Wende im Ageeb-Prozess
Richter Ralph Henrici erklärte, es bestehe der hinreichende Tatverdacht, die Angeklagten könnten sich nur der fahrlässigen Tötung, sondern einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Er verwies den Fall Ageeb an das Landgericht.
Der Prozess gegen drei Bundesgrenzschutzbeamte um den Tod eines Abschiebehäftlings ist geplatzt. Am elften Verhandlungstag verwies das Frankfurter Amtsgericht am Montag den Fall des bei der Abschiebung nach Sudan gestorbenen Sudanesen Aamir Ageeb an eine höhere Instanz. Der neue Prozess findet nunmehr vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts statt. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Ralph Henrici, es bestehe der hinreichende Tatverdacht, die Angeklagten könnten sich auch einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Bislang waren sie nur wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Nach den Worten des Vorsitzenden hat die bisherige Hauptverhandlung aber ergeben, dass sie die Schmerzen und panische Angst des gefesselten Sudanesen billigend in Kauf genommen hätten, als sie ihn im Flugzeugsitz herunterdrückten, damit er nicht mehr schreie. «Den Tod des 30-Jährigen wollten sie aber nicht», sagte der Richter.
Ihr Verhalten nannte er gleichwohl nicht gerechtfertigt und grob unverhältnismäßig, weil Ageeb wegen seiner starken Fesselung bereits «ruhig gestellt» gewesen sei. Eine körperliche Gefahr sei von ihm nicht mehr ausgegangen. Die Angeklagten hätten den Sudanesen mit Schmerzen und Angst vom Schreien abhalten wollen. Die Umstände seien für die Beamten überblickbar gewesen.
Das Schöffengericht musste nach den Worten von Henrici den Fall weiter verweisen, weil nur das Schwurgericht für den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge zuständig ist. Der Vertreter der Nebenklage hatte den Antrag gestellt, den Fall ans Landgericht zu verweisen. Hintergrund sei die Aussage einer Stewardess im Prozess gewesen, nach deren Angaben die drei Beamten den Sudanesen sechs Minuten lang kraftvoll in den Sitz gedrückt hätten. Sie habe sich gefragt, ob dies bei einem gefesselten Menschen nötig war.
Dass der an Händen, Beinen und dem Oberkörper gefesselte 30-Jährige deshalb erstickt ist, hatte in dem Verfahren ein rechtsmedizinischer Sachverständiger in seinem Gutachten bestätigt. Der Prozess vor dem Amtsgericht hatte fast fünf Jahre nach dem Tod Ageebs Anfang Februar begonnen. Mehrere Menschenrechtsorganisationen hatten die überlange Verfahrensdauer vor Eröffnung der Gerichtsverhandlung scharf kritisiert. Die Angeklagten - zwei Polizeiobermeister und ein Polizeimeister - hatten am 28. Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen auf dem Flug von Frankfurt über Kairo nach Khartum in Sudan begleitet. Geklärt werden sollte in dem Prozess insbesondere, ob die Beamten um die Lebensgefährlichkeit des Herunterdrückens hätten wissen müssen.
Mehrere Polizisten und Grenzschutzbeamte berichteten in dem Gerichtsverfahren über nur jeweils kurze Einweisungen über den Umgang mit derartigen Fällen. Insbesondere über die Gefahren des Herunterdrückens seien sie nicht oder nur unzulänglich informiert worden. Vergeblich hatten die Verteidiger in dem Prozess beantragt, Bundesinnenminister Otto Schily als Zeugen zu hören.
Nach den Worten des Vorsitzenden hat die bisherige Hauptverhandlung aber ergeben, dass sie die Schmerzen und panische Angst des gefesselten Sudanesen billigend in Kauf genommen hätten, als sie ihn im Flugzeugsitz herunterdrückten, damit er nicht mehr schreie. «Den Tod des 30-Jährigen wollten sie aber nicht», sagte der Richter.
