Bankgeheimnis wird 2005 abgeschafft

lll!!!lll 22.08.2004 19:58 Themen: Soziale Kämpfe
voller Kontozugang für Behörden!

Im Zuge des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ wird ab dem 1. April 2005 in Deutschland die ursprünglich zur Terrorbekämpfung gedachte automatische Abfrage von Bankkonten auch anderen Behörden möglich gemacht.
Neben den Finanzämtern können dann auch Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen flächendeckend Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen abrufen.

Bis zum 31. März 2005 gilt noch das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches die nachträgliche Angabe von nicht versteuertem Einkommen ermöglicht, bevor dann das Finanzamt ab dem 1. April selber auf den Konten nachsehen kann.

(Quelle: focus.msn.de)
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen

Richtigstellung

Steuerfahnder 23.08.2004 - 00:22
Der Artikel stellt in zweierlei Hinsicht die Fakten verkürzt da. Zum einen sind nicht erst ab 2005 Abfragen möglich, sondern bei eingeleitetem Steuerstrafverfahren werden auch jetzt schon BaFin-Abfragen gemacht. 2005 erfolgt nur insoweit eine Ausweitung, als Abfragen auch ohne eingeleitetes Strafverfahren möglich sein werden. Wegen des Verwaltungsaufwandes und der relativ langen Wartezeit (sofern nicht eine besondere Dringlichkeit vorgetragen wird), wird es aber auch dann nicht besonders viele Abfragen geben.
Zum anderen stellt der Artikel den Inhalt der BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit "voller Kontoauszug" völlig falsch dar. Beim BaFin ist nur gespeichert, wer bei welcher Bank Konten unterhält, jedoch nicht Kontenstände. Um die Kontenbewegungen zu ermitteln, sind nach wie vor richterliche Beschlagnahmeanordnungen oder staatsanwaltliche Auskunftsersuchen notwendig. Der von der Regierung Kohl geschaffene Paragaph der Abgabenordnung, der das sog. "Bankgeheimnis" (oder genauer gesagt die Steuerhinterzieher) schützt, wird nicht geändert, trotz massiver Kritik des Bundesverfassungsgerichts an dieser Bestimmung. Während Arbeitnehmer (außer bei Schwarzarbeit) nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung haben, können Gewerbetreibende im Schutze des Bankgeheimmnisses in erheblichem Umfang Steuern hinterziehen. Diese widerspricht dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes, der durch die Abgabenordnung daheingehend konkretisiert wird, dass Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind.

"Focus" ist übrigens eine Informationsquelle, bei der man sich über derartige Halbwahrheiten wie oben zitiert nicht wundern darf.

beim Sozialamt auch heute schon so.

freebse 23.08.2004 - 14:48
Wer in Hannover einen Antrag (auch auf ergänzende Sozialhilfe stellt) muss bei Antragsabgabe das Sozialamt ermächtigen Einblick auf das Konto zu haben. Was sich ändert ist wohl nur, dass heute der Antragssteller weiss, dass es so ist. Ohne eine solche Zustimmung bekommt man aber schon heute keine Unterstützung.

auch in bochum

bochumerin 24.08.2004 - 02:58
was "freebse" für hannover beschreibt, kenne ich aus bochum auch aus eigener erfahrung. wenn mensch sozialhilfe beantragt, sind sowieso erstmal sämtliche kontoauszüge der letzten paar monate mitzubringen (habe vergessen für wieviele monate genau; ist ungefähr anderthalb jahre her). außerdem muß so ein wisch unterschrieben werden, mit dem dem sozialamt erlaubt wird, bei der bank einsicht in das konto zu nehmen. das heißt, das sozialamt kann sich alle kontobewegungen angucken. desweiteren müssen sämtlich konten angegeben werden, was auch überprüft werden darf, so daß es nicht möglich ist, geheime zusatzkonten zu unterhalten. wirklich unangenehm. auf meine frage hin, ob das denn nun wirklich sein müßte, antwortete die freundliche sozialamtsmitarbeiterin nur, das gehöre nun mal zur "mitwirkungspflicht" und ansonsten gebe es eben kein geld. mensch kann zwar dagegen klagen (ob das erfolgreich wäre, habe ich nicht ausprobiert), aber solange kein gericht entschieden hat, daß das nicht geht, kann das sozialamt darauf bestehen und einfach kein geld rausrücken, was den meisten betroffenen wahrscheinlich eher ungelegen käme...

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke den folgenden Kommentar

...

... 22.08.2004 - 20:05
wozu gibts die schweiz? ;)