Prozeß ging Baden
Saalräumung gegen solidarischen Sozialprotest
Der Versuch einen einzelnen Teilnehmer an der Freibadaktion 2002 im Kreuzberger Prinzenbad mittels absourder Strafverfahren (schwerere Landfriedensbruch!) einzuschüchtern, scheiterte heute: am solidarischen Auftreten der Anderen.
Der Versuch einen einzelnen Teilnehmer an der Freibadaktion 2002 im Kreuzberger Prinzenbad mittels absourder Strafverfahren (schwerere Landfriedensbruch!) einzuschüchtern, scheiterte heute: am solidarischen Auftreten der Anderen.
Gestern sollte Markus M. wegen seiner Beteiligung an Protesten gegen die Erhöhung der Berliner Schwimmbadpreise im Sommer 2002 verurteilt werden. Im Juli 2002 hatte eine Freischwimm-AG zum freien Baden im Prinzenbad aufgerufen: Angeprangert wurde die dreiste Umverteilung im Zuge des Berliner Bankeskandals, die unter anderem zur Erhöhung des Eintrittsgeldes in Berliner Bäder auf 4 Euro führte. Eine Räumung der Berliner Bäder von sozial Schwachen und der weiteer Ausschluß der ärmsten Bevölkerugsschichten aus dem "öffentlichen Bäderbetrieb" sei nicht hinnehmbar, so die Begründung der Aktivisten für ihre damalige Aktion für freien Eintritt. Das Kreuzberger Prinzenbad wurde von rund 200 DemonstrantInnen gestürmt, ein Bademeister wollte "alle Schmarotzer an die Wand stellen" und die Polizei machte ihre Festnahmen. "Der mit dem Megaphon" sollte nun heute wegen schweren Landfriedensbruch zwar nicht an die Wand, jedoch vor die Richterbank gestellt werden. Der Vorsitzende Richter Dr.Frigge im Saal 455 des Berliner Amtsgericht konnte den Prozeß jedoch gar nicht erst eröffnen, da nur ein Stellvertreter des Angkeklagten auftauchte. Angeklagt sei zwar Markus M., gemeint seien aber alle, die sich gegen die Politik des Sozialgkahlschlags des rot-roten Senats zu Wehr setzen, begründete der Stellvertretet Michael R. die Aktion. Als sich Richter und Staatsanwalt weigerten unter diesen Bedingungen zu verhandeln, eröffnete Michael R. den Prozeß gegen den Berliner Senat. Weitere Personen aus dem Publikum forderten nun ebenfalls als Angeklagte betrachtet zu werden. Der überforderte Richter beendete den Tumult, der von ca. 60 ZuschauerInnen im Saal veranstaltet wurde, und veranlasste die Räumung des Gerichtssaals. Mehr als 30 Justizbeamte schubsten die "Freischwimmer" unter Einsatz körperlicher Gewalt bis auf die Strasse. Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen den Bechuldigten, der Prozess wurde vertagt.
Eine Sprecherin der Aktion erklärte, dass dies wahrscheinlich nur der Anfang von Repression gegen zunehmende Armutsproteste sei. Ein Anfang sei aber auch mit dieser solidarischen Aktion gemacht, die allen, die sich zur Wehr setzen, sagen soll: Ihr seid nicht allein!
Eine Sprecherin der Aktion erklärte, dass dies wahrscheinlich nur der Anfang von Repression gegen zunehmende Armutsproteste sei. Ein Anfang sei aber auch mit dieser solidarischen Aktion gemacht, die allen, die sich zur Wehr setzen, sagen soll: Ihr seid nicht allein!
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Ergänzungen
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