Ageeb: Bericht vom 4. Prozesstag

prozessbeobachtungsgruppe 12.02.2004 14:41
Am 4. Prozesstag (Mittwoch, 11.02.2004) wurden als Zeugen Dr. med. H. (Arzt am Münchner Flughafen), Hubert K., Reinhard S. und Stefan K. (Kripo Erding), sowie Georg W. (Polizeiobermeister Flughafen München) gehört. Alle Zeugen waren mit dem Tod von Ageeb nach der Zwischenlandung der Lufthansamaschine am Münchner Flughafen beschäftigt.
Dr. med. H., Arzt am Münchner Flughafen (58 Jahre):

Dr. H. gehörte zu Zeitpunkt des Todes von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung zum medizinischem Dienst am Flughafen München. Er sei wegen einer außerplanmäßigen Landung und über medizinische Probleme auf der Maschine informiert worden. Dies sei gegen 16.45 Uhr gewesen. Er sei um 16.50 Uhr vor Ort gewesen. Er sei in das Flugzeug gegangen und habe einen farbigen Mann auf der hinteren Sitzreihe liegen gesehen. Er habe auch gleich gesehen, dass keine medizinischen Eingriffe mehr erforderlich seien. Er habe ein EKG geschrieben, da sei jedoch nur eine Nulllinie zu sehen gewesen.
Die örtliche Polizei habe veranlasst, dass Ageeb dann an die Rechtsmedizin weitergeben wurde. Er habe direkt im Anschluss keine Leichenschau gemacht, er habe nur den Totenschein geschrieben, Todesursache: "ungeklärt".

Zwei ärztliche Kollegen, die als Passagiere an Bord waren, hätten ihm gesagt, dass sie erfolglose Reanimierungsversuche unternommen hätten. Zu diesem Zeitpunkt sei Ageeb nicht mehr gefesselt gewesen. Eine Einschätzung des Zeitpunktes des Todes konnte er keine machen. Auf die Frage, ob er Schaumreste am Mund gesehen habe: Ja, an der Innenlippe.

Auf Nachfrage, ob er anderen Personen (Passagiere oder Beamten) an Bord (psychische) Hilfe angeboten hätte bzw. diese es gebraucht hätten: Nein.

Auf die Nachfrage des Nebenklägers, was die beiden Ärzte ihm gesagt hätten: Nichts, außer, dass sie erfolglose Reanimierungsversuche gemacht hätten.

Ob er außer den Schaumreste noch etwas anderes gesehen habe: Nein. Es sei auch schwieriger, bei einem farbigen Menschen die Hautverfärbungen genauer zu erkennen.

Auf Nachfrage, ob ihm in der Nähe der Leiche etwas aufgefallen (Fesseln etc.) sei: Dies könne er nicht mit ja oder nein beantworten.

Auf Nachfrage, ob er medizinische Geräte oder Notfallkoffer gesehen habe: Nein. Er habe keinerlei medizinischen Gerätschaften gesehen. Ebenso habe er auch keine Infusionen gesehen.

Auf die Nachfrage der Verteidigung in Bezug auf die "Haut eines Farbigen" und was man daraus schlechter erkennen könne: Blaue Flecken seien z.B. schlechter zu erkennen, genaueres könne man nur bei einer richtigen Inaugenscheinnahme erkennen. Diese habe er nicht durchgeführt.

Hubert K., Kriminaloberkommissar Kripo Erding (38 Jahre):

Auf die Frage, ob er eine Aussagegenehmigung habe: Nein (der Zeuge schien verdutzt über die Frage - Anmerkung der Protokollantinnen).

Eigentlich sei er Sachbearbeiter und sei an diesem Tage am Flughafen als "Bereitschaftsdienst" tätig gewesen. Sie seien immer zu zweit im Dienst. Er sei von der Einsatzzentrale informiert worden, dass eine Person auf einem Flug verstorben sei. Die Maschine sei im Anflug gewesen. Sie seien dann zum Flugzeug raus gefahren. BGS und Polizei seien schon vor Ort gewesen. Zu diesem Zeitpunkt sei die Leiche von Ageeb bereits nicht mehr an Bord gewesen. Die uniformierten Kollegen vom Flughafen hätten die Passagiere befragt. Er habe mit dem Kapitän gesprochen und habe die Fotos vor Ort gemacht.

Er sei zum Flughafen zurückgefahren, wo ein Gespräch zwischen den 3 Begleitbeamten, der Staatsanwältin und zwei leitenden BGS-Beamten stattgefunden habe. Er wäre später zu dem Gespräch gekommen. Dieses Gespräch sei seines Wissens nach ein "informelles Gespräch" gewesen.

