Polizei-Rache an unbequemen Kritikern
Wie die Polizei unliebsame Berichterstatter abstraft
Heute im zürcher Gemeinderat ab 17h:
Behandlung der Interpellation betr. Stapo vs. PigBrother.info
Heute im zürcher Gemeinderat ab 17h:
Behandlung der Interpellation betr. Stapo vs. PigBrother.info
Bilder: «Verbotenes Filmen von Beamten» © Pigbrother.info
Wegen dieser Bilder eines zivilen Agent Provocateurs am 1. Mai wurde der Filmer unsanft verhaftet und anschliessend angeklagt
Seit über 20 Jahren werden Seelenlos und Ärger ( http://blutgeil.com, http://PigBrother.info) von der Polizei überwacht und schikaniert – für so verabscheuungswürdige "Verbrechen" wie z.B. «Mitarbeit bei Zeitschriften», «Herausgabe von Büchern», «Homepages» usw. usf.
Ebensolange versucht die Polizei die beiden missliebigen Kulturschaffenden und Journalisten in die Gewalttäter-Ecke abzudrängen.
Das einzige, was ihnen jedoch bisher konkret vorgeworfen werden konnte, ist das "Kapitalverbrechen", wiederholt und hartnäckig mit publizistischen und kulturellen Mitteln eine andere Meinung zu vertreten.
ILLEGALE VORFüHRUNGEN VON «BLUTGEIL» AN DER POLIZEISCHULE . . .
Bei ihrem Feldzug gegen die beiden Medienschaffenden greifen die VertreterInnen der Staatsgewalt ihrerseits regelmässig zu rechtlich eher fragwürdigen Methoden: Seit mindestens 7 Jahren werden sämtliche BeamtInnen der Stadtpolizei Zürich durch Vorführung der illegalen «Blutgeil»-Version an der Polizeischule offiziell und nachdrücklich auf die Existenz der nicht genehmen Berichterstatter hingewiesen. >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#illegal
. . . UND DIE FOLGEN
Prompt werden die derart zu Staatsfeinden hochstilisierten Kulturschaffenden anschliessend von einzelnen PolizeibeamtInnen auch entsprechend behandelt – und öfters mal aus nichtigen Gründen vor Gericht gezerrt:
Im November 2002 wurde u.a. eine – wohlbemerkt ausdrücklich auf polizeikritischer Berichterstattung auf «blutgeil.com» fussende, vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Akten.htm#zitat – Anklage gegen sämtliche 18 von Seelenlos und Ärger betriebenen Homepages vom Bezirksgericht Zürich vollumfänglich abgeschmettert. Die dabei zugesprochene Anwaltsentschädigung – gerade mal ein Drittel der realen Kosten – wurde hingegen bis auf den heutigen Tag noch nicht ausbezahlt. >> mehr http://Medienfreiheit.org
Parallel war gegen einen Mitarbeiter von PigBrother.info, der mit der Videokamera einen vermummten Beamten aufs Korn nahm, der als Agent Provocateur u.a. auf offener Strasse mit einer Bierflasche jonglierte, prompt eine Anzeige von PolizistInnen erfolgt wegen «verbotenen Filmens von Polizeibeamten». Nachdem sich herausstellte, dass mittlerweile sogar das Bundesgericht festhielt, dass dieses «Delikt» im Strafgesetz keinerlei Grundlage hat, wurde die Anschuldigung flugs abgeändert in «Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung». Nachdem auch diese Anschuldigung sich als haltlos erwies und das Verfahren eingestellt werden musste, weigerte sich die Bezirksanwaltschaft, das Videoband herauszugeben, was in der Folge erst Monate später durch weitere Rechtsmittel erzwungen werden konnte.
