Genua: weitere 50 Anklagen
- auch in D.

rf 20.05.2004 16:35 Themen: Globalisierung Repression
Es ist soweit. In den nächsten Tagen werden rund 50 Personen, die 2001 an den G8 Protesten Teil nahmen, Mitteilungen über den Abschluss der Ermittlungen erhalten. Es steht jetzt definitiv fest, dass unter den Betroffenen auch mehrere Deutsche sind.
Übersetzung eines Briefens von Indymedia.Italien: [genovag8] diaz school
Wie gehabt, sieht die nun bevorstehende Prozedur wie folgt aus: die "Avvisi di conclusione delle indagini" (ACIP), d.h. die Bescheide über den Abschluss der Ermittlungen, werden in den nächsten Tagen die Personen erreichen, die davon betroffen sind. Diese haben dann 20 Tage Zeit, um etwaige neue Beweise anzubringen oder um Anhörung zu bitten. Anschließend kommt es zum staatsanwaltlichen Antrag auf Klagezulassung beim Gericht. Sobald die Klagezulassung durch ist, gibt es kein Zurück mehr und damit einen zweiten g8 Prozess. Ob die Gerichtsverfahren gebündelt statt finden werden ist bisher unbekannt, aber sehr wahrscheinlich. Im bereits laufenden Gerichtsverfahren gegen 25 italienische Protestteilnehmer befasst sich das Gericht auch schon mit 26 Personen zur gleichen Zeit.

Sollte es für alle 50 zum Prozess kommen, steigt die Zahl der strafrechtlich verfolgten Protestteilnehmer auf 76. Damit kann sich die Staatsanwalt von dem Druck befreien, den insbesondere Vizepremier Gianfranco Fini in den letzten Jahren unablässig ausübte. Fini warf der Staatsanwaltschaft wiederholt vor, dass in Sachen Genua mehr Polizisten als Demonstranten unter Anklage standen. Auf polizeilicher Seite müssen ebenfalls 76 Beamte bzw. Gefängnisbedienstete vor Gericht. Mit den neuen in Kürze bevorstehenden Anklagen wäre so ein Verhältnis 1:1 erreicht. Die Entscheidung ist der spärlichen Berichterstattung zum Thema zufolge nicht ohne Bauchschmerzen gefallen. Dass es innerhalb des Staatsanwaltlichen Pools der Zuständigen mitunter erhebliche Differenzen gegeben hat ist länger bekannt. Mehrmals mussten sich die Staatsanwälte dem Machtwort des leitenden Staatsanwalts Lalla beugen.

Die Unterzeichner der Ermittlungen gegen die 50 Personen, die es jetzt treffen wird, sind die gleichen, die den aktuell laufenden Prozess gegen die Genoa 26 (26 minus 1, da ein Verfahren wegen Formfehlern abgekoppelt wurde) führen. Besonders die Staatsanwältin Canepa hat bei den bisherigen Verhandlungen im laufenden Verfahren klar gezeigt, dass sie um jeden Preis eine vorsätzlich geplante Systematik der Beschuldigten nachweisen will. Wie schon mehrfach berichtet wurde, sollen die Angeklagten im Verfahren gegen die 26 wegen Verwüstung und Plünderung belangt werden. Dieser Straftatbestand setzt systematisches Handeln voraus, den Frau Canepa und der mit ihr ermittelnde und anklagende Kollege Canciani meinen, eindeutig nachweisen zu können. Auffallend war bei den bisherigen Verhandlungen auch, dass die Staatsanwältin Canepa und ihr Kollege bei Zeugenbefragungen sehr intensiv nach Hinweisen auf die Anwesenheit von deutschsprachigen Personen suchen, obwohl kein Deutscher unter den jetzigen Angeklagten ist.

Der Nachweis einer vorsätzlichen Systematik wäre freilich durch den Nachweis eines internationalen Rahmens begünstigt. Einmal mehr zeigt sich so der politische Charakter der Angelegenheit. Wie bekannt, wird seit geraumer Zeit versucht, die bisher bestehenden Hürden hinsichtlich der Definitionskriterien einer Kriminellen Vereinigung mit Blick auf nicht hierarchisch organisierte, lose Zusammenhänge zu brechen. Die Definitionsvoraussetzungen im Rahmen der Klassifizierung einer Gruppe als kriminelle Vereinigung setzten bisher die klare und feste Zugehörigkeit zu einer eindeutig strukturierten und fest umschriebenen Organisation voraus. Nun drohen diese Definitionskriterien ernsthaft aufgeweicht zu werden. Die Prozesse in Genua könnten in diesem Sinn durchaus von Bedeutung sein, die Folgen in einer mittelfristigen Zukunft sind nicht auszudenken.

