KA: Höhepunkt der Prozess-Serie
Die Villa Zapata ist ein widerständisches Projekt aus Karlsruhe: Für eine unkommerzielle Perspektive gegen Verwertungslogik. Wegen einer symbolischen Aktion aus dem Jahre 2003 wurden bislang 25 Personen verurteilt.
Ein Solidaritätskomitee kämpft gegen die Verfolgung der Betroffenen. Bei der morgigen - von der Staatsanwaltschaft angestrengten - Berufungsverhandlung vor dem Karlsruher Landgericht soll eine Person als Rädeslführer verurteilt werden.
Das Solidaritätskomitee drängt statt dessen auf die sofortige und endgültige Einstellung des Verfahrens.
Im Folgenden wird die Medienmitteilung des Komitees dokumentiert:
"Am 1. März 2005 findet die Reihe von 25 Verhandlungen wegen einer politischen Aktion im Januar 2003 für bezahlbaren Wohnraum und gegen Leerstand ihren Höhepunkt: Ein Beteiligter wurde von der Staatsanwaltschaft herausgegriffen, um als vermeintlicher Rädelsführer verurteilt zu werden.
Bezahlbarer Wohnraum war und ist eine Bedingung für ein würdevolles Leben. Die Situation auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt wurde in den vergangenen Jahren jedoch gravierend verschärft. Ein Haus in der Reinhold-Frank-Straße 52, das seit über zehn Jahren bewusst dem Verfall preisgegeben wird und dadurch unbewohnbar wurde, war im Januar 2003 Ziel der Aktion: Rund 250 Personen hatten dabei ihrer Forderung nach Wohnraum für alle Ausdruck verliehen.
Die politisch-symbolische Aktion wurde mittels eines Polizeieinsatzes zunächst gestört und dann beendet: Willkürlich wurden 25 der ca. 250 Personen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagt und verurteilt. In den folgenden Prozessen schlugen die verhandelnden Richter mehrmals die Einstellung der Verfahren vor. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft jedoch kategorisch ab.
Bei dem jetzt erneut Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft nicht nur die Einstellung des Verfahrens abgelehnt, sondern nach der Verurteilung sogar Berufung mit dem Ziel eingelegt, ein weit höheres Strafmaß durchzusetzen.
Die Strafrechtverfolgung scheint sich verselbständigt zu haben: Da wurden Wohnungen und ein Fahrzeug durchsucht, Menschen zu Verhören vorgeladen und bedroht oder Kommunikationswege überprüft. Die Anschuldigungen (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, öffentliches Aufrufen zu Straftaten, aufwieglerischer Landfriedensbruch) entsprechen dabei nur noch einem konstruierten Zerrbild der tatsächlichen Geschehnisse, die politischen Forderungen und der symbolische Charakter werden vollständig ausgeblendet.
Wir finden es ungeheuerlich, dass auf diese Weise politisches Handeln zu einer kollektiven Straftat umgedeutet wird. Die Verfolgung dieser Aktion ist ein Skandal."
Das Solidaritätskomitee drängt statt dessen auf die sofortige und endgültige Einstellung des Verfahrens.
Im Folgenden wird die Medienmitteilung des Komitees dokumentiert:
"Am 1. März 2005 findet die Reihe von 25 Verhandlungen wegen einer politischen Aktion im Januar 2003 für bezahlbaren Wohnraum und gegen Leerstand ihren Höhepunkt: Ein Beteiligter wurde von der Staatsanwaltschaft herausgegriffen, um als vermeintlicher Rädelsführer verurteilt zu werden.
Bezahlbarer Wohnraum war und ist eine Bedingung für ein würdevolles Leben. Die Situation auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt wurde in den vergangenen Jahren jedoch gravierend verschärft. Ein Haus in der Reinhold-Frank-Straße 52, das seit über zehn Jahren bewusst dem Verfall preisgegeben wird und dadurch unbewohnbar wurde, war im Januar 2003 Ziel der Aktion: Rund 250 Personen hatten dabei ihrer Forderung nach Wohnraum für alle Ausdruck verliehen.
Die politisch-symbolische Aktion wurde mittels eines Polizeieinsatzes zunächst gestört und dann beendet: Willkürlich wurden 25 der ca. 250 Personen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung angeklagt und verurteilt. In den folgenden Prozessen schlugen die verhandelnden Richter mehrmals die Einstellung der Verfahren vor. Dies lehnte die Staatsanwaltschaft jedoch kategorisch ab.
Bei dem jetzt erneut Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft nicht nur die Einstellung des Verfahrens abgelehnt, sondern nach der Verurteilung sogar Berufung mit dem Ziel eingelegt, ein weit höheres Strafmaß durchzusetzen.
Die Strafrechtverfolgung scheint sich verselbständigt zu haben: Da wurden Wohnungen und ein Fahrzeug durchsucht, Menschen zu Verhören vorgeladen und bedroht oder Kommunikationswege überprüft. Die Anschuldigungen (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, öffentliches Aufrufen zu Straftaten, aufwieglerischer Landfriedensbruch) entsprechen dabei nur noch einem konstruierten Zerrbild der tatsächlichen Geschehnisse, die politischen Forderungen und der symbolische Charakter werden vollständig ausgeblendet.
Wir finden es ungeheuerlich, dass auf diese Weise politisches Handeln zu einer kollektiven Straftat umgedeutet wird. Die Verfolgung dieser Aktion ist ein Skandal."
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Ergänzungen
Vorberichterstattung auf ka-news
Hier geht's zum Artikel:
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=hok2005228-143G
Der Prozess findet morgen, 01.März um 9.00 Uhr vor dem Landgericht in Karlsruhe statt.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
nicht unterkriegen lassen — pottmob