Wendebecken Demo und Verlängerung
Um 20 Uhr ging von der Flora eine Demo eine Solidemo zum Wendebecken los. Das Polizeiaufgebot ar einschüchternd und riesieg zeigte aber in keiner Weise den gewünschten Erfolg. Die Spontandemo fand statt und wurde in eigendynamischer Atmosphäre beendet.
Soviele Schergen gabs noch nicht mal unter Schill. 9 Wawe, Räumpanzer, hunderte Bullen die vor und hinter der Demo als grüner Block gingen, Spalier und massive Absperrungen an jeder Kreuzung.
Dieser Auflauf verhagelte der Menge jedoch keinesfalls die Stimmung. Im schulterblatt sammelten sich um 20 Uhr ca. 500 Leute. Nachdem die Bullen eh schon die Straße abgesperrt hatten wurde sich auch auf die Straße begeben und Transpies ausgepakt. Währendessen liefen die Verhandlungen mit den Bullen um die Route.
Die Schergen wollten nichts zulassen, lediglich eine kleine Runde ums Schanzenviertel im Kessel. Dies wäre nicht aktzeptabel gewesen. Nach längerer Verhandlungszeit und selbstbewußterer Menge wurde schließlich eine Rote über Budapester Straße, Glaciechausse, Feldstraße, Streßemannstraße, Altonaer Straße zur Sternschanze angemeldet.
Die Schergen hatten bereits im Vorfeld einen Auflagenkatalog vorbereitet. Anscheinend spinnen die Cops immer mehr und verlangen nun bereits bei Spontandemos Auflagenkataloge wie bei normal angemeldeten. Irgendwann wird diese zunehmende Auflagenscheiße der Innenbehörde zu einem Knall führen.
In wütender Stimmung gings los. "Gegen die Hetze gegen Gesetze für mehr Bauwagenplätze - No Nation No Border fight law and order - Bambule Bambule - Nieder mit den Buchsbaumhecken mehr Platz für das Wendebecken". Kurz darauf gab es auch schon de n ersten Stop wg. Seitentransparente. Auf die Schergen wurde aufgelaufen und die Stimmung war extrem gut. Haut ab, haut ab - BRD BULLENSTAAT... - Für mehr unbezahlte Überstunden. Die Stimmung war keinesfalls zurückhaltend und es war klar das die Demo ganz nett werden würde. Die Seitentransparente wurden nach einer Weile dennoch abgenommen um erstmal weiter zu kommen.
Auf Hühe des Doms dann der zweite Stop. Verhandlungen mit den Bullen. Das Spalier war nach der Reiberei um die Seitantransparente enger aufgezogen und sollte wieder auf Abstand. Nach ein paar Minuten zogen sich die Schergen zwei drei Schritte nach links und rechts zurück und es gng weiter. Fast alle Seitenstraßen der Route waren mit Wasserwerfern und Abseperrungen besetzt.
In der Glaciechausee wurde gerannt und Aufgelaufen, was gegen die Auflagen verstieß und durch einen weiteren Stop mit Ermahnung der Bullen geahndet wurde. Nach einiger Zeit gings auch hier wieder Los am Karoviertel vorbei. "Bambule - Bambule. Wendebecken - Wendebecken. Gegen die Hetze gegen Gesetze...."
Am Pferdemarkt wurde die Demo wieder von einem riesen Bullenaufgebot erwartet. Die Streßemannstraße hoch war eine Stimmung wie in besten Bambule Zeiten. Auf den Balkonen standen symphatsierende AnwohnerInnen und der Demozug wurde zunehmend heterogener.
Am Sternschanzenbahnof gab es einen unerwarteten Schlußsprint in den Park hinein mit Pyro und allem drum und dran von dem die Bullen deutlich überrascht waren. Im Park wurde ein BGS Sixpack gesmasht und ein Teil des Mobs rannte auf der anderen Seite wieder raus und machte eine Spontandemo über die Rentzelstraße durch das Univiertel.
