Gebühren für Demos wahrscheinlich rechtswidrig

Peter 19.02.2005 14:14 Themen: Repression
Einer Aktivistin ist Prozesskostenhilfe vom Amtsgericht zugesagt worden, da Ihre Klage gegen Gebühren für Demos Aussicht auf Erfolg hat.
Giessen, 19.2.2005: Der nächste kleine Teilerfolg im Rahmen der Antirepressionsarbeit aus dem Umfeld der Projektwerkstatt ist zu vermelden: Das Verwaltungsgericht hält die Klage gegen Demogebühren in Hessen für aussichtsreich und gewährt deshalb Prozesskostenhilfe! Wie auch schon die Einstellung eines Verfahrens am 6.2. siehe Indyartikel (  http://de.indymedia.org/2005/02/107231.shtml) zeigt sich, wie Verzweifelt von den Behörden versucht wird, Protest schon im Keim zu ersticken und mit absurden bis erlogenen Vorwürfen Aktivisten mit Prozessen zu überziehen. Die jetzt stattfinden Widerstands- und Utopietage sollen (www.wut2005.de.vu) unter anderem diese Prozessreihen begleiten und Möglichkeiten des Widerstands gegen alltägliche staatlichen Gewalt praktisch werden lassen. Dazu sind alle in den nächsten 3 Wochen in der Projektwerkstatt (www.projektwerkstatt.de) eingeladen.
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Ergänzungen

Gebühren für Grundrechte - ?

Falcone 19.02.2005 - 21:50
Was hätten wohl die Väter des Grundgesetzes - ua. Carlo Schmid - dazu gesagt, dass nun Gebühren für die Ausübung von Grundrechten (Art. 8, Art. 5 GG) verlangt werden ? Wer steht hier eigentlich noch auf dem Boden des Grundgesetzes ? Wer steht noch hinter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - diejenigen, die Gebühren einzutreiben versuchen, die Abmahnungsbescheide für das Unterlassen von Demonstrationen versenden ?

widerstandsrecht

tut nichts zur sache 20.02.2005 - 00:16
Die "Väter des Grundgesetzes" haben doch gegen solche Politik
ein Widerstandsrecht in der Verfassung implementiert:
(Artikel 20, Absatz 4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.

@tut nichts zur sache

wissender 20.02.2005 - 12:54
Artikel 20 Abs. 4 GG greift allerdings nur, wenn die verfassungsgemäßen Organe diese Ordnung nicht mehr selbst schützen können (in jedem guten Grundgesetzkommentar nachzulesen)! Das dies aber gerade nicht der Fall ist, zeigt der vorstehende Artikel! Die Rechtsprechung scheint diesem Anliegen, entgegen der Verwaltung, durchaus aufgeschlossen zu gegenüber zu stehen und wird auch entsprechenden handeln!

noch besser ... hess. Verfassung

Recht-Extremist? 20.02.2005 - 13:24
Da das Ganze in Hessen stattfindet, gibt die Landesverfassung noch mehr hier. Dort steht sinngemäß, dass bei verfassungswidriger Ausübung öffentlicher Gewalt die BürgerInnen sogar die PFLICHT zum Widerstand haben. Das ist vielleicht ein nettes Thema für die ganzen Prozesse dort gegen ProjektwerkstättlerInnen und Umfeld ... sind die danach nicht die einzigen, die sich an die Verfassung halten???