Hartz und Asylpolitik

kein mensch ist illegal 29.08.2004 22:27 Themen: Antirassismus Soziale Kämpfe
Während endlich Tausende gegen Hartz auf die Strasse gehen, bleibt eine höchst leidtragende Gruppe unsichtbar:
Flüchtlinge in Deutschland sehen sich durch die Hartz-Gesetze mit nackter existenzieller Bedrohung konfrontiert .....
Über 5000 Menschen starben seit 1993 an den Aussengrenzen der "Festung Europa" beim Versuch ihre Leben vor politischer und/oder geschlechtsspezifischer Verfolgung und/oder vor Hunger und Not zu retten; davon 145 an den BRD-Grenzen. 600 000 Flüchtlinge und Papierlose in Deutschland leben in Lagern...
Wer in Flüchtlingsheimen untergekommen ist, hat unter beengten, zermürbenden Lebensverhältnissen zu leiden; muß die immerselbe Nahrung durch Lebensmittelrationspakete zwangsakzeptieren und hat kaum eine Chance, diesem "besseren Elend" je wirklich zu entkommen, denn ..

AsylbewerberInnen in der BRD werden im ersten Jahr ihrer Ankunft mit totalem Arbeitsverbot belegt. Dann ist ihnen erlaubt, beim Arbeitsamt eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis zu beantragen. Schon bisher wurden jedoch zunächst deutsche Arbeitslose zu den freien Stellen geschickt und meist, schon wegen der sprachlichen Vorteilhaftigkeit, bevorzugt. Erhielt ein/eine Asylsuchender/de einen sozialverischerungspflichtigen Job so stand ihm/ihr nach einem Jahr Arbeit bisher Arbeitslosenhilfe zu, wie anderen ArbeitnehmerInnen auch.

Doch mit Einführung von Arbeitslosengeld II (Alg II) werden alle Personen die unter das AsylbewerberInnenleistungsgesetz fallen vom Bezug desselben ausgeschlossen (§ 1 des Gesetzestextes).
Für Flüchtlinge und Asylsuchende die ein Anrecht auf AlHi hatten gilt: Anspruch nur noch auf Geld nach dem AsylbewerberInnengesetz. Die damit gemeinten Leistungen liegen 30 % unter dem Niveau des künftigen Alg II. Bislang bezogen ca. 280 000 Menschen diese Leistungen.
Flüchtlinge die bisher nach der Altfallregelung eine Aufenthaltsbefugnis besitzen und uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, sind nun aber von diesem Gesetz ausgenommen und auch sie bekommen statt AlG II - nun die 30% Minderung zugesprochen. 53 000 Flüchtlinge (so die Pressestelle der Integrationsbeauftragten) sind bislang davon betroffen.

Eine zusätzliche Erschwerung der Lebensumstände für Flüchtlinge und Asylsuchende stellt die verschärfte Zumutbarkeitsregelung dar, welche die Konkurrenz zwischen Ausländern und Deutschen verstärken wird. Daß dies auch zu einer allgemeinen Vergiftung mit sich intensivierenden Alltagsrassismen führen wird ist unschwer zu erraten .

Die eigentliche Härte, bzw. das Ausmaß an Bedenklichkeit aber ist der Umstand, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ev. aufenthaltsrechtliche Folgen für MigrantInnen mit sich bringen wird. Im neuen Zuwanderungsgesetz nämlich wurde der Satz gestrichen, dass AusländerInnen die Arbeitslosenhilfe beziehen, eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen. - somit droht ein weiterhin unsicherer Status der im schlimmsten fall zur Ausweisung führt, denn:
Die "Ermessensausweisung" erlaubt es Ausländerbehöreden, AusländerInnen auszuweisen, wenn diese für sich oder für ihre Familienangehörigen Sozialhilfe in Anspruch nehmen

LINKS zum Thema
 http://www.de.indymedia.org/2003/10/64327.shtml

EUROPA MACHT DICHT / Teil 1 & 2
 http://de.indymedia.org/2004/08/89069.shtml
 http://de.indymedia.org/2004/08/89067.shtml


Verfassungsbeschwerde gegen die Agenda 2010 :
www.flegei-g.de/index-verfassungsklage.html
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Ergänzungen

Warum wird das erst jetzt bekannt?

Bernd Kudanek alias bjk 30.08.2004 - 00:40

Dieser Skandal muß auch unbedingt über die offenen Mikrofone auf den Montags-Demos bekannt werden! Ich bin morgen wieder auf der Montagsdemo in Berlin dabei und werde auf diesen Skandal aufmerksam machen! Ich hoffe, andere indy.LeserInnen in anderen Städten werden auf ihren Montagsdemos ebenfalls die Initiative ergreifen,

mit ernstem Gruß
bjk