Agentur für Arbeit stellt Strafanzeige
Die Kölner Agentur für Arbeit stellt Strafanzeige gegen unbekannte Verfasser eines gefälschten Briefes, der in der letzten Woche offenbar an private Haushalte geschickt wurde. Mit dem Briefkopf der Agentur und der gefälschten Unterschrift des Arbeitsamtsprechers wurden die Haushalte der Stadt Köln aufgefordert Ein-Euro-Kräfte zu beschäftigen.
Dokumentation des Schreibens:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Köln
An alle Haushalte in Köln
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Zuge der Einführung des Arbitslosengeldses II und der damit geschaffenen Möglichkeit der Einrichtung von Arbitsgelegenheiten mit einer geringfügigen Mehraufwandsentschädigung, der so genannten "Ein-Euro-Jobs", verspricht sich die Bundesagentur für Arbeit eine deutliche Reduzierung der Arbeitslosenzahlen.
In vielen Regionen übersteigt allerdings die Zahl der schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen bei weitem das Angebot an Stellen, die im Sinn des Arbeitslosengeldes II als Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden sollen. Durch die neue Verwaltungsvorschrift zum Sozialgesetzbuch (VV-SGB, Band 10), veröffentlicht am 22. November 2004 durch die Bundesagentur für Arbeit, haben sich einige Änderungen ergeben, welche sich auf Privathaushalte auswirken.
Dies bedeutet für die Kölner Bürgerinnen und Bürger:
Ab dem 3. Januar 2005 haben Privathaushalte in Köln die Möglichkeit, Bezieher von Arbeitslosengeld II auf der Basis eines Stundenlohnes von einem bis zwei Euro zu beschäftigen. Diese können dann zu Arbeiten herangezogen werden, die im Haushalt anfallen. Die Aufgaben können bspw. Kinderbetreuung, Straßen kehren, Winter-Räumdienst oder kleinere Reparaturarbeiten umfassen. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine gewerbliche Nutzung der Arbeitsgelegenheiten nicht gestattet ist.
Im Sinne einer zügigen Umsetzung bitten wir Sie, die Anträge möglichst bald telefonisch oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Ihre Anfragen werden möglichst schnell und unbürikratisch bearbeitet.
Sollten Sie selbst vom Arbeistlosengeld II betroffen sein, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Köln
An alle Haushalte in Köln
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im Zuge der Einführung des Arbitslosengeldses II und der damit geschaffenen Möglichkeit der Einrichtung von Arbitsgelegenheiten mit einer geringfügigen Mehraufwandsentschädigung, der so genannten "Ein-Euro-Jobs", verspricht sich die Bundesagentur für Arbeit eine deutliche Reduzierung der Arbeitslosenzahlen.
In vielen Regionen übersteigt allerdings die Zahl der schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen bei weitem das Angebot an Stellen, die im Sinn des Arbeitslosengeldes II als Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden sollen. Durch die neue Verwaltungsvorschrift zum Sozialgesetzbuch (VV-SGB, Band 10), veröffentlicht am 22. November 2004 durch die Bundesagentur für Arbeit, haben sich einige Änderungen ergeben, welche sich auf Privathaushalte auswirken.
Dies bedeutet für die Kölner Bürgerinnen und Bürger:
Ab dem 3. Januar 2005 haben Privathaushalte in Köln die Möglichkeit, Bezieher von Arbeitslosengeld II auf der Basis eines Stundenlohnes von einem bis zwei Euro zu beschäftigen. Diese können dann zu Arbeiten herangezogen werden, die im Haushalt anfallen. Die Aufgaben können bspw. Kinderbetreuung, Straßen kehren, Winter-Räumdienst oder kleinere Reparaturarbeiten umfassen. Wir machen darauf aufmerksam, dass eine gewerbliche Nutzung der Arbeitsgelegenheiten nicht gestattet ist.
Im Sinne einer zügigen Umsetzung bitten wir Sie, die Anträge möglichst bald telefonisch oder schriftlich bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Ihre Anfragen werden möglichst schnell und unbürikratisch bearbeitet.
Sollten Sie selbst vom Arbeistlosengeld II betroffen sein, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.
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Ergänzungen
Intension?
Satire
Mit Bedacht!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
helft der bundesagentur wo ihr sie trefft — intensionist
vorschlag — toll
Bezieher höherer Einkommen — Multiplikator