MIT DEM «RECHT DER ENTSICHERTEN DIENSTWAFFE»
Am 5. September 2000 drang einmal mehr ein gutes Dutzend Polizeibeamter gewaltsam in ihre Redaktionsräume ein. Während die Geschädigten unter stetiger Androhung von Waffengewalt in einem Raum festgesetzt wurden, durchsuchten einzelne Beamte ohne Zeugen – angeblich «oberflächlich» – mehrfach sämtliche Redaktions- und Privaträume, fotografierten darin und nahmen trotz wiederholt angebrachten Protests zahlreiche «Sicherstellungen» vor, darunter insbesondere schriftliche Unterlagen. >>mehr http://www.ssi-media.com/razzia/Razzia.htm
SICHERSTELLUNGEN «IRRTüMLICH ENTSORGT»
Auf die Frage, ob nicht wenigstens ein Protokoll erstellt würde, erwiderte ein Beamter wörtlich: «Brauchen wir nicht. Die Sachen seht Ihr nie wieder.» Er sollte recht behalten: Laut seiner Aussage wurden die Gegenstände in einem «Effektensack», der «wie Abfall ausgesehen hat», «auf der Wache deponiert» – und darauf irgendwann später «wohl durch irgendein Putzpersonal vernichtet». Der verantwortliche Beamte unternahm anschliessend nicht den geringsten Versuch, die vermissten Gegenstände wiederzubeschaffen, etwa durch Befragung des Putzpersonals, sondern erkundigte sich lediglich bei seinen Kameraden, ob jemand «den Sack gesehen hat, aber das Resultat war negativ» – und das wars dann! >>mehr
BLUTGEIL.COM: «KENNEN WIR!»
So durchsuchende BeamtInnen spontan beim Anblick eines Klebers an einer Pinnwand mit u.a. diversen Fotos und Zeitungsartikeln – Ehrensache, dass diese anschliessend vom Polizeifotografen gleich mehrfach aufs Korn genommen wurde. >>mehr http://www.ssi-media.com/razzia/Razzia.htm#5
Ebenfalls Ehrensache: das Beifügen von Ausdrucken der Homepage zum Rapport – wie üblich verbunden mit abfälligen Bemerkungen. Auch in anderen Fällen stets beliebt: das Anfügen von Publikationen von oder über Seelenlos und Ärger zu den Akten – als Illustration, «mit welcher Art von Journalismus» die beiden sich befassen würden ... >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#journaille
WENN BEAMTE ZU SEHR LüGEN . . .
Als Begründung für «oberflächliche» Durchsuchung sowie «Sicherstellungen» insbesondere diverser «Papiersachen wie Notizen, Flyers oder solches» rsp. «allenfalls Zeitschriften» sowie von «Foto- und Videofilmen» gaben die BeamtInnen bei Einvernahmen wahlweise folgende Versionen zu Protokoll:
a) «Eigensicherung»
b) «Auftrag von relativ hoher Stelle»
c) «Ausschau halten […] nach Gegenständen, die im Hinblick auf Hausbesetzungen und Anschläge, z.B. Bekennerschreiben, Feuerwerkskörper, eine Rolle spielen würden»
d) «Suche nach Drogen»
e) «illegales fotografieren und filmen von Beamten»
f) «Eigeninitiative»
g) Zwar seien die Geschädigten laut Aussagen mehrer Beamter «wenig kooperativ» gewesen rsp. «haben uns wiederholt vorgeworfen, unser Handeln wäre rechtswidrig, nicht nur das gewaltsame Eindringen, sondern auch die Beschlagnahmungen». Trotzdem behauptet der hauptsächlich «sicherstellende» Beamte unverfroren, die Geschädigten hätten ihm die «Mitnahme» ausdrücklich «erlaubt».
h) Im allerersten Rapport schrieb derselbe Beamte hingegen: «Die ausgerückten Beamten wurden während des ganzen Einsatzes [???] durch Ärger und Seelenlos fotografiert. Darum drängten sich Massnahmen auf, worauf wir diverse Gegenstände sicherstellten.» >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#versionen
RECHTSGRUNDLAGE? «BRAUCHEN WIR NICHT!»
--> Bis heute bleibt (zumindest offiziell) unklar, wie der Auftrag anlässlich der Durchsuchung genau lautete und wer denselben konkret erteilte.
--> Nicht einE einzigeR der involvierten BeamtInnen war seit dem 5.9.00 zu irgend einem Zeitpunkt in der Lage, eine auch nur im entferntesten rechtsgenügende Grundlage u.a. für das Durchwühlen von Papierbeigen mit «Flyers», «Heftchen», «Fotos oder Dias» etc. anzugeben, geschweige denn für die «Sicherstellungen»!!!
