Meine DNA gehört mir! Repression in Thüringen

FreundInnen der Roten Hilfe OG Erfurt 19.08.2004 18:47 Themen: Repression
Erfurt. Gerichtsverfahren gegen Antifaschisten nach Falschaussagen von Polizisten der Thüringer BF-Einheiten / Drohende DNA-Entnahme
Am 05.04.03 fand eine Demonstration der rechtsextremen NPD in Erfurt statt.
Begleitet wurde diese von Protesten mehrerer antifaschistischer Initiativen, bei den es auch zu Festnahmen von AntifaschistInnen kam.
Am Mittwoch, den 31.03.04 findet im Erfurter Landgericht die Verhandlung gegen einen der Festgenommen wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ statt. Diesem wird nach den Aussagen von zwei Angehörigen der Thüringer Beweissicherungs-und Festnahmeeinheit (BFE) vorgeworfen, als Rechtshänder mit dem linken Arm eine Flasche 30 Meter weit in Richtung eines
Polizisten geworfen zuhaben. Das es bereits für einen Rechtshänder schwierig ist eine leere Flasche 30 Meter weit mit dem rechten Arm zu werfen, bzw. es daher unmöglich ist diese Distanz mit dem linken Arm zu erreichen, schien in der ersten Verhandlung weder den Staatsanwalt noch den Richter zu interessieren. Einen von der Verteidigung beantragten unabhängigen Gutachter zur Klärung des Sachverhaltes lehnte das Gericht ab.

Weiterhin geben die Beamten einen vollkommen anderen Festnahmeort an, als
mehrere Augenzeugen unabhängig voneinander berichten. Während auf dem
Festnahmeprotokoll zu lesen ist, die Festnahme sei im Bereich der Kreuzung
Frankenstrasse/Juri-Gagarin-Ring erfolgt, bestätigten andere
DemonstationsteilnehmerInnen die Aussage des Betroffenen, er sei im Bereich
des Parkplatzes neben der Stadtmauer (zwischen Johannesstrasse und
Juri-Gagarin-Ring) festgenommen wurden. Einem Zeugen, welcher diese
Situation vor Gericht bestätigte, wurde die Glaubwürdigkeit
aberkannt.sprochen.

Bereits in der ersten Verhandlung vor dem Erfurter Amtsgericht verwickelten
sich die zwei Beamten ständig in Widersprüche bezüglich der Festnahme sowie
deren angeblichen Grund. Diese Tatsache schienen auch die Staatsanwaltschaft
und der vorsitzende Richter bemerkt zuhaben, was sie jedoch nicht davon
abhielt den Betroffenen zu einer Bewährungsstrafe zu verurteilen. So steht
in der Urteilsbegründung, dass sich die Aussagen der Beamten lediglich im
Kern decken würden. Widersprüchliche Angaben wurden sogar als Indiz dafür
bewertet, dass es keine Absprachen der Polizisten untereinander gegeben
hätte.

Bereits mehrfach sind Beamte der Thüringer Beweissicherungs-und
Festnahmeeinheit (BFE) in der Öffentlichkeit durch völlig überzogene
Prügelangriffe auf DemonstrantInnen und Fußballfans sowie Falschaussagen
negativ aufgefallen. Der spektakulärste Fall spielte sich 2002 in Hamburg
auf einer Demonstration ab, als Angehörige der Thr. BFE zwei Zivilpolizisten
dienstunfähig prügelten und später auf Grund von Gefälligkeitsattesten und
Falschaussagen ihrer Vorgesetzten nicht zum Prozeßtermin erschienen. Der
damals zuständige Staatsanwalt über den Zustand der Thüringer Polizei:“ Eine
Mauer des Schweigens von oben bis unten!“(...)“Rechtsstaatlichkeit auf dem
Niveau des Mittelalters!“!
Zu allem Überfluss wurde der Beschuldigte nun zu einer DNA-Entnahme
vorgeladen. Begründet wurde diese Vorladung mit den Vorstrafen und der
Annahme, „dass sich kriminelles Verhalten verfestigt hat“ und „das davon
auszugehen sei, dass der Beschuldigte auch in Zukunft nicht straffrei leben
wird.“

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Ergänzungen

berichtigung

autor 19.08.2004 - 20:25
die party ist natürlich am 20.8.
auf der grafik ist n fehler...