Urteil gegen Daschner
Kurz zur Erinnerung: Der seinerzeitige Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner ließ einem der Entführung eines Bankierssohn Verdächtigen unsägliche Schmerzen androhen, so dieser nicht umgehend das Versteck des entführten Kindes preisgebe.
Im November 2004 begann gegen den nunmehr ehemaligen Polizeivizepräsidenten und einen Kriminalbeamten der Prozess, u.a. wegen versuchter Nötigung in besonders schwerem Fall (Strafrahmen: 6 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe).
Am 9.12.04 plädierte nunmehr die Staatsanwaltschaft und verlangte, die Angeklagten mit einer geringen Geldstrafe (!) zu belegen, wobei diese auch noch zur Bewährung auszusetzen sei, was in der Konsequenz bedeuten würde, dass sie die Geldstrafe nicht bezahlen müssten, sollten sie sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen.
Ein deutlicheres Zeichen, Folter und Folterandrohung zu legalisieren, konnte kaum gesetzt werden. Sollte das Gericht dieser lächerlichen Forderung der Staatsanwaltschaft folgen, wüsste künftig jeder Polizeibeamte, dass ihm - oder ihr (es sei an die folternde Soldatin Lindy England aus den USA erinnert) - nicht viel mehr als ein erhobener mahnender Zeigefinger, verbunden mit einem vertraulich zuzwinkernden Auge "droht", sollten er oder sie einem Festgenommenen Folter in Aussicht stellen.
Staatsanwälte fordern und setzen durch: Mehrmonatige Haftstrafen ohne Bewährung für Ladendiebe (so z.B. AG Heilbronn 2003: Für den Diebstahlversuch zweier Weinflaschen im Gesamtwert von 10 Euro wurden 2 Monate Freiheitsstrafe gefordert und verhängt), exorbitante Geldstrafen wegen "Beleidigung" von Politikern (z.B. AG Sonthofen 1997: Eine sechsstellige DM-Strafe gegen den Liedermacher Söllner, da dieser den bayrischen Hardliner Beckstein - bayrischer Innenminister - durch den Vergleich mit einem Klostein schwer in dessen Ehre gekränkt habe), geht es jedoch gegen Vertreter des Systems, ist diesen, was im Grunde durchaus logisch und konsequent sein mag, das Wohlwollen der Justiz sicher.
Der vor Gericht jammernde Daschner ("Ich bin seit Monaten einer Medienkampagne ausgesetzt") verteidigte uneinsichtig bis zum Schluss seine Folterdrohungen; der Staatsanwalt attestierte ihm ehrenwerte Motive! Es kann davon ausgegangen werden, Daschner betonte dies selbst mehrfach in Interviews, dass er bei nächster Gelegenheit wieder Folter androhen und einsetzen wird, falls es ihm beliebt, getreu dem Motto: Legal, illegal, scheißegal.
Entweder das Folterverbot gilt absolut, auch in Krisensituationen (und den einschlägigen Konventionen nach ist es sogar "notstandsfest", d.h. selbst im Krieg und Notstand ist Folter verboten), oder aber in Bälde wird in Deutschland unter ärztlicher Aufsicht fröhlich-unbeschwert gefoltert. 1933 - 1945 und das Mittelalter lassen grüßen; wozu lange und ressourcenverschwendend ermitteln, jagen wir ein paar deftige Stromstöße den Verdächtigen durch die Genitalien und der Fall ist (auf-)geklärt.
Daschner verteidigte sich unter anderem mit dem Hinweis, in Nordrhein-Westfalen sei in vergleichbaren Fällen auch schon Folter erwogen worden, dort mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Eine Aussage, die ziemlich unbeachtet blieb.
Wer nun aber im linken Spektrum Verständnis für Daschner äußert, schließlich ging es um einen kleinen unschuldigen Jungen, der übersieht, dass gerade solche Fälle gezielt von der Justiz und Politik instrumentalisiert werden, um den Boden für weit reichende Einschnitte zu bereiten. Angesichts der "Terrorismushysterie", die Schily, Beckstein und Co. schüren, liegt es auf der Hand, dass - sollte Folter letztlich legalisiert werden - die politischen Gegner dieses Systems die ersten Folteropfer werden.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA - Z. 3117, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal, Germany
homepage: http://www.freedom-for-thomas.de
Am 9.12.04 plädierte nunmehr die Staatsanwaltschaft und verlangte, die Angeklagten mit einer geringen Geldstrafe (!) zu belegen, wobei diese auch noch zur Bewährung auszusetzen sei, was in der Konsequenz bedeuten würde, dass sie die Geldstrafe nicht bezahlen müssten, sollten sie sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen.
Ein deutlicheres Zeichen, Folter und Folterandrohung zu legalisieren, konnte kaum gesetzt werden. Sollte das Gericht dieser lächerlichen Forderung der Staatsanwaltschaft folgen, wüsste künftig jeder Polizeibeamte, dass ihm - oder ihr (es sei an die folternde Soldatin Lindy England aus den USA erinnert) - nicht viel mehr als ein erhobener mahnender Zeigefinger, verbunden mit einem vertraulich zuzwinkernden Auge "droht", sollten er oder sie einem Festgenommenen Folter in Aussicht stellen.
