Gebühren für Demos wahrscheinlich rechtswidrig
Einer Aktivistin ist Prozesskostenhilfe vom Amtsgericht zugesagt worden, da Ihre Klage gegen Gebühren für Demos Aussicht auf Erfolg hat.
Giessen, 19.2.2005: Der nächste kleine Teilerfolg im Rahmen der Antirepressionsarbeit aus dem Umfeld der Projektwerkstatt ist zu vermelden: Das Verwaltungsgericht hält die Klage gegen Demogebühren in Hessen für aussichtsreich und gewährt deshalb Prozesskostenhilfe! Wie auch schon die Einstellung eines Verfahrens am 6.2. siehe Indyartikel ( http://de.indymedia.org/2005/02/107231.shtml) zeigt sich, wie Verzweifelt von den Behörden versucht wird, Protest schon im Keim zu ersticken und mit absurden bis erlogenen Vorwürfen Aktivisten mit Prozessen zu überziehen. Die jetzt stattfinden Widerstands- und Utopietage sollen (www.wut2005.de.vu) unter anderem diese Prozessreihen begleiten und Möglichkeiten des Widerstands gegen alltägliche staatlichen Gewalt praktisch werden lassen. Dazu sind alle in den nächsten 3 Wochen in der Projektwerkstatt (www.projektwerkstatt.de) eingeladen.
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Ergänzungen
Gebühren für Grundrechte - ?
widerstandsrecht
ein Widerstandsrecht in der Verfassung implementiert:
(Artikel 20, Absatz 4)
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.
@tut nichts zur sache
noch besser ... hess. Verfassung