München erneut "temporär demokratiefreie Zone"
Ein weiteres Mal verhinderte die Polizei mit einem massiven und martialischem Aufgebot die freie und ungestörte Ausübung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Über 50 Festnahmen, Knüppel- und Pfefferspray-Einsätze, lückenlose Videoüberwachung und zahlreiche Personenkontrollen verwandelten die Stadt München ein weiteres mal in eine „temporär demokratiefreie Zone“, so die Abschlussbilanz der Roten Hilfe e.V.
Mehrere tausend Menschen kamen am Samstag Mittag auf dem Marienplatz zusammen, um ihren Protest gegen die an diesem Wochenende im Hotel Bayerischer Hof stattfindende „41. Konferenz für Sicherheitspolitik“ zu äußern. Bereits am Vortag fanden mehrere Mahnwachen, eine Jubeldemo mit ca. 700 TeilnehmerInnen und eine Kundgebung vor dem Hotel Dorint Sofitel statt, in dem der „Bund der deutschen Industrie (BDI)“ und der „Bundesverband deutscher Banken (BdB)“ eine „Finanzierungskonferenz Nordafrika Mittelost“ veranstaltete.
„Versammlungsfreiheit“ wird zur Farce
Sich „frei“ zu Versammeln, bedeutete für TeilnehmerInnen, sich zunächst in Polizeikontrollen behördlich registrieren und durchsuchen zu lassen und sich zwischen Polizeiabsperrungen und behelmten Sondereinheiten einen Weg zur Versammlung zu bahnen. Mitgeführte Transparente und Plakate wurden angesichts der massiven Abschirmung der Polizei nahezu wirkungslos. Einige Teilnehmer wurden teilweise den ganzen Tag über von Zivilpolizisten gezielt verfolgt und dabei immer wieder verbal und auch körperlich drangsaliert. Unbeteiligte wurden in die Demonstration geschubst, andere am Verlassen der Demonstration körperlich gehindert.
Damit war die Teilnahme nur unter massiven persönlichen Einschränkungen und unter Gefährdung der eigenen körperlichen Unversehrtheit möglich. Das scheint gewollt: Menschen sollen vom demonstrieren abgehalten werden; denen, die trotzdem auf die Straße gehen, wird es so unangenehm wie möglich gemacht.
Über fünfzig Festnahmen und zahlreiche Verletzte
Insgesamt wurden am Wochenende über 50 Personen von der Polizei festgenommen, davon 46 während der Demonstration am Samstag. Bei zahlreichen Zugriffen kam es zu Verletzungen durch Pfefferspray und Schlagstockeinsätzen. So wurden beispielsweise einem 21-jährigen Zähne ausgeschlagen.
Immer wieder wurden geringe Vergehen (z.B. Verstöße gegen den Auflagenbescheid durch seitliches Tragen von Transparenten, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt) zum Anlass für teils brutale Polizeieingriffe. Zumeist resultierten strafrechtliche Vorwürfe (z.B. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“) erst aus diesen Einsätzen, wenn sich TeilnehmerInnen vor Übergriffen schützen wollten.
Laut unseren Informationen wurden alle Verhafteten spätestens in der Nacht zum Sonntag wieder entlassen – wohl auch ein Erfolg der juristischen und politischen Auseinandersetzungen über die langen Haftzeiten der vergangenen Jahre.
Dokumentation von Polizeigewalt oder Telefonieren strafbar?
Auch dieses Jahr zwang die Polizei etliche FotografInnen, Aufnahmen von Polizeiübergriffen sofort zu löschen, andere gerieten durch ihre Dokumentation der Geschehnisse selbst in Bedrängnis: z.B. wurde eine 24-jährige Verhaftet, die einen Einsatz prügelnder Zivilbeamter dokumentierte.
Wer sein Mobiltelefon benutzte, geriet ebenfalls in das Visier der Beamten. Die Verständigung von AnwältInnen über den Ermittlungsausschuss wurde in vielen Fällen von Zivilbeamten durch Androhung der Beschlagnahme des Mobiltelefons oder sogar körperlichem Einsatz unterbunden und führte in einigen Fällen auch zu Verhaftungen.