Eine Bestätigung für diesen Trend, lose Zusammenhänge als organisierte kriminelle Vereinigungen zu erheben ist die vor wenigen Tagen erfolgte Aufnahme von einigen anarchistischen Gruppen in die berühmte internationale Terrorismus-Blacklist. Unter den betroffenen Gruppen sind nicht zuletzt jene, die zur Jahreswende wegen der Eurobriefbombenaffäre in aller Munde waren und damit erstmals solche eigentlich eher losen Zusammenhänge mit oder ohne internationaler Vernetzung. Die Staatsanwälte Canepa und Canciani beschäftigen sich übrigens auch mit einigen der Briefbomben sowie mit mehreren Verfahren gegen Linke und Anarchisten, deren Aktivitäten als Teil landesinternen Terrorismus klassifiziert werden.

Über Details bezüglich der genauen Vorwürfe gegen die Betroffenen der bevorstehenden Anklagen wird erst in den nächsten Tagen und Wochen etwas zu erfahren sein. Bisher ist bekannt, dass vier Angehörige des Turiner sozialen Zentrums Askatasuna auf der Liste stehen und zahlreiche Mitglieder der österreichischen Theatergruppe Volxtheaterkaravane. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt davon, dass mehrere von ihnen an den Straßenunruhen beteiligt waren. Bei den Deutschen weiß man nur, dass es sich um zwei Gruppen handelt. Es könnte sich also um einige derjenigen handeln, die noch im Juli 2001 in Gruppen beim Verlassen Genuas verhaftet wurden. Möglich ist aber auch, dass es sich um Leute handeln könnte, die mit vielen anderen in einer Anlage der Provinz in Quarto bei Genua übernachteten. Die Anlage war als logistische Stätte zur Unterbringung von Protestteilnehmern zur Verfügung gestellt worden. Nicht zur Verfügung gestellte Teile der Anlage wurden je nach Sichtweise aufgebrochen bzw. besetzt worden.

Die Liste von beschädigten Einrichtungsgegenständen und zerstörten Teilen der Anlage, wie etwa Zäune aus denen Kampfmaterial gemacht worden sein soll ist, lang. Amtsträger der Provinzverwaltung haben schon 2001 Aussagen gemacht, welche die juristische Lage der Leute, die aus Quarto kamen bzw. dort wohnten erschweren könnten. In regierungsnahen Medien wurden in Ahnlehnung an besagte Äußerungen schon damals Vorsätzlichkeit und geplantes, organisiertes Vorgehen unterstellt. Es gibt eine Übersetzung aus der Zeitung "Il Manifesto" vom Juli 2001, die es sich lohnt, noch mal nachzulesen, um sich einiger Details zu erinnern: http://www.ballhausplatz.at/johcgi/ball/TCgi.cgi?target=thema&thema=62&ID_News=968

Die Anlage in Quarto lag innerhalb der "gelben Zone". Dort endeten wegen der Sperrung der innerstädtischen Bahnhöfe zahlreiche Züge nach Genua, und auch für viele Busse war Quarto die Endstation. In ihr sollen sich nach Ansicht von einigen Amtsträgern der Provinzverwaltung (Bezirksverwaltung), die Verantwortlich für die überlassenen Räume waren, einige treibenden Kräfte des Schwarzen Blocks schändlich "unbehelligt" niedergelassen haben. Speziell geht es um einen Kindergarten in einer größeren Anlage, zu der noch ein Gymnasium, ein Theater, Büroräume sowie Sporthallen und eine Grünanlage gehörten, wo man Platz zur Unterbringung von 800 bis 1.000 Leuten zur Verfügung gestellt hatte.

Der nicht für Unterkunftszwecke vorgesehene Kindergarten war sozusagen besetzt worden. Am 19. Juli hatte es geregnet, viele Leute fanden in den überdachten Räumen keinen Platz. Der Hausmeister öffnete daraufhin, nach Rücksprache mit der Provinzverwaltung, eine zweite Turnhalle. Protestteilnehmer öffneten ihrerseits den Kindergarten und Büroräume. Weil dies ohne Genehmigung und durch Aufbrechen der Türen geschah, warf Frau Vincenzi, Präsidentin der Provinz Genua dem Genoa Social Forum und den Basisgewerkschaften Cobas, denen die Anlage "zugewiesen" worden war vor, nicht zur Anzeige gebracht zu haben, dass sie "nicht in der Lage waren, die Situation unter Kontrolle zu halten.

Frau Vincenzi echauffierte sich im August 2001 auch mehrfach darüber, dass keine Kontrollen im Kindergarten durchgeführt worden seien. Die Polizei wurde massiv bezichtigt, ihren Hinweisen nicht in angemessener Form nachgegangen zu sein. Die Tatsache ist bestätigt. Einige Male fuhren Streifen oder gar Hundertschaften auf, aber sie unternahmen nichts. Auch andere Beamte der Provinzverwaltung gaben an, einige Hundert hätten ihr Quartier teilweise kurz und klein gemacht, um sich mit kampftauglichem Material auszustatten. Über die "Deutschen" regten sich die Leute von der Provinzverwaltung so oft sie konnten lautstark auf.