Die Bullen kahmen erstmal nicht mehr mit der Situation zurecht und brauchten einige Minuten um sich zu koordinieren. Da sich der spontane Mob dann jedoch bei erscheinen des Aufgebotes langsam auflöste ging auch diese Spontandemo positiv zu Ende. Am Sternschanzenbahnhof löste sich derweil langsam die restliche Menge auf.
Fazit: Die Demo war Super und machte Lust auf mehr. Die Bullen waren volle Kanne Scheiße aber erreichten ihr Ziel die Menge einzuschüchtern nicht. Auf die nächsten Demos freue ich mich jedenfalls schon. Alle die am Samstag noch nichts vorhaben sollten sich schon mal auf eine weitere Demo in Hamburg vorbereiten. Mehr Infos gibts demnäxt!
Dieser Auflauf verhagelte der Menge jedoch keinesfalls die Stimmung. Im schulterblatt sammelten sich um 20 Uhr ca. 500 Leute. Nachdem die Bullen eh schon die Straße abgesperrt hatten wurde sich auch auf die Straße begeben und Transpies ausgepakt. Währendessen liefen die Verhandlungen mit den Bullen um die Route.
Die Schergen wollten nichts zulassen, lediglich eine kleine Runde ums Schanzenviertel im Kessel. Dies wäre nicht aktzeptabel gewesen. Nach längerer Verhandlungszeit und selbstbewußterer Menge wurde schließlich eine Rote über Budapester Straße, Glaciechausse, Feldstraße, Streßemannstraße, Altonaer Straße zur Sternschanze angemeldet.
Die Schergen hatten bereits im Vorfeld einen Auflagenkatalog vorbereitet. Anscheinend spinnen die Cops immer mehr und verlangen nun bereits bei Spontandemos Auflagenkataloge wie bei normal angemeldeten. Irgendwann wird diese zunehmende Auflagenscheiße der Innenbehörde zu einem Knall führen.
In wütender Stimmung gings los. "Gegen die Hetze gegen Gesetze für mehr Bauwagenplätze - No Nation No Border fight law and order - Bambule Bambule - Nieder mit den Buchsbaumhecken mehr Platz für das Wendebecken". Kurz darauf gab es auch schon de n ersten Stop wg. Seitentransparente. Auf die Schergen wurde aufgelaufen und die Stimmung war extrem gut. Haut ab, haut ab - BRD BULLENSTAAT... - Für mehr unbezahlte Überstunden. Die Stimmung war keinesfalls zurückhaltend und es war klar das die Demo ganz nett werden würde. Die Seitentransparente wurden nach einer Weile dennoch abgenommen um erstmal weiter zu kommen.
Auf Hühe des Doms dann der zweite Stop. Verhandlungen mit den Bullen. Das Spalier war nach der Reiberei um die Seitantransparente enger aufgezogen und sollte wieder auf Abstand. Nach ein paar Minuten zogen sich die Schergen zwei drei Schritte nach links und rechts zurück und es gng weiter. Fast alle Seitenstraßen der Route waren mit Wasserwerfern und Abseperrungen besetzt.
In der Glaciechausee wurde gerannt und Aufgelaufen, was gegen die Auflagen verstieß und durch einen weiteren Stop mit Ermahnung der Bullen geahndet wurde. Nach einiger Zeit gings auch hier wieder Los am Karoviertel vorbei. "Bambule - Bambule. Wendebecken - Wendebecken. Gegen die Hetze gegen Gesetze...."
Am Pferdemarkt wurde die Demo wieder von einem riesen Bullenaufgebot erwartet. Die Streßemannstraße hoch war eine Stimmung wie in besten Bambule Zeiten. Auf den Balkonen standen symphatsierende AnwohnerInnen und der Demozug wurde zunehmend heterogener.
