Staatsanwaltschaft GI ermittelt gegen sich!?

justitia ist gar nicht blind ... 28.09.2004 16:11 Themen: Repression
Die Anzeige gegen den politischen Staatsanwalt von Gießen wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Amt wurde vom hessischen Oberstaatsanwalt an die Giessener Behörde weitergereicht. Damit ist die Giessener Staatsanwaltschaft – bekannt durch ihre durchgeknallten Verfahren gegen ProjektwerkstättlerInnen und andere – selbst für das Verfahren gegen sich zuständig!!! Giessener und hessischer Justizsumpf dehnen sich damit weiter aus!
Am 17.9.2004 wurde der Gießener Staatsanwalt Vaupel wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung im Amt angezeigt. Er hatte unter anderem in mehreren Fällen die Aufnahme von Ermittlungen gegen Gießener PolitikerInnen und Polizeiführer abgelehnt. Das ist nach § 160 der Strafprozeßordnung nicht erlaubt - zudem waren die politischen Neigungen in der Entscheidung offensichtlich. Während Vaupel selbst immer wieder Anklagen gegen politisch Oppositionelle erhob, verneinte er in den gleichen Vorgängen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, wenn die Anzeigen gegen Angehörige der Giessener Obrigkeit gestellt wurden.
Nun ist die Auseinandersetzung um eine Episode reicher geworden: Das Unglaubliche ist Wahrheit geworden. Der hessische Generalstaatsanwalt hat das Strafvereitelungsverfahren gegen den Gießener Staatsanwalt Vaupel an die Staatsanwaltschaft Gießen weitergeleitet. Damit sollen die jetzt gegen sich selbst ermitteln - die Absurdität des Giessener Justizsumpfes nimmt immer bizarrere Formen an. Durch das Verhalten des hessischen Oberstaatsanwaltes dehnt sich der Skandal um Erfindungen von Straftaten, Fälschungen, Vorverurteilungen, Prozesstricks und Beweismittelunterschlagung/-fälschung auch auf die hessische Landesjustiz aus. Überraschend kann das nicht, ist doch als Scharfmacher von Beginn an der in Gießen wohnende Innenminister Bouffier in die Auseinandersetzungen involviert.
Für die Betroffenen aus politischen Gruppen im Raum Gießen führen die Rechtsbrüche von Polizei und Justiz zu einer immer schwierigeren Lage, denn gegen Filz und politische Aburteilungen durch die Rechtssprechung gibt es keine Gegenwehr. „Wenn dort alle zusammenhalten, können die Regierenden sich alles erlauben, während die Opposition nach Belieben kriminalisiert werden kann“, berichtet ein Aktiver aus dem Umfeld der Saasener Projektwerkstatt, die besonders stark im Visier der regierungsloyalen Polizei- und Justizbehörden stehen. Auch die örtliche Presse hilft wenig weiter: „Wenn Polizeireporter selbst Vorstandsmitglied bei Pro Polizei Gießen sind oder seit Jahren wie Pressesprecher der Stadtregierung schreiben, ist nicht überraschend, dass über die ganzen Vorgänge bis heute gar nichts veröffentlicht wurde.“

Mehr:
- Alle Informationen über die Internetseite  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu.
- Speziell zur Anzeige gegen den Staatsanwalt Vaupel:  http://www.projektwerkstatt.de/polizeidoku/anzeigen.html.
- Kreative Antirepression:  http://www.projektwerkstatt.de/antirepression
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Ergänzungen

legal illegal scheiß

egal 28.09.2004 - 21:31
Zu einem anderem traurigen Vorfall kam es gestern in Giessen, wie selbst die Tageschau berichtete wurde ein 77 Jähriger Rentner bei seiner Zwangsräumung von der Polizei erschossen, stellt sich die Frage warum ein Sek Kommando nicht anders mit einem Rentnern fertig wird, und außerdem was nach Einführung von Hartz 4 noch alles kommt( Zwangsräumungen werden nicht weniger), letzten Monat wurde in Wetzlar ein 39 Jähriger nach seiner Verhaftung und CS Gas einsatz tot in seiner Zelle aufgefunden,

Gießner Polizisten, M..... und Ra....... !!!!

@ egal

name 28.09.2004 - 21:57
weil der 77-jährige rentner ne waffe besaß und auf die beamten geschossen hat.

wo sich dann die frage stellt...

mm 28.09.2004 - 22:25
wo sich dann jedoch wieder die frage stellt warum es geduldet wird das ein 77 jähriger so verzweifelt ist das er mit selbstmord bzw. waffengebrauch droht.

finds einfach hart das ein 77 jähriger zum umzug gezwungen wird und dann bei widersetzung von nem sek team heimgesucht wird.

aber für die probleme die dahinterstecken hat man ja kein auge, so wird bei`selbstmordandrohung meistens gehandelt wie normal, nur dann eben mit mehraufwand (z.B. bei abschiebungen die dann durch den einsatz von spezialkräften höchstens um ein paar stunden verschoben werden).
Das problem kannste aber nicht auf gießen beschränken...

naja ziemlichw eit weg vom thema, hugh?

77jähriger Rentner erschossen

John Doe 01.10.2004 - 16:28
Da sieht man es wieder ganz deutlich. Im Ursprungsartikel ist von polizeilicher Repression etc. die Rede, da kommt einem ein erschossener Rentner gerade recht.
Aber wie immer geben hier einige ihre Meinung kund, die nur über gefährliches Halbwissen verfügen, oder kannte jemand den Rentner persönlich, den Tatablauf usw. ?

