EKH- wien : Bericht vom ersten Prozesstag
Beobachtungen zum ersten Prozesstag des Räumungsverfahren gegen den Verein für Gegenkultur:
der erste verhandlungstermin im räumungsverfahren gegen den verein für gegenkultur fand am 18.2.05 um 11 uhr am bezirksgericht favoriten statt.
die rechtsgültigen und unbefristeten hauptmietverträge (für den gesamten 3. stock und die vereinsräumlichkeiten im erdgeschoß und keller) sollen laut eigentümerin im verfahren bestritten werden. der mietzins von einem schilling (7 cent) wird von der neuen klagenden partei nicht als miete anerkannt, obwohl diese verträge durch dieselbe richterin bereits mehrfach in gerichtsverfahren, wie etwa im räumungsverfahren gegen den verein für gegenkultur durch die damalige besitzerin und klägerin KPÖ beginnend vor etwa 14 Jahren, geprüft und anerkannt wurden.
weiters wird dem verein für gegenkultur ein nachteiliger gebrauch des bestandsojektes nachgesagt, nicht näher definierte illegale ablagerungen sind dabei gegenstand des verfahrens, sowie rechtswidrige ein und umbauten im objekt wird vorgeworfen..
wir sind bestürzt zu hören, dass dem verein für gegenkultur vorgeworfen wird, dass er die bestandsfläche der beklagten partei als zentrum und versammlungsort gewaltbereiter anarchistischer szenegruppen zur verfügung gestellt haben soll, von denen wiederhohlte male anschläge gegen die öffentliche ordnung ausgingen.
Es gab laut hrn RA hübner "gewaltsame einsätze auf opernballdemonstrationen und antiregierungsdemonstrationen. es hat nach der räumungsklage sprayanschläge auf das büro der immobilienverwaltung von petri & co gegeben, die dem verein nahestehenden personen zuzurechnen sind."
die klagende partei will den stapoakt über den verein für gegenkultur innerhalb des verfahrens anfordern und einbringen, um den zusammenhang zwischen den räumlichkeiten und den gewaltbereiten anarchistischen gruppen zu beweisen.
der verein für gegenkultur ist nach genauer prüfung aller unterlagen auf dem standpunkt, dass die räumlichkeiten rechtsgültig angemietet, instandgesetzt, genutzt und erhalten werden. der offensichtliche kriminalisierungsversuch des vereins durch die klagende partei kann wohl nur auf die gesinnung und geisteshaltung dieser zurückgeführt werden. diese liess sich aber spätestens bei kaufvertragsabschluss wissentlich ob der nutzung des bestandsobjekts mit der kommunistischen partei auf geschäfte ein.
erster verhandlungstermin für den Infoladen X ist am 15 märz 9 uhr, am selben tag 11 uhrwird auch der räumungsprozess gegen den verein für gegenkultur fortgesetzt.
wir halten euch am laufenden!!!
info des RZ(rechtszeugs) kommandos
Kontakt:
ekhaus (at) med-user.net
www.ekhbleibt.info
www.med-user.net/ekh
Spendenkonto: Dieter Schrage
Kontonummer: 51405153501
BLZ 12000
Verwendungszweck: EKH BLEIBT!
die rechtsgültigen und unbefristeten hauptmietverträge (für den gesamten 3. stock und die vereinsräumlichkeiten im erdgeschoß und keller) sollen laut eigentümerin im verfahren bestritten werden. der mietzins von einem schilling (7 cent) wird von der neuen klagenden partei nicht als miete anerkannt, obwohl diese verträge durch dieselbe richterin bereits mehrfach in gerichtsverfahren, wie etwa im räumungsverfahren gegen den verein für gegenkultur durch die damalige besitzerin und klägerin KPÖ beginnend vor etwa 14 Jahren, geprüft und anerkannt wurden.
weiters wird dem verein für gegenkultur ein nachteiliger gebrauch des bestandsojektes nachgesagt, nicht näher definierte illegale ablagerungen sind dabei gegenstand des verfahrens, sowie rechtswidrige ein und umbauten im objekt wird vorgeworfen..
wir sind bestürzt zu hören, dass dem verein für gegenkultur vorgeworfen wird, dass er die bestandsfläche der beklagten partei als zentrum und versammlungsort gewaltbereiter anarchistischer szenegruppen zur verfügung gestellt haben soll, von denen wiederhohlte male anschläge gegen die öffentliche ordnung ausgingen.
Es gab laut hrn RA hübner "gewaltsame einsätze auf opernballdemonstrationen und antiregierungsdemonstrationen. es hat nach der räumungsklage sprayanschläge auf das büro der immobilienverwaltung von petri & co gegeben, die dem verein nahestehenden personen zuzurechnen sind."
die klagende partei will den stapoakt über den verein für gegenkultur innerhalb des verfahrens anfordern und einbringen, um den zusammenhang zwischen den räumlichkeiten und den gewaltbereiten anarchistischen gruppen zu beweisen.
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Immer Locker, EX — Schweinzer