Am Sternschanzenbahnof gab es einen unerwarteten Schlußsprint in den Park hinein mit Pyro und allem drum und dran von dem die Bullen deutlich überrascht waren. Im Park wurde ein BGS Sixpack gesmasht und ein Teil des Mobs rannte auf der anderen Seite wieder raus und machte eine Spontandemo über die Rentzelstraße durch das Univiertel.
Die Bullen kahmen erstmal nicht mehr mit der Situation zurecht und brauchten einige Minuten um sich zu koordinieren. Da sich der spontane Mob dann jedoch bei erscheinen des Aufgebotes langsam auflöste ging auch diese Spontandemo positiv zu Ende. Am Sternschanzenbahnhof löste sich derweil langsam die restliche Menge auf.
Fazit: Die Demo war Super und machte Lust auf mehr. Die Bullen waren volle Kanne Scheiße aber erreichten ihr Ziel die Menge einzuschüchtern nicht. Auf die nächsten Demos freue ich mich jedenfalls schon. Alle die am Samstag noch nichts vorhaben sollten sich schon mal auf eine weitere Demo in Hamburg vorbereiten. Mehr Infos gibts demnäxt!
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Nachtrag: NDR spricht von 1200 Leuten..
Protest gegen Bauwagenplatz-Räumung
Gegen die Räumung des Bauwagenplatzes „Wendebecken“ in Hamburg-Barmbek haben am Mittwochabend knapp 1.200 Menschen im Schanzenviertel friedlich demonstriert. Gruppen von Teilnehmern hätten sich im Anschluss daran Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften geliefert, berichtete die Polizei. Dabei seien Feuerwerkskörper auf Beamte geschossen worden, Farbbeutel geflogen und Autos beschädigt worden. Beamte nahmen 38 Personen vorübergehend fest.
mal ehrlich...
die route war lau, klar könnt ihr nichts dafür...
aber das wendebecken ist leer, bambule ist ein modebegriff den snobs von nebenan gerne skandieren.
die henriette lebt noch, aber auch nur aus senats-strategischen gründen.
gestern tobte kein aufstand mehr im schanzenpark, die zivis saßen auf bänken rum und rauchten beruhigt.
denn der mob war schon wieder weg von der nächsten etappe.
was ist mit dem wasserturm? was ist das resumee aus der demo, ausser das man sich auf die nächste demo FREUT, wie es hier steht.
ihr freut euch auf die nächste demo. wäre es nicht an der zeit jubeldemos als freude anzusehen.
sowas wie gestern sollte protest sein und kein abendspaziergang mit beamtenfitness über die stresemannstrasse.
bitte macht mehr aus euren plänen, euer potenzial ist größer als das was gestern zu hören, zu sehen war.
nunja, eure sache. ihr wollt schließlich weiter "kämpfen", weiter freie lebensformen vorranbringen.
nur objektiv geht es gerade rapide bergab.
achja und passt auf wo ihr eure böller hinwerft! nicht immer befinden sich alle demonstranten auch durchgehend auf der strasse.
also. nur als kleiner tipp um nicht bei der nächsten demo wieder müttern die haare anzusengen. ;-)
Frage zum angebotenem Platz
@ jeman aus Berlin
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wohnwagengesetz vom 10.07.1959
§1
(1) wohnwagen im sinne dieses gesetzes sind fahrzeuge und teile von fahrzeugen, die als wohnungen oder zum nicht nur vorübergehenden aufenthalt von menschen oder zur unterbringung mitgeführter sachen dienen.
(2) auf wohnwagen, die nicht fahrbar sind, werden daneben die vorschriften für bauanlagen angewendet.
§2
(1) in der freien und hansestadt hamburg sind das beziehen von wohnwagen als wohnung oder zum nicht nur vorübergehenden aufenthalt sowie das aufstellen oder überlassen von wohnwagen zu diesen zwecken nicht zulässig; als aufstellen gilt auch jeder wechsel des standplatzes. unzulässig ist ferner, ein grundstück zum aufstellen eines wohnwagens einem anderen zu überlassen.
