Prozesslawine gegen WagenbewohnerInnen
"EINMAL IM LEBEN PÜNKTLICH SEIN!"
Am 24. Februar beginnen die ersten Prozesse gegen TeilnehmerInnen der bundesweiten Wagenplatzdemonstration vom 24.April 2004 in der Hamburger Hafenstrasse.
Mehrere hundert Wagenmenschen aus 63 Orten Deutschlands, sowie aus Frankreich, Belgien, Holland und der Schweiz demonstrierten mit ihren rollenden Behausungen für den Erhalt von Wagenplätzen, gegen Kriminalisierung und für die Akzeptanz des Wagenlebens als eigenständige Wohnform.
Am 24. Februar beginnen die ersten Prozesse gegen TeilnehmerInnen der bundesweiten Wagenplatzdemonstration vom 24.April 2004 in der Hamburger Hafenstrasse.
Mehrere hundert Wagenmenschen aus 63 Orten Deutschlands, sowie aus Frankreich, Belgien, Holland und der Schweiz demonstrierten mit ihren rollenden Behausungen für den Erhalt von Wagenplätzen, gegen Kriminalisierung und für die Akzeptanz des Wagenlebens als eigenständige Wohnform.
Unter dem Motto „Einmal im Leben pünktlich sein“ rollten am Samstag, dem 24.04.04, gegen 7 Uhr ca. 100 Wagen aus dem gesamten Bundesgebiet in die St.Pauli- Hafenstrasse ein, um mit einer Protestaktion auf die zugespitzte Situation der Wagenplätze aufmerksam zu machen.
Es sollten neben diversen Informationsveranstaltungen eine gemeinsame Pressekonferenz und ein grosses Rahmenprogramm stattfinden.
Ungeachtet der Anwesenheit von Rechtsanwälten und eines Anmelders löste die Hamburger Polizei unter Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz und unter Mißachtung des Versammlungsrechtes die Demonstration gewaltsam auf. Die cops verschafften sich äußerst brachial Zutritt zu den Fahrzeugen - Fensterscheiben wurden eingeschlagen, Lenkradschlösser aufgebrochen, Armaturen abgerissen, die Fahrzeuge kurzgeschlossen und auf ein Polizeigelände verbracht.
DemonstrantInnen wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen, gegen 48 Leute wurden Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet, bereits mehrere von ihnen bekamen in den letzten Wochen Strafbefehle i.H.v. 1000,- bis 1500 ,- € zugestellt.
Aufgrund der eingelegten Widersprüche beginnen kommenden Donnerstag im Hamburger Strafjustizgebäude die ersten Hauptverhandlungen.
KOMMT ALLE ZU DEN PROZESSEN:
DONNERSTAG, 24 FEBRUAR, 13:00 UHR !
Strafjustizgebäude Hamburg, Sievekingplatz 3, Raum 201a
Mittwoch ist um 12 Uhr im Buttclub (Hafenstrasse 126) eine Pressekonferenz zum Pünktlich-Prozessbeginn.
Ab Mittwoch 18 Uhr ist das Cafe Feuerwache in der Chemnitzstr.3 (Altona) offen als Anlaufstelle für alle. Da gibt es Infos, Pennplätze und was zu futtern.
Donnerstag Abend gibt´s dann noch Getränke & Musik im Buttclub!
Es sollten neben diversen Informationsveranstaltungen eine gemeinsame Pressekonferenz und ein grosses Rahmenprogramm stattfinden.
Ungeachtet der Anwesenheit von Rechtsanwälten und eines Anmelders löste die Hamburger Polizei unter Schlagstock- und Pfeffersprayeinsatz und unter Mißachtung des Versammlungsrechtes die Demonstration gewaltsam auf. Die cops verschafften sich äußerst brachial Zutritt zu den Fahrzeugen - Fensterscheiben wurden eingeschlagen, Lenkradschlösser aufgebrochen, Armaturen abgerissen, die Fahrzeuge kurzgeschlossen und auf ein Polizeigelände verbracht.
DemonstrantInnen wurden eingekesselt und in Gewahrsam genommen, gegen 48 Leute wurden Strafverfahren wegen Nötigung eingeleitet, bereits mehrere von ihnen bekamen in den letzten Wochen Strafbefehle i.H.v. 1000,- bis 1500 ,- € zugestellt.
Aufgrund der eingelegten Widersprüche beginnen kommenden Donnerstag im Hamburger Strafjustizgebäude die ersten Hauptverhandlungen.
KOMMT ALLE ZU DEN PROZESSEN:
DONNERSTAG, 24 FEBRUAR, 13:00 UHR !
Strafjustizgebäude Hamburg, Sievekingplatz 3, Raum 201a
Mittwoch ist um 12 Uhr im Buttclub (Hafenstrasse 126) eine Pressekonferenz zum Pünktlich-Prozessbeginn.
Ab Mittwoch 18 Uhr ist das Cafe Feuerwache in der Chemnitzstr.3 (Altona) offen als Anlaufstelle für alle. Da gibt es Infos, Pennplätze und was zu futtern.
Donnerstag Abend gibt´s dann noch Getränke & Musik im Buttclub!
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
EINMAL IM LEBEN PÜNKTLICH SEIN... ??