Auf Nachfrage, was der Inhalt des Gespräches mit dem Kapitän gewesen sei: der Kapitän habe ihm nur gesagt, dass er einen Deportee an Bord habe, später sei ein BGS-Beamter gekommen und habe einen Arzt ausrufen lassen. Ärzte hätten versucht, ihn zu reanimieren, dies sei fehlgeschlagen.

Auf Nachfrage, ob die Fesseln noch an Bord gewesen seien: So weit er sich erinnern könne, habe er einen Kabelbinder gesehen. Er habe eine aufgeschnittene/aufgezwickte Plastikfessel liegen sehen. Ein Kollege habe Helm und das Fesselwerkzeug eingepackt.

Auf die Frage des Staatsanwalts, wie lange das Gespräch zwischen Staatsanwältin und den Begleitbeamten gedauert habe: Genau wisse er es nicht mehr, er glaube ca. eine halbe Stunde.

Auf weitere Nachfrage, welchen Eindruck er von den Begleitbeamten gehabt habe: Diese seien "fix und fertig" gewesen. Woran er dieses festgemacht habe: Sie seien sehr nervös dagesessen, sie seien durcheinander gewesen und hätten gesagt: "Mist, dass so was passiert ist".

Auf die weitere Nachfrage, ob die 3 Begleitbeamten nach seinem Eindruck in der Lage gewesen wären "ruhig und geschlossen" zu berichten: Sie seien zwar aufgeregt und erschüttert gewesen, hätten dennoch den Ablauf schlüssig schildern können. Anmerkung der Verteidigung: über den Inhalt des Gespräches dürfe er nichts aussagen.

Auf Nachfrage, ob er mit der Staatsanwältin gesprochen habe: Nein.

Auf Nachfrage des Staatsanwaltes, welchen rechtlichen Status die Beamten zu dem Zeitpunkt des Gesprächs gehabt haben: Ob sie belehrt worden seien oder nicht, wisse er nicht.

Die drei Begleitbeamten hätten ihm gesagt, dass sie nicht belehrt worden seien.
Auf Nachfrage der Verteidigung nach seinem Aktenvermerk "rein informatorisches Gespräch" und was er damit meine: Das wisse er nicht mehr, er glaube, dass die Beamten nicht belehrt worden seien.

Auf die Nachfrage, wo das Fesselwerkzeug gewesen sei bzw. wer dieses eingesammelt habe: Darüber habe er sich auch schon Gedanken gemacht. Er glaube, sie seien in eine blaue Mülltüte gesteckt worden.
Auf die weitere Nachfrage, ob er die Fesseln eingesammelt habe: Er wisse dies nicht mehr. Er wisse auch nicht mehr, was alles eingesammelt worden war, er habe die Asservate nicht mehr angesehen. Die Gerichtsmedizin habe die Asservate angefordert.

Auf weitere Nachfrage, ob er die Passagiere vernommen habe: Nein. Dies habe ein anderer Kollege gemacht.

Auf Nachfrage, ob er rund um den Sitz noch weitere Dinge gesehen habe (Kissen, Decken etc.): Kissen habe er gesehen (die es üblich in den Flugzeugen gab). Decken wisse er nicht mehr, vielleicht habe er einen Notfallkoffer gesehen, aber er wisse nicht mehr, ob er assoziierte. An weitere Dinge konnte er sich nicht mehr erinnern. Er verwies auf die Bilder, die er damals gemacht hatte.

Reinhard S., Kripo Erding (53 Jahre):

Reinhard S. sagte aus, er sei nicht direkt dabei gewesen, sondern habe den Fall am 31.05.99 übernommen. Die Schriftstücke über den Fall und die Asservate seien bei ihm auf dem Revier gewesen. Er habe die Asservate an den Beamten Stefan K. übergeben.

Auf Nachfrage, ob er die Asservate gesehen habe: Nein, er habe sie nicht gesehen, nur verwaltet und übergeben.

Ageeb sei am 28.05.99 obduziert worden. Er habe dann auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Landshut einen Zwischenbericht geschrieben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe die Akten angefordert und abgeholt.

Auf die Nachfrage, was der Inhalt dieses Berichts war: die Kurzvernehmungen der Fluggäste und ansonsten auf vorliegende Schriftstücke. Näher könne er sich nicht mehr erinnern.