(2) ausgenommen von den verboten des absatzes 1 ist das schaustellergewerbe, soweit das aufstellen seiner wohnwagen von der zuständigen behörde genehmigt wird.
§7
durch die bestimmung der §§ 2 und 3 wird das grundrecht der unverletzlichkeit der wohnung (art. 13 des grundgesetzes) eingeschränkt.
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Hamburger Wohwagengesetz ungültig
@ X:
Das Wohnwagengesetz ist keinesfalls verfassungswidrig.
Artikel 13, also die Unverletzlichkeit der Wohnung, wird schon im Artikel selbst stark eingeschränkt. wer lesen kann, ist klar im Vorteil und das Grundgesetz gibt es sogar bei der Landeszentrale für polizische Bildung für lau.
Spart euch / Spar dir also in Zukunft Postings über Dinge, von denen ihr / du keine Ahnung habt / hast.
Wohnwagengesetz anmerkung
Hier eine Info die es auf der Hamburger FDP seite gibt:
Die Hamburger FDP spricht sich für die Tolerierung verschiedener Formen des zwischenmenschlichen Zusammenlebens aus. Geltendes Recht und Werte-vorstellungen einer modernen, aufgeklärten, offenen und liberalen Gesell-schaft bilden auch hier den politischen Rahmen. Für die FDP stellen auch die so genannten Bauwagenplätze eine zu tolerierende Art des Zusammenlebens dar. Eine grundsätzliche Ablehnung dieser Wohn- und Lebensform aus ideolo-gischen Gründen ist diskriminierend.
Die Hamburger FDP fordert daher eine Novellierung des Hamburgischen Wohnwagengesetzes. Das derzeit geltende Recht verbietet dauerhafte Wohn- oder Bauwagenplätze. Lediglich in Form von Übergangsplätzen darf diese Wohnform gewählt werden. Die Hamburger FDP will daher unter Wahrung aller notwendigen Standards auch diese Wohnform rechtlich möglich machen. Bewohner von Bauwagen haben dabei grundsätzlich selbst, wie andere Bürger auch, nach Vermietern oder Verpächtern zu suchen und gesetzkonforme Pacht- oder Mietverträge abzuschließen. Es ist nicht allein die Aufgabe des Staates, die notwendigen Grundstücke zur Verfügung zu stellen."
.....vom Ansatz her gut, nur muss das Wagenleben auf dauer rechtlich möglich genacht werden und nicht wie von der ach so liberalen fdp als "Übergangsplätze" weltoffen toleriert.
Für eine rechtlich gleichgestellte Wohnform auf Dauer!!
Der oben zitiert §2 des Wohnwagengesetzes scheint mir die alte Fassung zu sein. Die aktuelle ist vom 25.05 1999. Demnach können Wagenplätze als Übergangsplätze( § 2 Abs. 2) und Schaustellerplätze (§ 2 Abs. 3) eingerichtet werden, allerdings mit dem schon bekannten Zusatz, dass Substandartwohnen nicht auf dauer gefördert werden darf (§ 2 Abs. 2 Satz 2) und auf die Aufhebung bestehender, nicht nach § 2 zugelassener Wohnwagenstellplätze hinzuwirken ist ( 3 $ HHWohnwG)
Das Wohnwagengesetz kann im übrigen auch Art. 13 GG einschränken. Das folgt aus Art. 13 Abs. 7 dort heißt es .....Eingriffe und Beschränkungen dürfen... auf Grund eines Gesetzes auch zur Vehütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung , insbesondere zur Behebung von Raumnot....vorgenommen werden. Das HHWohnwG ist ein solches Gesetz. § 7 HHWohnwG zitiert Art. 13 GG aufgrund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot).
