zehn Beamten durchsucht und eine DNA-Probe genommen. „Ist so ein Aufwand für ein Flugblatt üblich?“ fragte der Verteidiger. Das komme vor, antwortete der Kriminalbeamte im Zeugenstand.
Die Richterin verlas beide Flugblätter – den fraglichen Aufruf, den neonazistischen Aufmarsch „mit allen Mitteln“ zu verhindern, und das anti-amerikanische Pamphlet einer rechten Organisation. Diese hatte einen Aufmarsch am dritten Jahrestag der Attentate auf das World Trade Center angekündigt, um gegen die „Völkermordzentrale“ USA zu protestieren, dazu warben sie mit der Teilnahme alter SS-Offiziere. „Wenn das nicht Volksverhetzung ist“, sagte der Verteidiger und äußerte sein Unverständnis, dass die Demonstration genehmigt wurde. Sie hatte am 11. September 2004 stattgefunden, 180 Neonazis und 450 Gegendemonstranten waren durch Schwäbisch Hall marschiert – „weitestgehend friedlich“. „Eine Schlacht hatte nicht stattgefunden“, stellte die Staatsanwältin fest.
Sie meinte, dass im Vergleich der beiden Flugblätter die Sympathien beim Angeklagten lägen: „Es ist ein lobenswertes und ehrenwertes Anliegen, diesem Stuss entgegenzutreten . Aber, fuhr sie fort, die Demonstration der Rechten sei nun mal genehmigt gewesen, und das Flugblatt hätte bewusst Grenzen überschritten. „Sie dürfen nicht einfach Rechte verhauen und ihnen die Fahnen wegnehmen“, ermahnte sie den Angeklagten, der wegen Körperverletzung vorbestraft ist. Nicht nur die Abbildung rechtsradikaler Politiker mit ihren Hakenkreuzen, auch der Aufruf zu „militanten Aktionen“ gegen die Demonstration sei strafbar. Sie forderte eine viermonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung, der Verteidiger plädierte auf Freispruch: Das Flugblatt distanziere sich zwar nicht von Gewalt, rufe aber auch nicht dazu auf.

- Zu Straftaten aufgerufen -

Die Amtsrichterin sprach den Angeklagten frei von dem Vorwurf, verbotene Kennzeichen verbreitet zu haben, weil die Symbole sehr klein und die Kritik hinreichend erkennbar gewesen sei. Dass aber das Flugblatt zu Straftaten aufgerufen habe – nämlich zur Vermummung und gewalttätigen Störung der genehmigten Demonstration -, sah sie als erwiesen an. Sie verurteilte den Angeklagten zu drei Monaten Haft auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Als Reaktion auf dieses Urteil kam es wenig später zu einer Spontandemonstration, an der sich knapp 25 Protestler beteiligten. Sechs von ihnen wurden von der Polizei festgenommen, nachdem sie auf dem Weg zum Charlottenplatz randaliert, Autos angehalten und Polizisten beleidigt hatten. Sie müssen nun mit Strafanzeigen wegen versuchter Körperverletzung, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.
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Ergänzungen

Skandal

Antifa 06.03.2005 - 10:16
Das kann doch nicht wahr sein!? "Mit Ferngeläsern beobachtet...DNA-Probe...". Alles nur für ein Flugblatt!? Da haben die SchülerInnen, die dort waren, wenigstens den schönen Rechtsstaat gesehen. Aufstand der Anständigen, aber nur bis zu einem gewissen Grad...Ich würd sofort in Revision gehen!

Solidarische und kämpferische Grüße
aus Niedersachsen

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