--> Desgleichen auch für die Erstellung von Fotografien in den Redaktions- und Privaträumen. >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#fotos
Tja – wozu auch??? Wie gerade der vorliegende Fall einmal mehr drastisch vor Augen führt: Nackte Gewalt rsp. das "Recht der entsicherten Dienstwaffe" reichen ja erwiesenermassen völlig aus!!!
BEZIRKSANWALT ALS KOMPLIZE DER TäTER
Wenig überraschend verfügte die Bezirksanwaltschaft Zürich, vertreten durch BA Markus Imholz, schliesslich zum 2. Mal in Folge Einstellung des Verfahrens gegen die fehlbaren BeamtInnen, siehe http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt2 . Lautete die "Begründung" beim 1. Mal noch «in dubio pro reo» (eine Argumentation, die ausdrücklich dem Gericht vorbehalten bleibt), so setzt BA Imholz diesmal noch eins drauf und behauptet einfach ungerührt, die Aussagen der Angeschuldigten seien «übereinstimmend» (vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#luege1 ) rsp. «nachvollziehbar und glaubhaft» (vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#luege2 ), weshalb ihnen «keinerlei strafbares Verhalten nachzuweisen» sei (vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#luege3 )! >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt2
Und obwohl aktenkundig ist, dass die BeamtInnen den Geschädigten gegenüber voreingenommen waren, zahlreiche Rechtsverstösse klar vorliegen und einzelne fehlbare Beamte offensichtlich lügen, führt sich der fragliche Bezirksanwalt als Vertreter der Anklage seit über 2 Jahren auf, als wäre er der bestellte Verteidiger der betreffenden BeamtInnen!!! >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#bezirksverteidiger
SCHULD SIND DIE OPFER
Auch der von den Geschädigten erneut angerufene Einzelrichter J.-P. Bozzone liess einmal mehr Gnade vor Recht ergehen nach dem Motto: Wo ein Beamter seine Macht missbrauchte, war er sich dessen subjektiv nicht bewusst, sondern meinte dazu berechtigt zu sein. Falls er trotzdem wusste, dass er im Unrecht war, tat er dies jedoch nicht böswillig. Und falls er doch böse Absichten hatte, habe er dabei keine Amtsgewalt missbraucht.
Immerhin stellte der Einzelrichter ein allererstes (und zugleich letztes) Mal schriftlich fest, a) habe tatsächlich eine Hausdurchsuchung stattgefunden (und nicht bloss wie von der Polizei behauptet eine «oberflächliche Sichtung) und b) sei diese eindeutig widerrechtlich gewesen (aber die Beamten halt trotzdem unschuldig). Für diese frohe Botschaft stellte er ferner den Geschädigten Fr. 1827.-- in Rechnung.
Fazit: Die Polizei braucht sich eh nicht ans Gesetz zu halten – und kann die Geschädigten auch künftig nach Lust und Laune straflos terrorisieren. >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt13
BIS HEUTE KEINE ENTSCHULDIGUNG ODER AKTENEINSICHT
Dazu passt auch, dass die Polizei sich bis heute weder für die illegale Hausdurchsuchung noch für die widerrechtlichen Beschlagnahmungen oder das fehlende Protokoll entschuldigte, sondern auch nach mehrfacher Anfrage lediglich für die «irrtümliche Entsorgung» durch das «Reinigungspersonal». >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt9c
Bereits am 10.12.01 hatte zudem der damalige Rechtsvertreter der Geschädigten beim Polizeikommando ein formelles Gesuch auf Dateneinsicht, Herausgabe und Löschung bzw. Vernichtung eingereicht (Datenschutzgesetz §§ 17 ff). Antwort bis heute: Raten Sie mal ...
A n f a n g v e r p a s s t ? http://www.ssi-media.com/razzia/Razzia.htm#anfang
P r e s s e s p i e g e l http://www.ssi-media.com/razzia/Presse.htm
A K T E N V E R Z E I C H N I S http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#aktenverzeichnis
CHRONOLOGIE 2000-2003 http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Vorschau.htm
pdf-Download der parlamentarischen Anfrage von Balthasar Glättli (Grüne Zürich) http://www.stzh.ch/kap01/gemeinderat_stzh/_Interpellationsantworten/2001_001
8.pdf
Wegen dieser Bilder eines zivilen Agent Provocateurs am 1. Mai wurde der Filmer unsanft verhaftet und anschliessend angeklagt
Seit über 20 Jahren werden Seelenlos und Ärger ( http://blutgeil.com, http://PigBrother.info) von der Polizei überwacht und schikaniert – für so verabscheuungswürdige "Verbrechen" wie z.B. «Mitarbeit bei Zeitschriften», «Herausgabe von Büchern», «Homepages» usw. usf.
