Anklage wegen Online-Demo gegen Lufthansa

Libertad! 21.01.2005 10:01 Themen: Antirassismus Repression
Mit Datum 28.12.2004 hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage beim Amtsgericht gegen den Anmelder der Internet-Domains  http://www.libertad.de und  http://www.sooderso.de erhoben, da er „durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat – Nötigung gemäß §240 StGB – aufgefordert“ habe. Die "Schriften" riefen zur Teilnahme an der online-Demo gegen das Abschiebegeschäft auf.
„Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren.“ (Aus einem Aufruf zur Online-Demo gegen die Lufthansa)

Zur Erinnerung: Im März 2001 begannen die Initiativen „Libertad!“ und „Kein Mensch ist illegal“ mit der Mobilisierung zu einer Online-Demo im Zusammenhang mit der deportation.class-Kampagne gegen das Lufthansa-Abschiebegeschäft. Unterstützt und zur Aktion aufgerufen wurde von rund 250 Gruppen und Einzelpersonen aus den Bereichen der Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften und NGO’s. (u.a. José Bové (''Confédération paysanne'', France), Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen (Hamburger Signal) e.V. und SAFERCITY.DE, Internationales Sekretariat der CNT und Syndicat de L'Industrie Informatique CNT-SII aus Frankreich, Antiapartheidsgruppe Kiel, Centro de Documentación en Derechos Humanos "Segundo Montes Mozo S.J.", Quito, Ecuador)

Am 20. Juni 2001, am Tag der Lufthansa-Aktionärshauptversammlung in Köln, war es soweit: Mehr als 10.000 Teilnehmer/innen brachten mit ihren Zugriffen auf die Lufthansa-Webseite den digitalen Kranich ins Wanken, die Seite war zeitweise lahmgelegt.

„Nötigung“ und „Anstiftung zur Nötigung“ war das aus Sicht der Frankfurter Staatsanwaltschaft, die auf eine Anzeige der Lufthansa AG hin am 17.10.2001 eine Razzia bei Libertad! durchführen ließ. Insgesamt zehn Computer und weitere Datenträger wurden beschlagnahmt, und befinden sich zum größten Teil bis heue im Besitz der Frankfurter Polizei.

Das große öffentliche Interesse und die rege Beteiligung an der Online-Demo waren sehr erfreulich, und groß war auch die folgende Solidarität in Form von Unterstützungserklärungen für Libertad!.

Im Mai 2004 wurde Libertad! von Seiten der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eines Vergleichs zur Einstellung des Verfahrens signalisiert. Voraussetzung war ein „Schuldeingeständnis“ und der Verzicht auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Libertad! lehnte und lehnt dies ab, da wir Protest und Widerstand gegen das tödliche Geschäft mit den Abschiebungen nach wie vor für absolut legitim und notwendig halten.

Mit Datum 28.12.2004 hat nun die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main Anklage beim Amtsgericht gegen den Anmelder der Internet-Domains „www.libertad.de“ und „www.sooderso.de“ erhoben, da er „durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat – Nötigung gemäß §240 StGB – aufgefordert“ habe.

Politisch und moralisch souverän blicken wir einem Prozeß entgegen, der für die Lufthansa AG nur mehr Peinlichkeiten an die Öffentlichkeit tragen wird, als dies vor und während der Online-Demo bereits der Fall war.

Im Übrigen entscheiden wir selbst, was wir richtig finden, gegen Abschiebungen zu tun!

Das World Wide Web ist ein öffentlicher Raum. Wir werden auch in Zukunft zu den neuen Protest- und Widerstandsformen im Internet aufrufen und uns an ihrer Organisierung beteiligen!

SPENDENKONTO:
Förderverein Libertad! e.V.
Ökobank, BLZ 50090100, Konto-Nr. 202 15810
Stichwort “Onlinedemo”
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Ergänzungen

Ich habe auch mitgemacht

Demonstrant und Straftäter 21.01.2005 - 10:10
Solidarität! - Der Protest im Internet war eine gute Idee. Schade, dass er hier in Deutschland nicht wieder in der Form aufgegriffen wurde. Ich habe das damals mit Interesse verfolgt und mitgemacht. Die Mobilisierungshomepage von 2001 gibt es immer noch:

 http://go.to/online-demo

Online-Demo als eine neue Protestform

Velten Schäfer 21.01.2005 - 11:07
Im "Neuen Deutschland" vom 14.01.2005 wird in einem Artikel über neue Protestformen der Linken auch über die Online-Demonstration gegen Abschiebungen durch Lufthansa und die erfolgte Repression berichtet - kurz und informativ:

Weiterer Link zu einem Hintergrundartikel

N.N. 21.01.2005 - 11:16
Im "ak" Nr. 461 vom 19.04.2002 befindet sich ein Hintergrundartikel zur Motivation der Online-Demo und zur bisher erfolgten Repression aufgrund verschiedener (bisher folgenlos gebliebener) Strafanzeigen der Lufthansa AG

Historisches

Jürgen Weber 21.01.2005 - 11:40
Mitteilungen zur Polizeirazzia bei Libertad im Oktober 2001

von Sven Maier (Libertad):  http://de.indymedia.org//2001/10/9387.shtml
von Jan Hoffmann (KMII):  http://de.indymedia.org//2001/10/9583.shtml

Solidaritätserklärungen

der JungdemokratInnen/Junge Linke:  http://de.indymedia.org//2001/10/9583.shtml
Frankfurter StudentInnen:  http://de.indymedia.org//2001/10/9443.shtml

Hintergrund

Proteste gegen die Abschiebe-Airline LTU:
 http://www.deportation-airlines.de/
 http://de.indymedia.org//2003/07/58443.shtml
 http://de.indymedia.org//2003/07/58403.shtml

Links zur deportation.class-Kampagne:  http://www.aktivgegenabschiebung.de/links_depclass.html

SPENDENKONTO

Libertad! 21.01.2005 - 11:45
Das oben angegebene Spendenkonto existiert nicht mehr. Spenden für Prozess- und Anwaltskosten bitte unter dem Stichwort "Onlinedemo" auf:

Förderverein Libertad! e.V.
Kontonummer: 8020069300
Bankleitzahl: 430 609 67
GLS Gemeinschaftsbank

Inkriminierte Texte

Abschiebungen stoppen! Lufthansa abschalten! 21.01.2005 - 12:36
Offenbar sind es folgene beiden "Schriften", durch deren "Verbreiten [...] zu einer rechtswidrigen Tat – Nötigung gemäß §240 StGB – aufgefordert" wurde:

 http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/onlinedemo/pe010307.shtml
 http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/onlinedemo/rb03.shtml

Weitere Informationen:  http://www.libertad.de/inhalt/projekte/depclass/

Lufthansa was offline

Hacktivist 21.01.2005 - 13:44
Auch wenn es Lufthansa damals geleugnet hat!

Für Interessierte: elektronischer Infodienst

Libertad! 21.01.2005 - 13:53
Wer regelmäßig über den weiteren Verlauf der Anklage, der Prozessterminierung, Prozessverlauf u.a.m. informiert werden möchte, kann sich auf unseren elektronischen Infodienst eintragen: einfach eine Mail an
 infodienst-subscribe@4libertad.de oder übers Internet  http://www.libertad.de/service/mailinglisten.html

Zur Mitarbeit und Teilhabe in/an einer Mobilisierung, Öffentlichkeitsarbeit zum Prozess seit ihr herzlich eingeladen. In ein, zwei Wochen werden wir unsere ersten Überlegungen und Vorhaben kundtun.

Solidaritätserklärungen und -aktivitäten, Spenden für die
Prozesskosten u.a. sind also heftigst erwünscht.

bin ja kein rechtsgelehrter

dasbrot 21.01.2005 - 17:41
...aber in § 240 StGB (Nötigung) heißt es:
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

hier wurde einem MENSCHEN weder mit gewalt gedroht, noch wurde ein MENSCH zu einer handlung, duldung oder unterlassung genötigt. denn nach einer gewissen zeit war die seite doch ohne äußeres zutun wieder online.
und dass internetseiten jetzt rechtsanspruch haben wäre mir neu:-)

Jahre später: Anklage nach Online-Demo

Velten Schäfer 25.01.2005 - 14:10
"Neues Deutschland" meldet am 25.01.2005:

Mehr als drei Jahre nach der »Tat« folgt nun das gerichtliche Nachspiel. Wie am Wochenende bekannt wurde, soll sich die Frankfurter Initiative »Liberdad!« demnächst gerichtlich wegen eines Blockade-Aufrufs gegen die Internet-Seite der Lufthansa im Sommer 2001 verantworten.

Dem damals für die Internet-Seite der Gruppe zuständigen Mitarbeiter wird von der Staatsanwaltschaft Nötigung und Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Im Prozess würde es vor allem um einen dort veröffentlichten Aufruf gehen, den Online-Auftritt der Lufthansa durch massenhaftes Abfragen der Seite für einen Zeitraum von zwei Stunden lahm zu legen. Die Gruppe »Liberdad!« wollte seinerzeit in Kooperation mit anderen Initiativen wie »Kein Mensch ist illegal!« darauf aufmerksam machen, dass die Lufthansa an der aus Sicht der Kritiker inhumanen Abschiebepraxis Deutschlands viel Geld verdiene.