Wenn sich aber der Senat in Hamburg hinstellt und sagt er könne nichts machen, da das HHWohnwG Bauwagenplätze auf privaten Grundstücken ebenso verbiete und mit Ordnungswidrigkeiten belegt wie auf öffentlichen Flächen, verkennt er zum einen die aktuelle Rechtslage (§ 2 Abs. 1 iVm. Abs. 2 HHWohnwG eröffnet ihm ein ermessen Übergangsplätze zu schaffen ) zum anderen aber auch seine Stellung als Landesregierung (Art. 13 Hamburger Verfassuung) Gesetzesvorlagen (eben eine Änderung des HHWohnwG) einzubringen (Art. 48 Abs. 1 Hamburger Verfassung). So tun als könnte nichts gemacht werden ist ein schlichter Verrat der Demokratie. Dieser Senat ist nicht regierungsfähig ob mit oder ohne neuem Polizeigesetz.
Wagenleben legalisieren !
Hamburger Wohnwagengesetz
Wohnwagengesetz
Vom 25. Mai 1999
Fundstelle: HmbGVBl. 1999, S. 93
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Wohnwagen im Sinne dieses Gesetzes sind Fahrzeuge und Teile von Fahrzeugen, die als Wohnungen oder zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen oder zur Unterbringung mitgeführter Sachen dienen.
(2) Auf die nach § 2 Absatz 1 zugelassenen Wohnwagenstandplätze sowie die Aufstellung und Nutzung einzelner Wohnwagen auf solchen Plätzen finden die Bestimmungen der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 183), zuletzt geändert am 4. November 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 483, 492), keine Anwendung.
§ 2
Wohnwagenstandplätze
(1) In den Fällen der Absätze 2 und 3 kann die zuständige Behörde, ein Bezirksamt jedoch nur mit Zustimmung der zuständigen Fachbehörde, Wohnwagenstandplätze auf Antrag eines Betreibers befristet zulassen, wenn die Zahl der Wohnwagen sich in angemessenen Grenzen hält, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird, nachbarliche Interessen berücksichtigt werden, keine Bedenken im Hinblick auf die Hygiene bestehen und die Kosten der Ver- und Entsorgung von den Nutzern getragen werden.
(2) 1 Wohnwagenstandplätze können als Übergangsplätze eingerichtet werden, um Personen, die in Hamburg in Wohnwagen wohnen, bis zu ihrer Vermittlung in feste Wohnungen eine zeitweilige Unterbringung zu ermöglichen. 2 Substandardwohnen auf Dauer darf nicht gefördert werden.
(3) Wohnwagenstandplätze können als Schaustellerplätze eingerichtet werden, soweit dies erforderlich ist, um für Schausteller eine zumutbare Unterkunft außerhalb der Reisezeiten bereitzustellen.
(4) Wohnwagen, die auf zugelassenen Wohnwagenstandplätzen abgestellt werden, sind Wohnungen im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes in der Fassung vom 3. September 1996 mit der Änderung vom 25. Juni 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1996 Seite 231, 1997 Seite 272).
(5) Die Bediensteteten der zuständigen Behörde haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben jederzeit Zutritt zu den für die Aufstellung von Wohnwagen genutzten Flächen.
(6) Die zuständige Behörde ist berechtigt, die Zulassung nach Absatz 1 nachträglich zu widerrufen, zu ändern oder mit Nebenbestimmungen zu versehen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist, insbesondere, wenn ihren Bediensteten entgegen der Regelung in Absatz 5 der Zutritt zu den Standplätzen verwehrt wird.
(7) 1 Die Nutzung eines Wohnwagens ist im Einzelfall zu untersagen, wenn Leib oder Leben gefährdet oder nachbarliche Belange unzumutbar beeinträchtigt werden. 2 Anordnungen nach Satz 1 sind im Falle der Gefährdung von Leib oder Leben sofort vollziehbar.