Totalüberwachung – Umfassende Erfassung der Demonstrierenden
Während dem gesamten Verlauf waren auf alle Anwesenden Dutzende Polizeikameras gerichtet, deren Bilder erfahrungsgemäß systematisch ausgewertet werden. Zusammen mit den Daten aus Vorkontrollen und ergänzt durch die Daten der Festnahmen und Verhöre füllen diese diverse Dateien bei Polizei und Verfassungsschutzämtern. Schon die Teilnahme an Demonstrationen dient immer wieder als Begründung z.B. für „Präventivmaßnahmen“ wie Ausreiseverbote, Vorbeugehaft, „Gefährdenansprachen“ und Meldeauflagen. DemonstrationsteilnehmerInnen geraten ins Visier des Verfassungsschutzes, was schon z.B. zu Nachteilen am Arbeitsplatz oder sogar Berufsverboten führte.
Das Bundesverfassungsgericht kritisierte bereits 1983 in seinem Urteil zur Volkszählung (BVerfGE 65,1) diese Praxis: „Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und das ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist". Und im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 (BvR 233, 341/81) betont das Gericht den notwendigerweise staatsfreien und unreglementierten Charakter von Demonstrationen: „behördliche Maßnahmen [seien] unvereinbar, die [...] etwa den Zugang zu einer Demonstration durch Behinderung von Anfahrten und schleppende vorbeugende Kontrollen unzumutbar erschweren oder ihren staatsfreien unreglementierten Charakter durch exzessive Observationen und Registrierungen verändern“. Die Diskrepanz zwischen diesen Forderungen und der Wirklichkeit können eigentlich keinem aufmerksamen Beobachter entgangen sein.
Demonstration gegen Polizeigewalt und staatliche Repression
Am heutigen Sonntag beginnt um 15.00 Uhr vor dem Innenministerium am Odeonsplatz eine Demonstration gegen die staatliche Repression des Wochenendes.
Paula Schreiber, Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V. fasst zusammen: „Grundsätzlich wird jede Versammlung unter diesen Bedingungen zur demokratischen Farce, auch wenn die absolute Zahl gewalttätiger Übergriffe der Polizei dieses Jahr geringer ausgefallen ist. Angesichts der massiven Abschreckung, der nahezu lückenlosen Erfassung der Teilnehmenden, totaler Videoüberwachung sowie eines martialischen und fast alles dominierendem Polizeiaufgebot besteht das ‚Recht auf freie Versammlung’ lediglich auf dem Papier.“
Betroffene von staatlicher Repression an diesem Wochenende können sich für weitere politische als auch finanzielle Unterstützung bei der Roten Hilfe e.V. melden.
„Versammlungsfreiheit“ wird zur Farce
Sich „frei“ zu Versammeln, bedeutete für TeilnehmerInnen, sich zunächst in Polizeikontrollen behördlich registrieren und durchsuchen zu lassen und sich zwischen Polizeiabsperrungen und behelmten Sondereinheiten einen Weg zur Versammlung zu bahnen. Mitgeführte Transparente und Plakate wurden angesichts der massiven Abschirmung der Polizei nahezu wirkungslos. Einige Teilnehmer wurden teilweise den ganzen Tag über von Zivilpolizisten gezielt verfolgt und dabei immer wieder verbal und auch körperlich drangsaliert. Unbeteiligte wurden in die Demonstration geschubst, andere am Verlassen der Demonstration körperlich gehindert.
Damit war die Teilnahme nur unter massiven persönlichen Einschränkungen und unter Gefährdung der eigenen körperlichen Unversehrtheit möglich. Das scheint gewollt: Menschen sollen vom demonstrieren abgehalten werden; denen, die trotzdem auf die Straße gehen, wird es so unangenehm wie möglich gemacht.
Über fünfzig Festnahmen und zahlreiche Verletzte
Insgesamt wurden am Wochenende über 50 Personen von der Polizei festgenommen, davon 46 während der Demonstration am Samstag. Bei zahlreichen Zugriffen kam es zu Verletzungen durch Pfefferspray und Schlagstockeinsätzen. So wurden beispielsweise einem 21-jährigen Zähne ausgeschlagen.
Immer wieder wurden geringe Vergehen (z.B. Verstöße gegen den Auflagenbescheid durch seitliches Tragen von Transparenten, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt) zum Anlass für teils brutale Polizeieingriffe. Zumeist resultierten strafrechtliche Vorwürfe (z.B. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“) erst aus diesen Einsätzen, wenn sich TeilnehmerInnen vor Übergriffen schützen wollten.
Laut unseren Informationen wurden alle Verhafteten spätestens in der Nacht zum Sonntag wieder entlassen – wohl auch ein Erfolg der juristischen und politischen Auseinandersetzungen über die langen Haftzeiten der vergangenen Jahre.