Hier noch eine Auswahl von links mit Fotos, Videos, Berichten, Pressespiegel und Polizeimeldung:
INDYMEDIA:
Fotos:
Videos:
Textbeiträge
PRESSE:
ddp:
TAZ
ddP
junge welt:
die Welt:
dpa:
Hamburger Morgenpest:
POLIZEIBERICHT:
in freiburg gehts ähnlich ab
Die Stadt droht, die Schattenparker in zwei Wochen vom Gelände beim OBI in St. Georgen von den Bullen räumen zu lassen. Diese Politik wird Konsequenzen haben. Finger weg von AZ’s, Wagenburgen und Squats!
www.antifa-freiburg.de
TAZ-Artikel von Mittwoch
Kriminalisierung der Bauwagenszene: 48 Besitzer von Wohn-Lkw werden aufgrund einer Demo wegen Nötigung vor Gericht gezogen. In den Verfahren stehen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das polizeiliche Handeln auf dem Prüfstand
VON KAI VON APPEN
Es sollte eine große politische Manifestation werden, weil weiterhin bundesweit - und gerade in Hamburg - das Leben auf vier Rädern bedroht ist. Und darum machten sich Nutzer- und HalterInnen von Wohn-Lkws aus der ganzen Republik auf den Weg nach Hamburg, um am 24. April 2004 ein Zeichen zu setzen. Unter dem Motto "Einmal im Leben pünktlich sein ..." fuhren in den frühen Morgenstunden 99 Wohngefährte vor den ehemals besetzten Häusern an der Hafenstraße auf. Doch statt bei einem Straßenfest Kultur, Speisen und Getränke sowie politische Informationen über ihre Wohnform präsentieren zu können, wurden die "Bauis" mit der Staatsmacht konfrontiert.
48 Personen, die damals in Gewahrsam genommen wurden und von denen die politische Justiz glaubt, sie als FahrerInnen oder HalterInnen einem Fahrzeug zuordnen zu können, wird nun in aufwendigen Einzelverfahren wegen "Nötigung" der Prozess gemacht. Dabei gehen die 48 VerteidigerInnen davon aus, dass vielmehr die Polizeiführer Kuno Lehmann und Thomas Mülder auf die Anklagebank gehören. Strafrechtler Andreas Beuth hat deswegen stellvertretend Strafanzeige gegen beide und "andere Mittäter" wegen Sachbeschädigung der Wohn-Lkws gestellt, die Verwaltungsrechtlerin Cornelia Ganten-Lange hat Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. "Die Auflösung der Versammlung war nämlich rechtswidrig", sagt Ganten-Lange.
Sie beruft sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht. Das hat befunden, dass allein ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht eine Demo-Auflösung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht rechtfertigt.
Die Auflösung war jedoch damit begründet worden, dass der Verkehr behindert werde. "Es ist eine vom Grundgesetz geschützte politische Versammlung gewesen", so Beuth zur taz, die alle Kriterien erfüllt habe: Es wurden Transparente mitgeführt, Flugblätter verteilt und Reden über Megaphone gehalten. "Dass eine Versammlung den Verkehr beeinträchtigt, liegt in der Natur der Sache", sagt Beuth und verweist auf die Rechtsprechung. Solange das "Hauptziel der Akteure nicht die Beeinträchtigung des Straßenverkehrs" sei, handele es sich nicht um Nötigung; Behinderungen seien hinzunehmen. "Die Polizei", sagt Beuth, "war anfangs selbst davon ausgegangen, dass es sich um eine Versammlung handelt." Überdies hatte sich mit dem ehemaligen Regenbogen-Bürgerschaftsabgeordneten Norbert Hackbusch in der von Einsatzleiter Mülder gesetzten Frist ein Versammlungsleiter gefunden.
Doch die Polizeiführung ließ sich auf keinerlei Verhandlungen über die Dauer und Gestaltung der Veranstaltung ein. "Es ging einzig und allein immer nur um die Auflösung", sagt Beuth. Selbst den von Hackbusch als Alternative unterbreiteten Vorschlag, das Fest an einen anderen "von der Polizei zu bestimmenden Ort" zu verlegen - es waren der England-Fähranleger und das Heiligengeistfeld im Gespräch - lehnte Mülder ab. Er bestand, offensichtlich auf Weisung von Gesamteinsatzleiter Lehmann, auf der Auflösung der Veranstaltung und dem Abzug der Gefährte - allerdings nicht ohne Personalienfeststellung der FahrerInnen und Durchsuchung der Wohnbereiche.
Als dies wiederum die TeilnehmerInnen ablehnten, ließ Mülder mit Schlagstöcken und Pfefferspray die Bauis abdrängen, einkesseln und in Gewahrsam nehmen. Noch vor Eintreffen der ersten Abschleppwagen ordnete er an, bei verschlossenen Wohnmobilen die Scheiben einzuschlagen oder diese anderweitig aufzubrechen, Lenkradschlösser zu knacken, die Wagen kurzzuschließen und wegzufahren. "Zum Teil erhebliche Sachschäden bis 1.900 Euro", beklagt eine Halterin.
Begleitet von einer Kundgebung vor dem Strafjustizgebäude am Sievekingplatz (12 Uhr) beginnen morgen Mittag die ersten drei der 48 Prozesse. Nur drei der angeklagten Bauis kommen aus Hamburg.
taz Hamburg Nr. 7598 vom 23.2.2005, Seite 21, 132 Zeilen (TAZ-Bericht), KAI VON APPEN
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