Auf Nachfrage, ob die Vernehmungsunterlagen vorlagen oder Aufzeichnungen davon: Nein.

Auf die Nachfrage, ob ein Spurensicherungsbericht dabei gewesen sei: Dies wisse er nicht mehr.

Ob er die Schriftstücke gelesen habe: Es wisse nicht mehr, ob die Begleitbeamten vernommen wurden, er sehe sie heute zum ersten mal und habe sie auch nicht vernommen. Es habe aber eine Vollmacht eines Anwalts vorgelegen.

Auf Nachfrage, wie das Gewicht des Zwischenergebnis in Bezug auf Begleitbeamten und anderer Zeugen ausgefallen sei: Er habe nur einen kurzen Bericht erstellt und diesen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Auf Nachfrage des Nebenklägers , ob er die Asservate nur verwaltet oder auch gesehen habe: Sein Kollege Stefan K. habe sie verwaltet. Den "Integralhelm" habe er gesehen, die Farbe wisse er nicht mehr. Zu den Fesseln konnte er keine weiteren Angaben machen.

Stefan K., Kripo Erding (39 Jahre):

Stefan K. sagte aus, er sei für den Erkennungsdienst bei der Polizeidirektion Erding tätig gewesen. Er sei ca. um 20.00 Uhr am Flughafen eingetroffen. Dort sei er direkt in die Gerätehalle und Kühlraum gegangen, dort habe die Leiche Ageebs gelegen. Er habe dann eine "oberflächliche Leichenschau" durchgeführt. Die Leiche sei bekleidet in einer Blechwanne dagelegen (T-Shirt, Jogginghose, Socken, keine Unterhose). Über der Leiche hätten Decken (der Lufthansa) gelegen.

Auf die Nachfragen zu Verletzungen an der Stirn: Ja, er habe eine kreisrunde Hautverfärbung gesehen, ob diese frisch oder älter war, hätte er nicht sagen können.

Auf Nachfrage zu den Augenliedern: Er habe deutliche Einblutungen an den Augenlidern gesehen, diese seinen sowohl außen als auch innen zu sehen gewesen.

Auf Nachfrage, ob er eine Einschätzung habe, wie lange Ageeb tot gewesen sei: Er habe keine Leichentemperatur gemessen, daher könne er dies nicht einschätzen.

Ob Ageeb am Mund Schaumreste gehabt habe: Er habe keine Erinnerung mehr daran.

Auf die Nachfrage, wie die Gliedmassen ausgesehen haben: Beide Oberarme hätten streifige querverlaufende Druckstellen gehabt (nicht klar, ob dies Einblutungen waren). Ebenfalls habe er Druckstellen an den Handgelenken festgestellt, diese seien schmäler gewesen.

Auf Nachfrage, wie die Kleidung aussah: Ihm sei nichts besonderes aufgefallen.. Das T-Shirt sei verschmutzt gewesen.

Auf die Nachfrage, er habe damals in seinen Bericht geschrieben, es hätten sich Geldscheine in den Schuhen befunden: Daran könne er sich nicht mehr genau erinnern.

Auf die Nachfrage, wie er die Bewertung der Inaugenscheinnahme geschrieben habe: Dies habe er aus den Gutachten der Obduktion entnommen und der direkten Begutachtung, die er vorgenommen habe.

Auf Nachfrage, ob er Merkmale entdeckt habe, die auf einen Erstickungstod hingewiesen hätten: Ja, die Einblutungen hätten darauf hingewiesen.

Ob er Fesselungswerkzeuge, Helme, Handschuhe gesehen habe: Ja. 2 Klettbänder (jeweils Schlaufe an einem Ende), 4 Kabelbinder/Plastikfesseln. Zwei davon seien aufgeschnitten/aufgezwickt gewesen und zwei ringförmig. Ebenfalls habe er den Integralhelm ohne Visier gesehen, die Farbe sei dunkel gewesen.

Ihm wurde der Helm gezeigt und er gab an, dass dies der Helm gewesen sei. Er habe ihn damals genau zu Protokoll gegeben (auch mit der Sekreteinlagerung). Auf Nachfrage, ob es sich um den verwendeten Helm handle: Ja.

Anmerkung des Gerichtsmediziners: Das BKA habe anschließend eine DNA-Analyse gemacht. Es sei ein Stück heraus geschnitten worden und daher befinde sich jetzt ein Pflaster an der Stelle. Es seien Fasern und Haare im Klettband nicht untersucht worden. Dies sei nicht notwendig gewesen.