"Die Autos der Deutschen parkten während all diesen Tagen vor dem Kindergarten zusammen mit einem weißen Transporter, den man benutzte, um Gewalttätige und Waffen zu transportieren", führte Frau Vincenzi immer wieder an, unter Betonung der Tatsache, dass sie die "außergewöhnlichen Vorgänge" bei den Sicherheitsbehörden zur Anzeige gebracht hätten, ohne gehört zu werden. Ein Angehöriger des Provinzparlaments gab an, er habe drei Tage lang erfolglos um ein Einschreiten der Ordnungskräfte "gefleht".

Die Askatasuna Leute sind in jedem Fall wegen der mutwilligen Zerstörung in den Schulgebäuden von Quarto im Sinne der schon aus dem laufenden Verfahren bekannten Verwüstung und Plünderung dran, die Strafen von bis zu 15 Jahren bedeutet. Soviel steht fest, wie auch, dass in zahlreichen Akten, Dokumenten und Zeugenaussagen steht, dass sich dort jede Menge Leute aus Deutschland aufhielten. Es geht aber mit Sicherheit nicht nur um die Schulen. Die Identifizierung der Personen, die jetzt angeklagt werden sollen, erfolgte anhand der Auswertung von Bildmaterial. Ein Schwerpunkt der polizeilichen und Staatsanwaltlichen Auswertungsarbeit lag in der Identifizierung von Personen, die sich am 20. und 21. Juli Barrikaden bauend und verschiedene Objekte angreifend durch die Stadt bewegten.

Quarto ist in diesem Zusammenhang nicht nur als Quartier von so genannten Black Block schärfstens im Visier der ermittelnden Staatsanwälte gewesen, sondern auch als Ausgangspunkt bzw. Endstation der am stärksten kriminalisierten Streifzüge von g8 Gegnern am 20. Juli und 21. Juli gewesen. Es handelt sich um ein Pulk von etwa 400 Menschen im Kontext von etwa Dreitausend die in Genua dem Spektrum um die so genannten black block zugerechnet wurden, die gezielt direkte Aktion gegen Banken und andere Objekte praktiziert haben sollen. Sie sollen am 20. Juli fünf Stunden lang und am Morgen nach der Tötung Carlo Giulianis u.a. in Quarto und Marassi gewütet haben.

Es ist noch nicht offiziell bekannt, aber wahrscheinlich, dass man mindestens einen Teil der 50 gegen die nun vorgegangen werden soll in Zusammenhang mit diesen "Streifzügen" und damit mit dem Vorwurf der Verwüstung und Plünderung anklagen wird. Andere sollen einzeln oder in kleinen Gruppen wegen einzelnen Vorfällen wegen den minder schwer wiegenden Vorwürfe des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Sachbeschädigung angeklagt werden. Ausländische Polizeien haben sich offenbar geweigert, die italienischen Ermittler zu unterstützen. Der leitende Staatsanwalt Lalla gab an, die Ermittlungen hätten sich nicht zuletzt wegen dem "Verhalten der ausländischen Polizeien" schwierig gestaltet, die ihnen "keinerlei Identifizierung geliefert haben" sollen. Den ausländischen Polizeien war das umfangreiche Material zu diesem Zweck übermittelt worden.
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Ergänzungen

Sind die Verfahren überhaupt legitim?

Alfons Kilad 23.05.2004 - 15:40
Besonders, was deutsche Angeklagte betrifft, stellt sich die Frage, ob überhaupt die Verfahren in Italien legitim sind. Handelt es sich nicht nur um ein Angriff auf die nach deutschen Recht gegebene Versammlungsfreiheit? Eine Ablehnung der Legitimität dieser Verfahren, setzt jedoch auch gegenüber deutschen Stellen Aktivitäten voraus, besonders im Falle von Rechtshilfegesuchen. Deutsche Stellen sind nämlich verpflichtet auch dann eigene Staatsbürger zu schützen, wenn ihnen dies nicht passt. Zusätzlich ist zu fragen, ob nicht umgekehrt das ganze Verfahren in Italien als nicht rechtstaatlich offensiv angegangen werden sollte. Meinen Eindruck nach handelt es sich beim Vorgehen der italienischen Behörden um Angriffe auf Grundrechte, die ang. in der EU gewährleistet sein sollen.

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mit Laura Tartarini - Anwältin des GenovaLegalForum und der VolxTheaterKarawane
freier Eintritt
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bisherige UnterstützerInnen der Veranstaltungen:
Drahdiwaberl, ADR - Antidiskriminierungsreferat für Frauen, Auge -
unabhängige und grüne GewerkschafterInnen, Grüne Bildungswerkstatt, VolxTheaterKarawane, Gewi Fakultätsvertretungweitere Informationen zu den Prozessen:
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