Amtsanmaßender Mode-Gag: Polizei-T-Shirts

Der nette Bulle von nebenan 18.12.2004 01:06 Themen: Repression
Eine Polizeistreife hat einem Jugendlichen in Würzburg sein T-Shirt abgenommen. Er musste oben ohne weitergehen. Der Jugendliche trug ein grünes T-Shirt mit "Polizei"-Aufdruck. Jetzt hat er eine Anzeige wegen Missbrauchs von Amtszeichen am Hals. Die Geschichte eines grünen T-Shirts mit Aufdruck.
Wo Polizei drauf steht, muss auch Polizei drin sein. So einfach ist das. Bereits vor fünf Jahren verurteilte das Landgericht Bonn einen damals 27-Jährigen, der ein "Polizei"-T-Shirt getragen hatte, zu einer Geldstrafe wegen Amtsanmaßung. Er trug das T-Shirt mit reflektierendem Aufdruck nachts. In Würzburg wurde vor zwei Jahren einem 16-Jährigen Titelmissbrauch vorgeworfen: Zwei Beamte stoppten ihn, als er im "Polizei"-T-Shirt auf dem Weg in die Schule war. Einen Tag später beschlagnahmten sie das T-Shirt. In Buchloe im Allgäu griff die Polizei vor einem Jahr einen 16-Jährigen auf - obwohl er zum "Polizei"-Hemd nicht gerade Uniform-ähnliche Klamotten trug, nämlich Strohhut, Nietenarmband und -Gürtel.
Kinder dürfen

Ein Neunjähriger wirkte dagegen nicht wie ein Polizist – trotz "Polizei"-Leiberl. Er besuchte vor zwei Jahren im Ferienprogramm die Polizeiinspektion in Fürstenfeldbruck – und trug laut "Süddeutscher Zeitung" ein "Polizei"-T-Shirt, weil er später unbedingt Polizist werden will. Der Eindruck auf Dritte ist entscheidend dafür, ob der Mode-Gag als amtsanmaßend gilt: Wer wie ein Polizist wirkt, kann sich strafbar machen. Das Tragen eines "Polizei"-T-Shirts genügt bereits. "Amtshandlungen" auszuführen ist nicht nötig, um sich strafbar zu machen.

Kauf und Verkauf sind nicht verboten

"Tragen in der Öffentlichkeit in Deutschland strafbar" – viele kleine Versandhändler weisen ihre Kunden schon im Katalog darauf hin, manche Anbieter aber auch nicht. Kauf und Verkauf sind durchaus legal – nur öffentliches Tragen der T-Shirts kann rechtliche Folgen haben. Amtsanmaßung ist in Paragraf 132a des Strafgesetzbuchs geregelt:

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Erfunden hat den Mode-Gag die Punk-Band "Die Kassierer" – bereits 1996: Die T-Shirts waren für ein Theaterstück über die Chaostage in Wattenscheid gedacht. Das Mieten von Polizeiuniformen war der Band zu teuer. Die Musiker produzierten weiterhin "Polizei"-Hemden, die zunächst vor allem auf Open-Air-Festivals auftauchten. Bald gab es auch andere Anbieter – und viele Käufer bekamen Ärger mit den echten Uniformierten.

18.12.2004
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Ergänzungen

Alternative

Der Andere 18.12.2004 - 16:17
Als alternative kann man doch einfach Shirts mit dem aufdruck POZILEI tragen. Die gibts auch, sehen, fast genauso aus und sind nicht strafbar, denke ich.

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Hallihallo — egal