OLG Celle: Schienendemo ist keine Straftat!

Käpt'n Bär 10.03.2004 17:58 Themen: Atom
Faktischer Freispruch für Schienendemonstranten:

Das Oberlandesgericht Celle hebt Urteil des Landgerichtes Lüneburg wegen angeblicher Störung Öffentlicher Betriebe (§316b STGB) auf.

Versammlung und Demonstration auf den Schienen ist KEINE Stratftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
(Verstoß gegen die Eisenbahn-Bau und -betriebsornung)
Hiintergrund:
Als Antwort auf die massiven Grundrechtseinschränkungen durch Versammlungsverbote und vielfältge willkürliche Gewalthandlungen der Polizei bei Castor-Transporten haben Bürger zunehmend die Eisenbahn-Transportwege des Atommülls als Demonstrations-feld erobert.

Weil immer mehr Bürger ihr Versammlungrecht auch auf den Schienen wahrnahmen, wurde diese Demonstrationen der Polizei ein zunehmender Dorn im Auge.
Die friedliche Ankett-Demonstration von Robin -Wood bei Süschendorf, im März 2001, vor der der der Castor sogar zurückfahren mußte, wurde zum Beginn einer massiven kriminalisierungs-Kampagne des Staates.
Den Ton gab seinerzeit der Bundesinnenminister Schily höchstpersönlich vor, indem er, wieder bessern Wissens, öffentlich verlautete, diese Art des friedlichen Protestes stelle eine schwere Straftat dar.

Wenige Wochen später, im Mai 2001, nahmen die Lüneburger Polizei und Staatsanwaltschaft eine Schienendemonstration gegen einen Durchfahrenden Transport von Castor-Behälter zu den Plutoniumfabriken (WAA) in Frankreich zum Anlaß, die Kriminalisierungskampagne deutlich zu verschärfen.

In Beispielloser Art und Weise wurden ca fünfzig Demonstrierende vorläufig festgenommen, bis zu einen Tag lang in einer Garage eingesperrt und wie Schwerverbrecher erkennungsdienstlich behandelt.
Viele von ihnen erhielten dann Strafbefehle wegen "Gemeingefährlicher Störung öffentlicher Betriebe" nach § 316b STGB!

Das Ziel war klar: jeder bezahlte Strafbefehl wäre einer rechtskräftige Verurteilung wegen dieses potentiel terroristischen Straftatbestandes gewesen.
Die Polizei hätte in ihrer Propaganda verbreiten können, daß es sich bei Menschen, die auf den Schienen gegen Castor-Tranporte demonstrieren, per se um Straftäter handele, und könnte damit auch jedes gewaltsame Vorgehen rechtfertigen.

Ausdrücklich und erklärtermaßen als "Musterprozeß" hatte sich die Lüneburger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Karsten H. herausgesucht.

Dessen zweitinstanzliche Verurteilung durch das Langericht Lüneburg ist nun rechtskräftig aufgehoben worden.
Die Kosten der Verfahren der Staatskasse auferlegt.

Die Richter des Oberlandesgerichtes in Celle stellen klar, daß der bloße Aufenthalt auf den Schienen, hier der ICE-Hauptrecke Hamburg-Hannover, keine Straftat darstellt, sondern eine bloße Ordnungswidrigkeit.

Ungewöhnlich hart rügten die Richter insbesondere die Urteilsbegründung des Amtsrichters Wettich in der ersten Instanz, der die Friedliche Demonstration mit einem "Findling" gleichsetzte, der auf die Gleisen gelegt werde.
"Mit dieser Auslegung würde "der Gesetzeswortlaut unzulässig überdehnt" heißt es in dem Beschluß.

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Ergänzungen

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Käpt'n Bär 10.03.2004 - 18:09
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