Haftstrafe wegen 1.Mai 2002

vegan.sports 07.09.2004 16:57 Themen: Soziale Kämpfe
Wegen seiner Festnahme auf dem 1.Mai 2002 in Berlin ist David seit Anfang August im Knast.
Zusammenfassung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Festnahme von David aus Flensburg am 1.Mai 2002 sowie anschließender U-Haft und Prozessverlauf


Die Festnahme

Im Anschluss an die revolutionäre 1.Mai-Demo in Berlin wurde David in der Lausitzer Straße von Zivi-Bullen des LKA festgenommen. Dem vorrausgegangen waren Auseinandersetzungen mit ebendiesen Bullen. In dessen Verlauf versuchte David einem in Bedrängnis geratenen Menschen ( am Boden liegend, Bulle schlägt auf die Person ein ) zu helfen indem er den Prügelbullen von der Person runterschubste. Bruchteile einer Sekunde später erhielt David einen gezielten Tonfa-Schlag gegen den Kopf und stürzte zu Boden, wo er weitere Schläge einstecken musste. Daraufhin wurde er mit angelegten Handschellen in einen Einsatzwagen geführt und dazu gezwungen sich auf den Boden dessen zu legen. Kurze Zeit später stiegen 6 Bullen ein und fingen sofort damit an David zu beschimpfen und mittels ihrer Stiefel und Schlagstöcke sowie durch Fausthiebe zu quälen. Auf dem Transport zum Polizeirevier Tempelhof wurde weiterer psychischer sowie physischer Druck auf ihn ausgeübt.

Die Anklage
Am nächsten Tag wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Dieser gab ihm folgende Anklagepunkte bekannt:
- besonders schwerer Landfriedensbruch
- Gefangenenbefreiung
- Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte
- Gefährliche Körperverletzung
- 2x einfache Körperverletzung
Diese Anklagepunkte sind größtenteils aufgrund einer konstruierten Version seitens der Bullen zustande gekommen. Demnach habe David dem Beamten Hertzberg, der gerade zur Personenfeststellung einen Menschen am Boden fixierte, hinterrücks einen gezielten Schlag mit einem Pflasterstein auf den Kopf gegeben, mit dem Ziel, die Festnahme zu verhindern. Daraufhin, so schreiben sie, wurde David unter massiver Gegenwehr verhaftet, in dessen Verlauf zwei Bullen angeblich leichte Blessuren davontrugen. Ausserdem wollen sie ihn. im Vorfeld dessen am Aufbau einer Barrikade beobachtet haben.
Diese Version der Bullen hat Staatsanwalt Sohnrey natürlich dankend angenommen und gleich bei der Vorführung von David zum Haftrichter angedeutet eine möglichst hohe Haftstrafe erzielen zu wollen.
Der Haftrichter ordnete U-Haft an und am folgenden Tag wurde er in den U-Haft Knast Moabit verlegt.

Der Haftprüfungstermin

Drei Wochen später, am 23.Mai, kam es zum Haftprüfungstermin. Bei diesem wurde von David`s Anwältin Böhler drei Zeugen benannt, die anderslautende Aussagen zum Tatgeschehen machen würden. Da seitens der Staatsanwaltschaft enormer Druck aufgebaut wurde ließ die Haftrichterin erkennen, dass sie ihn lediglich mit einer Aussage zum Tatgeschehen aus der U-Haft entlassen werde. Nach kurzer Bedenkzeit entschloss sich David zu Protokoll zu geben, dass er den Beamten Hertzberg nicht als solchen erkannt sondern eher aufgrund Kleidung/Verhalten für einen Nazi gehalten habe. Ausserdem sagte er aus, dass er den Beamten nicht, wie behauptet, mit einem Stein auf den Kopf geschlagen habe sondern lediglich geschubst und auch nicht am Aufbau einer Barrikade beteiligt war.
Daraufhin entließ sie David unter der Auflage sich 5x wöchentlich beim Polizeirevier in Flensburg zu melden aus der U-Haft. Der Staatsanwalt drohte Maßnahmen gegen diese Entscheidung an.

