Bankgeheimnis wird 2005 abgeschafft
voller Kontozugang für Behörden!
Im Zuge des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wird ab dem 1. April 2005 in Deutschland die ursprünglich zur Terrorbekämpfung gedachte automatische Abfrage von Bankkonten auch anderen Behörden möglich gemacht.
Im Zuge des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wird ab dem 1. April 2005 in Deutschland die ursprünglich zur Terrorbekämpfung gedachte automatische Abfrage von Bankkonten auch anderen Behörden möglich gemacht.
Neben den Finanzämtern können dann auch Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen flächendeckend Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen abrufen.
Bis zum 31. März 2005 gilt noch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches die nachträgliche Angabe von nicht versteuertem Einkommen ermöglicht, bevor dann das Finanzamt ab dem 1. April selber auf den Konten nachsehen kann.
(Quelle: focus.msn.de)
Bis zum 31. März 2005 gilt noch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches die nachträgliche Angabe von nicht versteuertem Einkommen ermöglicht, bevor dann das Finanzamt ab dem 1. April selber auf den Konten nachsehen kann.
(Quelle: focus.msn.de)
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Ergänzungen
Richtigstellung
Zum anderen stellt der Artikel den Inhalt der BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit "voller Kontoauszug" völlig falsch dar. Beim BaFin ist nur gespeichert, wer bei welcher Bank Konten unterhält, jedoch nicht Kontenstände. Um die Kontenbewegungen zu ermitteln, sind nach wie vor richterliche Beschlagnahmeanordnungen oder staatsanwaltliche Auskunftsersuchen notwendig. Der von der Regierung Kohl geschaffene Paragaph der Abgabenordnung, der das sog. "Bankgeheimnis" (oder genauer gesagt die Steuerhinterzieher) schützt, wird nicht geändert, trotz massiver Kritik des Bundesverfassungsgerichts an dieser Bestimmung. Während Arbeitnehmer (außer bei Schwarzarbeit) nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung haben, können Gewerbetreibende im Schutze des Bankgeheimmnisses in erheblichem Umfang Steuern hinterziehen. Diese widerspricht dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes, der durch die Abgabenordnung daheingehend konkretisiert wird, dass Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind.
"Focus" ist übrigens eine Informationsquelle, bei der man sich über derartige Halbwahrheiten wie oben zitiert nicht wundern darf.
beim Sozialamt auch heute schon so.
auch in bochum
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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