Neues Polizeigesetz in Hessen
Neues Polizeigesetz in Hessen: Automatische Überwachung von Autokennzeichen, DNA-Entnahme bei Kindern, Ausweitung von Telefon- und Videoüberwachung
Hessen hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Also um genauer zu sein die alleinregierende hessische CDU, denn die SPD und die Grünen waren dagegen, und die FDP hat sich enthalten.
Hessen hat ein neues Polizeigesetz verabschiedet. Also um genauer zu sein die alleinregierende hessische CDU, denn die SPD und die Grünen waren dagegen, und die FDP hat sich enthalten.
Das neue Gesetz beinhaltet die automatische Erkennung aller Autokennzeichen durch spezielle Lesegeräte am Strassenrand, sowie den Abgleich der Daten mit Fahndungslisten.
Der hessische Innenminister Bouffier ist der Ansicht, daß dies kein Problem sei: Man beobachtet damit zwar alles und jeden, aber die Daten eines jeden rechtschaffen Bürgers würden ja umgehend wieder gelöscht. Aufgrund dieser Tatsache könne man keine Bewegungsprofile erstellen. Dieses übliche Totschlag-Argument ist in Sachen Überwachung ja bekannt: Wer unbescholten ist, hat schliesslich nichts zu befürchten - und daher keine Argumente gegen Überwachung in der Hand. Wer Überwachung kritisiert, macht sich demnach verdächtig, oder wird als "paranoid" pathologisiert.
Zum Datenschutz frage ich mich zumindest, wer das denn wie kontrollieren wird. Ich nehme an, niemand. Ist das Gesetz einmal etabliert, so könnte bei der nächsten inszenierten Bedrohung (siehe das angebliche Attentat auf Allawi ( http://weblog.plasticthinking.org/item/2004/12/8/zum-geplanten-anschlag-auf-allawi) dann eben erklärt werden, man müsse nun auch zur Präventation die Daten aller speichern und auswerten. Wetten werden gerne angenommen.
Aber zurück zum Gesetz: Weiterhin erlaubt es auch die Entnahme von DNA-Material bei Kindern unter 14 Jahren, "wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Die Entnahme von genetischem Material bei Kindern unter 14 Jahren soll der Vorbeugung von Straftaten dienen."
Ausserdem soll im Bereich der Telefonüberwachung keine richterliche Anordnung mehr nötig sein, um Anschlüsse abzuhören oder zu orten, wenn eine "akute Gefahr" vorliegt. Diese rein formelle Hürde, sich den Wisch von einem Richter unterschreiben zu lassen, ist somit gefallen.
Und Videoüberwachung wird dahingehend ausgeweitet, daß nun Streifenwagen mit Videokameras ausgerüstet werden dürfen, um Personen- und Verkehrskontrollen zu filmen.
Der hessische Innenminister Bouffier ist der Ansicht, daß dies kein Problem sei: Man beobachtet damit zwar alles und jeden, aber die Daten eines jeden rechtschaffen Bürgers würden ja umgehend wieder gelöscht. Aufgrund dieser Tatsache könne man keine Bewegungsprofile erstellen. Dieses übliche Totschlag-Argument ist in Sachen Überwachung ja bekannt: Wer unbescholten ist, hat schliesslich nichts zu befürchten - und daher keine Argumente gegen Überwachung in der Hand. Wer Überwachung kritisiert, macht sich demnach verdächtig, oder wird als "paranoid" pathologisiert.
Zum Datenschutz frage ich mich zumindest, wer das denn wie kontrollieren wird. Ich nehme an, niemand. Ist das Gesetz einmal etabliert, so könnte bei der nächsten inszenierten Bedrohung (siehe das angebliche Attentat auf Allawi ( http://weblog.plasticthinking.org/item/2004/12/8/zum-geplanten-anschlag-auf-allawi) dann eben erklärt werden, man müsse nun auch zur Präventation die Daten aller speichern und auswerten. Wetten werden gerne angenommen.
Aber zurück zum Gesetz: Weiterhin erlaubt es auch die Entnahme von DNA-Material bei Kindern unter 14 Jahren, "wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Die Entnahme von genetischem Material bei Kindern unter 14 Jahren soll der Vorbeugung von Straftaten dienen."
Ausserdem soll im Bereich der Telefonüberwachung keine richterliche Anordnung mehr nötig sein, um Anschlüsse abzuhören oder zu orten, wenn eine "akute Gefahr" vorliegt. Diese rein formelle Hürde, sich den Wisch von einem Richter unterschreiben zu lassen, ist somit gefallen.
Und Videoüberwachung wird dahingehend ausgeweitet, daß nun Streifenwagen mit Videokameras ausgerüstet werden dürfen, um Personen- und Verkehrskontrollen zu filmen.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
richta
im übrigen gilt schon lange, dass abhöraktionen von staatl. behörden durchgeführt werden, ohne rücksicht auf die genehmigungspflicht, weil in den abgehörten gesprächen sachverhalte bekannt werden, die hinweise auf beweise geben, die erhoben werden und für sich sprechen. es wird dann vertuscht, dass die erkenntnisse aus nicht genehmigten aböraktionen stammen. wer was anderes sagt glaubt an die rechtschaffenheit aller bullen und spione; selber schuld.
aktion?
Aktivisten meldet euch!!!
reaktionärstes Bundesland
videoüberwachung in streifenwagen
was will man aus Hessen schon erwarten?
http://www.mehr-demokratie-hessen.de/html/modules.php?name=News&file=article&sid=87
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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geht in ordnung so... — eeak!