Ebensolange versucht die Polizei die beiden missliebigen Kulturschaffenden und Journalisten in die Gewalttäter-Ecke abzudrängen.
Das einzige, was ihnen jedoch bisher konkret vorgeworfen werden konnte, ist das "Kapitalverbrechen", wiederholt und hartnäckig mit publizistischen und kulturellen Mitteln eine andere Meinung zu vertreten.
ILLEGALE VORFüHRUNGEN VON «BLUTGEIL» AN DER POLIZEISCHULE . . .
Bei ihrem Feldzug gegen die beiden Medienschaffenden greifen die VertreterInnen der Staatsgewalt ihrerseits regelmässig zu rechtlich eher fragwürdigen Methoden: Seit mindestens 7 Jahren werden sämtliche BeamtInnen der Stadtpolizei Zürich durch Vorführung der illegalen «Blutgeil»-Version an der Polizeischule offiziell und nachdrücklich auf die Existenz der nicht genehmen Berichterstatter hingewiesen. >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#illegal
. . . UND DIE FOLGEN
Prompt werden die derart zu Staatsfeinden hochstilisierten Kulturschaffenden anschliessend von einzelnen PolizeibeamtInnen auch entsprechend behandelt – und öfters mal aus nichtigen Gründen vor Gericht gezerrt:
Im November 2002 wurde u.a. eine – wohlbemerkt ausdrücklich auf polizeikritischer Berichterstattung auf «blutgeil.com» fussende, vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Akten.htm#zitat – Anklage gegen sämtliche 18 von Seelenlos und Ärger betriebenen Homepages vom Bezirksgericht Zürich vollumfänglich abgeschmettert. Die dabei zugesprochene Anwaltsentschädigung – gerade mal ein Drittel der realen Kosten – wurde hingegen bis auf den heutigen Tag noch nicht ausbezahlt. >> mehr http://Medienfreiheit.org
Parallel war gegen einen Mitarbeiter von PigBrother.info, der mit der Videokamera einen vermummten Beamten aufs Korn nahm, der als Agent Provocateur u.a. auf offener Strasse mit einer Bierflasche jonglierte, prompt eine Anzeige von PolizistInnen erfolgt wegen «verbotenen Filmens von Polizeibeamten». Nachdem sich herausstellte, dass mittlerweile sogar das Bundesgericht festhielt, dass dieses «Delikt» im Strafgesetz keinerlei Grundlage hat, wurde die Anschuldigung flugs abgeändert in «Hinderung von Beamten an einer Amtshandlung». Nachdem auch diese Anschuldigung sich als haltlos erwies und das Verfahren eingestellt werden musste, weigerte sich die Bezirksanwaltschaft, das Videoband herauszugeben, was in der Folge erst Monate später durch weitere Rechtsmittel erzwungen werden konnte.
MIT DEM «RECHT DER ENTSICHERTEN DIENSTWAFFE»
Am 5. September 2000 drang einmal mehr ein gutes Dutzend Polizeibeamter gewaltsam in ihre Redaktionsräume ein. Während die Geschädigten unter stetiger Androhung von Waffengewalt in einem Raum festgesetzt wurden, durchsuchten einzelne Beamte ohne Zeugen – angeblich «oberflächlich» – mehrfach sämtliche Redaktions- und Privaträume, fotografierten darin und nahmen trotz wiederholt angebrachten Protests zahlreiche «Sicherstellungen» vor, darunter insbesondere schriftliche Unterlagen. >>mehr http://www.ssi-media.com/razzia/Razzia.htm
SICHERSTELLUNGEN «IRRTüMLICH ENTSORGT»
Auf die Frage, ob nicht wenigstens ein Protokoll erstellt würde, erwiderte ein Beamter wörtlich: «Brauchen wir nicht. Die Sachen seht Ihr nie wieder.» Er sollte recht behalten: Laut seiner Aussage wurden die Gegenstände in einem «Effektensack», der «wie Abfall ausgesehen hat», «auf der Wache deponiert» – und darauf irgendwann später «wohl durch irgendein Putzpersonal vernichtet». Der verantwortliche Beamte unternahm anschliessend nicht den geringsten Versuch, die vermissten Gegenstände wiederzubeschaffen, etwa durch Befragung des Putzpersonals, sondern erkundigte sich lediglich bei seinen Kameraden, ob jemand «den Sack gesehen hat, aber das Resultat war negativ» – und das wars dann! >>mehr
BLUTGEIL.COM: «KENNEN WIR!»