(8) Bei wesentlichen Verstößen gegen dieses Gesetz oder gegen Verpflichtungen, die sich aus der Zulassung ergeben, ist die sofortige Verwaltungsvollstreckung zulässig.
§ 3
Verbote
1 Außerhalb der nach § 2 zugelassenen Standplätze sind das Beziehen von Wohnwagen als Wohnung oder zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt sowie das Aufstellen oder Überlassen von Wohnwagen zu diesen Zwecken nicht zulässig; als Aufstellen gilt auch jeder Wechsel des Standplatzes. 2 Unzulässig ist ferner, außerhalb der nach § 2 zugelassenen Standplätze ein Grundstück zum Aufstellen eines Wohnwagens einem anderen zu überlassen.
§ 4
Auflösung
1 Auf die Auflösung bestehender, nicht nach § 2 zugelassener Wohnwagenstandplätze ist hinzuwirken. 2 Solche Plätze müssen unverzüglich aufgelöst werden, wenn sie eine beabsichtigte Wohnbebauung oder eine andere für die Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg bedeutsame Bebauung oder Nutzung verhindern.
§ 5
Berichtspflicht
Soweit die Bezirksämter für die Durchführung dieses Gesetzes zuständig sind, haben sie der zuständigen Fachbehörde regelmäßig zu berichten.
§ 61)
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter Verstoß gegen § 3 Wohnwagen als Wohnung oder zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bezieht, Wohnwagen zu diesem Zweck aufstellt oder anderen überlässt oder Grundstücke einem anderen zum Aufstellen von Wohnwagen überlässt, ohne hierzu nach § 2 berechtigt zu sein.
(2) 1 Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. 2 Soweit die Ordnungswidrigkeit dadurch begangen wird, dass ein Grundstück einem anderen für die Aufstellung von Wohnwagen überlassen wurde, kann ein Bußgeld bis zur Höhe von 5000 Euro festgesetzt werden.
(3) Wohnwagen, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zu ihrer Begehung gebraucht worden sind, können eingezogen werden.
1) Geändert 18. 7. 2001 (HmbGVBl. S. 251, 255)
§ 7
Einschränkung von Grundrechten
Durch die Bestimmungen des § 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
§ 8
Schlussvorschrift
Das Wohnwagengesetz vom 10. Juli 1959 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 237-a) in der geltenden Fassung wird aufgehoben.
Aufgefertigt Hamburg, den 25. Mai 1999.
Der Senat
soliaktionen am freitagabend in HH
treffen für spontane aktionen ist rund um den kiez.
haltet augen und ohren offen, seid kreativ und kraftvoll!!!
keine ruhe dem senat und seinen vollstreckern!!!
solidarität fürs (ehemalige)wendebecken und alle anderen wagenprojekte!
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Gegen die Räumung von Bauwagenplätzen
Gegen die Räumung von Bauwagenplätzen - Gegen die Räumung des Wendebeckens
Mit dieser Demonstration wollen wir uns in Berlin mit den ehemaligen Bewohnerinnen des Wendebeckens und den noch vorhandenden Wagenplätzen nicht nur in Hamburg solidarisieren.
Zeigt dem Berliner Stadtstaat dass auch er , bei uns mit großer Bambule rechnen kann, wenn er daran denkt Bauwagenplätze zu räumen. Auch Berliner Polizeieinheiten waren in Hamburg. Also - Lasst sie uns auf Trab bringen.
Für mehr unbezahlte Überstunden!!!
Wir lassen uns unsere Lebensgrundlage und die anderer nicht ohne Protest wegnehmen. Wir lassen uns nicht unterkriegen.
VIVA la Wendebecken
VIVA la Bauwagenplatz
Soli Bambule aucch in Berlin
@unab. beob.
Mich jedenfalls langweilt so ein ödes Bla Bla alla war ja gar nicht so dolle. Ich fands ne starke Demo und dabei bleibts!