Auf Nachfrage des Staatsanwalts, ob er Druckstellen an den Extremitäten gesehen habe: Ja, an den Ellenbogen und an den Handgelenken. Und auf was diese evtl. zurück zu führen seien: Er vermutete auf die Plastikfesseln.

Auf Nachfrage des Nebenklägers, was mit den Hautverfärbungen am Hinterkopf sei: Diese habe er gesehen.

Auf Nachfrage, welche Fesseln er gesehen habe: 2 beige und 2 schwarze Klettbänder, vier Plastikfesseln und Kissen habe er auch gesehen.

Auf Nachfrage des Nebenklägers, es seien laut anderer Zeugenaussagen mehr Fesseln gewesen: Zwei Kollegen (die Kollegen B. und K.) hätten ihm die Fesseln gegeben. Er habe definitiv nur vier Plastikfesseln bekommen.

Auf Nachfrage, was dies für Lederhandschuhe gewesen seien, die vorgefunden wurden: Diese hätten einen bunten Aufnäher oder Aufschrift gehabt. Er habe später berichtet bekommen, dass die der "Häftling" getragen habe (Mundpropaganda).

Auf Nachfrage, ob Ageebs Leiche von ihm entkleidet worden sei: Ja.

Georg W., Polizeiobermeister Flughafen München (50 Jahre):

Er sei als erster an Bord des Flugzeuges direkt nach der Landung in München gewesen. Zu diesem Zeitpunkt seien auch die Passagiere noch an Bord gewesen. Sie hätten auch nicht ohne seine Anweisung aussteigen dürfen.

Er habe am 28.05.99 einen Tatortbefundbericht geschrieben (dass er dieses tun müsse, sei ihm erst später mitgeteilt worden).

Sie seien direkt nach der Landung zur Maschine gegangen. Er habe zuerst gedacht, dass eine natürliche Todesursache vorläge. Er sei vom Personal zum Toten geführt worden. Er habe auf dem Sitz gelegen. Es hätten Materialien herum gelegen. An den Helm könne er sich erinnern, an sonst nichts mehr.

Auf Nachfrage des Richters, ob Ageeb noch die Fesseln trug: Ja.

Der Tote sei von Dr. med. H. und dem Verkehrsleiter in einer Zinkwanne nach draußen gebracht worden. Er schätze, dass es eine halbe Stunde gedauert habe, bis die Staatsanwaltschaft kam. Passagiere, die vom Vorfall nichts mitbekommen hatten, durften aussteigen.

Auf die Frage, ob er mit den Begleitbeamten gesprochen habe: Ja.

Auf Nachfrage, ob die Begleitbeamten belehrt worden seien: Nein. Es habe auch keine Vernehmung stattgefunden.

Mit wem er noch gesprochen habe: Mit dem Fluggast B. Dieser habe "Wischi-Waschi"-Aussagen gemacht. Er habe undeutliche Angaben gemacht. Er habe gesagt, dass es schon vorher Unruhe gegeben haben soll, aber wie er "hinterher raus gekriegt" habe, war alles während des Starts passiert. Er habe darüber nur einen 4-Zeiler geschrieben.

Auf Nachfrage, ob er Schaum an Ageebs Mund gesehen habe: Ja. Er ging daher von einem evtl. epileptischen Anfall aus, dies habe er bereist häufiger miterlebt.

Er habe den Tatortbefundbericht aus dem Gedächtnis erstellt.

Auf Nachfrage, ob er die ganze Zeit bei Ageebs Leiche gestanden habe: Ja.

Auf Nachfrage, wo er stand, als die Asservate aufgeräumt worden seien: Da sei er bereits nicht mehr an Bord gewesen. Dies sei die Aufgabe der Kripo gewesen. Die Kripo sei gekommen, habe Fotos gemacht und die Asservate seien in einem blauen Müllsack gesammelt worden.

Auf Nachfrage des Staatsanwaltes, ob er die Sitzpositionen der Begleitbeamten gesehen habe oder die der Passagiere: Dies habe er nicht gesehen. Weder die der Beamten noch die der Passagiere, da diese alle standen.

Auf weitere Nachfrage, mit wem er direkt gesprochen habe: Er habe mit den Begleitbeamten gesprochen und mit dem Fluggast B.
Ob er sich daran erinnern könne, mit wem die Begleitbeamten sonst noch gesprochen hätten: Nein, daran habe er keine Erinnerung mehr, es sei sehr turbulent an Bord zugegangen.

