Spekulationssteuer verfassungswidrig!

Den linken Horizont erweitern 29.03.2004 22:05
Im Urteil vom 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war.
Weil das Verfassungsgericht das Bankgeheimnis nicht angetastet hat, hat die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) "logischerweise" die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder zumindest die Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter gefordert.
Das Urteil des Bundesverfassugnsgerichtes geht auf eine Klage von dem bekannten Steuerrechtler Klaus Tipke zurück, der seine Spekulationsgewinne von 1752 Mark aus dem Jahr 1997 in der Steuererklärung eingetragen hatte und anschließend vor das Finanzgericht ging, weil er den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt sah. Auf Tipke geht auch der Ausdruck "Dummensteuer" zurück, weil kaum jemand Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Steuererklärung angibt und somit nur Dumme die "Spekulationssteuer" zahlen.
Leitsatz: Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage nach sich ziehen (Anschluss an BVerfGE 84, 239).

Auszug aus Pressemitteilung: Nach diesen Maßstäben entspricht die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes im Steuerrecht. Die einkommensteuerliche Erfassung von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften hängt vor allem von der Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen ab. Wer für die Jahre 1997 und 1998 seine Steuererklärung in der vorgeschriebenen Form abgegeben und nicht erkennbar widersprüchliche oder unwahrscheinliche Angaben zu Spekulationsgeschäften bei Wertpapieren gemacht hat, hat bei unvollständiger oder wahrheitswidriger Erklärung daraus erzielter Gewinne regelmäßig nur ein geringes Entdeckungsrisiko getragen.

Fazit: Das Bundesverfassungsgericht hat nichts zu der seit 1999 geänderten Regelung gesagt. Seit 1999 beläuft sich die Spekulationsfrist auf zwölf Monate, seither können Gewinne und Verluste verrechnet werden. Da nur der Veranlagungszeitraum 1997 und 1998 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, können auch nur Steuerzahler die für diese Jahre gezahlte Spekulationssteuer zurückfordern. Voraussetzung: Der Steuerbescheid ist noch "offen", z.B. wegen Einspruch gegen die Steuererklärung 1997 und/oder 1998.

Die Verfassungsrichter haben das Bankgeheimnis nicht untersagt. Weil das Verfassungsgericht das Bankgeheimnis nicht angetastet hat, hat die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) "logischerweise" die Aufhebung des Bankgeheimnisses oder zumindest die Einführung von Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter gefordert. Rechtlich läuft diese Forderung auf eine Abschaffung des § 30 a Abgabenordnung hinaus.
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@links Horizont

! 30.03.2004 - 00:32
Moment!
Nicht die Spekulantensteuer wurde für "verfassungswidrig" erklärt, sondern das sie nur bei den ehrlichen Spekulanten & Steuerzahlern wirklich erhoben wurde, während die SPD-Regierung - mit erheblicher krimineller Energie - alles tat, um den unehrlichen Spekulanten die Tore zur gefahrlosen Steuerhinterziehung weit - ganz weit - zu öffnen.
Der Schurke heißt Gerhard Schröder & SPD/Genossen der Bosse, Kanzler der Reichen und der reichen Steuerdiebe.
Aber natürlich sind Joschka & die o.a.Verfassungsrichter auch nicht besser!

steuerdiebe

? 30.03.2004 - 12:23
oh weh, wenn ich das schon höre, kanzler der bosse, der steuerdiebe, der reichen. da sehnt sich aber jemand nach nem starken staat, der endlich auch mal für ihn da ist. geh doch nach cuba!

den linken horizont

heute ist der 30.03.2004 - 15:35
hinter sich lassen, sich nicht auf die verfassung berufen und die spekulation als teil des kapitalismus betrachten wäre für den anfang nicht schlecht.
alles muss brennen.

helft mir

heute am 30.03.2004 - 16:46
denn ich habe mich mit dem geschenk für meine freundin verspekuliert und nun soll ich verhaftet werden.

ICH BIN DER

VERFASSUNGSFEIND VOM 31.03.2004 - 13:33
UND ICH SPEKULIERE DARAUF, DASS MIR MEINE MUTTI EINE RUMKUGEL VOM BÄCKER MITBRINGT.

GIBT´S HEUTE SCHÖNES WETTER

KACHELMANN 31.03.2004 - 16:50
ICH SPEKULIER JEDENFALLS DARAUF!