Erneute Festnahme

Am 27.05., vier Tage nach der Entlassung aus der U-Haft, wird David in Flensburg erneut festgenommen. Auslöser dessen war die erfolgreiche Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Berliner Landgericht, welches den Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt hat. In der Begründung des Landgerichts wird sogar versucht den Tatbestand des versuchten Totschlags zu konstruieren.
David sitzt zunächst für zwei Tage im Flensburger Knast und wird dann per Gefangenen-transporter über diverse Knäste zurück nach Berlin/Moabit. Dieser Transport dauert fünf Tage und in dieser Zeit ist es ihm nicht gestattet Kontakt zu seiner Familie und zu seinen AnwältInnen aufzunehmen.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts bzgl. Wiedereinsetzung des Haftbefehls legt David in der Folgezeit Einspruch ein, welcher jedoch mit Verweis auf Fluchtgefahr abgelehnt wird.

Die Untersuchungshaft

Von der U-Haft ist abseits der üblichen Machtausübungen und Schikanemaßnahmen vor allem zu berichten, dass ihm eine vegane Ernährung verwehrt wurde. Trotz Essensverweigerung und Klageandrohungen seitens seiner AnwältInnen hat sich die Anstaltsleitung nicht dazu bereit erklärt, ihm vegane Verköstigung zukommen zu lassen. Dies hatte zur Folge, dass er von den ihm angebotenen Speisen lediglich Kartoffeln, Reis oder Nudeln essen konnte. Nachdem ihm aber UnterstützerInnen Geld auf sein Anstaltskonto überwiesen hatten, konnte er sich immerhin über den Gefangeneneinkauf verköstigen, was jedoch aufgrund fehlender Kochmöglichkeiten lediglich Rohkost bedeutete. Nach vier Monaten schließlich genehmigte die Anstaltsleitung durch Druck seiner AnwältInnen den Bezug von Nahrungspaketen eines Berliner Bio-Ladens.

Der Prozess

Am 23.September begann der Prozess vor der 34. großen Strafkammer des Landgerichts und zog sich über vier Verhandlungstage hin. Nachdem bekannt wurde, dass der Prozess vor dem Landgericht stattfinden würde, hat David sich dazu entschlossen den Berliner Strafverteidiger Herzog zur Verteidigung dazu zu bestellen.
Der Prozess begann wie erwartet. Die Bullen haben ihre Version der Geschehnisse erzählt und waren dabei sehr darum bemüht ein möglichst bedrohliches und dramatisches Szenario zu entwerfen. Auf Nachfragen von David`s AnwältInnen haben sie sich jedoch immer mehr in Widersprüchen verfangen.
Am folgenden Prozesstag haben die von David`s AnwältInnen bestellten sowie die durch Recherche ( Zeitungsannoncen, Plakate im Kiez, Ermittlungsausschuß ) „gefundenen“ ZeugInnen ( AnwohnerInnen, TAZ-Mitarbeiter ) ausgesagt. Es wurde von einer dem Schreckens-Szenario der Bullen nicht entsprechender Beschreibung des Geschehens berichtet. Einer der ZeugInnen, ein Mitarbeiter der TAZ, hat sogar den „geschädigten“ Bullen Hertzberg wiedererkannt und zu Protokoll gegeben, dass ebendieser ihn unmittelbar vor der zur Verhandlung stehenden Situation tätlich angegriffen habe und er nur durch Zufall einem Schlag ausweichen konnte.

