Drei Jahre für Paolo Elkoro

Ralf Streck 14.10.2004 13:23 Themen: Repression
Mit einer Überraschung begann und endete gestern in Madrid der Prozess gegen den Basken Paolo Elkoro Ayastui. Drei Jahre Haft lautete das Urteil, auf das sich beide Seiten geeinigt haben. Der auf drei Tage angesetzte Prozess war so schon nach kurzer Zeit beendet. Deutschland hatte den Basken vor einem Jahr wegen der angeblichen Beteiligung an einem Bombenanschlag und Mitgliedschaft in Untergrundorganisation ETA an Spanien ausgeliefert.
Doch vor dem Nationalen Gerichtshof war weder von Anschlägen noch von einer Mitgliedschaft in der ETA die Rede. Auch im Fall des 30jährigen aus der Kleinstadt Bergara wurden diese Vorwürfe begraben, nachdem die Auslieferung erreicht war. Vor dem Sondergericht sollte darüber verhandelt werden, ob Elkoro zwei ETA-Mitglieder in seinem Auto befördert hat.

Doch auch darum ging es nicht mehr, weil ein Deal vorgeschaltet wurde. Schon vor dem Prozess war ihm angeboten worden, er käme mit fünf Jahren Haft davon, wenn er eine Unterstützung der ETA einräume. Das lehnte er ab. Er solle den „Versuch einer Unterstützung“ einräumen, dann käme er mit drei Jahren davon, senkte die Staatsanwaltschaft ihr Angebot im Prozess ab. Das war verlockend, denn in einem Jahr ist seine Odyssee beendet. Seit der Verhaftung im Januar 2003 in Nürnberg hat er fast zwei Jahre in Auslieferungs- und Untersuchungshaft abgesessen.

Hätte er den Deal abgelehnt, hätten ihm acht Jahre Haft gedroht. Elkoro wäre nicht der Erste, der in Spanien ohne materielle Beweise auf Basis von Aussagen zu einer langen Haftstrafe verurteilt würde, die in der berüchtigten Kontaktsperre gemacht wurden. Alle Vorwürfe, auch die schon zuvor eingestellten, beruhten auf Aussagen, die unter Folter gemacht worden seien, beklagten die Betroffenen. Vor einem Richter waren sie nie wiederholt worden, dafür zeigten die Betroffenen dort Misshandlungen an. Fünf Tage befindet sich eine nach dem Anti-Terror Gesetz festgenommene Person meist in den Händen der Polizei oder Guardia Civil und hat dann nicht einmal Kontakt zu ihrem Anwalt. Hier kommt es oft zu Folter, wie die UNO, der Europarat oder amnesty international beklagen.

Mit dem Deal bleibt die Kollaboration der deutschen Justiz unangetastet. Ein Freispruch wäre ein Schlag ins Gesicht der Nürnberger Richter gewesen und schon deshalb unwahrscheinlich. Die hatten die Auslieferung von Elkoro angeordnet, obwohl Spanien keine Beweise liefern konnte. Die Folteraussagen lieferten die Basis dafür, obwohl die von Deutschland unterzeichnete Anti-Folter Konvention der UNO deren Verwertung verbietet.

© Ralf Streck, Donostia-San Sebastian den 13.10.2004
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Ergänzungen

sollten froh sein

kirby 14.10.2004 - 16:21
mal langsam. Wir sollten alle froh sein das Ralf seine Artikel hier postet.Seine Artikel heben Indymedia als Informationsquelle ungemein hervor!!und ist nicht der nervige kindergartenstreit inerhalb der Linken( Antideutschen,Antiimps) Es ist sowieso ein Grundsatz das alle bei Indymedia geposteten Artikel zur weiteren Verwendung frei sind.Habs zumindest immer so gehalten.

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