So durchsuchende BeamtInnen spontan beim Anblick eines Klebers an einer Pinnwand mit u.a. diversen Fotos und Zeitungsartikeln – Ehrensache, dass diese anschliessend vom Polizeifotografen gleich mehrfach aufs Korn genommen wurde. >>mehr http://www.ssi-media.com/razzia/Razzia.htm#5
Ebenfalls Ehrensache: das Beifügen von Ausdrucken der Homepage zum Rapport – wie üblich verbunden mit abfälligen Bemerkungen. Auch in anderen Fällen stets beliebt: das Anfügen von Publikationen von oder über Seelenlos und Ärger zu den Akten – als Illustration, «mit welcher Art von Journalismus» die beiden sich befassen würden ... >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#journaille
WENN BEAMTE ZU SEHR LüGEN . . .
Als Begründung für «oberflächliche» Durchsuchung sowie «Sicherstellungen» insbesondere diverser «Papiersachen wie Notizen, Flyers oder solches» rsp. «allenfalls Zeitschriften» sowie von «Foto- und Videofilmen» gaben die BeamtInnen bei Einvernahmen wahlweise folgende Versionen zu Protokoll:
a) «Eigensicherung»
b) «Auftrag von relativ hoher Stelle»
c) «Ausschau halten […] nach Gegenständen, die im Hinblick auf Hausbesetzungen und Anschläge, z.B. Bekennerschreiben, Feuerwerkskörper, eine Rolle spielen würden»
d) «Suche nach Drogen»
e) «illegales fotografieren und filmen von Beamten»
f) «Eigeninitiative»
g) Zwar seien die Geschädigten laut Aussagen mehrer Beamter «wenig kooperativ» gewesen rsp. «haben uns wiederholt vorgeworfen, unser Handeln wäre rechtswidrig, nicht nur das gewaltsame Eindringen, sondern auch die Beschlagnahmungen». Trotzdem behauptet der hauptsächlich «sicherstellende» Beamte unverfroren, die Geschädigten hätten ihm die «Mitnahme» ausdrücklich «erlaubt».
h) Im allerersten Rapport schrieb derselbe Beamte hingegen: «Die ausgerückten Beamten wurden während des ganzen Einsatzes [???] durch Ärger und Seelenlos fotografiert. Darum drängten sich Massnahmen auf, worauf wir diverse Gegenstände sicherstellten.» >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#versionen
RECHTSGRUNDLAGE? «BRAUCHEN WIR NICHT!»
--> Bis heute bleibt (zumindest offiziell) unklar, wie der Auftrag anlässlich der Durchsuchung genau lautete und wer denselben konkret erteilte.
--> Nicht einE einzigeR der involvierten BeamtInnen war seit dem 5.9.00 zu irgend einem Zeitpunkt in der Lage, eine auch nur im entferntesten rechtsgenügende Grundlage u.a. für das Durchwühlen von Papierbeigen mit «Flyers», «Heftchen», «Fotos oder Dias» etc. anzugeben, geschweige denn für die «Sicherstellungen»!!!
--> Desgleichen auch für die Erstellung von Fotografien in den Redaktions- und Privaträumen. >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#fotos
Tja – wozu auch??? Wie gerade der vorliegende Fall einmal mehr drastisch vor Augen führt: Nackte Gewalt rsp. das "Recht der entsicherten Dienstwaffe" reichen ja erwiesenermassen völlig aus!!!