Dazu wurde im Internet ein Programm zur freien Verfügung gestellt, das die Lufthansa-Seite automatisch in schneller Folge abrufen und so für Überlastung sorgen sollte. Auf der »Liberdad«-Seite, so Gruppen-Sprecher Hans-Peter Kartenberg, war allerdings nicht das Programm selbst herunterzuladen; vor Gericht solle es nur um den Aufruf gehen.
Das Unternehmen hatte den Internet-Auftritt dann selbst kurzzeitig vom Netz genommen. Die Aktion war damals breit angekündigt und als »Demonstration« angemeldet worden. Über die Zulassung der Klage müssen jetzt Amtsrichter in Frankfurt (Main) entscheiden.

Online-Demo vor Gericht

ak 492 22.02.2005 - 17:53
Ziviler elektronischer Widerstand oder Computersabotage?

Am 20. Juni 2001 brach die Webseite www.lufthansa.com unter einem nie da gewesenen Besucheransturm zusammen. Um gegen die Abschiebungen mit Lufthansa-Maschinen zu protestieren, hatten tausende Internet-NutzerInnen während der Aktionärsversammlung des Konzerns zeitgleich die Seiten aufgerufen. Ob es sich bei der ersten großen Online-Demonstration in Deutschland um eine Modernisierung des Demonstrationsrechts handelte oder um eine Straftat, wird nun - dreieinhalb Jahre später - vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main verhandelt: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Domain-Inhaber von www.libertad.de "Nötigung" und "Aufruf zu Straftaten" vor. Die Initiative Libertad! hatte u.a. mit kein mensch ist illegal und Kanak Attak zu der Demonstration aufgerufen.

Über 13.000 Personen beteiligten sich laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft am 20. Juni 2001 an der Demonstration. Manchen TeilnehmerInnen sei es gelungen, die Seiten der Lufthansa innerhalb von zwei Stunden bis zu 25.000 Mal aufzurufen. Die OrganisatorInnen hatten eine Online-Protest-Software programmiert, mit deren Hilfe die DemonstrantInnen automatisiert Fluganfragen an die Datenbanken der Buchungsserver stellen konnten. (vgl. ak 450) Die Lufthansa AG, die sich bei der Aktionärsversammlung im Zeichen des Internet-Booms als "Netzkonzern" präsentieren wollte, scheute keine Mühe, um ihre Homepage erreichbar zu halten. Zusätzliche Serverkapazitäten waren angemietet worden; bei Überlastung schalteten die Techniker kurzfristig zwischen verschiedenen Breitbandnetzen hin und her. Vom Deutschen Forschungs-Netz, an das der Großteil der Hochschulen angeschlossen ist, war der Zugriff auf die Lufthansa-Homepage pauschal gesperrt worden. Vielerorts waren unter lufthansa.com trotzdem nur leere Bildschirme zu sehen: "Die Antwortzeiten für bei der Lufthansa anfragende Interessenten und Kunden in dem genannten Zeitraum (lagen) zeitweise zwischen drei bis zehn Minuten, was zu einem deutlichen Buchungsrückgang und damit verbundenen Einnahmeausfall bei der Gesellschaft führte", so resümiert die Anklageschrift die Wirksamkeit der Demonstration.
Versammlungsort: www.lufthansa.com

Schon im Vorfeld war es zu Kontroversen über die Legalität der neuen Protestform gekommen: "Die Bundesregierung spricht einer solchen Demonstration im virtuellen Raum ihre Rechtmäßigkeit ab", erklärte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums, denn: "Die im Artikel 8 Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit ist nur auf die physische Anwesenheit im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum zu beziehen." Das Ministerium riet der Lufthansa AG zur Anzeige und wies darauf hin, dass Datenveränderung als Computersabotage mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet würde. Die OrganisatorInnen indes pochten auf ihr Recht und argumentierten, das Netz sei ein öffentlicher Raum wie das Straßenland: "Wenn man im Internet schmutzige Geschäfte machen kann, kann man da auch demonstrieren." Um die Legalität zu unterstreichen, hatten die OrganisatorInnen vorab garantiert, dass keine Daten zerstört werden und jeder Demonstrationsteilnehmer durch seine IP-Adresse erkennbar sein werde. Die Demo war öffentlich angekündigt und beim Ordnungsamt Köln per Email angemeldet worden ("Versammlungsort: www.lufthansa.com"). Von den Strafandrohungen zeigten sich die OrganisatorInnen unbeeindruckt. Sie wiesen darauf hin, dass das Demonstrationsrecht "auch historisch gegen den Widerstand der Mächtigen durchgesetzt wurde".