Einige der NachbarInnen berichteten u.a. von den Misshandlungen im Einsatzwagen. Zu dem Knackpunkt des Verfahrens, Steinschlag oder Schubser, konnte lediglich die Verlobte David`s eine Aussage machen, da die anderen ZeugInnen diese Situation nicht gesehen haben.
Aufgrunddessen haben sich David und seine AnwältInnen am 3.Prozesstag dazu entschlossen einen medizinischen Sachverständigen der Berliner Charitee zu laden, damit dieser ein Gutachten zu der Frage erstellt, ob die Verletzung von Hertzberg auf einem Steinschlag basiert. Der Sachverständige wollte sich jedoch nicht auf eine Ursache festlegen, sondern er sprach von mehreren Möglichkeiten ( Tonfa-Schlag, Aufprall auf den Gehweg...).
Am 4.Prozesstag schließlich wurde, unter Missachtung der durch die Verteidigung für den Fall einer Verurteilung (und darauf abzielten die Aussagen der Bullen weiter zu hinterfragen) gestellten Hilfsbeweisanträge, das Urteil gesprochen. Der Staatsanwalt forderte 2 Jahre und 8 Monate Knast ohne Bewährung und die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung.
David kündigte daraufhin sofort die Revision des Urteilsspruches vor dem Bundesgerichtshof an. Trotz des Urteiles entließ das Gericht ihn unter der Auflage, zu einem späteren Zeitpunkt seine verbleibende Haftstrafe anzutreten, aus der U-Haft.

Das Revisionsverfahren

Nach Urteilszustellung im Dezember 2002 beauftragte David den Hamburger Anwalt V., welcher sich auf Revisionsverfahren spezialisiert hat, mit der Ausarbeitung eines Revisionsantrages. Dieser hat die Revisionsschrift im Januar 2003 dem Bundesgerichtshof in Leipzig zugestellt. Es dauerte dann tatsächlich 9 Monate, bis zum Oktober 2003, bis der BGH zu einer Entscheidung gekommen war, nämlich der Verwerfung ( ohne Angabe von Gründen ) des Revisionsantrages.

Das Gnadenverfahren

Als letzte juristische Möglichkeit hatte David durch seinen eigentlichen Anwalt, P. Tode, ein Gnadenersuch erstellt. Da sich das Revisionsverfahren sehr lange hinzog verging fast ein Jahr bis zur Ablehnung dessen. Zwischenzeitlich hatte David eine Ausbildung angefangen, welche er durch eine Gefängnisstrafe hätte beenden müssen. Aus diesem Grund hatte er den Entschluss gefasst, die Möglichkeit des Gnadenverfahrens wahrzunehmen. Ausserdem bedeutete ein solcher Antrag einen Aufschub der Ladung zum Strafantritt.
Im April 2004 wurde dieser Antrag jedoch aufgrund der „Schwere der Tat“ ebenfalls abgelehnt.
Eine Woche später wurde ihm auch gleich eine Ladung zum Strafantritt zugestellt. Durch einen Eilantrag seines Anwalts, begründet durch die notwendige Beendigung des 1. Ausbildungsjahres zum 31.07. um unter Umständen die Ausbildung im offenen Vollzug fortsetzen zu können, konnte dieser Termin noch einmal aufgeschoben werden.

Knast / Solidarität

Seit dem 02. August befindet sich David nun in der JVA Neumünster. Es hat sich zur Unterstüzung und zu Koordinationszwecken eine Soli-Gruppe gegründet.
Diese ist unter folgender Adresse zu erreichen:

SOLI-Gruppe
c/o Infoladen Subtilus
Norderstr.41
24939 Flensburg

oder  dsoli-fl@nadir.org

Für Briefe direkt an David:

David Hagge
Postfach:1829
24508 Neumünster

Spendenkonto:

Kennwort:David
Ktonr:15448004
Blz:20030000
Vereins-und Westbank AG
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Ergänzungen

schreibt david

veganarchist 07.09.2004 - 21:51
Leute, was ihr auf jeden fall tun könnt, um david zu unterstützen ist ihm zu schreiben. auch wenn es nur eine postkarte ist, zeigt ihm dass hier "draussen" leute an ihn denken und jedes noch so kleine zeichen von uns erleichtert ihm wenigstens ein bißchen den grauen knastalltag. und immer dran denken, SIE MEINEN UNS ALLE!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 6 Kommentare an

Zornig — Antiknaserix

Wie lange wird es wohl dauern.... — (muss ausgefüllt werden)

antibu — anonym

... — ...

ein sinnvoller schritt wäre es, — der nestscheißer

Paul — Paul