Schweizer Einreisesperre rechtswidrig

politreisender 19.12.2004 12:27 Themen: Repression
Schweizer Einreisesperre gegen Deutschen rechtswidrig

Ein interessantes Urteil wurde jetzt vom schweizerischen Polizei und Justizdepartment gefällt. Eine zweijährige Eineisesperre, das das Amt für Immigration (IMES)gegen einen Deutschen verfügte, wurde komplett für rechtswidrig erklärt.
Interessant, teils gut und teils fatal sind die Begründungen.
Die Einreisesperre wurde im Oktober 2003 erlassen aufgrund eines Strafurteils, nachdem der Deutsche vom Tessiner Gericht wegen Hausfriedensbruch verurteilt wurde. Zugrunde lag diesem Urteil eine Aktion im deutschen Gerneralkonsulat im Rahmen von Aktionen an der schweiz-italienischen Grenze wegen des G8-Gipfels 2001 in Genua.
Damals sollten von dem Generalkonsulat aus Protestfaxe an BRD-Behörden geschickt werden, in denen die Weitergabe von "schwarzen Listen" politischer AktivistInnen durch deutsche Polizisten an italienische Beamte kritisiert wurde. Das Gericht fasste das als Besetzung auf.

Interssant nun einige Urteilsaspekte des Justizdepartments.

1.) Grundsätzlich reicht eine Verurteilung aus, einen Ausländer für unerwünscht zu halten und eine Ausreisesperre zu begründen. Eine Ausnahme gilt für EU Bürger, diese haben das Recht auf Freizügigkeit. Das Justizderpartment stellte nun fest, daß bei EU-Ausländern ein negatives Gerichtsurteil nicht ausreicht, eine Einreisesperre zu begründen. Eine Ausreisesperre ist nur dann rechtens, wenn die der "Verurteilung zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt."

Bezogen auf den aktuellen Fall wurde folgende 4 Entlastungspunkte festgestellt.

1.) Es gab im Generalkonsulat keine diekte Auseinandersetzung.

2.) Die Verurteilung war ganz gering-(Bewährungasstrafe)

3.) Wichtig erachtete das Gericht ein Schreiben des Generalbundesanwaltes der BRD, nachdem keine Eintragung ins polizeiliche Führungszeugnis erfolgt ist (auch nicht der schweizer Verurteilung)

4.) Als weiter Entlasungspunkt war wichtig, daß das IMES die Einreisesperre erst nach der Verurteilung und nicht direkt nach der Tat erließ. Dies würde darauf hindeuten, daß es keine aktuelle Gefährdungslage aufgrund der Tat gab. Allein die Existenz einer strafrechtlichen Verurteilung reicht jedoch für die Verhängung der Einreisesperre nicht aus.

Scharf kritisiert wurdevom Justizdepartment die Äußerung des IMES, nachdem die häufige Teilnahme an Demonstrationen und die daraufhin erfolgten Ermittlungsverfahren(auch wenn sie alle eingestellt wurden) die Unbelehrbatrkeit des Betroffenen beweisen würde und daher die Einreisesperre rechtfertigen würde.

FOLGERUNGEN und AUSBLICK:
Krass ist natürlich die rassistische Vorgehensweise, nach der Nicht EU Ausländer noch viel einfacher mit einer Einreisesperre belegt werden können.

Der größte Wermutstropfen dieser Entscheidung ist die Hilfestellung, die das Justizdepartment der IMES im Schlußwort gibt. So wird in Zukunft folgendes vorgeschlagen:

"Zu denken gewesen wäre mit Blick auf die Stossrichtung des politischen Engagements des Beschwerdeführers an die Verhängung einer kurzen Einreisesperre wegen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der Schweiz während der Dauer bestimmter Veranstaltungen."

Also: Davos läßt grüßen, mal schauen, ob die Schweiz sich dann für ein paar Tage selbst abschottet.
Das Urteil findet ihr unter

 http://www.huettendorf.de/prozesse/imesende.html
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Rassistisch?

Alex 19.12.2004 - 16:46
"Krass ist natürlich die rassistische Vorgehensweise, nach der Nicht EU Ausländer noch viel einfacher mit einer Einreisesperre belegt werden können."


Was ist daran rassistisch?