Demogebühren rechtswidrig!

AbwehrspielerIn der Ordnung 25.02.2005 00:19 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Seit Anfang 2004 gilt in Hessen eine Demo-Gebühr ... eingeführt durch die Landesregierung. Im Sommer 2004 reichten Menschen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt Klage ein in drei Fällen. Jetzt bekamen sie Recht. Per Verwaltungsgerichtsurteil ist die Demogebühr in Hessen damit erledigt. Wenigstens ein kleiner Erfolg gegen die hessischen Law-and-Order-Riegen um Koch und Bouffier. Mehr ist nötig, vor allem in direkter Aktion!
Pressemitteilung aus der Projektwerkstatt


Mit Urteil vom 24.2.2005 hat das Verwaltungsgericht in drei Fällen den Klagen von DemonstrationsanmelderInnen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt in Saasen Recht gegeben: Die von der Stadt Gießen auf Grundlage einer Novellierung des Hessischen Verwaltungskostengesetzes erhobenen Gebühren für Auflagenbescheide sind rechtswidrig. Nach dem Urteil sind sie das gleich unter mehreren Gesichtspunkten. Zum einen hegte das Gericht erhebliche Zweifel daran, ob solche Gebühren grundgesetzkonform sind. Zudem seien sie aber auch in der konkreten Form nicht haltbar. Die Stadt Gießen hätte trotz direkter Absprachen mit den DemoanmelderInnen selbige nochmals als Auflagen erteilt oder sogar von sich aus ein Kooperationsgespräch abgelehnt. Folglich hätte sich die Stadt als unkooperativ gezeigt.
„Damit konnte in einem Fall die ständige Praxis der aktuellen Regierungen gebremst werden, Meinungsfreiheit und Kritik zu unterbinden“, formulierte Jörg Bergstedt aus der Projektwerkstatt, einer der Kläger. Allerdings fügte er hinzu: „Die Demogebühren sind nur ein kleines Detail der ständigen Verschärfungen von Gesetzen und der steigenden autoritären Orientierung in der Politik. Es wird ganz anderer Formen von Widerstand brauchen, um diesen Sicherheitswahn zu stoppen und wieder neue Freiheiten zu erkämpfen.“
Die genauen Hintergründe der Demogebühren und das jetzige Urteil in seinen wesentlichen Bestandteilen sind unter  http://www.projektwerkstatt.de/demorecht einzusehen.



Hinweise:
- Repression und Einschränkungen des Demorechts sind auch Teil der am 14.3.2005 in einer Neuauflage erscheinenden Dokumentation zu Polizei, Justiz und Politik in Gießen. Siehe  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu.
- Am 2.3. und ab 10.3. laufen Prozesse gegen Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt, bei denen die Repression gegen Demonstrationen auch eine große Rolle spielt. Mehr unter  http://www.projektwerkstatt.de/prozess.
- Kreative Antirepression:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression.
- Innenminister Bouffier:  http://www.volker-bouffier.de.vu.
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Ergänzungen

Warum nicht gleich eine Meinungsgebühr?

flopserver 25.02.2005 - 00:47
Schließlich wird der Verfassungschutz die Meinung auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen. Dabei fallen Kosten an.

Gießener Allgemeine (Internetausgabe 26.2.05)

kein allgemeinefan 26.02.2005 - 01:13
Ist Demonstrationsgebühr verfassungswidrig?
Ist die vom Land Hessen im Dezember 2003 eingeführte Demonstrationsgebühr verfassungswidrig? Aktuelle Entscheidungen des Gießener Verwaltungsgerichts (VG) haben diese Frage erneut aufgeworfen. Wie Gerichtssprecherin Sabine Dörr auf AZ-Anfrage bestätigte, ist kürzlich in vier Fällen Klagen gegen die Stadt Gießen stattgegeben worden. Die Kläger hatten Demonstrationen angemeldet und sollten dafür auf der Grundlage der Verfügung von Auflagen Gebühren zahlen. Gegen die entsprechenden Festsetzungen der Stadt gingen die Anmelder juristisch erfolgreich vor. Die anfangs gestellte Grundsatzfrage indes bleibt weiterhin unbeantwortet, weil das Gericht die Gebührenfestsetzungen im Rahmen der maßgeblichen Verwaltungskostenverordnung des Landes prüfte und als nicht angemessen verwarf.