Ihr Verhalten nannte er gleichwohl nicht gerechtfertigt und grob unverhältnismäßig, weil Ageeb wegen seiner starken Fesselung bereits «ruhig gestellt» gewesen sei. Eine körperliche Gefahr sei von ihm nicht mehr ausgegangen. Die Angeklagten hätten den Sudanesen mit Schmerzen und Angst vom Schreien abhalten wollen. Die Umstände seien für die Beamten überblickbar gewesen.
Das Schöffengericht musste nach den Worten von Henrici den Fall weiter verweisen, weil nur das Schwurgericht für den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge zuständig ist. Der Vertreter der Nebenklage hatte den Antrag gestellt, den Fall ans Landgericht zu verweisen. Hintergrund sei die Aussage einer Stewardess im Prozess gewesen, nach deren Angaben die drei Beamten den Sudanesen sechs Minuten lang kraftvoll in den Sitz gedrückt hätten. Sie habe sich gefragt, ob dies bei einem gefesselten Menschen nötig war.
Dass der an Händen, Beinen und dem Oberkörper gefesselte 30-Jährige deshalb erstickt ist, hatte in dem Verfahren ein rechtsmedizinischer Sachverständiger in seinem Gutachten bestätigt. Der Prozess vor dem Amtsgericht hatte fast fünf Jahre nach dem Tod Ageebs Anfang Februar begonnen. Mehrere Menschenrechtsorganisationen hatten die überlange Verfahrensdauer vor Eröffnung der Gerichtsverhandlung scharf kritisiert. Die Angeklagten - zwei Polizeiobermeister und ein Polizeimeister - hatten am 28. Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen auf dem Flug von Frankfurt über Kairo nach Khartum in Sudan begleitet. Geklärt werden sollte in dem Prozess insbesondere, ob die Beamten um die Lebensgefährlichkeit des Herunterdrückens hätten wissen müssen.
Mehrere Polizisten und Grenzschutzbeamte berichteten in dem Gerichtsverfahren über nur jeweils kurze Einweisungen über den Umgang mit derartigen Fällen. Insbesondere über die Gefahren des Herunterdrückens seien sie nicht oder nur unzulänglich informiert worden. Vergeblich hatten die Verteidiger in dem Prozess beantragt, Bundesinnenminister Otto Schily als Zeugen zu hören.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
Prozess gegen BGS im "Fall Ageeb"
Prozess gegen BGS im Fall Ageeb
Ageeb: Bericht vom 10. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 9. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 8. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 7. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 6. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 5. Prozesstag
Ageeb: Resümee der 2. Prozesswoche
Ageeb: Bericht vom 4. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 3. Prozesstag
Ageeb: Bericht vom 2. Prozesstag
Fotos: Mahnwache zum Ageeb-Prozess
NGOs: Resümee der 1. Woche im Ageeb-Prozess
Ageeb: Bericht vom 1. Prozesstag
Pro Asyl: Keine exzessive Gewaltanwendung!
Die Fesselung von Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
Ageeb: Prozeß gegen BGSler beginnt im Februar
Dokumentationssseite Ageeb
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Dreckskumpanei der Apparatschiks
Die Mörder und Unterdrücker der Menschen laufen in diesem Land in Polizei- & Richteruniformen und natürlich Boss-Anzügen unserer politischen Klasse herum - wie zur NAZI-Zeit ist der Staatsapparat der Feind, Unterdrücker und Mörder des Volkes!
@ 17:49
er hat das verfahren an ein höheres gericht verwiesen, weil er eine schwerere straftat vermutet, als er zu verhandeln berechtigt ist. in dem nächsten prozess werden die bgsler dann auch wegen dieser schwereren tat angeklagt sein und härtere strafen erwarten müssen, als in dem bisherigen prozess. weder ist das verfahren eingestellt, noch hat es einen freispruch gegeben; im gegenteil. wo ist also dein argument, den richter derart anzugehen?
Apparatschik-Kumpanei
Eine "never ending Story" von der Marke "deutscher Rechtsstaat" - "deutsches Recht"!
Deutscher Apparatschik - immer unschuldig!