Fakt ist: Der nette Herr sollte nicht wegen Hartz IV aus seiner Wohnung oder wegen sonstiger sozialer Verpflichtungen, nein. Er war Kapitalist und es war (vorher) sein eigenes Haus aus dem er raus sollte, weil er es bereits verkauft hatte. Er wollte nur nicht gehen, weil es noch Streitigkeiten über irgendwelche eigentumsrechtliche Dinge gab.
Diesen Rechtsstreit hatte er bereits über alle Instanzen verloren und erst jetzt trat der Gerichtsvollzieher auf den Plan.
Und diesem wurde durch den Herrn mitgeteilt, dass er im Besitz von Waffen sei etc.

Nachdem dann zunächst die Polizei Gießen vor Ort erschien und das SEK erst einige Zeit später, wurde mittels Psychologen versucht auf ihn einzuwirken.
Aber wie ältere Herrschaften so sind, was sie sich einmal in den Kopf gesetzt haben...

Da er bereits mehrfach seinen Suizid angekündigt hatte (es gibt übrigens auch Erscheinungsformen von Suizid, wo man sich bewusst von der Polizei erschießen lassen will) trat er aus der Wohnung und schoss sofort auf die dort stehenden Beamten des SEK.
Das diese zurückschießen liegt in der Natur der Sache.

Zwischen dem ersten Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher und dem "Ende" lagen übrigens mehrere Stunden.

Also, erst informieren, dann Gehirn einschalten und dann evtl. etwas zur Sache beitragen.





Ermittlung gegen sich selbst

Horst Decker 22.10.2006 - 23:25
Ich war und bin selbst Opfer des Herrn Vaupel und bin so auf eure seite gestoßen. mein fall ist allerdings mehr als 20 jahre her. dennoch kommt das hier geschriebene mir sehr bekannt vor. Aus bisher nicht erklärten gründen ermittelte das lka unter schirmherrschaft des herrn vaupel gegen mich.
ich vermute heute, dass ich in die rasterfahndung des karrymordes gekommen war. vaupel investierte sicher weit mehr als 1 million kosten, 'mich zu überführen'. ich wurde telefonisch, personell, per richtfunk, postüberwachung über ein jahr kontrolliert. man besuchte mehrere tausend kundne von mir, wodurch ich pleite ging.
natürlich wollte man nach diesem aufwand nicht wie trottel darstehen, die auf eine falsche fährte gesetzt hatten. und klagte mich auch mit falschen behauptungen dermaßen an, dass ich mit einer mehrjährigen haftstrafe hätte rechnen müssen!!!
da ich absolut nichts getan hatte und auch schadensersatz wollte, schaltete ich einen anwalt ein. der hatte aber muffe vor vaupel und riet mir, keine völlige rehabilitierung zu verlangen, sondern vaupel die möglichkeit zu geben, sein gesicht zu waren. vielleicht war es dumm, aber ich wollte das nicht. der anwalt gab mir die kopie der strafakte und verabschiedete sich mehr oder weniger aus dem verfahren. an hand der strafakte ergab sich, dass alle vorwürfe gegen mich plumpe urkundenfälschungen waren. auf den ersten seiten stand wahrheitsgemäß, dass mir nichts vorzuwerfen sei. die akten waren dann mehrfach neu zusammengefasst worden und nach der letzten fassung war ich ein schwerverbrechen.
ich erklärte das vaupel, der verlangte, dass ich ihm das beweise, in dem ich ihm die entsprechenden seiten aus seiner eigenen akte, die ich ja eigentlich nicht hätte haben dürfen, als kopie zusende. Die angabe der seite und des absatz reichte ihm nicht. nun danach stellte er das verfahren widerwillig und mit vielen versuchen, mich dennoch zu schädigen, ein. allerdings, was ich als nicht jurist nicht wusste, da er nor einen stgb paragrafen angab, wegen geringer schuld. daran bin ich dann mit meinem schadensersatz gescheitert. ich war wirtschaftlich so kaputt durch die ermittlung, dass ich meinen anwalt mehr fand. die begründung für das versagen, meines schadensersatzanspruches, den das ag gießen ohne jede begründung und mit null tage widerspruchsfrist ablehnte, erhielt ich vom angerufenen petitionsausschuss. er war nicht nur gelogen, sondern vaupel sowohl - in einmaliger objektivität - vom lka in seiner eigenen akte bereits widerlegt gewesen, worauch ich ihn auch hingewiesen hatte. diesen vorwurf hatte er deshalb im eigentlichen verfahren auch zurückgenommen gehabt.
ich habe dann gegen den ermittelnden beamten des lka wegen urkundenfälschung, verfolgung unschuldiger etc. strafanzeige beim zuständigen gericht in wiesbaden gestellt. aus prozessoekonomischen gründen hat vaupel das verfahren nach gießen abgezogen. er, der ermittlungsleiter in meinem fall hat so das verfahren gegen die von ihm in meiner sache geleiteten lka beamte an sich genommen und 2 mal eingestellt, wobei ich jedes mal nachweisen konnte, dass die einstellungsbegründung der aktenlage wiedersprach und unwahr war. daraufhin hat er es dann ein drittes mal ohne jede begründung eingestellt.

ich erkläre eidesstattlich, das das vollständig wahr ist und würde mich freuen, wenn irgendwann einmal ein verfahren gegen herrn vaupel in gange käme, denn es gilt wohl das rechtsstaatsgebot des grundgesetzes und der menschenrechtskonvention. letztere beruht auf den erfahrungen des unrechts des 3. reiches.

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zum kotzen — xxx