Auf Nachfrage des Nebenklägers, welche Fesselungsmittel herumgelegen hätten: Tücher, normale milchige weiße Fesseln/Kabelbinder. An mehr könne er sich nicht erinnern.

Auf Nachfrage, ob er der erste gewesen sei, der an Bord war: Ja, er und sein Chef.

Auf Nachfrage, ob er Klettbänder gesehen habe: Ja, er dachte, die seien von den Ärzten gewesen.

Auf die Nachfrage, ob er wisse, dass jemand vorher etwas entfernt habe: Dies wisse er nicht. Auf die Nachfrage, ob er selbst Fesseln aufgewickelt habe bzw. dass eine Zeugin von aufgewickelten Fesseln gesprochen habe: Dies wisse er nicht mehr.

Auf Nachfrage, ob er einen Notfallkoffer gesehen habe oder andere medizinischen Geräte: Man habe sehen können, dass medizinische Versorgung durchgeführt worden sei. Er habe aber keine medizinischen Geräte gesehen, habe aber auch nicht bewusst darauf geachtet.
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Ergänzungen

Prozess gegen BGSler im "Fall Aamir Ageeb"

ein Überblick 12.02.2004 - 16:49
INDYMEDIA FEATURE ZUM
Prozess gegen BGS im Fall Ageeb
 http://germany.indymedia.org/2004/01/72570.shtml

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+ weitere ARTIKEL auf INDYMEDIA:

Pro Asyl: Keine exzessive Gewaltanwendung!
 http://germany.indymedia.org/2004/02/73466.shtml

Die Fesselung von Aamir Ageeb
 http://germany.indymedia.org/2004/02/73457.shtml

Tod bei Abschiebung
 http://germany.indymedia.org/2004/01/73105.shtml
MIT MATERIALZUSAMMENSTELLUNG zum "Fall Aamir Ageeb"

Ageeb: Prozeß gegen BGSler beginnt im Februar
 http://de.indymedia.org//2003/12/70432.shtml

Wir tun das auch für Dich AGEEB

International legal support team 13.02.2004 - 12:58
Petition

Nach der Menschenrechtskonvention hat jeder Mensch das Recht auf eine
unabhängige Kontrolle der Polizei.
In den letzten Berichten von Amnesty International ist nachgewiesen worden,
dass in EU-Ländern die polizeiliche Gewalt und Brutalität leider alltäglich
ist. Eine wirksame unabhängige Kontrolle findet nicht statt.

1.)Wir wissen, dass es in vielen Fällen in Polizeiautos und -Revieren immer
wieder zu schweren Übergriffen kommt. Daher fordern wird, dass eine
unabhängige Menschenrechtskommission geschaffen wird, deren Mitglieder
Zugang
zu allen Polizeifahrzeugen und Revieren erhalten.
2.)Darüber hinaus fordern wir Audio- und Videoüberwachung und -Aufzeichnung,

in allen Fahrzeugen und Revieren sowie in Gefängnissen, die von der
Anwaltskammer und der unabhängigen Kommission überwacht werden.
3.)Es gibt Beweise für besonders schwere Übergriffe auf Demonstranten. Daher

fordern wir, dass die Gruppe von Menschenrechtsbeobachtern Demonstrationen
begleiten kann, ohne von der Polizei behindert zu werden. Des weiteren soll
sie Zugang zu den Ausbildungsstätten für die Einheiten der Polizei erhalten,

die auf diesen Demonstrationen eingesetzt werden.
4.)Wenn die Polizei wegen ihrer Gewalttaten angeklagt wird, so findet die
Untersuchung bisher durch die Staatsanwaltschaft mit Hilfe von Einheiten der

Polizei statt. Deswegen fordern wir auch hier die unabhängige Untersuchung
durch ein Menschenrechtskommission.

Diese Petition wird am 15. März bei der UN-Menschenrechtstagung übergeben
werden.
Des weiteren wird sie an das Europaparlament und den europäischen
Gerichtshof
übergeben.

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Hi Leute Am wochen ende haben wir in Heidelberg die international legal
support team gegründet. Romain ( anwalt aus Paris) und Olaf (anwalt aus Mainz)
waren anwesend.Jetzt starten wir ein Petition campagne Könntet Ihr
UNterschreiben und unterschreiben lassen und entweder mit nach Genf am 15 Marz oder bei
uns zu schicken
Alain Charlemoine
Panoramastr.124
69126 Heidelberg
megr Infos  Alainch@gmx.de
No nation No border und international legal support team Heidelberg salut
Alain