Mauern in der Yorck59 (Berlin)

yorck59bleibt 26.12.2004 20:52 Themen: Freiräume Repression
In der Nacht vom 23. auf den 24.12 wurden in dem Hausprojekt Yorckstr. 59 die Eingänge von der Veranstaltungs- und der Büroetage, wo u.a. die ARI (Antirassistische Initiative) Räume nutzt, zugemauert. Vom Treppenhaus des Seitenflügels wurden die Fluchttüren aufgebrochen und durch jeweils zwei Mauern der Zugang zu beiden Etagen unmöglich gemacht.
In der Nacht vom 23. auf den 24.12 wurden in dem Hausprojekt Yorckstr. 59 die Eingänge von der Veranstaltungs- und der Büroetage, wo u.a. die ARI (Antirassistische Initiative) Räume nutzt, zugemauert. Vom Treppenhaus des Seitenflügels wurden die Fluchttüren aufgebrochen und durch jeweils zwei Mauern der Zugang zu beiden Etagen unmöglich gemacht. Die BewohnerInnen des Hauses fanden die folgende Mitteilung an den Türen vor: „Büro Malermeister Lampert – An diesen Räumen wird ein Vermieterpfandrecht geltend gemacht – Pfandumkehr ist strafbar und wird zur Anzeige gebracht – Der Vermieter GBr Yorckstr. 59“.
Vor einem Jahr hat Marc Walter den Gebäudekomplex erworben und hat dafür die GBr Yorckstr. 59 gegründet. Seitdem versucht er mit der aktiven Unterstützung des Hausverwalters Boris Gregor Marweld die BewohnerInnen des Hauses zu vertreiben. Die Errichtung der Mauern stellt eine Fortführung der Zermürbungstaktik von Seiten des Vermieters dar, der die Anerkennung der bestehenden Mietverhältnisse mit den BewohnerInnen verweigert, seitdem der Mietvertrag mit dem Hausverein Färbung e.V. Ende September abgelaufen ist.
Die Mauern bedeuten eine enorme Einschränkung im Alltag des Projekts. Die Veranstaltungsetage wird seit vielen Jahren von nicht-kommerziellen Sport- und Theatergruppen und für Partys, Ausstellungen und politische Veranstaltungen genutzt, wie auch neulich für die subversive Kunst-und-Kultur-Woche. Die Büroetage wird von unterschiedlichen Initiativen und den BewohnerInnen genutzt, die dadurch an der weiteren Ausübung ihrer Tätigkeiten gehindert sind.
Die BewohnerInnen lassen sich aber von dieser „harten Maßnahme“ nicht einschüchtern und auch nicht vertreiben.



Weitere Informationen unter www.yorck59.net, ARI:  http://www.berlinet.de/ari/
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Ergänzungen

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Name 26.12.2004 - 21:41
Diese Aktion ist illegal. Auch Vermieter müssen sich an Gesetze halten.
Manchmal hilft der juristische Weg mehr, als unbeachtete Minidemos.

unbedingt rechtsanwalt!

xt 27.12.2004 - 07:23
beauftragt unbedingt einen rechtsanwalt - das geht auf staatskosten, wenn die beauftragende person ein geringes einkommen hat und ein vermögen unter 2300 Euro.
Ihr müsst dazu beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen; (alle Unterlagen, Einkommen etc... mitbringen) - das wird in der regel schnell und problemlos genehmigt.

Adresse

Heyerdahl 27.12.2004 - 09:36
Moin Leute,
gebt bitte noch einmal die Adresse des Hamburger Hauseigentümer bekannt. Mensch kann dann ja mal vorbeischauen.

Viva York

Rechtantwalte

XXX 27.12.2004 - 10:08
So weit wie ich weiß, die Leute der Yorckstr. arbeiten mit mehrere Rechtsantwalten. Wie schon bekannt, mehrere Prozesse laufen jetzt. Natürlich in Weihnachten is nicht so einfach juristische Maßnahmen zu treffen.
Es ist auch klar, dass die Ergebnisse der Rechberatungen werden normalerweise nicht veröffentlich. Das passiert in fast alle Fälle (Immobilienrecht oder nicht) die ich kenne.
Was ich nicht verstehe ist, warum wenn in politischen Ebenen agiert wird, immer wird gesagt, warum das Kollektiv X oder Y einen Rechtsantwalt nicht suchen, d.h., es wird vorausgesetzt, dass politisch agierende Leute die Rechtwege nicht kenne oder unfähig sind, sie zu nützen.

Adresse an Heyerdahl

yorckunterstützerin 27.12.2004 - 15:19
die adresse von walter in hamburg findest du im artikel zur demo, die zu ihm gemacht wurde
link ist  http://de.indymedia.org//2004/09/93038.shtml
wahrscheinlich ist dort allerdings nur sein zweitwohnsitz. eine kundgebung vor seinem haus in berlin wurde versucht, aber an einen entfernteren ort verwiesen. dafür fanden andere aktionen bei ihm zuhause statt.
keine ruhe den hausbesitzern und -verwaltern!
yorck59 bleibt!

Selbsthilfe

xyz 27.12.2004 - 16:47
Selbsthilfe/ erlaubte

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs mit privaten Mitteln.

Sie ist grundsätzlich gesetzlich nicht gestattet, da die Gefahr der "Selbstjustiz" besteht.

Ausnahmsweise ist sie jedoch in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zulässig:

* Kann staatliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden oder droht die Gefährdung der Verwirklichung eines Anspruchs, dürfen die Selbsthilfehandlungen vorgenommen werden, z.B. Wegnahme einer Sache oder Festnahme eines Verpflichteten.
* Zur Sicherung seines Vermieterpfandrechts darf der Vermieter die Entfernung der Sachen verhindern und die Sachen in Besitz nehmen, wenn der Mieter auszieht.
* Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.
Verbotene Eigenmacht ist jede ohne Gestattung vorgenommene Beeinträchtigung des Besitzes (z.B. Abzäunung eines Grundstückteils, Beschädigung der Sache).

Über "Malermeister Lampert"

Autonome Untersuchungskomission 27.12.2004 - 19:59
Malermeister Lampert wurde in der Datenbank der Industrie und Handelskammer Berlin (IHK) nicht gefunden. Vielleicht würde diesen Name von Marweld (Hausverwalter) oder Walter (Hausbesitzer) erfunden.

Artikel in "Junge Welt"

glu-glu 28.12.2004 - 17:12

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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