Dokumentation von Polizeigewalt oder Telefonieren strafbar?
Auch dieses Jahr zwang die Polizei etliche FotografInnen, Aufnahmen von Polizeiübergriffen sofort zu löschen, andere gerieten durch ihre Dokumentation der Geschehnisse selbst in Bedrängnis: z.B. wurde eine 24-jährige Verhaftet, die einen Einsatz prügelnder Zivilbeamter dokumentierte.
Wer sein Mobiltelefon benutzte, geriet ebenfalls in das Visier der Beamten. Die Verständigung von AnwältInnen über den Ermittlungsausschuss wurde in vielen Fällen von Zivilbeamten durch Androhung der Beschlagnahme des Mobiltelefons oder sogar körperlichem Einsatz unterbunden und führte in einigen Fällen auch zu Verhaftungen.
Totalüberwachung – Umfassende Erfassung der Demonstrierenden
Während dem gesamten Verlauf waren auf alle Anwesenden Dutzende Polizeikameras gerichtet, deren Bilder erfahrungsgemäß systematisch ausgewertet werden. Zusammen mit den Daten aus Vorkontrollen und ergänzt durch die Daten der Festnahmen und Verhöre füllen diese diverse Dateien bei Polizei und Verfassungsschutzämtern. Schon die Teilnahme an Demonstrationen dient immer wieder als Begründung z.B. für „Präventivmaßnahmen“ wie Ausreiseverbote, Vorbeugehaft, „Gefährdenansprachen“ und Meldeauflagen. DemonstrationsteilnehmerInnen geraten ins Visier des Verfassungsschutzes, was schon z.B. zu Nachteilen am Arbeitsplatz oder sogar Berufsverboten führte.
Das Bundesverfassungsgericht kritisierte bereits 1983 in seinem Urteil zur Volkszählung (BVerfGE 65,1) diese Praxis: „Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und das ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8,9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens ist". Und im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1985 (BvR 233, 341/81) betont das Gericht den notwendigerweise staatsfreien und unreglementierten Charakter von Demonstrationen: „behördliche Maßnahmen [seien] unvereinbar, die [...] etwa den Zugang zu einer Demonstration durch Behinderung von Anfahrten und schleppende vorbeugende Kontrollen unzumutbar erschweren oder ihren staatsfreien unreglementierten Charakter durch exzessive Observationen und Registrierungen verändern“. Die Diskrepanz zwischen diesen Forderungen und der Wirklichkeit können eigentlich keinem aufmerksamen Beobachter entgangen sein.
Demonstration gegen Polizeigewalt und staatliche Repression
Am heutigen Sonntag beginnt um 15.00 Uhr vor dem Innenministerium am Odeonsplatz eine Demonstration gegen die staatliche Repression des Wochenendes.
Paula Schreiber, Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V. fasst zusammen: „Grundsätzlich wird jede Versammlung unter diesen Bedingungen zur demokratischen Farce, auch wenn die absolute Zahl gewalttätiger Übergriffe der Polizei dieses Jahr geringer ausgefallen ist. Angesichts der massiven Abschreckung, der nahezu lückenlosen Erfassung der Teilnehmenden, totaler Videoüberwachung sowie eines martialischen und fast alles dominierendem Polizeiaufgebot besteht das ‚Recht auf freie Versammlung’ lediglich auf dem Papier.“
Betroffene von staatlicher Repression an diesem Wochenende können sich für weitere politische als auch finanzielle Unterstützung bei der Roten Hilfe e.V. melden.
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Ergänzungen
jaja
da hat sich wohl nichts geändert. in deutschland wird mensch ausgerechnet während der ausübung eines der elementarsten demokratischen grundrechte am undemokratischsten behandelt.
gegen kameras gibt's nur eins: vermummen. und zwar massenhaft. dann lassen die bullen es auch meistens durchgehen.
demokratie, demokratie, wir haben und wir hatten sie nie...
UMTS...
vermummung
bei der demo habe ich erfahren das sich angeblich eine einzelne person vermummt hat, daraufhin hat ein trupp polizisten sich ziemlich heftig einen weg durch die demonstranten gebahnt, nur um denjenigen dann in weiterer folge festzunehmen. natürlich haben sich die demonstranten um den vermummten herum auch gewehrt, diese wurden dann natürlich auch festgenommen.
wenn dann müssten sich alle demonstranten vermummen, aber das würde bestimmt massive probleme mit den polizisten geben!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
polizeiosterei — eieiei