Vier Monate nach der Demonstration zeigte sich, dass dies noch notwendig sein wird. Im Oktober 2001 brachen BeamtInnen der politischen Polizei die Tür des Frankfurter Dritte-Welt-Haus auf. In dem dort befindlichen Libertad!-Büro sowie in der Wohngemeinschaft des Inhabers von libertad.de beschlagnahmten die BeamtInnen insgesamt zehn Computer sowie CD-ROMs und Festplatten. (vgl. ak 455) Durch die Hausdurchsuchungen wurde die Initiative, die sich gegen staatliche Repression und für die Freiheit politischer Gefangener einsetzt, kurzfristig arbeitsunfähig. Seitdem befinden sich die Computer im Besitz der Frankfurter Polizei, die keine Bereitschaft erkennen lässt, die Rechner zurückzugeben. Vielmehr unterbreitete die Staatsanwaltschaft Libertad! ein Angebot, das Verfahren einzustellen; allerdings gegen ein Schuldeingeständnis, den Verzicht auf Schadensersatz und den Verzicht auf Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Die Initiative lehnte das Geschäft ab, darauf hin wurde im Januar 2005 Anklage erhoben.

Jetzt geht die Auseinandersetzung in eine neue Runde. Dreieinhalb Jahre hat Oberstaatsanwalt Jörg Claude benötigt, um eine fünfseitige Anklageschrift wegen der Online-Demonstration vorzulegen. Darin wird die Auffassung vertreten, Libertad! habe "durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat - Nötigung gemäß §240 StGB - aufgefordert". Konkret wird dem Domain-Inhaber von libertad.de vorgeworfen, Texte und Aufrufe zur Online-Demo auf der Webseite der Initiative publiziert zu haben. Das Strafmaß bewegt sich bei Aufruf zu Straftaten, in diesem Falle Nötigung der Lufthansa, zwischen Geldstrafe und drei Jahren Haft. Als ZeugInnen will die Staatsanwaltschaft neben BeamtInnen des Bundeskriminalamts und des Frankfurter Staatsschutzes auch die Lufthansa-Pressesprecherin Bettina Adenauer aufbieten. Sie wird Rede und Antwort stehen müssen. Libertad! hat angekündigt, einen offensiven Prozess zu führen, um das Demonstrationsrecht zu verteidigen und auf das Ziel der Online-Demonstration hinzuweisen, Kritik an Abschiebungen zu üben.
Präzedenzfall Internet- Demonstration

Die Online-Demonstration hatte einige internationale Vorbilder. Das New Yorker Electronic Disturbance Theatre koordiniert seit Jahren "zivilen elektronischen Widerstand" im Internet. In Deutschland hat die Online-Demonstration bislang leider keine NachahmerInnen gefunden. Von Medien- und PolitikwissenschaftlerInnen sowie JuristInnen wurde das Phänomen allerdings ausführlich in Fachzeitschriften diskutiert; die Aktion war auch Thema von Dissertationen. Mit dem Prozess wird Internet-Protest in Deutschland nun erstmals eine juristische Würdigung erhalten. Es wird darum gehen, ob Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, auch im Internet übertragbar sind, wie es u.a. der Richter und Experte für Online-Recht, Sierk Hamann, fordert. Auf Grund des Präzedenzcharakters werden Internet-Rechtsexperten das Verfahren genau beobachten. Die zuständige Amtsrichterin indes ist bislang nicht als Fachfrau für Internet-Recht in Erscheinung getreten. Bekannt ist sie vielmehr durch ihre konsequente Aburteilungen von DemonstrantInnen, die während des Irak-Kriegs an der US-Airbase in Frankfurt protestiert hatten.

Weil der Protest im Internet trotz allem nur als Ergänzung zu dem auf der Straße gedacht war, demonstrierten Libertad! und kein mensch ist illegal im Juni 2001 auch vor und in der Lufthansa-Aktionärsversammlung. Wenn Protest angeklagt wird, ist es das mindeste, darauf auch mit Protesten zu antworten. Im Zusammenhang mit der Prozesseröffnung wird es in Frankfurt eine Protestkundgebung geben, zu deren Teilnahme bereits herzlich eingeladen wird.

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