Zahra Kameli: Stand der Dinge

AK Asyl 28.02.2005 00:50 Themen: Antirassismus Gender
Das Bleiberecht für Zahra Kameli ist durchgesetzt!
Die Politiker im Landtag und im Innenministerium haben dem öffentlichen Druck gegen die Abschiebungen nachgegeben und eine ungewöhnliche Lösung für einen vorläufigen Aufenthalt gefunden: Nach § 24.5 Zuwanderungsbegrenzungsgesetz wurde Zahra ein dreimonatiger Aufenthalt gewährt. Nach diesen drei Monaten - so die öffentlichen Zusagen - soll er für ein Jahr verlängert werden. Allerdings: Die CDU bestand in den Verhandlungen darauf, Zahra dauerhaft alle sozialen Rechte abzusprechen. Das heißt, dass ihr Lebensunterhalt sowie auch die Krankenhauskosten durch UnterstützerInnen aufgebracht werden müssen. Außerdem beruht die jetzt gefundene Lösung nicht auf der formalen Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe.
Es hat sich gezeigt, wie richtig und wichtig es ist, auf die eigene Handlungsfähigkeit zu setzen und und sich gegen die Abschiebung zu stelen, selbst wenn politisch und rechtlich alle Möglichkeiten verbaut scheinen.
Auch wenn sich derzeit alle Sprecher aus Parteien und Innenministerien "erleichtert" zeigen über die Aufenthaltsgewährung, ist angesichts der Repression gegen die UnterstützerInnen Zahras offensichtlich, dass ihnen praktische Solidarität und der Widerstand gegen die Abschiebepraxis ein Dorn im Auge ist.

An diese Praxis werden wir auch in Zukunft anknüpfen!

Abschiebungen und Abschottung sind kriminell, nicht diejenigen, die dagegen vorgehen!
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Ergänzungen

super

y 28.02.2005 - 12:29
es gibt super mut, dass wir durch demos und öffentlichkeitsarbeit doch etws erreicht haben. kommt ja kaum noch vor. und gerade bei so einem menschenverachtetem fall wie bei zarah ist es umso erfreulicher, dass diese perverse abschiebung nicht stattgefunden hat!
still moving!

kleine Besserwisserei am Rande

g. 08.03.2005 - 12:23
es handelt sich natürlich um §25.4 des Aufenthaltsgesetzes

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Gottes Segen für Zahra Kamili — Alfred Berssenbrügge