Staatsanwälte fordern und setzen durch: Mehrmonatige Haftstrafen ohne Bewährung für Ladendiebe (so z.B. AG Heilbronn 2003: Für den Diebstahlversuch zweier Weinflaschen im Gesamtwert von 10 Euro wurden 2 Monate Freiheitsstrafe gefordert und verhängt), exorbitante Geldstrafen wegen "Beleidigung" von Politikern (z.B. AG Sonthofen 1997: Eine sechsstellige DM-Strafe gegen den Liedermacher Söllner, da dieser den bayrischen Hardliner Beckstein - bayrischer Innenminister - durch den Vergleich mit einem Klostein schwer in dessen Ehre gekränkt habe), geht es jedoch gegen Vertreter des Systems, ist diesen, was im Grunde durchaus logisch und konsequent sein mag, das Wohlwollen der Justiz sicher.
Der vor Gericht jammernde Daschner ("Ich bin seit Monaten einer Medienkampagne ausgesetzt") verteidigte uneinsichtig bis zum Schluss seine Folterdrohungen; der Staatsanwalt attestierte ihm ehrenwerte Motive! Es kann davon ausgegangen werden, Daschner betonte dies selbst mehrfach in Interviews, dass er bei nächster Gelegenheit wieder Folter androhen und einsetzen wird, falls es ihm beliebt, getreu dem Motto: Legal, illegal, scheißegal.
Entweder das Folterverbot gilt absolut, auch in Krisensituationen (und den einschlägigen Konventionen nach ist es sogar "notstandsfest", d.h. selbst im Krieg und Notstand ist Folter verboten), oder aber in Bälde wird in Deutschland unter ärztlicher Aufsicht fröhlich-unbeschwert gefoltert. 1933 - 1945 und das Mittelalter lassen grüßen; wozu lange und ressourcenverschwendend ermitteln, jagen wir ein paar deftige Stromstöße den Verdächtigen durch die Genitalien und der Fall ist (auf-)geklärt.
Daschner verteidigte sich unter anderem mit dem Hinweis, in Nordrhein-Westfalen sei in vergleichbaren Fällen auch schon Folter erwogen worden, dort mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Eine Aussage, die ziemlich unbeachtet blieb.
Wer nun aber im linken Spektrum Verständnis für Daschner äußert, schließlich ging es um einen kleinen unschuldigen Jungen, der übersieht, dass gerade solche Fälle gezielt von der Justiz und Politik instrumentalisiert werden, um den Boden für weit reichende Einschnitte zu bereiten. Angesichts der "Terrorismushysterie", die Schily, Beckstein und Co. schüren, liegt es auf der Hand, dass - sollte Folter letztlich legalisiert werden - die politischen Gegner dieses Systems die ersten Folteropfer werden.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA - Z. 3117, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal, Germany
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Ergänzungen
selber depp
Durch das Beispiel mit dem entführtem Jungen soll Folter endgültig als offizielles Mittel etabliert werden. Auch wenn ich vieles, was jetzt bereits auf den Polizeiwachen und in den Knästen passiert bereits als Folter empfinde !
Inhaltliche Ergänzung
Foltern für Menschenrechte?
Recht und Gesetz sollen Gewalt als Mittel gerade ausschließen. "Gute Absichten" könnte mensch auch Gewalt zur Durchsetzung politischer Interessen unterstellen. Die Justiz sollte sich deshalb genau überlegen, wie sie mit Folter und Folterandrohungen umgeht. Auf der Ebene der "guten Absichten" Gewalt zu legalisieren, bedeutet auch Gewalt überhaupt als Mittel der Durchsetzung "guter Absichten" zu legalisieren. Was als Macht des Rechtes betrachtet wird, entmachtet sich nur letztlich so selbst und schafft auch in der Öffentlichkeit ein Klima, bei jedem Unrecht alle Menschenrechte gleich hinten anzustellen. Nur hatten wir das alles schon mal. Man muss nur bestimmten Menschen jegliche Rechte nehmen und ihnen eine "jüdisch-bolchewistische Verschwörung" unterstellen und schon werden sie "aus guter Absicht" vernichtet.
Vorstellungsvermögen
Gruß an die Türken!
Mensch, Leut, vor 30 Jahren (oder war's noch länger?) sind wir massenhaft (ja wirklich!) gegen die Notstandgesetze auf die Straße gelaufen. Damals hat's angefangen mit der Aufrüstung der Bullerei, mit der juristischen Legitimation von Gewaltanwendung durch die sog. Staatsorgane, mit dem Außerkraftsetzen von 'Grundrechten'. Und wo simmer heute? Arme Linke! Bleibt wohl nur noch auswandern... aber wohin?
Urteil für Daschner ???
was hat Daschner denn nun gekriegt? Dein Artikel beantwortet diese Frage nicht. Oder ist es eine Art Zwischenbericht und es gibt noch kein Urteil? Ich dachte, ich hätte was verpasst.
Gruss
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
In Freundschaft foltern — ups
die russen kommen — anti-depp
Pazifisten — Knödel
@Thomas Meyer-Falk — ACAB
Kontinuität? — unentschlossen
20.12.04 — fast jeder in Deutschland
Anmerkungen zum Fascho über mir — Bla