BEZIRKSANWALT ALS KOMPLIZE DER TäTER
Wenig überraschend verfügte die Bezirksanwaltschaft Zürich, vertreten durch BA Markus Imholz, schliesslich zum 2. Mal in Folge Einstellung des Verfahrens gegen die fehlbaren BeamtInnen, siehe http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt2 . Lautete die "Begründung" beim 1. Mal noch «in dubio pro reo» (eine Argumentation, die ausdrücklich dem Gericht vorbehalten bleibt), so setzt BA Imholz diesmal noch eins drauf und behauptet einfach ungerührt, die Aussagen der Angeschuldigten seien «übereinstimmend» (vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#luege1 ) rsp. «nachvollziehbar und glaubhaft» (vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#luege2 ), weshalb ihnen «keinerlei strafbares Verhalten nachzuweisen» sei (vgl. http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#luege3 )! >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt2
Und obwohl aktenkundig ist, dass die BeamtInnen den Geschädigten gegenüber voreingenommen waren, zahlreiche Rechtsverstösse klar vorliegen und einzelne fehlbare Beamte offensichtlich lügen, führt sich der fragliche Bezirksanwalt als Vertreter der Anklage seit über 2 Jahren auf, als wäre er der bestellte Verteidiger der betreffenden BeamtInnen!!! >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#bezirksverteidiger
SCHULD SIND DIE OPFER
Auch der von den Geschädigten erneut angerufene Einzelrichter J.-P. Bozzone liess einmal mehr Gnade vor Recht ergehen nach dem Motto: Wo ein Beamter seine Macht missbrauchte, war er sich dessen subjektiv nicht bewusst, sondern meinte dazu berechtigt zu sein. Falls er trotzdem wusste, dass er im Unrecht war, tat er dies jedoch nicht böswillig. Und falls er doch böse Absichten hatte, habe er dabei keine Amtsgewalt missbraucht.
Immerhin stellte der Einzelrichter ein allererstes (und zugleich letztes) Mal schriftlich fest, a) habe tatsächlich eine Hausdurchsuchung stattgefunden (und nicht bloss wie von der Polizei behauptet eine «oberflächliche Sichtung) und b) sei diese eindeutig widerrechtlich gewesen (aber die Beamten halt trotzdem unschuldig). Für diese frohe Botschaft stellte er ferner den Geschädigten Fr. 1827.-- in Rechnung.
Fazit: Die Polizei braucht sich eh nicht ans Gesetz zu halten – und kann die Geschädigten auch künftig nach Lust und Laune straflos terrorisieren. >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt13
BIS HEUTE KEINE ENTSCHULDIGUNG ODER AKTENEINSICHT
Dazu passt auch, dass die Polizei sich bis heute weder für die illegale Hausdurchsuchung noch für die widerrechtlichen Beschlagnahmungen oder das fehlende Protokoll entschuldigte, sondern auch nach mehrfacher Anfrage lediglich für die «irrtümliche Entsorgung» durch das «Reinigungspersonal». >>mehr http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#akt9c
Bereits am 10.12.01 hatte zudem der damalige Rechtsvertreter der Geschädigten beim Polizeikommando ein formelles Gesuch auf Dateneinsicht, Herausgabe und Löschung bzw. Vernichtung eingereicht (Datenschutzgesetz §§ 17 ff). Antwort bis heute: Raten Sie mal ...
A n f a n g v e r p a s s t ? http://www.ssi-media.com/razzia/Razzia.htm#anfang
P r e s s e s p i e g e l http://www.ssi-media.com/razzia/Presse.htm
A K T E N V E R Z E I C H N I S http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Selbstjustiz.htm#aktenverzeichnis
CHRONOLOGIE 2000-2003 http://www.ssi-media.com/medienfreiheit/Vorschau.htm
pdf-Download der parlamentarischen Anfrage von Balthasar Glättli (Grüne Zürich) http://www.stzh.ch/kap01/gemeinderat_stzh/_Interpellationsantworten/2001_001
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Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Dokumentieren und agieren!
In Gießen wurde Anfang März eine Dokumentation mit 50 Fällen veröffentlicht und seitdem rundherum eines an Aktionen gegen Repression angezettelt.
pigbrother ist klasse
schade dass das so wenig als vorbild genommen und stattdessen so viel rotz auf indy gepostet wird.